Protokoll

Sitzung des Regionalausschusses Eppendorf-Winterhude

Ö 1

Bestätigung der Tagesordnung

Der Ausschussvorsitzende, Herr Schumacher, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

Darüber hinaus erläutert er, es liegen noch drei weitere Eingaben vor, die im Laufe des Tages bei der Gremienbetreuung eingegangen seien, es aufgrund der Kurzfristigkeit jedoch nicht mehr offiziell auf die Tagesordnung geschafft haben. Alle drei Eingaben handeln von der Thematik „Geplante Fällung von vier Sumpfzypressen“.

Des Weiteren sind am heutigen Tage noch vier Tischvorlagen durch die Gremienbetreuung versendet worden.

Anschließend schlägt Herr Schumacher (Vorsitzender) vor, die folgenden Tagesordnungspunkte aufgrund des thematischen Zusammenhanges zusammen zu behandeln:

- TOP 4.1.1 mit TOP 4.2.1

- TOP 4.2.2 mit TOP 4.2.13, TOP 4.2.17 und TOP 5.4

- TOP 4.2.3 mit TOP 4.2.20 und TOP 5.5

- TOP 4.2.5 mit TOP 7.2

- TOP 4.2.6 mit TOP 6.4

- TOP 4.2.19 mit TOP 4.2.21, TOP 4.2.22, TOP 5.3 sowie den weiteren drei Eingaben

- TOP 4.2.16 mit TOP 6.2.1, Top 7.4 und TOP 4.2.14

Gegen den Vorschlag werden keine Einwände vorgebracht.

Die Tagesordnung wird mit den vorgeschlagenen Änderungen einstimmig bestätigt.

Ö 2

Aktuelle Bürgerfragestunde

Es liegen keine Bürgerfragen vor.

Ö 3

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 15.06.2026

Die Niederschrift vom 15.06.2026 wird einstimmig genehmigt.

Ö 4

Tagesordnungspunkte: Bürger-, Gäste- und Referentenbeteiligung

Ö 4.1

Präsentation

Ö 4.1.1 - 22-2398

Förderung des Fußverkehrs: Heilwigstraße/ Geffckenstraße - 1. Planverschickung - Präsentation durch das Planungsbüro

Im Rahmen des TOP 1 „Bestätigung der Tagesordnung“ wurde festgelegt, dass der TOP 4.1.1 zusammen mit dem TOP 4.2.1 behandelt wird.

Herr Dr. Engler (Verwaltung) führt kurz in die Thematik ein. Er erläutert, das Bezirksamt Hamburg-Nord habe auf Grundlage eines früheren Beschlusses der Bezirksversammlung eine Machbarkeitsstudie zur Einrichtung von Tempo 30 in der Heilwigstraße und Geffckenstraße erstellt. Auf dieser Grundlage sei der weitere Planungsprozess eingeleitet und die Maßnahme zur Finanzierung bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) im Rahmen des Bündnisses für den Rad- und Fußverkehr angemeldet worden. Nun seien die Planunterlagen für die Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange fertiggestellt worden (sog. 1. Verschickung). Die zuständigen Ausschüsse hätten nun Gelegenheit, hierzu Stellung zu nehmen. Die Anmerkungen des Regionalausschusses würden entsprechend in den weiteren Planungsprozess einfließen.

Frau Hellbach (Büro Sweco) stellt anhand der mitgebrachten Präsentation die Planung vor. Anlass der Planung sei insbesondere die Drucksache 21-1956 zur Verkehrsberuhigung im Kellinghusen-Quartier. Ziel der Maßnahme sei vor allem die Verbesserung der Bedingungen für den Fußverkehr.

Sie erläutert zunächst die bestehende Situation. In der Geffckenstraße und der Heilwigstraße bestünden unter anderem nicht barrierefreie Querungsstellen, teilweise schmale Gehwege sowie Defizite bei den Oberflächen und der Anordnung des ruhenden Verkehrs. In der Heilwigstraße komme hinzu, dass die vorhandenen Radverkehrsanlagen teilweise sehr schmal und in schlechtem Zustand seien.

Für die Geffckenstraße sei aufgrund ihrer Funktion als Feuerwehr- bzw. Magistralenachse weiterhin Tempo 50 vorgesehen. Der Radverkehr solle dort weiterhin im Mischverkehr geführt werden. Schwerpunkt der Umgestaltung seien die Querungsstellen. Diese würden vorgezogen und mit taktilen Elementen sowie normgerechten Bordsteinabsenkungen ausgestattet.

Zudem würden Parkstände geordnet und markiert sowie an geeigneten Stellen Fahrradbügel vorgesehen.

Im Bereich des südlichen Knotenpunktes an der Heilwigbrücke sei eine umfangreichere Umgestaltung vorgesehen. Die Straßenführung werde aus Gründen der Verkehrssicherheit angepasst, der Radfahrstreifen über den Knotenpunkt geführt und das Parken im unmittelbaren Knotenbereich unterbunden.

In der Heilwigstraße könne die gewünschte Tempo-30-Zone eingerichtet werden. Dafür seien Verkehrsberuhigungsmaßnahmen erforderlich, insbesondere bauliche Fahrbahneinengungen. Zudem würden insbesondere die Grünflächen und Baumscheiben vergrößert. Die Querungsstellen würden auch hier barrierefrei ausgebaut. Im Bereich der Goernestraße sei eine Abstimmung mit der dort vorgesehenen Radverkehrsplanung erforderlich.

Frau Hellbach erläutert ferner die Auswirkungen der Planung. Die Grünflächen würden durch die Vergrößerung der Baumbeete deutlich ausgeweitet. Zwei Bäume müssten aufgrund der geplanten Umgestaltung entfallen, dafür seien an anderer Stelle neue Baumstandorte vorgesehen. Von derzeit rund 290 Parkmöglichkeiten würden nach der Umsetzung etwa 39 entfallen. Dies sei insbesondere auf die Anforderungen an die Verkehrssicherheit, die Vergrößerung von Grünflächen sowie die Umgestaltung von Knotenpunkten und Querungsstellen zurückzuführen.

Herr Domres (SPD) fragt nach der Zielsetzung der Fußverkehrsförderung und danach, ob konkrete Zahlen zum derzeitigen Fußverkehr vorlägen bzw. eine Zunahme des Fußverkehrs erwartet werde.

Herr Dr. Engler (Verwaltung) erklärt, konkrete Fußverkehrszählungen seien nicht durchgeführt worden. Ziel der Maßnahme sei auch nicht zwingend eine quantitative Steigerung des Fußverkehrs, sondern eine Verbesserung der Bedingungen für zu Fuß Gehende, insbesondere für vulnerable Personengruppen wie Kinder und ältere Menschen.

Herr Kroll (CDU) bittet darum, den südlich an die derzeitige Planungsgrenze angrenzenden Bereich von etwa 30 bis 40 Metern ebenfalls in den Planungsraum aufzunehmen. Es sei nicht nachvollziehbar, wenn die Umgestaltung unmittelbar hinter der Planungsgrenze ende. Zudem bittet er um eine erneute Überprüfung der vorgesehenen Anzahl der Parkstände. Er weist darauf hin, dass an einer Stelle bislang vier Parkstände vorhanden seien, künftig jedoch nur zwei vorgesehen würden, und verweist in diesem Zusammenhang auf das Parkplatzmoratorium.

Frau Bartling (CDU) erkundigt sich nach dem aktuellen Kostenstand und danach, wie die Zahlen zum Fußverkehr erhoben worden seien. Zudem hinterfragt sie die vorgesehene Zahl von mehr als 90 Fahrradbügeln. Angesichts der derzeit vor Ort abgestellten Fahrräder erscheine ihr diese Anzahl zu hoch. Sie bittet um eine erneute Prüfung und fragt, ob die Fahrradbügel gegebenenfalls auch dem Schutz der Bäume dienten. Auch den Wegfall von rund 39 Parkständen stellt sie kritisch infrage. Die vorgesehene Anzahl von 15 Bänken halte sie ebenfalls für hoch und regt an, diese gegebenenfalls stärker im Umfeld zu verteilen.

Herr Schmidt (GRÜNE) begrüßt die Planung grundsätzlich und hebt insbesondere die Verbesserungen für den Fußverkehr, die barrierefreien Querungen und die Erweiterung der Grünflächen hervor. Er bittet um Übersendung der Präsentation. Zudem bittet er um eine genauere Erläuterung der beiden vorgesehenen Baumfällungen und darum zu prüfen, ob beide Bäume durch eine veränderte Planung erhalten werden könnten. Auch hinsichtlich des Parkplatzmoratoriums weist er auf das weitere politische Verfahren hin.

Herr Dr. Engler (Verwaltung) erklärt, die Präsentation könne im Nachgang zur Verfügung gestellt werden. Der aktuelle Kostenstand liege ihm nicht vor. Die ursprüngliche Kostenschätzung habe bei rund 900.000 Euro gelegen. Die Kosten lägen inzwischen über diesem Betrag. Der aktuelle Stand werde nachgereicht. Hinsichtlich der Parkstände und Fahrradbügel werde die Planung nochmals im Detail überprüft.

Protokollnotiz:

Gemäß der jüngsten Kostenschätzung des Planungsbüros liegen die zu erwartenden Gesamtkosten für das Projekt aktuell bei rd. 3,5 Mio. Euro. Der deutliche Kostensprung gegenüber der ursprünglichen Schätzung ist dadurch zu begründen, dass zunächst nur angedacht war, die Einmündungen zu überplanen. Im weiteren Projektverlauf wurde die Notwendigkeit deutlich, im gesamten Plangebiet eine Instandsetzung der Gehwege vorzunehmen. Da in der hier benannten Kostenschätzung noch von einer Deckensanierung ausgegangen wird, die Untersuchung des Straßenzustands jedoch zeigt, dass dies teilweise nicht ausreichen dürfte, ist im weiteren Projekt von einer weiteren Kostensteigerung auszugehen. Die Kostensteigerung ist mit der BVM abgestimmt und wird durch das Bündnis für den Rad- und Fußverkehr getragen.

Frau Hellbach (Büro Sweco) erläutert die Gründe für die beiden vorgesehenen Baumfällungen. Ein Baum müsse aufgrund der Verbreiterung des Straßenraums im Bereich des südlichen Knotenpunktes entfallen, dafür sei an anderer Stelle eine Neupflanzung vorgesehen. Ein weiterer Baum befinde sich unmittelbar im Bereich einer bestehenden Schutzplanke des Brückenbauwerks und müsse deshalb voraussichtlich ebenfalls entfallen. Auch hierfür sei eine Neupflanzung vorgesehen.

Herr Domres (SPD) hinterfragt erneut die fehlenden konkreten Fußverkehrszahlen und bittet um eine nachvollziehbare Begründung für die angenommene Zielgruppe der Maßnahme.

Herr Dr. Engler (Verwaltung) stellt klar, dass die fehlenden Zählungen nicht bedeuteten, dass keine Erkenntnisse über die Nutzung des Straßenraums vorlägen. Es sei bekannt, welche Personengruppen in einem solchen Wohnquartier unterwegs seien. Die Maßnahme solle die Bedingungen, für die bereits vorhandenen zu Fuß Gehenden verbessern.

Herr Talleur (Volt) fragt nach einer sicheren Querungsmöglichkeit im Bereich zwischen Loogeplatz und der Planungsgrenze, insbesondere im Hinblick auf den Schulweg.

Frau Hellbach (Büro Sweco) erklärt, die vorhandenen Querungen seien derzeit ungesichert. Der Planungsbereich ende an der Heilwigbrücke.

Herr Diedrich (CDU) bittet um eine nochmalige Erläuterung der Verkehrs- und Radverkehrsführung im Bereich der Heilwigbrücke.

Frau Hellbach (Büro Sweco) erläutert, auf der Heilwigbrücke seien bereits Radwege vorhanden. Diese würden im Bereich der Heilwigstraße und Geffckenstraße an die Fahrbahn herangeführt beziehungsweise von dort wieder auf die vorhandenen Radverkehrsanlagen geleitet. Nördlich des Knotenpunktes werde der Radverkehr im Mischverkehr geführt. Der Radverkehr aus dem nördlichen Abschnitt der Heilwigstraße müsse daher zunächst in den Mischverkehr einbiegen und werde anschließend wieder auf den Radweg der Heilwigbrücke geführt.

Herr Diedrich (CDU) fragt zudem, ob bei der Verbesserung der teilweise schlechten Fußwege und der Berücksichtigung der Belange von Seniorinnen und Senioren auch die besonderen Anforderungen von Einrichtungen mit Publikumsverkehr berücksichtigt würden. Er verweist insbesondere auf die Evangelische Familienbildung am Loogeplatz an der Geffckenstraße sowie auf die im weiteren Bereich liegende Sportstätte und fragt, ob die dort bestehende Parkplatznachfrage bei der Planung der Parkstände berücksichtigt werde.

