Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 03.07.2026: Lokstedter Weg zwischen Tarpenbekstraße und mittig Eppendorfer Landstraße / Lokstedter Weg zwischen Frickestraße und Tarpenbekstraße
Letzte Beratung: 31.08.2026 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.3.2
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Zeit von 22:00 – 06:00 Uhr (Nachtzeit) zum Schutzder Wohnbevölkerung vor Lärm an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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