Herr Dr. Engler (Verwaltung) erklärt, die bestehende Parknachfrage im Quartier sei bekannt. Der Wegfall von Parkständen erfolge nicht aufgrund einer angenommenen geringeren Parknachfrage, sondern aufgrund der für die Verbesserung des Fußverkehrs und der Verkehrssicherheit erforderlichen baulichen Maßnahmen. Der vorhandene Straßenraum sei begrenzt, sodass zwischen den verschiedenen Nutzungsansprüchen abgewogen werden müsse. Auch bei der Radverkehrsführung in der Geffckenstraße seien die Möglichkeiten aufgrund des begrenzten Straßenraums eingeschränkt.

Herr Bonfert (FDP) begrüßt insbesondere die Verbesserung der Grünflächen und des Fußverkehrs, äußert jedoch ebenfalls Bedenken hinsichtlich des Wegfalls von Parkständen. Er regt an zu prüfen, ob gegebenenfalls Fahrradbügel zugunsten einzelner Parkstände reduziert werden könnten.

Herr Schmidt (GRÜNE) bittet erneut um Prüfung der beiden Baumfällungen. Insbesondere solle geprüft werden, ob die Schutzplanke im Bereich des betroffenen Baumes versetzt werden und damit der Baum erhalten bleiben könne. Außerdem regt er an, die Radverkehrsführung im südlichen Bereich zu verändern, um den dortigen Baum erhalten zu können.

Herr Dr. Engler (Verwaltung) nimmt beide Anregungen zur weiteren Prüfung auf. Er erklärt, die Möglichkeiten einer veränderten Schutzplankenführung würden mit den zuständigen Stellen geprüft. Auch eine alternative Radverkehrsführung in Abstimmung mit dem Bezirk Eimsbüttel werde nochmals betrachtet.

Frau Bartling (CDU) fragt nach möglichen Verlagerungseffekten des Kfz-Verkehrs, insbesondere vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Geschwindigkeitsregelungen in Geffckenstraße und Heilwigstraße sowie der weiteren Verkehrsplanung in der Kellinghusenstraße.

Herr Dr. Engler (Verwaltung) erklärt, die entsprechenden Verkehrsdaten lägen ihm in der Sitzung nicht vor, die Auswirkungen würden nachgereicht.

Protokollnotiz:

Die Rückmeldung zu den Auswirkungen wird im Rahmen der unten zugesagten ausführlichen Rückmeldung zu den Prüfpunkten erfolgen.

Herr Domres (SPD) schließt sich hinsichtlich der Radverkehrsführung im Bereich der Heilwigbrücke der Anregung von Herrn Schmidt (GRÜNE) an und bittet darum, die entsprechende Planung nochmals einzublenden. Er weist darauf hin, dass er aus Richtung Eimsbüttel kommend die vorgesehene Auffahrt auf den Radweg nicht regelmäßig nutze und auch andere Radfahrende diese Führung ignorierten. Er halte es für problematisch, nach der Brücke unmittelbar in den fließenden Kfz-Verkehr der Tempo-50-Strecke einbiegen zu müssen. Er regt daher an, auf den vorgesehenen kurzen Radfahrstreifen zu verzichten und den betreffenden Abschnitt stattdessen im Mischverkehr zu führen, wodurch zugleich der dortige Baum erhalten werden könne.

Herr Diedrich (CDU) fragt nach der langfristigen Finanzierung und Unterhaltung der geplanten Grünflächen. Er verweist auf die aus seiner Sicht angespannte finanzielle Situation bei der Pflege und erkundigt sich, ob hierzu bereits Gespräche mit dem Bezirksamt geführt worden seien und wie die dauerhafte Finanzierung und Pflege gesichert werden solle.

Herr Riesle (GRÜNE) stellt zwei Fragen zur Radverkehrsführung und zur Querung. Zum einen hinterfragt er die vorgesehene Zusammenführung des Radverkehrs mit dem Kfz-Verkehr im Bereich der Fahrbahnverjüngung in der Geffckenstraße. Er fragt, ob diese Führung an dieser Stelle sinnvoll sei. Zum anderen fragt er, ob im Kreuzungsbereich eine sichere Querungsmöglichkeit über die Geffckenstraße geschaffen werden könne.

Herr Gerloff (SPD) schließt sich der Frage nach einer sicheren Querungsmöglichkeit an. Er weist insbesondere auf die Bedeutung des Bereichs als Schulweg zur Grundschule Isestraße sowie als Weg zur Sporthalle hin. Aufgrund der dort verlaufenden Bezirksgrenze sei der Bereich für eine Querung besonders relevant. Er regt an, eine Querungsmöglichkeit möglichst unmittelbar an der Planungsgrenze zu prüfen.

Gegebenenfalls könne auch geprüft werden, ob im Bereich der Heilwigbrücke in Abstimmung mit dem angrenzenden Bezirk und der Polizei eine Querung möglich sei.

Herr Kroll (CDU) stellt eine technische Frage zu einem gegenüber der Kunhardtstraße in der Heilwigstraße vorgesehenen, mit Kleinpflaster eingefassten Element. Er fragt, worum es sich dabei handele.

Frau Hellbach (Büro Sweco) erklärt, bei dem Element handele es sich um eine Bank. Fahrradbügel und Bänke würden aus Gründen der Barrierefreiheit auf entsprechend befestigten Flächen mit Kleinpflaster angeordnet.

Herr Dr. Engler (Verwaltung) erklärt, die Anregung von Herrn Domres (SPD) zur Radverkehrsführung aus Richtung Eimsbüttel werde nochmals geprüft. Auch die Zusammenführung des Rad- und Kfz-Verkehrs hinter der Kurve sei bereits Gegenstand der Planung und werde als möglicher Konfliktpunkt betrachtet. Eine Führung des Radverkehrs im Mischverkehr könne hier möglicherweise eine Alternative darstellen.

Hinsichtlich einer sicheren Querungsstelle erklärt Herr Dr. Engler, auch diese Anregung werde geprüft. Im unmittelbaren Kreuzungsbereich könnten die Sichtverhältnisse möglicherweise gegen eine sichere Querung sprechen. Es werde jedoch geprüft, ob beispielsweise im Bereich der Einmündung Isekai eine geeignete Querungsmöglichkeit geschaffen werden könne.

Zur Frage der Grünpflege erklärt Herr Dr. Engler, die zuständigen Stellen von Stadtgrün seien in die Planung eingebunden. Die Erweiterung bestehender Baumscheiben könne grundsätzlich im Rahmen der vorhandenen Mittel und Pflegekapazitäten erfolgen. Neue beziehungsweise von Baumscheiben unabhängige Grünflächen seien hinsichtlich ihrer dauerhaften Pflege schwieriger und würden von den zuständigen Stellen entsprechend kritisch gesehen. Er gehe jedoch davon aus, dass die hier vorgesehenen Erweiterungen der Grünflächen umgesetzt werden könnten.

Die Petentin zu TOP 4.2.1 weist auf die Bedeutung der Geffckenstraße und Heilwigstraße als Schul- und Wegebeziehung für die Grundschule Isestraße hin. Die Grundschule liege zwar im Bezirk Eimsbüttel, ein wesentlicher Schulweg sowie der Weg zur Sporthalle in der Knauerstraße führten jedoch durch das hier besprochene Quartier. Insbesondere im Bereich der Heilwigbrücke werde der Kfz-Verkehr als problematisch für die Kinder wahrgenommen. Dort gelte derzeit Tempo 50, eine sichere Querungsmöglichkeit, beispielsweise durch einen Zebrastreifen, bestehe nicht. Sie bittet daher darum, die Schulwegsicherheit bei der weiteren Planung stärker zu berücksichtigen und insbesondere eine sichere Querungsmöglichkeit zu prüfen. Die Belange der Schulwegsicherheit sollten dabei gegenüber zusätzlichen Bänken, Fahrradbügeln oder Parkständen besonders berücksichtigt werden.

Herr Dr. Engler (Verwaltung) bedankt sich für den Hinweis und erklärt, das Anliegen sei nachvollziehbar. Da in dem Bereich bereits eine Planung erfolge, bestehe die Möglichkeit, die Schulwegsicherheit nochmals gezielt zu betrachten. Gemeinsam mit der Straßenverkehrsbehörde beziehungsweise dem zuständigen Polizeikommissariat solle geprüft werden, welche Sicherheitsmaßnahmen möglich seien, insbesondere hinsichtlich einer Querungsstelle. Dabei seien die entsprechenden Vorgaben für Zebrastreifen und Ampelanlagen zu berücksichtigen.

Herr Riesle (GRÜNE) fragt Frau Wolfgramm (PK 33), ob eine Querungsstelle in dem betreffenden Bereich bereits vor Umsetzung der übrigen Planung angeordnet werden könne.

Frau Wolfgramm (PK 33) erklärt, bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen könne das zuständige Polizeikommissariat eine solche Maßnahme prüfen.

Herr Riesle (GRÜNE) fragt ergänzend, ob ein entsprechender politischer Beschluss zur Einrichtung einer Querungsstelle wohlwollend geprüft werde.

Frau Wolfgramm (PK 33) erklärt, die Prüfung erfolge durch das zuständige PK 23. Grundsätzlich werde eine entsprechende Prüfung zugesagt.

Herr Schumacher (Vorsitzender) bedankt sich abschließend für die Präsentation und die Ausführungen. Er regt an, die von der Verwaltung zur weiteren Prüfung aufgenommenen Punkte möglichst noch vor der Schlussverschickung zurückzumelden, damit der Regionalausschuss hierzu gegebenenfalls noch Stellung nehmen könne.

Herr Dr. Engler (Verwaltung) erklärt, eine entsprechende Rückmeldung werde erfolgen. Der genaue Zeitpunkt der Schlussverschickung stehe noch nicht fest. Die Ergebnisse der Prüfungen könnten dem Ausschuss jedoch unabhängig davon in geeigneter Form mitgeteilt werden.

Ö 4.2

Eingaben

Ö 4.2.1 - 22-2327

Schulwegsicherheit Grundschule Isestraße

Im Rahmen des TOP 1 „Bestätigung der Tagesordnung“ wurde festgelegt, dass der TOP 4.2.1 zusammen mit dem TOP 4.1.1 behandelt wird, zur Diskussion siehe daher TOP 4.1.1.

Die Eingabe wird zur Kenntnis genommen.

Ö 4.2.2 - 22-2332

Sicherheit in der Jarrestadt

Im Rahmen des TOP 1 „Bestätigung der Tagesordnung“ wurde festgelegt, dass der TOP 4.2.2 zusammen mit dem TOP 4.2.13, dem TOP 4.2.17 und dem TOP 5.4 behandelt wird.

Die Petentin zu TOP 4.2.2 trägt ihre Eingabe vor.

Herr Blank (SPD) bedankt sich für die Eingabe. Er erklärt, aufgrund der geplanten Fahrradschutzstreifen in der Jarrestraße und der damit verbundenen Veränderung der Fahrbahn werde es voraussichtlich schwierig, hohe Geschwindigkeiten zu erreichen. Eine Anordnung von Tempo 30 erscheine ihm daher möglicherweise nicht erforderlich. Er fragt, wie die Polizei die Situation beurteile. Durch die Fahrbahnveränderung würden die Busse seiner Einschätzung nach künftig voraussichtlich hintereinander statt nebeneinander fahren müssen. Hinsichtlich einer sicheren Querungsmöglichkeit regt er an, beispielsweise die Einrichtung eines Zebrastreifens zu prüfen. Zudem fragt er, auf welcher Rechtsgrundlage, der bereits im oberen Bereich der Jarrestraße vorhandene Zebrastreifen eingerichtet worden sei.

Herr Schmidt (GRÜNE) bedankt sich ebenfalls für die Eingabe und dafür, dass die Petentin sich für die Sicherheit der Kinder auf dem Weg zur Kita einsetze. Er widerspricht der Einschätzung von Herrn Blank (SPD), wonach die Fahrradschutzstreifen zu einer Fahrbahnverengung führten. Vielmehr sei davon auszugehen, dass sich die nutzbare Fahrbahnbreite vergrößere, da die bislang am Fahrbahnrand auf der Fahrbahn abgestellten Fahrzeuge dort künftig nicht mehr parken könnten. Dadurch werde es voraussichtlich leichter möglich sein, höhere Geschwindigkeiten zu erreichen.

Er erklärt, die Fraktion der GRÜNEN beantrage daher, auch in dem bislang nicht mit Tempo 30 beschilderten Bereich der Jarrestraße Tempo 30 anzuordnen. Dies betreffe insbesondere den Bereich westlich der Kreuzung Großheidestraße, in dem sich die Kita Trompitas befinde. Östlich der Großheidestraße sei bereits Tempo 30 angeordnet. Die neue Rechtslage solle genutzt werden, um auch im Bereich der Kita Trompitas eine entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzung umzusetzen.

Darüber hinaus regt Herr Schmidt an, im Bereich der Bushaltestelle Flüggestraße eine zusätzliche sichere Querungsmöglichkeit, beispielsweise durch einen Zebrastreifen, einzurichten. An vielen Bushaltestellen seien entsprechende Querungshilfen vorhanden. Eine solche Möglichkeit könne insbesondere den Anwohnerinnen und Anwohnern die Querung der Jarrestraße erleichtern.

Herr Dr. Engler (Verwaltung) weist darauf hin, dass das Bezirksamt derzeit dabei sei, die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes für die Jarrestadt zu beauftragen. Dieses solle unter breiter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sämtliche Belange der Mobilität in der Jarrestadt erfassen und einen Gesamtüberblick über die bestehenden Handlungsbedarfe ermöglichen. Das Thema der sicheren Querungsstellen werde dabei voraussichtlich eine wichtige Rolle spielen.

Er regt daher an, den Wunsch nach einer zusätzlichen Querungsmöglichkeit in das Mobilitätskonzept aufzunehmen. Sollte der Ausschuss darüber hinaus eine gesonderte Prüfung beantragen, werde die Verwaltung diesen Wunsch selbstverständlich ebenfalls prüfen. Das Bezirksamt erfasse derzeit verschiedene Wünsche nach zusätzlichen Querungsstellen und plane hierfür ein entsprechendes Programm. Aufgrund der Vielzahl der bestehenden Wünsche müsse anschließend eine Priorisierung vorgenommen werden. Der konkrete Wunsch nach einer Querungsmöglichkeit in der Jarrestadt werde jedoch aufgenommen.

Frau Wolfgramm (PK 33) erklärt, die Polizei habe bei der Planung von Querungsstellen nur begrenzten Einfluss. Sollte die Verwaltung eine entsprechende Planung vornehmen, werde die Polizei diese prüfen. Hinsichtlich einer erneuten Prüfung der Anordnung von Tempo 30 bittet sie um ein konkretes neues Argument aus der neuen HRVV. Die Tatsache, dass sich dort Kitas befänden, sei bereits bekannt und mehrfach geprüft worden.

Herr Schmidt (GRÜNE) fragt daraufhin, aus welchem Grund bislang kein Tempo 30 in dem betreffenden Bereich angeordnet worden sei.

Frau Wolfgramm (PK 33) erklärt, dies sei aufgrund des direkten Zugangs zur Straße bislang von der Verkehrsdirektion 5 (VD 5) abgelehnt worden.

Herr Schumacher (Vorsitzender) fragt, ob ein heute positiv beschlossener Antrag unter diesen Voraussetzungen von der Polizei unmittelbar wieder abgelehnt würde.

Frau Wolfgramm (PK 33) erklärt, sie prüfe Anträge gerne, wenn darin ein nachvollziehbarer und konkret prüfbarer neuer Grund enthalten sei. Eine erneute Prüfung bereits mehrfach geprüfter Umstände sei hingegen nicht zielführend. Sie bittet darum, ein neues Argument vorzulegen.

Herr Schumacher (Vorsitzender) fragt, ob der Antrag demnach zurückgezogen, überarbeitet und mit neuen Argumenten zu einem späteren Zeitpunkt erneut eingebracht werden solle.

Frau Wolfgramm (PK 33) weist ergänzend darauf hin, die letzten Messdaten zeigten für die Jarrestraße eine durchschnittliche Geschwindigkeit von 26 km/h.

Herr Riesle (GRÜNE) erklärt, für die Frage der Notwendigkeit einer Tempo-30-Anordnung sei aus seiner Sicht nicht allein die Durchschnittsgeschwindigkeit maßgeblich. Entscheidend sei vielmehr, dass eine entsprechende Regelung auch eine rechtliche Grundlage dafür schaffe, gegen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer vorzugehen, die sich nicht an die geltenden Geschwindigkeitsvorgaben hielten. Verkehrsregelungen müssten auch diejenigen berücksichtigen, die sich nicht jederzeit verantwortungsvoll verhielten.

Herr Schmidt (GRÜNE) erklärt, er sei zunächst davon ausgegangen, dass die bisherige Ablehnung von Tempo 30 insbesondere mit der Busfrequenz zusammenhänge. Hinsichtlich des direkten Zugangs zur Straße sei er mit der neuen HRVV nicht hinreichend vertraut und werde prüfen, ob sich daraus ein neuer Ansatz ergebe.

Zur Durchschnittsgeschwindigkeit führt er aus, das Bezirksamt plane, die Fahrradschutzstreifen im vierten Quartal umzusetzen. Dadurch werde sich die nutzbare Fahrbahnbreite vergrößern. Er gehe deshalb davon aus, dass sich die Durchschnittsgeschwindigkeit in dem betreffenden Bereich erhöhen könne. Aus seiner Sicht sei dies ein geeigneter Zeitpunkt, um eine Tempo-30-Regelung rechtzeitig vor der Umsetzung der baulichen bzw. verkehrlichen Veränderungen zu prüfen.

Ein Bürger erklärt, er sei von der Verkehrssituation selbst betroffen und nutze den vorhandenen Zebrastreifen täglich mit einem Kleinkind. Er kenne die örtliche Verkehrssituation daher gut. Die derzeit geringe Durchschnittsgeschwindigkeit werde seiner Einschätzung nach unter anderem dadurch verursacht, dass am Fahrbahnrand Fahrzeuge parkten und Busse aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreite nicht problemlos aneinander vorbeifahren könnten. Wenn die Fahrbahn frei sei, würden Busse seiner Beobachtung nach teilweise deutlich schneller fahren, da die Fahrerinnen und Fahrer ihren Fahrplan einhalten müssten.

Er spricht sich daher nachdrücklich für eine Tempo-30-Regelung aus. In dem Gebiet befänden sich mehrere Kindertagesstätten und Schulen sowie die Reformschule in unmittelbarer Nähe. Die Verkehrssituation sei insbesondere für Kinder problematisch.

Frau Wolfgramm (PK 33) stellt klar, die Polizei wolle selbstverständlich verhindern, dass Kinder im Straßenverkehr zu Schaden kämen. Hinsichtlich des von der Fraktion der GRÜNEN beantragten Tempo 30 im Bereich der Kitas weist sie erneut darauf hin, dass die Situation bereits mehrfach geprüft worden sei. Sollte sich aufgrund neuer Argumente eine andere Bewertung ergeben, werde die Polizei diese prüfen. Eine Tempo-30-Zone könne die örtliche Straßenverkehrsbehörde hingegen nicht ohne Weiteres anordnen, da damit weitere bauliche und verkehrsrechtliche Veränderungen verbunden seien, beispielsweise der Wegfall von Ampelanlagen.

Herr Schumacher (Vorsitzender) fasst die Diskussion zusammen. Die Eingabe ziele insbesondere auf eine Verbesserung der Verkehrssicherheit und die Anordnung von Tempo 30 sowie auf die Schaffung sicherer Querungsmöglichkeiten. Gleichzeitig sei über den Antrag der Fraktion der GRÜNEN und die hierfür erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen diskutiert worden.

Herr Kroll (CDU) erklärt, die Frage zusätzlicher Querungsmöglichkeiten solle aus seiner Sicht im Rahmen des Mobilitätskonzeptes für die gesamte Jarrestraße betrachtet werden und nicht nur auf einzelne Stellen beschränkt bleiben. Hinsichtlich der Tempo-30-Regelung im Bereich der Kita müsse der Antrag aus seiner Sicht überarbeitet werden. Eine Tempo-30-Zone sei aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Der Antrag solle daher entsprechend der geltenden HRVV konkretisiert und zu einem späteren Zeitpunkt erneut eingebracht werden.

Herr Schmidt (GRÜNE) beantragt daraufhin, den Antrag zu vertagen. Die Fraktion der GRÜNEN werde prüfen, ob sie ihren Antrag für die nächste Sitzung entsprechend überarbeite und gegebenenfalls einen Änderungsantrag vorlege.

Herr Schumacher (Vorsitzender) fasst abschließend zusammen, die Diskussion habe gezeigt, dass grundsätzlich die Frage einer Tempo-30-Regelung im betreffenden Bereich weiterverfolgt werden solle, für eine erfolgreiche Umsetzung jedoch ein anderer bzw. präziserer Weg erforderlich sei. Gleichzeitig bestehe die Möglichkeit, das Thema der Querungsstellen in das geplante Mobilitätskonzept für die Jarrestadt aufzunehmen. Der Antrag der Fraktion der GRÜNEN solle überarbeitet und zu einem späteren Zeitpunkt erneut beraten werden.

Die Eingabe der Petentin wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis zum Antrag unter TOP 5.4 - Antrag auf Vertagung

Abstimmungsergebnis:

Für-Stimmen

: SPD, CDU, DIE GRÜNEN, FDP, Die Linke, Volt, AfD

Gegenstimmen

: /

Stimmenthaltungen

: /

Somit ist der Antrag unter dem TOP 5.4 einstimmig vertagt.

Ö 4.2.3 - 22-2403

Lärmbelästigung Schrammsweg

Im Rahmen des TOP 1 „Bestätigung der Tagesordnung“ wurde festgelegt, dass der TOP 4.2.3 zusammen mit dem TOP 4.2.20 und dem TOP 5.5 behandelt wird.

Die Petentin zum TOP 4.2.20 trägt ihre Eingabe vor.

Herr Bonfert (FDP) erklärt, die geschilderte Verkehrssituation sei nicht hinnehmbar.

Die Koalition habe daher einen Antrag eingebracht, mit dem eine temporäre Einbahnstraßenregelung im Schrammsweg in Fahrtrichtung Eppendorfer Landstraße während der Dauer der Baumaßnahmen geprüft werden solle.

Frau Winter (SPD) erklärt, die im Antrag vorgesehenen Maßnahmen griffen die wesentlichen Punkte der Eingabe auf. Sie bittet die Polizei um eine Einschätzung der aktuellen Verkehrssituation und darum zu prüfen, ob eine Einbahnstraßenregelung, Geschwindigkeitskontrollen oder weitere Maßnahmen zur Entlastung geeignet seien. Aufgrund weiterer Fernwärmebaumaßnahmen sei kurzfristig nicht mit einer Verbesserung der Situation zu rechnen.

Herr Schmidt (GRÜNE) erklärt, eine Einbahnstraßenregelung könne zur Beruhigung des Verkehrs beitragen. Er regt an, dabei den gegenläufigen Radverkehr zuzulassen.

Herr Diedrich (CDU) weist darauf hin, dass auch die Kommunikation mit den von Verkehrsverlagerungen betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern verbessert werden müsse. Bei Baumaßnahmen seien neben den unmittelbar betroffenen Straßen auch die umliegenden Wohnstraßen zu berücksichtigen.

Herr Dr. Engler (Verwaltung) fragt nach den Auswirkungen einer Einbahnstraßenregelung auf die umliegenden Straßen. Er weist darauf hin, dass der Verkehr in der Knauerstraße aufgrund der Baumaßnahmen bereits deutlich zugenommen habe. Bei einer Einbahnstraßenregelung im Schrammsweg müsse mit einer weiteren Verlagerung des Verkehrs gerechnet werden.

Herr Riesle (GRÜNE) gibt zu bedenken, dass der Ausweichverkehr möglicherweise über die Goernestraße geführt werde, die derzeit ebenfalls gesperrt sei.

Herr Gerloff (SPD) ergänzt, dass der Eppendorfer Markt inzwischen wieder befahrbar sei. Dies könne dazu führen, dass Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer den Schrammsweg als Abkürzung nutzten.

Herr Schmidt (GRÜNE) bittet die Ausschussmitglieder um eine Einschätzung zu seinem Vorschlag, die Prüfung einer temporären Einbahnstraßenregelung unter Zulassung des gegenläufigen Radverkehrs in den Antrag aufzunehmen. Er bittet zugleich um einen entsprechenden Formulierungsvorschlag.

Frau Winter (SPD) signalisiert Zustimmung und schlägt vor, die Formulierung „Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung unter Berücksichtigung eines gegenläufigen Radverkehrs“ zu verwenden.

Herr Schmidt (GRÜNE) erklärt sich mit dem Vorschlag einverstanden und kündigt an, den entsprechenden Änderungsantrag zu stellen.

Der Vorsitzende, Herr Schumacher, formuliert den geänderten Antrag dahingehend, dass die zuständigen Verkehrsbehörden gebeten werden, für die Dauer der derzeitigen Baustelle mit Verkehrsbeeinträchtigungen die Einrichtung einer temporären Einbahnstraßenregelung mit gegenläufigem Radverkehr im Schrammsweg in Fahrtrichtung Eppendorfer Landstraße zu prüfen.

Abstimmungsergebnis zum geänderter Antrag unter TOP 5.5

Abstimmungsergebnis:

Für-Stimmen

: SPD, CDU, DIE GRÜNEN, FDP, Die Linke, Volt, AfD

Gegenstimmen

: /

Stimmenthaltungen

: /

Der geänderte Antrag unter dem TOP 5.5 ist damit einstimmig angenommen.

Herr Riesle (GRÜNE) fragt ergänzend, ob das derzeitige Parken im Schrammsweg zulässig beziehungsweise angeordnet sei.

Frau Wolfgramm (PK 33) erklärt, dass die Verkehrssituation durch eine Einbahnstraßenregelung voraussichtlich entlastet werden könne. Das senkrechte Parken sei im gesamten Viertel an verschiedenen Stellen anzutreffen. Sie weist darauf hin, dass eine gewisse Verengung der Fahrbahn auch geschwindigkeitsreduzierend wirken könne.

Die Eingaben unter den TOP 4.2.3 und 4.2.20 werden zur Kenntnis genommen.

Ö 4.2.4 - 22-2404

Straßenschilder Siemssenstraße/ Tarpenbekstraße sowie Garten de l'Aigle

Der Petent ist nicht anwesend.

Frau Dr. Dietz (GRÜNE) erklärt, sie habe sich die Örtlichkeit angesehen und könne die in der Eingabe geäußerte Kritik am Zustand des Gartens de l'Aigle nachvollziehen. Der Garten, der früher für seine Rosen bekannt gewesen sei, sei inzwischen deutlich vernachlässigt. Auch wenn sie noch kein konkretes Konzept benennen könne, halte sie es für erforderlich, dass sich an diesem Zustand etwas ändere.

Herr Schumacher (Vorsitzender) weist darauf hin, dass der Garten zur Stiftung Anscharhöhe gehöre.

Frau Dr. Dietz (GRÜNE) stellt klar, dass für die Pflege des Gartens nicht die Stiftung Anscharhöhe, sondern die Stiftung Denkmalpflege zuständig sei.

Die Eingabe wird zur Kenntnis genommen.

Ö 4.2.5 - 22-2419

Tempo 30 im Moorfuhrtweg und Poßmoorweg - bitte politisch nachfassen

Im Rahmen des TOP 1 „Bestätigung der Tagesordnung“ wurde festgelegt, dass der TOP 4.2.5 zusammen mit dem TOP 7.2 behandelt wird.

Der Petent ist nicht anwesend.

Herr Riesle (GRÜNE) nimmt Bezug auf die vorliegende Stellungnahme der Polizei und erklärt, diese habe ihn überrascht. Er halte die dort erfassten 150 Kinder nicht für eine geringe Zahl. Zudem gehe es nicht allein um die Kinder, die den Weg derzeit tatsächlich nutzten, sondern auch um diejenigen, die den Schulweg nutzen würden, wenn dieser als sicher wahrgenommen werde. Nach Angaben der Schule sei der betreffende Weg für mehr als 200 Kinder der Goldbek-Schule ein Schulweg.

Herr Riesle vermute, dass ein Teil der Kinder aufgrund der aus Sicht der Eltern bestehenden Gefahren entweder Umwege nehme oder mit dem Pkw gebracht werde. Dies könne auch erklären, weshalb viele Kinder von Erwachsenen begleitet würden. Er weist darauf hin, dass sich die Polizei grundsätzlich für den sicheren Schulweg zu Fuß und die Vermeidung von Elterntaxis einsetze. Vor diesem Hintergrund könne er die Begründung der Polizei, der Schulweg sei nicht ausreichend frequentiert, nicht nachvollziehen. Aus seiner Sicht sei bei der Bewertung insbesondere zu berücksichtigen, dass ein Schulweg auch dann relevant sei, wenn eine sichere Gestaltung dazu führen könne, dass mehr Kinder ihn selbstständig nutzten.

Eine Bürgerin, die sich als Schulleiterin der Marie-Beschütz-Schule vorstellt, unterstützt die Ausführungen von Herrn Riesle (GRÜNE). Sie erklärt, Schulen hätten den Auftrag, Kinder dazu zu befähigen, ihren Schulweg selbstständig zurückzulegen.

Dies werde dadurch erschwert, dass derzeit zu wenige Verkehrslehrkräfte bei der Polizei zur Verfügung stünden und die Verkehrserziehung daher nicht in ausreichendem Umfang angeboten werden könne. In der Folge begleiteten Eltern ihre Kinder häufiger.

Sie weist darauf hin, dass bei Kindertagesstätten verkehrsberuhigende Maßnahmen aufgrund des Alters der Kinder leichter nachvollziehbar seien, da diese grundsätzlich begleitet würden. Bei Schulkindern müsse dagegen stärker berücksichtigt werden, dass sie ihren Schulweg selbstständig zurücklegen sollten. Bei der Bewertung der Verkehrssicherheit solle daher nicht allein das derzeitige Verkehrsverhalten der Kinder und ihrer Eltern zugrunde gelegt werden, sondern auch die Frage, unter welchen Bedingungen Kinder den Schulweg eigenständig nutzen könnten.

Die Eingabe wird zur Kenntnis genommen.

Die anwesende Schulleitung der Marie-Beschütz-Schule bittet darum, dass der TOP 4.2.11 vorgezogen wird.

Da es keine Einwände dagegen gibt, wird der TOP 4.2.11 vorgezogen und als nächstes behandelt.

Ö 4.2.6 - 22-2420

Runder Tisch zum Eppendorfer Landstrassenfest

Im Rahmen des TOP 1 „Bestätigung der Tagesordnung" wurde festgelegt, dass der TOP 4.2.6 zusammen mit dem TOP 6.4 behandelt wird.

Der Petent trägt seine Eingabe vor.

Herr Wolters (Verwaltung) erklärt, er habe den Petenten am 8. Juli persönlich nicht zum Runden Tisch zugelassen. Dies sei bewusst erfolgt, da für die Aufarbeitung des vergangenen Festes und die weitere Planung unterschiedliche Beteiligungsformate gewählt worden seien. Der Regionalausschuss habe im Juni zahlreiche Bürgerinnen und Bürger beteiligt und anschließend die Durchführung eines Runden Tisches angeregt. Dieser sei als einmaliges, begrenztes Format beziehungsweise als Fokusgruppe konzipiert gewesen, um mit einer überschaubaren Zahl von Beteiligten intensiv und offen über mögliche Veränderungen zu beraten. Eine Publikumsbeteiligung sei bei diesem Format daher nicht vorgesehen gewesen.

Herr Wolters erläutert, zum Runden Tisch seien insbesondere Bürgerinnen und Bürger eingeladen worden, die sich zuvor mit Zuschriften zum Eppendorfer Landstraßenfest an das Bezirksamt gewandt hätten. Darüber hinaus seien unter anderem Feuerwehr, Polizei, der Veranstalter die Bergmann-Gruppe, Verwaltung, Handel und Gastronomie vertreten gewesen. Die begrenzte Teilnehmerzahl habe eine offene und vertrauliche Diskussion ermöglichen sollen. Für eine öffentliche Beteiligung seien hingegen insbesondere die Sitzungen des Regionalausschusses vorgesehen.

Frau Dr. Vogelpohl (Regionalbeauftragte) berichtet über die Ergebnisse des Runden Tisches. Ziel sei es gewesen, nicht erneut die bereits bekannten Probleme zu erörtern, sondern konkrete Ansätze für eine zukünftige Gestaltung zu entwickeln. Die Vorschläge ließen sich im Wesentlichen in elf Themenbereiche gliedern:

• Verkleinerung des Festes und stärkere Ausrichtung als Quartiersfest, unter anderem durch eine kürzere Veranstaltungsdauer, angepasste Veranstaltungszeiten und eine Reduzierung der Bühnen.

• Überarbeitung des Sicherheits- und Entfluchtungskonzeptes, Begrenzung der Besucherzahlen sowie eine Verstärkung der Sicherheits- und Polizeipräsenz.

• Verschärfung des Alkohol- und Jugendschutzes sowie stärkere Kontrollen von Verkaufsstellen im Umfeld des Festes.

• Maßnahmen zur Begrenzung der Lärmbelastung während und nach der Veranstaltung.

• Verbesserung von Sauberkeit, Müllentsorgung und Toilettensituation sowie zusätzliche Reinigungen während und nach dem Fest.

• Verbesserung der Beteiligung und Einbindung der Anwohnerinnen und Anwohner, unter anderem durch Befragungen und digitale Beteiligungsformate.

• Verbesserung der Verkehrsführung und Erreichbarkeit des Quartiers sowie eine bessere Steuerung der Besucherströme.

• Frühzeitige und umfassende Information der Anwohnerinnen und Anwohner sowie des örtlichen Einzelhandels.

• Überarbeitung der Öffentlichkeitsarbeit und des Einsatzes sozialer Medien.

• Verbesserung der Barrierefreiheit, Teilhabe und Förderung nichtkommerzieller und inklusiver Angebote.

• Klärung des grundsätzlichen Charakters und der Zielsetzung des Festes sowie Prüfung von Möglichkeiten für die angrenzenden Geschäfte, am Festwochenende zu öffnen.

Frau Dr. Vogelpohl erklärt, dass insbesondere bei den Sicherheits- und Ordnungsmaßnahmen die vorhandenen Möglichkeiten weitgehend ausgeschöpft seien. Der weitere Prozess sei offen. Grundsätzlich könnten alle interessierten Personen, Gruppen und Unternehmen ein Konzept für ein Stadtteilfest einreichen. Das Bezirksamt werde diese Konzepte prüfen und insbesondere die vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen bewerten. Die beim Runden Tisch entwickelten Vorschläge seien der Bergmann-Gruppe zur Verfügung gestellt worden.

Herr Schumacher (Vorsitzender) weist darauf hin, dass zwischen der Einreichung eines Veranstaltungskonzeptes beim Bezirksamt und dessen Genehmigung eine weitere Befassung des Regionalausschusses vorgesehen sei. Die Konzepte sollten dort vorgestellt und diskutiert werden, wodurch eine öffentliche Beteiligung und Transparenz des Verfahrens gewährleistet werden könnten.

Frau Winter (SPD) erklärt, der Runde Tisch sei entsprechend dem Beschluss des Regionalausschusses bewusst als begrenztes Format angelegt worden. Ziel sei es gewesen, mit einer überschaubaren Zahl von Beteiligten konstruktive Lösungsansätze zu entwickeln. Die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer habe sich insbesondere an Personen orientiert, die sich zuvor mit Eingaben oder Petitionen an den Ausschuss beziehungsweise das Bezirksamt gewandt hätten. Sie bedauert, dass es hinsichtlich der öffentlichen Zugänglichkeit zu einem Missverständnis gekommen sei. Die weitere öffentliche Diskussion solle im Regionalausschuss erfolgen.

Frau Dr. Dietz (GRÜNE) hält eine weitergehende Beteiligung von Anwohnerinnen und Anwohnern weiterhin für sinnvoll. Der Regionalausschuss sei aufgrund seiner umfangreichen Tagesordnungen nur eingeschränkt geeignet, eine ausführliche Diskussion mit einer größeren Zahl interessierter Bürgerinnen und Bürger zu führen. Sie verweist auf einen bereits abgelehnten Antrag ihrer Fraktion für ein digitales Beteiligungsformat.

Mehrere Bürgerinnen und Bürger fragen nach dem weiteren Verfahren und danach, wie die Anwohnerinnen und Anwohner künftig informiert und beteiligt würden. Insbesondere sei unklar, ob ein eingereichtes und grundsätzlich genehmigungsfähiges Konzept automatisch zur Durchführung des Festes führe und in welchem Umfang die Wünsche der Anwohnerinnen und Anwohner berücksichtigt würden.

Herr Schumacher (Vorsitzender) erklärt, die Sitzungen des Regionalausschusses seien öffentlich. Die eingereichten Konzepte sollten dort vorgestellt und diskutiert werden. Anwohnerinnen und Anwohner haben damit die Möglichkeit, sich in die weitere Beratung einzubringen.

Herr Schmidt (GRÜNE) regt an, die beim Runden Tisch erarbeiteten Vorschläge öffentlich zugänglich zu machen.

Frau Dr. Vogelpohl (Regionalbeauftragte) erklärt, ihr liege die entsprechende Liste der Vorschläge vor und diese könne schriftlich zur Verfügung gestellt werden.

Herr Bergmann (bergmanngruppe) erklärt, die Bergmann-Gruppe sei mit der Entwicklung des Festes in der bisherigen Form ebenfalls nicht zufrieden. Das Eppendorfer Landstraßenfest sei aufgrund der Bedeutung der Eppendorfer Landstraße kein klassisches Nachbarschaftsfest, solle aber einen deutlichen Quartiersbezug behalten und Eppendorf repräsentieren. Ein Konzept, das dem bisherigen entspreche, werde nicht erneut eingereicht.

Er führt aus, ein wesentliches Problem sei die Entwicklung der Besucherströme durch Soziale Medien. Die Inhalte des Festes hätten sich in den vergangenen Jahren weniger verändert als dessen öffentliche Wahrnehmung und Reichweite. Es würden daher neue Kommunikationsansätze geprüft. Ziel sei es, das Fest wieder stärker auf die Eppendorferinnen und Eppendorfer auszurichten. Gleichzeitig müssten die Belastungen für die unmittelbar betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner insbesondere hinsichtlich Sicherheit und Beeinträchtigungen des Wohnumfeldes reduziert werden. Die Bergmann-Gruppe stehe hierzu im Austausch mit den zuständigen Stellen.

Frau Schwarz (CDU) betont, dass die Anliegen der unmittelbar betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner ernst genommen werden müssten. Gleichzeitig habe das Fest für viele Menschen eine Bedeutung als Ort des gesellschaftlichen Austauschs. Sie begrüßt daher die Bereitschaft der Bergmann-Gruppe, das bisherige Konzept zu überarbeiten, und regt an, den Anwohnerinnen und Anwohnern weiterhin die Möglichkeit zu geben, konkrete Forderungen und Anliegen einzubringen.

Herr Gerloff (SPD) erklärt, der Runde Tisch sei vom Regionalausschuss einstimmig beschlossen worden. Ein digitales Format hätte dem Ziel eines direkten Austauschs aus seiner Sicht nicht entsprochen. Er weist darauf hin, dass das Thema bereits mehrfach ausführlich im Regionalausschuss beraten worden sei. Die Ergebnisse des Runden Tisches sollten den Fraktionen zur Verfügung gestellt werden. Das Eppendorfer Landstraßenfest werde auch künftig wieder Gegenstand der Beratungen sein. Die Sitzungen und Tagesordnungen seien öffentlich. Anwohnerinnen und Anwohner könnten sich zudem an die Fraktionen wenden, um über die weitere Befassung informiert zu werden.

Frau Winter (SPD) regt an, die Ergebnisse des Runden Tisches in geeigneter schriftlicher Form vorzulegen, beispielsweise als Bestandteil des Protokolls oder in Form einer Drucksache, damit die Fraktionen diese prüfen und anschließend beraten könnten.

Herr Schmidt (GRÜNE) erklärt, den Vorschlag von Frau Winter (SPD) zu unterstützen.

Herr Schumacher (Vorsitzender) erklärt, die Protokolle und Drucksachen des Ausschusses seien öffentlich. Er fasst zusammen, dass insbesondere die Forderung nach mehr Kommunikation und Transparenz aufgegriffen worden sei. Das Bezirksamt habe die Gründe für die begrenzte Teilnahme am Runden Tisch erläutert. Zugleich sei deutlich geworden, dass das bisherige Veranstaltungskonzept nach Aussage der Bergmann-Gruppe nicht unverändert fortgeführt werden solle. Die Ergebnisse und Vorschläge des Runden Tisches sollten schriftlich zugänglich gemacht werden. Das Thema Eppendorfer Landstraßenfest werde weiterhin im Regionalausschuss behandelt und bei einer erneuten Befassung möglichst frühzeitig auf die Tagesordnung gesetzt.

Eine Bürgerin fragt, welches Gremium über die Durchführung eines Eppendorfer Landstraßenfestes 2027 entscheide und wer das Veranstaltungskonzept genehmige.

Herr Schumacher (Vorsitzender) erklärt, der Regionalausschuss könne den politischen Willen zur Durchführung beziehungsweise Nichtdurchführung des Festes zum Ausdruck bringen. Die Prüfung, ob ein konkret eingereichtes Veranstaltungskonzept die erforderlichen Sicherheits- und sonstigen rechtlichen Voraussetzungen erfülle, obliege dem Bezirksamt.

Eine Bürgerin weist abschließend darauf hin, dass der Veranstalter nur begrenzten Einfluss auf das tatsächliche Verhalten der Besucherinnen und Besucher habe und insbesondere das Mitbringen eigener Getränke sowie das Verhalten außerhalb des eigentlichen Veranstaltungsbereichs berücksichtigt werden müssten.

Herr Schumacher (Vorsitzender) bittet die Anwesenden, den jeweiligen Rednerinnen und Rednern das Wort zu lassen. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt er die Beratung und lädt die Bürgerinnen und Bürger ein, sich auch bei den zukünftigen Beratungen des Eppendorfer Landstraßenfestes im Regionalausschuss einzubringen.

Frau Kültür (GRÜNE) bittet darum, noch eine persönliche Wortmeldung, gerne wortgetreu, zu Protokoll nehmen zu lassen.

Sie erklärt, ihr sei bewusst, dass das Eppendorfer Landstraßenfest regelmäßig zu kontroversen Diskussionen führe und unterschiedliche berechtigte Interessen aufeinanderträfen.

Sie zeigt sich jedoch über eine Geste von Herrn Domres (SPD) sehr verärgert. Dieser habe während der Darstellung der Bürgerin, sowie bereits davor immer wieder dazwischengeredet, ob Frau Kültür nun wieder das Wort "klassistisch" benutzen wolle und ihr dann einen „Kussmund“ zugeworfen. Insbesondere diese Geste empfinde sie als herablassend, dem Hause nicht angemessen, sowie als respektlos und sexistisch.

Sie fordert Herrn Domres (SPD) unmissverständlich auf, ein solches Verhalten künftig zu unterlassen.

Ö 4.2.7 - 22-2439

Massive Lärmbelästigung durch Fernwärmeausbau Hallerstraße (Pumpstation), Goernestraße

Die Petentinnen tragen die Eingabe vor.

Herr Gerloff (SPD) erklärt, er nehme die Schilderungen der Petentinnen sehr ernst. Die Beurteilung tieffrequenter Geräusche und von Infraschall sei schwierig, da die Wahrnehmung individuell unterschiedlich sei und Messungen nicht zwangsläufig die subjektiv empfundene Belastung abbildeten. Nach seinem Kenntnisstand lägen die Arbeiten im Zeitplan und sollten Anfang 2027 abgeschlossen sein.

Die Petentin fragt, ob mit dem Abschluss der Bauarbeiten auch die Lärmbelästigung ende.

Herr Gerloff (SPD) sagt zu, die ihm bekannten Ansprechpartner bei Hamburg Energie erneut zu kontaktieren, das Anliegen zu schildern und insbesondere um Klärung zu bitten, ob mit dem Abschluss der Arbeiten auch die Lärmbelastung ende. Er hoffe, dadurch eine konkretere Rückmeldung zu erhalten.

Herr Schumacher (Vorsitzender) erklärt, Herr Schmitsdorf (Protokollführung) werde Herrn Gerloff (SPD) die Kontaktdaten der Petentinnen im Nachgang zur Sitzung zur Verfügung stellen.

Ö 4.2.8 - 22-2440

Taubenplage durch ständiges Füttern

Die Petentin ist nicht anwesend.

Herr Blank (SPD) berichtet von einem Hinweis, wonach eine Person in den frühen Morgenstunden im Bereich Mühlenkamp und der Mühlenkamp-Brücke Tauben großflächig füttere. Er fragt, ob der Polizei der Sachverhalt bekannt sei, und regt die Aufstellung von Hinweisschildern zum Verbot des Taubenfütterns an.

Frau Wolfgramm (PK 33) erklärt, das Füttern von Tauben sei bereits ohne entsprechende Beschilderung verboten. Beobachtete Verstöße könnten den zuständigen Stellen gemeldet werden, damit gegebenenfalls ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden könne. Zusätzliche Beschilderungen seien aus ihrer Sicht nicht erforderlich.

Frau Heimfeld (Die Linke) verweist auf den Taubenschlag in Barmbek und regt eine entsprechende Lösung an.

Frau Kültür (GRÜNE) hält eine Beschilderung grundsätzlich für erwägenswert, könne jedoch das Argument gegen eine weitere Beschilderung des öffentlichen Raumes nachvollziehen. Sie regt an, das Konzept des Taubenschlags in Barmbek bekannter zu machen und Möglichkeiten für bürgerschaftliches Engagement beziehungsweise eine Unterstützung des Taubenvereins Hamburg aufzuzeigen.

Herr Kroll (CDU) hält zusätzliche Beschilderungen für nicht erforderlich. Er weist darauf hin, dass bereits am Poßmoorweg-Bunker entsprechende Hinweisschilder angebracht seien, das Taubenfütterungsverbot jedoch dennoch missachtet werde.

Die Eingabe wird zur Kenntnis genommen.

Ö 4.2.9 - 22-2441

Beschwerde über die Verkehrssituation in den Wohnstraßen rund um die Frickestraße in Hamburg-Eppendorf

Die Petentin trägt ihre Eingabe vor.

Herr Diedrich (CDU) erklärt, er könne die von der Petentin geschilderte Situation gut nachvollziehen. Mit zunehmender Flächenkonkurrenz im öffentlichen Raum werde die Situation schwieriger. Hinsichtlich der E-Scooter gebe es bereits Lösungsvorschläge, die geprüft beziehungsweise umgesetzt würden. Dazu gehörten ausgewiesene Abstellflächen und gegebenenfalls technische Lösungen wie Geofencing, durch die das Abstellen in bestimmten Bereichen verhindert werden könne. Auch für weitere abgestellte Fahrzeuge würden Lösungen geprüft, um diese besser im Straßenraum unterzubringen. Kurzfristig sei allerdings vermutlich nicht mit einer vollständigen Entlastung zu rechnen. Umso wichtiger sei es, dass die geschilderten Probleme öffentlich vorgetragen würden.

Herr Schmidt (GRÜNE) bedankt sich bei der Petentin für ihre Ausführungen. Hinsichtlich der E-Scooter erklärt er, sei vorgesehen, dass diese künftig nur noch an bestimmten Stellen abgestellt werden dürften. Hierfür gebe es einen entsprechenden Zeitplan. Zu den von der Petentin angesprochenen Schrotträdern weist er darauf hin, dass die Stadtreinigung regelmäßig Sammelaktionen durchführe. Er regt an, zu prüfen, ob eine solche Aktion auch im betreffenden Quartier durchgeführt werden könne.

Zum Falschparken von Kraftfahrzeugen führt Herr Schmidt aus, dass in Eppendorf ein Parkraummanagement bestehe. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesbetriebs Verkehr (LBV) kontrollierten daher nicht nur das Vorhandensein eines gültigen Parkscheins, sondern auch, ob Fahrzeuge überhaupt ordnungsgemäß abgestellt seien.

Herr Schmidt richtet anschließend eine Frage an das Bezirksamt. Fahrräder und E-Scooter dürften grundsätzlich auf Gehwegen abgestellt werden, sofern der Fußverkehr dadurch nicht behindert werde. Er fragt, ob es eine zuständige Stelle gebe, die die Einhaltung dieser Vorgabe kontrolliere, und welche Möglichkeiten Bürgerinnen und Bürger hätten, wenn Gehwege durch abgestellte Fahrräder oder E-Scooter erheblich eingeschränkt seien.

Herr Dr. Engler (Verwaltung) erklärt, das Bezirksamt beschäftige sich bereits mit der Situation des Fahrradparkens im Bereich des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE). Dabei stoße man auf das Problem, dass die Gehwege sehr schmal seien und dort nur wenige Möglichkeiten bestünden, zusätzliche Fahrradbügel unterzubringen. Daher müsse teilweise auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Hierfür würden sich die rechtlichen und planerischen Möglichkeiten derzeit verändern, sodass künftig auch im Fahrbahnbereich Fahrradbügel aufgestellt werden könnten, ohne größere bauliche Maßnahmen durchführen zu müssen.

Herr Dr. Engler verweist auf die Planung im Komponistenviertel, bei der die Nebenflächen baulich erweitert worden seien. Ein solches Vorgehen sei jedoch mit erheblichem Planungs- und Bauaufwand verbunden. Für das betreffende Quartier rund um das UKE werde daher auch ein großflächigerer Ansatz geprüft. Die Anregung der Petentin werde aufgenommen und mit entsprechender Priorität weiterverfolgt.

Zu den Schrotträdern erklärt Herr Dr. Engler, dass diese auch durch das Bezirksamt regelmäßig kontrolliert würden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes gingen durch die Straßen und überprüften entsprechende Fahrräder. Dabei sei allerdings zunächst festzustellen, ob ein Fahrrad tatsächlich nicht mehr genutzt werde. Dies könne im Einzelfall einige Zeit in Anspruch nehmen. Sobald ein Fahrrad als Schrottrad identifiziert worden sei, werde die Stadtreinigung mit der Entfernung beauftragt.

Zu den E-Scootern berichtet Herr Dr. Engler, dass das Bezirksamt hierzu mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende im Austausch stehe. Bei den bisher vorgesehenen Sperrzonen liege der Schwerpunkt zunächst auf Bereichen an Schnellbahnhaltestellen. Eine Ausweitung auf einzelne Quartiere erscheine jedoch sinnvoll und werde entsprechend weitergegeben. Dabei müsse allerdings ebenfalls berücksichtigt werden, dass geeignete Flächen für das Abstellen der E-Scooter geschaffen werden müssten.

Die Petentin stellt klar, dass die bisherigen Ausführungen das Problem der auf Gehwegen abgestellten Mopeds nicht lösten. Während Autofahrerinnen und Autofahrer für das Parken bezahlen müssten und teilweise bei geringfügigen Verstößen Verwarnungen erhielten, würden auf Gehwegen abgestellte Mopeds aus ihrer Sicht nicht ausreichend kontrolliert. Sie berichtet erneut, dass die Mopeds insbesondere in den Abendstunden in großer Zahl auf den Gehwegen stünden und teilweise den Zugang zu Straßen und Wegen versperrten. Sie habe hierzu bereits mehrfach Fotos an die Polizei übermittelt.

Ein Bürger ergänzt, er beobachte regelmäßig, dass E-Scooter Hauseingänge versperrten. Bereits ein oder zwei abgestellte E-Scooter könnten dazu führen, dass Personen mit Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühlen ein Gebäude nicht mehr ungehindert verlassen könnten. Er bittet darum, die Situation konkreter zu kontrollieren.

Herr Schumann (AfD) fragt, ob das Bezirksamt beziehungsweise die zuständigen Stellen mit den E-Scooter-Anbietern in Kontakt stünden. Nach jeder Fahrt müsse durch die Nutzerinnen und Nutzer grundsätzlich ein Foto des abgestellten E-Scooters angefertigt werden. Er fragt, ob Erkenntnisse darüber vorlägen, in welchem Umfang bei falsch abgestellten E-Scootern tatsächlich Sanktionen durch die Anbieter verhängt würden. Er regt an, diese Möglichkeit stärker zur Durchsetzung ordnungsgemäßer Abstellungen zu nutzen.

Frau Heimfeld (Die Linke) fragt nach der rechtlichen Einordnung von Motorrollern mit Versicherungskennzeichen. Sie möchte wissen, ob diese auf der Straße parken müssten oder ob das Abstellen auf dem Gehweg zulässig sei.

Frau Wolfgramm (PK 33) erklärt, wenn ein Fahrzeug ein Kennzeichen habe, handele es sich um ein Kraftfahrzeug. Daraus folge, dass es nicht auf dem Gehweg abgestellt werden dürfe.

Frau Heimfeld (Die Linke) weist darauf hin, dass die Situation insbesondere für Personen mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator problematisch sei. Sie bittet darum, die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften stärker zu kontrollieren.

Herr Dr. Engler (Verwaltung) beantwortet die Frage zu den E-Scootern und erklärt, die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende stehe mit den Anbietern in Kontakt beziehungsweise befinde sich mit diesen in einem entsprechenden Vertragsverhältnis. Wenn für bestimmte Bereiche Sperrzonen eingerichtet würden, könnten die Anbieter technisch verhindern, dass ein E-Scooter dort beendet beziehungsweise abgestellt werde. Es handele sich dabei nicht um eine Vertragsstrafe. Vielmehr müsse der E-Scooter an einem anderen, dafür vorgesehenen Ort abgestellt werden.

Herr Diedrich (CDU) weist darauf hin, dass über eine städtische App unter anderem Fahrräder gemeldet werden könnten. Bürgerinnen und Bürger könnten dort ein Foto des betreffenden Fahrrades übermitteln. Nach seinen Erfahrungen würden entsprechende Fahrräder nach einer gewissen Zeit tatsächlich entfernt. Er fragt außerdem beim Bezirksamt beziehungsweise bei der Polizei nach, ob eine verstärkte Kontrolle der Gehwegsituation in dem betreffenden Bereich möglich sei. Dies gelte insbesondere für Fahrzeuge, die nach der zuvor erfolgten Auskunft nicht auf dem Gehweg abgestellt werden dürften.

Herr Domres (SPD) merkt an, dass bei Rollern zwischen verschiedenen Fahrzeugarten und Versicherungskennzeichen unterschieden werden müsse. Er weist darauf hin, dass möglicherweise unterschiedliche Regelungen für Fahrzeuge mit unterschiedlicher Höchstgeschwindigkeit gelten könnten.

Der Vorsitzende, Herr Schumacher, fasst die Diskussion zusammen und fragt das Bezirksamt, ob eine erhöhte Kontrolldichte in dem betreffenden Bereich möglich sei beziehungsweise ob bei den zuständigen Stellen auf eine verstärkte Kontrolle hingewirkt werden könne. Aus den Wortbeiträgen der anwesenden Bürgerinnen und Bürger sowie der Politik sei ein deutlicher Wunsch nach einer genaueren Kontrolle der Situation im Quartier erkennbar. Es gehe darum, die vorhandenen Kontrollmöglichkeiten auszuschöpfen beziehungsweise bei den jeweils zuständigen Stellen eine verstärkte Kontrolle anzuregen.

Frau Dr. Vogelpohl (Verwaltung) erklärt abschließend, im Bezirksamt gebe es Wegewarte. Die Hinweise aus der Sitzung würden an diese weitergegeben.

Protokollnotiz:

Das Bezirksamt Hamburg-Nord wird der Bitte nachkommen sich an den Landesbetrieb Verkehr (LBV) zu wenden, um auf eine verstärkte Kontrolle hinzuwirken.

Die Eingabe wird zur Kenntnis genommen.

Anschließend geht es mit dem TOP 4.2.6 weiter.

Ö 4.2.10 - 22-2478

Beschwerde über den Zustand des öffentlichen Raums - Stammansstraße 11 / zentraler Grünzug Jarrestadt

Die Petentin ist nicht anwesend.

Herr Blank (SPD) erkundigt sich nach dem Projekt „Jarreschatz“.

Frau Vogelpohl (Regionalbeauftragte) erklärt, der Verein „Jarreschatz“ greife entsprechende Fragestellungen auf. Gleichzeitig bestünden im Fachamt Managements des öffentlichen Raumes begrenzte Kapazitäten für zusätzliche Pflegeaufgaben. Eine Einbindung des Themas in das Projekt „Jarreschatz“ sei jedoch möglich. Über die dort vorhandene Bürgerbeteiligungs- beziehungsweise Informationsstelle könnten sich Interessierte einbringen.

Die Eingabe wird zur Kenntnis genommen.

Ö 4.2.11 - 22-2479

Idee für ein Hamburger Modellprojekt: Generationengarten und Biodiversitäts-Lernort an der Marie-Beschütz-Schule

Die Petentin trägt ihre Eingabe vor.

Die Schulleitung der Marie-Beschütz-Schule erläutert, die betreffende Fläche befinde sich inzwischen im Zuständigkeitsbereich der Finanzbehörde bzw. Schulbau Hamburg. Sie sei der Schule mit der Vorgabe übertragen worden, sie gegebenenfalls als Containerstellfläche für mobile Klassenräume vorzuhalten. Darüber hinaus werde die Fläche für die Gesamtplanung des Schulgeländes benötigt. Insbesondere bestehe Bedarf an zusätzlichen Bewegungsflächen für die älteren Schülerinnen und Schüler. Die Schule verfüge bereits über einen Schulgarten und weitere Angebote zur Begrünung und Beteiligung. Die vorgestellte Projektidee passe daher in ihrer konkreten Form nicht zu den derzeitigen Anforderungen an die Fläche. Eine Beteiligung der Schulgemeinschaft und insbesondere der Schülerinnen und Schüler an einer künftigen Planung begrüße sie.

Herr Talleur (Volt) fragt nach einer Einschätzung zu den Kosten des vorgeschlagenen Modellprojekts.

Die Petentin erklärt, eine konkrete Kostenschätzung könne sie derzeit nicht abgeben. Sie wolle dies prüfen. Denkbar seien Fördermittel, unter anderem auf europäischer Ebene, sowie eine Unterstützung durch Unternehmen im Rahmen von Corporate Volunteering oder Sponsoring. Auch eine Zusammenarbeit mit der Nachbarschaft könne zur Umsetzung beitragen. Sie regt zudem an, bei der Suche nach geeigneten Flächen nicht ausschließlich das Schulgrundstück zu betrachten.

Herr Riesle (GRÜNE) stellt fest, dass die vorgeschlagene Fläche nach den Ausführungen der Schulleitung für das Projekt nicht zur Verfügung stehe. Er halte das Konzept jedoch für sinnvoll und regt an, dass die Verwaltung prüfe, ob im Stadtteil eine geeignete Fläche für die Umsetzung des Projekts gefunden werden könne.

Protokollnotiz:

Dem Bezirksamt sind aktuell keine öffentlichen Flächen bekannt, die für diese Umsetzung in Frage kämen. Sollten sich Nutzungsänderungen ergeben, wird die Möglichkeit geprüft, ob sie für die vorgeschlagene Nutzung in Frage kommen könnten.

Herr Kroll (CDU) verweist auf das kürzlich im zuständigen Ausschuss beschlossene Klimaanpassungskonzept für Hamburg-Nord, in dem zahlreiche Maßnahmen und mögliche Flächen dargestellt würden. Er regt an, das Anliegen in diesem Zusammenhang weiter zu betrachten und gegebenenfalls vor Ort über geeignete Möglichkeiten zu beraten.

Die Schulleitung Marie-Beschütz-Schule bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme und erklärt sich bereit, sich mit der Petentin im Anschluss über mögliche weitere Ansprechpartner und Netzwerke auszutauschen.

Auch die Petentin zum TOP 4.2.9 bittet darum, dass Ihre Eingabe vorgezogen wird.

Da es erneut keine Einwände dagegen gibt, wird der TOP 4.2.9 vorgezogen und als nächstes behandelt.

Ö 4.2.12 - 22-2491

Zur zügigen Einführung von Quartiersparken in der Willistraße / Winterhude

Der Petent erläutert seine Eingabe.

Ein weiterer Bürger unterstützt das Anliegen. Er erklärt, die Parksituation sei derzeit unhaltbar. In der Willistraße lebten zahlreiche junge Familien. Durch die hohe Zahl auswärtiger Dauerparker sei die Straße häufig vollständig zugeparkt. Dies erschwere die Nutzung der Straße mit dem Fahrrad, dem Auto und insbesondere mit Kinderwagen. Auch das Ein- und Ausfahren aus Grundstückszufahrten werde teilweise erheblich behindert.

Der Bürger weist zudem auf Sicherheits- und Entwässerungsprobleme hin. Bei Starkregenereignissen habe es bereits Situationen gegeben, in denen die Kanalisation die Wassermengen nicht habe aufnehmen können. Gleichzeitig seien Straßenabläufe teilweise durch Laub verstopft.

Die Stadtreinigung könne diese aufgrund der dichten Parksituation teilweise nur erschwert erreichen. Er bittet daher neben der Einführung des Quartiersparkens auch um eine Verbesserung der ordnungsgemäßen Parksituation und eine entsprechende Information der Anwohnerinnen und Anwohner.

Der Petent ergänzt, insbesondere fehle es an Rechtssicherheit. Falls kein Quartiersparken eingeführt werde, müsse aus seiner Sicht dargestellt werden, welche alternative Lösung für die bestehende Situation vorgesehen sei.

Herr Kroll (CDU) weist darauf hin, dass die Themen Laub und Reinigung unabhängig von der Frage des Quartiersparkens betrachtet werden müssten. Auch bei weniger parkenden Fahrzeugen könne Laub die Straßenabläufe verstopfen. Die Stadtreinigung führe entsprechende Reinigungsarbeiten durch. Teilweise müssten Anwohnerinnen und Anwohner zusätzlich selbst tätig werden.

Herr Kroll erläutert anschließend die aus seiner Sicht bestehenden offenen Fragen beim Bewohnerparken. In der Vergangenheit habe es insbesondere im Zusammenhang mit den Interessen von Handwerksbetrieben und anderen beruflich auf Fahrzeuge angewiesenen Personen Schwierigkeiten gegeben. Es müsse gewährleistet sein, dass Personen, die beruflich auf einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe angewiesen seien, ihre Tätigkeit weiterhin ausüben könnten.

Er verweist darauf, dass in Bereichen wie dem Mühlenkamp bereits Regelungen bestünden, die tagsüber eine Bewirtschaftung der Parkplätze vorsähen. Dadurch werde ein Wechsel der parkenden Fahrzeuge ermöglicht. Zugleich seien Reformen des Bewohnerparkens vorgesehen. Im zuständigen Klima-, Umwelt- und Mobilitätsausschuss seien hierzu bereits Anträge beraten worden, die unter anderem Ausnahmeregelungen und die Berücksichtigung der Interessen von Handwerk und Lieferverkehr beträfen.

Herr Diedrich (CDU) bittet das Bezirksamt um Informationen zum aktuellen Stand eines Verfahrens der Stadtreinigung, bei dem in Straßenabschnitten temporäre Parkverbotszonen eingerichtet würden, um Reinigungsarbeiten durchführen zu können. Er bittet darum, den Sachstand dieses Verfahrens und die bisherigen Erfahrungen in Hamburg-Nord zu prüfen und dem Ausschuss zu Protokoll zu geben. Hintergrund seien auch die von den Petenten geschilderten Probleme mit der Straßenreinigung und der Entwässerung.

Protokollnotiz:

Das Bezirksamt hat das Thema bereits für die regelmäßigen Austauschrunden zwischen der Stadtreinigung und der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende angemeldet. Aktuell läuft hier ein Pilotprojekt der Stadtreinigung, dessen Ergebnisse aber noch nicht vorliegen.

Der Bürger erklärt, die Argumentation hinsichtlich der Belange des Handwerks überzeuge ihn für die Willistraße nicht. In der Straße gebe es bereits zahlreiche mobile Halteverbotszonen, die regelmäßig für Lieferungen und Bauarbeiten eingerichtet würden. Die Willistraße sei im Wesentlichen ein Wohngebiet und verfüge nicht über eine ausgeprägte gewerbliche Nutzung. Für kurzfristige Liefer- und Handwerkseinsätze bestünden bereits Möglichkeiten, entsprechende Flächen freizuhalten.

Der Petent fragt, wie die Situation für Handwerksbetriebe in anderen Wohngebieten mit bestehendem Quartiersparken, beispielsweise in der Heilwigstraße, geregelt werde. Dort funktioniere das Quartiersparken aus seiner Wahrnehmung ohne wesentliche Probleme.

Herr Kroll (CDU) nimmt hierzu kurz Stellung.

Der Petent führt aus, er kenne aus den genannten Wohngebieten keine vergleichbaren Probleme mit Handwerksbetrieben. Aus seiner Sicht liege das eigentliche Problem in der Willistraße vielmehr darin, dass Parkplätze durch Pendler dauerhaft belegt würden. Dadurch würden auch Handwerksfahrzeuge bei ihren Einsätzen behindert.

Er bittet um eine klare Aussage, welche Alternative zum Quartiersparken vorgesehen sei, wenn dieses nicht eingeführt werde. Der derzeitige Zustand, bei dem das Parken teilweise geduldet werde, obwohl es sich um Ordnungswidrigkeiten handele, könne aus seiner Sicht nicht dauerhaft fortgeführt werden. Entweder müsse eine rechtssichere Regelung geschaffen oder die bestehende Rechtslage konsequent durchgesetzt werden.

Herr Schumacher (Vorsitzender) ordnet die Diskussion ein. Er erklärt, die Vor- und Nachteile des Bewohner- bzw. Quartiersparkens seien im Ausschuss bereits über mehrere Legislaturperioden hinweg ausführlich und in verschiedenen Facetten diskutiert worden. Die derzeitige Diskussion solle daher nicht erneut vollständig geführt werden. Er empfiehlt den Petenten, bei weiterem Gesprächsbedarf den direkten Austausch mit den einzelnen Fraktionen zu suchen.

Herr Schumacher stellt abschließend fest, dass es für die Einführung des Quartiersparkens in Winterhude in diesem Gremium und in der Bezirksversammlung Hamburg-Nord seit der vergangenen Wahl keine politische Mehrheit gebe.

Der Petent erkundigt sich, ob dies tatsächlich der aktuelle politische Stand sei. Er weist darauf hin, dass in anderen Städten Bewohnerparkausweise zu vergleichsweise geringen Gebühren angeboten würden und auch für Handwerksbetriebe entsprechende Regelungen bestünden.

Herr Schumacher (Vorsitzender) erklärt abschließend, auch er selbst zahle für einen Bewohnerparkausweis eine Gebühr und finde dennoch nicht immer einen Parkplatz. Mit Blick auf die fortgeschrittene Sitzungszeit und die weiteren Tagesordnungspunkte beendet er die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt.

Ö 4.2.13 - 22-2493

Kita Trompitas - Tempo 30 vor der Kita, Jarrestraße 52-54

Im Rahmen des TOP 1 „Bestätigung der Tagesordnung“ wurde festgelegt, dass der TOP 4.2.13 zusammen mit dem TOP 4.2.2, dem TOP 4.2.17 und dem TOP 5.4 behandelt wird, zur Diskussion siehe daher TOP 4.2.2.

Die Eingabe wird zur Kenntnis genommen.

Ö 4.2.14 - 22-2506

Eingeschränktes Parkverbot im Südring 2, 22303 Hamburg, zwischen Grasweg und Borgweg

Der Petent ist nicht anwesend.

Die Eingabe wird zur Kenntnis genommen.

Ö 4.2.15 - 22-2514

Erneuerung Lokstedter Weg / Bäume?

Die Petentin ist anwesend und verzichtet darauf Ihre Eingabe zu erörtern.

Die Eingabe wird zur Kenntnis genommen.

Ö 4.2.16 - 22-2515

Parkplatzsituation am Südring / Verdrängung von Wohnmobil-Haltern und Anwohnern aus der Jarrestadt

Der Petent ist nicht anwesend.

Die Eingabe wird zur Kenntnis genommen.

Ö 4.2.17 - 22-2516

Zwei Kitas, eine Schule, ein Pflegeheim - und keine sichere Querung

Im Rahmen des TOP 1 „Bestätigung der Tagesordnung“ wurde festgelegt, dass der TOP 4.2.17 zusammen mit dem TOP 4.2.2, dem TOP 4.2.13 und dem TOP 5.4 behandelt wird, zur Diskussion siehe daher TOP 4.2.2.

Die Eingabe wird zur Kenntnis genommen.

Ö 4.2.18 - 22-2517

Bitte um politische und fachliche Prüfung einer zusätzlichen Überlappungszone N106 / N107 im Bereich Lenhartzstraße / Haynsweg / Robert-Koch-Straße

Der Petent ist nicht anwesend.

Die Eingabe wird zur Kenntnis genommen.

Ö 4.2.19 - 22-2518

Geplante Fällungen von Sumpfzypressen auf der Liebensinsel im Hamburger Stadtpark

Im Rahmen des TOP 1 „Bestätigung der Tagesordnung“ wurde festgelegt, dass der TOP 4.2.19 zusammen mit dem TOP 4.2.21, dem TOP 4.2.22, dem TOP 5.3 und den drei weiteren Eingaben behandelt wird.

Herr Schumacher (Vorsitzender) teilt mit, dass zum Thema der geplanten Fällung der Sumpfzypressen drei weitere Eingaben eingegangen seien. Da diese inhaltlich in die gleiche Richtung gingen und das Thema im Ausschuss ausführlich behandelt werde, schlägt er vor, auf eine vollständige Verlesung der sieben Seiten zu verzichten. Die Petentinnen und Petenten könnten ihre Eingaben stattdessen mündlich vorstellen.

Eine der anwesenden Petentinnen stellt ihre Eingabe vor. Sie erklärt, sie sei Hamburger Bürgerin und vertrete weitere Petentinnen und Petenten aufgrund entsprechender schriftlicher Beauftragungen. Sie sei mit der Liebesinsel seit ihrer Kindheit eng verbunden und habe dort persönliche und familiäre Erinnerungen. Ihr Wunsch sei, dass auch künftige Generationen diesen besonderen Ort nutzen könnten.

Sie führt aus, die auf der Liebesinsel stehenden Sumpfzypressen seien aus ihrer Sicht gesund und etwa 40 bis 50 Jahre alt. Es handele sich um besondere, langlebige Bäume mit charakteristischen Luftwurzeln. Sie sehe in deren Erhalt einen ökologischen, aber auch einen pädagogischen und stadtgeschichtlichen Wert. Aus ihrer Sicht könnten die besonderen Eigenschaften der Bäume durch Beschilderungen oder andere Informationsangebote stärker vermittelt werden. Sie verweist auf zahlreiche Ideen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich für einen Erhalt der Bäume ausgesprochen hätten.

Die Petentin erklärt weiter, die Luftwurzeln stellten zwar eine Stolpergefahr dar, die vorhandenen Schäden beträfen aus ihrer Sicht jedoch nicht die Treppe oder eine klassische Verkehrsfläche. Sie regt daher an, Alternativen zu einer Fällung zu prüfen. Denkbar seien beispielsweise Holzstege oder Plattformen, die über den Luftwurzeln geführt würden. Auch eine Beschilderung mit einem Hinweis auf die Stolpergefahr könne dazu beitragen, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Die Liebesinsel könne auf diese Weise zugleich als besonderer Ort im Stadtpark hervorgehoben werden.

Ein Petent erklärt, er sei Anwohner von Barmbek-Nord und nutze den Stadtpark regelmäßig. Er sei erst am Tag der Sitzung über die geplanten Baumfällungen informiert worden. Aus seiner Sicht sei es problematisch, dass an einem aus seiner Sicht besonders bedeutenden Ort keine ausreichende Information über die geplante Maßnahme vorhanden gewesen sei. Der Stadtpark sei eine Gartenanlage von internationaler Bedeutung. Die Fällung gesunder Bäume sei daher besonders begründungsbedürftig. Er bittet insbesondere um eine nachvollziehbare Darstellung, aus welchen Gründen die Maßnahme geplant sei.

Herr Schumacher (Vorsitzender) erläutert hierzu, die geplante Maßnahme und ihre Begründung seien bereits in der vorangegangenen Ausschusssitzung durch das zuständige Fachamt vorgestellt worden. Zudem liege eine Anfrage der Grünen - Fraktion vor, in der das Bezirksamt die Gründe für die geplanten Fällungen beantwortet habe. Damit seien die wesentlichen Informationen zur Transparenz der Maßnahme öffentlich zugänglich.

Herr Gerloff (SPD) weist darauf hin, dass eine Petentin zuvor angegeben habe, als offizielle Vertreterin des Stadtparkvereins aufzutreten. Dies treffe nach seiner Kenntnis nicht vollständig zu. Er sei selbst Mitglied des Vorstands des Stadtparkvereins und wisse, dass der Vorstand mit dem zuständigen Fachamt im Austausch gestanden habe. Die Argumente zur Verkehrssicherheit und die entsprechenden Begründungen des Bezirksamtes seien dem Vorstand bekannt.

Herr Gerloff erklärt, aus seiner Sicht handele es sich bei den geplanten Fällungen nicht um unnötige, sondern um notwendige Baumfällungen. Die Sumpfzypressen seien in den 1970er-Jahren gepflanzt worden und inzwischen etwa 40 bis 50 Jahre alt. Die Maßnahme diene auch dazu, die Liebesinsel in ihrer ursprünglichen Gestaltung teilweise wiederherzustellen und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Als Alternative zur Fällung käme nach den Ausführungen des Fachamtes gegebenenfalls nur eine Sperrung der Liebesinsel infrage. Dies sei aus seiner Sicht ebenfalls keine geeignete Lösung. Er verweist auf die Antworten des Bezirksamtes auf die schriftliche Anfrage und hält die dort dargestellte Begründung für nachvollziehbar.

Herr Schmidt (GRÜNE) erklärt, seine Fraktion habe die geplanten Fällungen bereits in der vorherigen Ausschusssitzung kritisch gesehen und deshalb den vorliegenden Antrag eingebracht. Ziel sei es, das Bezirksamt zu bitten, auf die Fällungen zu verzichten und stattdessen Alternativen zu prüfen. Er führt aus, die Luftwurzeln der Sumpfzypressen könnten auch als Besonderheit und Sehenswürdigkeit wahrgenommen werden. Die vier zur Fällung vorgesehenen Bäume seien vital und hätten sich über Jahrzehnte an ihrem Standort bewährt. Dies spreche aus seiner Sicht dafür, ihnen auch künftig eine Entwicklungsmöglichkeit zu geben. Bei neu gepflanzten Bäumen sei hingegen nicht sicher, ob sie mit den sich verändernden klimatischen Bedingungen am Standort ebenso gut zurechtkämen. Als mögliche Alternative schlägt er eine leicht über dem Boden schwebende Holzplattform vor, die die vorhandenen Luftwurzeln überspanne und dadurch die Stolpergefahr reduziere. Denkbar sei auch eine niedrige Einfriedung, durch die Besucherinnen und Besucher um die Wurzeln herumgeführt würden. Die vorhandene Stolpergefahr sei aus seiner Sicht nicht außergewöhnlich und bestehe auch an zahlreichen anderen Stellen im öffentlichen Raum. Herr Schmidt regt darüber hinaus an, grundsätzlich zu prüfen, ob der Weg, der die Liebesinsel umrunde, an dieser Stelle überhaupt als Weg gestaltet werden müsse. Denkbar sei stattdessen eine Gestaltung als Liegewiese bzw. frei zugängliche Fläche. Dadurch könne sich möglicherweise auch die rechtliche Bewertung hinsichtlich der Verkehrssicherungspflichten verändern.

Herr Diedrich (CDU) erklärt, er halte es für widersprüchlich, einerseits bei der Gestaltung des öffentlichen Raums einen hohen Sicherheitsstandard für den Fußverkehr einzufordern und andererseits die vorhandene Stolpergefahr auf der Liebesinsel zu relativieren. Er spricht sich dafür aus, den Einschätzungen des Bezirksamtes zu vertrauen, da dieses die örtlichen Gegebenheiten detailliert geprüft habe.

Frau Dr. Dietz (GRÜNE) entgegnet, die Aufgabe des Ausschusses bestehe nicht darin, den Einschätzungen der Verwaltung lediglich zu vertrauen. Vielmehr müsse die Politik selbst bewerten, ob eine vorgeschlagene Maßnahme sinnvoll sei. Sie sehe die Begründung für die Fällung der vier vitalen Sumpfzypressen weiterhin kritisch. Auch an anderen Stellen des Stadtparks und in Hamburg gebe es Bäume mit erheblichen Wurzelerhebungen, ohne dass diese deshalb gefällt würden. Frau Dr. Dietz weist darauf hin, dass die betroffene Fläche aus ihrer Sicht keine klassische Durchgangs- oder Verkehrsfläche sei. Es handele sich vielmehr um einen Platz vor der Treppe zum Wasser, der insbesondere von Besucherinnen und Besuchern der Liebesinsel genutzt werde. Sie bezweifle daher, dass die Verkehrssicherheit die Fällung der vier Bäume zwingend erforderlich mache. Die Entfernung der Bäume würde zudem die bestehende Anordnung der Sumpfzypressen verändern und zu einem Verlust von Schatten führen. Die Bezeichnung der Maßnahme als alternativlos halte sie deshalb für nicht überzeugend.

Herr Gerloff (SPD) widerspricht Frau Dr. Dietz (GRÜNE). Er erklärt, die zuständigen Fachleute des Bezirksamtes sowie die dortige Rechtsabteilung seien für die Bewertung der Verkehrssicherheit und der rechtlichen Anforderungen zuständig. Auch bei scheinbar geringfügigen Stolperstellen könne es zu schweren Unfällen kommen. Die Verwaltung habe kein Interesse daran, ohne nachvollziehbaren Grund Bäume zu fällen und anschließend neue Bäume zu pflanzen. Er halte die vom Bezirksamt vorgelegte Begründung deshalb für nachvollziehbar und sehe es als Aufgabe des Ausschusses an, diese fachliche Einschätzung ernst zu nehmen. Gleichzeitig sei es selbstverständlich möglich und sinnvoll, alternative Vorschläge zu diskutieren.

Herr Domres (SPD) erklärt, ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber dem Bezirksamt wäre für ihn kein sinnvoller Ausgangspunkt seiner Ausschussarbeit. Die Verwaltung könne zwar Fehler machen, weshalb ihre Entscheidungen kritisch geprüft werden müssten. Im vorliegenden Fall halte er die Ausführungen des Bezirksamtes jedoch für plausibel und vertrauenswürdig. Er betont, bei der Verkehrssicherheit müsse die gesamte Bevölkerung berücksichtigt werden. Die Gestaltung öffentlicher Wege müsse auch Menschen gerecht werden, die nicht besonders sicher zu Fuß unterwegs seien. Die vorhandenen Luftwurzeln könnten aus seiner Sicht für diese Personengruppe eine erhebliche Stolpergefahr darstellen. Daher gehe es nicht allein um Vertrauen in die Verwaltung, sondern um eine kritische Würdigung der fachlichen und rechtlichen Ausführungen. Nach dieser Prüfung halte er die vom Bezirksamt dargestellte Begründung weiterhin für nachvollziehbar.

Herr Kroll (CDU) erklärt, auch er betrachte Entscheidungen des Bezirksamtes grundsätzlich kritisch. Im vorliegenden Fall seien ihm die Gründe für die geplante Maßnahme jedoch nachvollziehbar dargestellt worden. Er halte es für wenig wahrscheinlich, dass die Verwaltung leichtfertig gesunde Bäume fällen wolle. Die Maßnahme sei geprüft worden und diene zugleich dazu, die ursprüngliche Gestaltung des Bereichs wiederherzustellen und die Wege entsprechend herzurichten. Herr Kroll bezweifelt zudem, dass durch die Fällung von vier Bäumen ein erheblicher Verlust an Schatten entstehe, da weiterhin weitere Bäume auf der Liebesinsel vorhanden seien und neu gepflanzte Bäume mit der Zeit ebenfalls Schatten spenden würden. Eine Aufhebung der vorhandenen Wege halte er wegen der historischen und gestalterischen Einordnung des Bereichs für nicht ohne Weiteres möglich.

Herr Schumacher (Vorsitzender) weist aufgrund der fortgeschrittenen Zeit auf das bevorstehende Ende der Sitzung hin. Er erläutert, dass die Sitzungszeit gemäß § 10 Absatz 8 der Geschäftsordnung grundsätzlich auf 22:00 Uhr begrenzt sei, sofern keine abweichende Regelung beschlossen werde. Noch nicht abschließend behandelte Tagesordnungspunkte seien in diesem Fall auf die nächste ordentliche Sitzung zu vertagen.

Der Ausschuss beschließt keine Verlängerung der Sitzungsdauer. Die noch nicht abschließend behandelten Tagesordnungspunkte, einschließlich des Tagesordnungspunktes zu den Sumpfzypressen, werden auf die nächste ordentliche Sitzung vertagt.

Der Vorsitzende schließt die Sitzung somit um 22:00 Uhr.

Ö 4.2.20 - 22-2522

Erhebliche Unfallgefahr im Schrammsweg - Prüfung einer Einbahnstraßenregelung

Im Rahmen des TOP 1 „Bestätigung der Tagesordnung“ wurde festgelegt, dass der TOP 4.2.20 zusammen mit dem TOP 4.2.3 und dem TOP 5.5 behandelt wird, zur Diskussion siehe daher TOP 4.2.3.

Die Eingabe wird zur Kenntnis genommen.

Ö 4.2.21 - 22-2523

Thema Baumfällungen im Hamburger Stadtpark auf der Liebesinsel für den Regionalausschuss am kommenden Montag, den 31.08.2026

Im Rahmen des TOP 1 „Bestätigung der Tagesordnung“ wurde festgelegt, dass der TOP 4.2.21 zusammen mit dem TOP 4.2.19, dem TOP 4.2.22, dem TOP 5.3 und den drei weiteren Eingaben behandelt wird, zur Diskussion siehe daher TOP 4.2.19.

Die Eingabe wird zur Kenntnis genommen.

Ö 4.2.22 - 22-2524

Geplante Fällungen von Sumpfzypressen auf der Liebensinsel im Hamburger Stadtpark - Bürgerinitiative Erholungsraum Volksdorfer Wald

Im Rahmen des TOP 1 „Bestätigung der Tagesordnung“ wurde festgelegt, dass der TOP 4.2.22 zusammen mit dem TOP 4.2.19, dem TOP 4.2.21, dem TOP 5.3 und den drei weiteren Eingaben behandelt wird, zur Diskussion siehe daher TOP 4.2.19.

Die Eingabe wird zur Kenntnis genommen.

Ö 5

Anträge

Ö 5.1 - 22-2094

Salomon-Heine-Weg: Eppendorfer Mühlenteich-Park vor Zerstörung durch Falschparker schützen - Antrag von GRÜNE Fraktion

Der Tagesordnungspunkt wurde aufgrund des Abbruchs der Sitzung um 22:00 Uhr nicht mehr behandelt und wird daher in der nächsten Sitzung des RegA EWi am 28.09.2026 behandelt.

Ö 5.2 - 22-2306

Fernwärmeausbau am Lehmweg nutzen: Radroute umsetzen - Doppelbaustellen vermeiden - Antrag von GRÜNE Fraktion

Der Tagesordnungspunkt wurde aufgrund des Abbruchs der Sitzung um 22:00 Uhr nicht mehr behandelt und wird daher in der nächsten Sitzung des RegA EWi am 28.09.2026 behandelt.

Ö 5.3 - 22-2405

Keine unnötigen Baumfällungen auf der Liebesinsel! - Antrag von GRÜNE Fraktion

Im Rahmen des TOP 1 „Bestätigung der Tagesordnung“ wurde festgelegt, dass der TOP 5.3 zusammen mit dem TOP 4.2.19, dem TOP 4.2.21, dem TOP 4.2.22 und den drei weiteren Eingaben behandelt wird, zur Diskussion siehe daher TOP 4.2.19.

Der Tagesordnungspunkt wurde aufgrund des Abbruchs der Sitzung um 22:00 Uhr nicht mehr vollständig behandelt und wird daher in der nächsten Sitzung des RegA EWi am 28.09.2026 abschließend behandelt.

Ö 5.4 - 22-2421

Kinder und Senior*innen schützen - Tempo 30 Strecke verlängern und sichere Querung in der Jarrestraße prüfen - Antrag von GRÜNE Fraktion

Im Rahmen des TOP 1 „Bestätigung der Tagesordnung“ wurde festgelegt, dass der TOP 5.4 zusammen mit dem TOP 4.2.2, dem TOP 4.2.13 und dem TOP 4.2.17 behandelt wird, zur Diskussion siehe daher TOP 4.2.2.

Der Antrag wird einstimmig vertagt.

Ö 5.5 - 22-2521

Verbesserung der Verkehrssicherheit im Schrammsweg während der laufenden Baumaßnahmen - gemeinsamer Antrag von SPD-, CDU- und FDP-Fraktion

Im Rahmen des TOP 1 „Bestätigung der Tagesordnung“ wurde festgelegt, dass der TOP 5.5 zusammen mit dem TOP 4.2.3 und dem TOP 4.2.20 behandelt wird, zur Diskussion siehe daher TOP 4.2.3.

Der geänderte Antrag ist einstimmig angenommen.

Ö 6

Vorlagen der Bezirksamtsleitung

Ö 6.1 - 22-1977.2

Maßnahme Schutzstreifenmarkierung Jarrestraße (Bündnis für den Rad- und Fußverkehr) - hier: Kenntnisnahmeschlussverschickung

Der Tagesordnungspunkt wurde aufgrund des Abbruchs der Sitzung um 22:00 Uhr nicht mehr behandelt und wird daher in der nächsten Sitzung des RegA EWi am 28.09.2026 behandelt.

Ö 6.2

Straßenverkehrsbehördliche Anordnungen

Ö 6.2.1 - 22-2365

Südring zwischen Wiesenstieg und Stadthallenbrücke beidseitig

Der Tagesordnungspunkt wurde aufgrund des Abbruchs der Sitzung um 22:00 Uhr nicht mehr behandelt und wird daher in der nächsten Sitzung des RegA EWi am 28.09.2026 behandelt.

Ö 6.2.2 - 22-2485

Lokstedter Weg zwischen Tarpenbekstraße und mittig Eppendorfer Landstraße / Lokstedter Weg zwischen Frickestraße und Tarpenbekstraße

Der Tagesordnungspunkt wurde aufgrund des Abbruchs der Sitzung um 22:00 Uhr nicht mehr behandelt und wird daher in der nächsten Sitzung des RegA EWi am 28.09.2026 behandelt.

Ö 6.3

Baumfällungen

Ö 6.3.1 - 22-2364

Fällung von sechs Grünanlagenbäumen mit erhöhter Dringlichkeit - RegA EWi

Der Tagesordnungspunkt wurde aufgrund des Abbruchs der Sitzung um 22:00 Uhr nicht mehr behandelt und wird daher in der nächsten Sitzung des RegA EWi am 28.09.2026 behandelt.

Ö 6.4

Bericht Runder Tisch Eppendorfer Landstraßenfest

Im Rahmen des TOP 1 „Bestätigung der Tagesordnung“ wurde festgelegt, dass der TOP 6.4 zusammen mit dem TOP 4.2.6 behandelt wird, zur Diskussion siehe daher TOP 4.2.6.

Ö 7

Vorlagen des vorsitzenden Mitglieds der Bezirksversammlung

Ö 7.1 - 22-2020.1

Prüfung der Einrichtung von Ladezonen in der Jarrestraße Stellungnahme der Polizei Hamburg

Der Tagesordnungspunkt wurde aufgrund des Abbruchs der Sitzung um 22:00 Uhr nicht mehr behandelt und wird daher in der nächsten Sitzung des RegA EWi am 28.09.2026 behandelt.

Ö 7.2 - 22-2066.1.1

Kurze Beine, kurzer Bremsweg: Tempo 30 im Herzen Winterhudes Stellungnahme der Polizei Hamburg

Im Rahmen des TOP 1 „Bestätigung der Tagesordnung“ wurde festgelegt, dass der TOP 7.2 zusammen mit dem TOP 4.2.5 behandelt wird, zur Diskussion siehe daher TOP 4.2.5.

Die Drucksache des vorsitzenden Mitglieds der Bezirksversammlung wird zur Kenntnis genommen.

Ö 7.3 - 22-2067.1.1

Kinder schützen: Tempo 30 vor den Kindergärten in der Sierichstraße - Stellungnahme der Polizei Hamburg

Der Tagesordnungspunkt wurde aufgrund des Abbruchs der Sitzung um 22:00 Uhr nicht mehr behandelt und wird daher in der nächsten Sitzung des RegA EWi am 28.09.2026 behandelt.

Ö 7.4 - 22-2222.1.1

Südring zwischen Wiesenstieg und Saarlandstraße: beidseitig Anpassungen des ruhenden Verkehrs - Stellungnahme der Polizei Hamburg

Der Tagesordnungspunkt wurde aufgrund des Abbruchs der Sitzung um 22:00 Uhr nicht mehr behandelt und wird daher in der nächsten Sitzung des RegA EWi am 28.09.2026 behandelt.

Ö 8 - 22-1795.6

Liste der aktuell offenen Beschlüsse - RegA EWi 08/2026

Der Tagesordnungspunkt wurde aufgrund des Abbruchs der Sitzung um 22:00 Uhr nicht mehr behandelt und wird daher in der nächsten Sitzung des RegA EWi am 28.09.2026 behandelt.

Ö 9

Verschiedenes

Der Tagesordnungspunkt wurde aufgrund des Abbruchs der Sitzung um 22:00 Uhr nicht mehr behandelt und wird daher in der nächsten Sitzung des RegA EWi am 28.09.2026 behandelt.