22-2066.1.1

Kurze Beine, kurzer Bremsweg: Tempo 30 im Herzen Winterhudes Stellungnahme der Polizei Hamburg

Mitteilungsvorlage vorsitzendes Mitglied

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude hat sich in seiner Sitzung am 20.04.2026 mit der o.g. Thematik befasst und einstimmig folgende Beschlussempfehlung formuliert:

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss beschließen:

Das Vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehördedafür einzusetzen, dass auf den folgenden Straßenabschnitten, die einen

hochfrequentierten Schulweg darstellen, zum Schutz der Schulkinder der Goldbek-Schule

(Standort Poßmoorweg) Tempo 30 angeordnet wird:

1. Poßmoorweg zwischen Heidberg und Moorfuhrtweg

2. Moorfuhrtweg

Begründung:

Die Sicherheit von Kindern ist ein zentrales Anliegen aller demokratischen Fraktionen der Bezirksversammlung. Über Parteigrenzen hinweg besteht Einigkeit darüber, dass Kinder sich sicher im öffentlichen Raum bewegen können müssen. Die Verpflichtung zur Umsetzung der Vision Zero dem Ziel, keine Verkehrstoten und Schwerverletzten mehr beklagen zu müssen ist dabei ein gemeinsamer Maßstab für die Verkehrspolitik im Bezirk.

Die Straßen Poßmoorweg und Moorfuhrtweg sind hochfrequentierte Schulwege für die Goldbek-Schule im Poßmoorweg. Laut dem Schulleitungsteam der Goldbek-Schule passieren aktuellüber zwei Drittel der Schülerschaft (218 Schülerinnen und Schüler) diesen Abschnitt.

Zu Fußssen Kinder, die die Straße queren wollen, den Fußngerüberweg am Moorfuhrtwegnutzen, der aus Richtung Süden gesehen hinter einer Kuppe (Brücke) liegt. Mit dem Fahrradvon der Kreuzung Dorotheenstraße/Krohnskamp/Poßmoorweg kommend müssen die Kinderauf dieser Strecke entweder auf der linken Seite oder auf der rechten Seite bis zur KreuzungPoßmoorweg / Moorfuhrtweg auf dem Fußweg fahren und dort ohne Querungshilfe dieKreuzung queren oder im Mischverkehr fahren und dort links abbiegen. Alternativ können sieca. 150m weiter über den Zebrastreifen den Moorfuhrtweg queren. Der Poßmoorweg hat in demAbschnitt beidseitig nur einen sehr schmalen Fußweg ohne Radweg. Von Süden kommend istunmittelbar vor der Kreuzung Poßmoorweg auf der Ostseite des Moorfuhrtweges eine Bushaltestelleder Linie 25, was diese Stelle zusätzlich unübersichtlich macht, wenn dort der Bus hält.

Insgesamt ist der Schulweg komplex und unübersichtlich, weshalb die Anordnung einer Tempo-30-Strecke sinnvoll ist, um für mehr Sicherheit für die Grundschulkinder der Goldbek-Schule zusorgen. Diese Auffassung teilen sowohl die Schulleitung der Goldbek-Schule als auch die Elternvertreter*innen.

In den novellierten Hamburgischen Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Tempo 30 (HRVV) ist hierzu geregelt, dass auf hochfrequentierten Schulwegen Tempo 30 angeordnet werden kann. Diese Einstufung ist begründet darzulegen, was seitens der Schule erfolgt ist.

Der Hauptausschuss folgt der Beschlussempfehlung.

Die Zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 nimmt unter Beteiligung der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats (PK) 33 wie folgt Stellung:

  1. Lagebeschreibung/ Ausgangssituation

Die Straßen Moorfurthweg sowie der in Rede stehende Abschnitt des Poßmoorwegs stellen eine Verbindung zwischen der Dorotheenstraße im Norden und der Straße Mühlenkamp im Süden her.

Die Goldbekschule, gelegen im Poßmoorweg 22, wird derzeit von etwa 350 Schulkindern besucht.

Im Hinblick auf die in der Dorotheenstraße 102 gelegene Kindertagesstätte wurde auf dem Streckenabschnitt der Dorotheenstraße zwischen Hausnummer 111 und Poßmoorweg 11 eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h für den Zeitraum montags bis freitags von 6:00 bis 19:00 Uhr auf einer Länge von etwa 300 Metern umgesetzt.

Schulkindern, die aus nordwestlicher Richtung zur Schule gelangen, steht die Lichtsignalanlage (LSA) an der Kreuzung Poßmoorweg/Dorotheenstraße zur Verfügung. Auf dieser Strecke besteht bereits bis ca. 30 m vor der Einmündung Poßmoorweg/ Moorfurthweg die o.a. Tempo 30-Strecke.

r Kinder aus dem süstlichen Bereich ist ein durchgängig 2 bis 3 Meter breiter Gehweg vorhanden. Zur Querung der Fahrbahn steht ein Fußngerüberweg (FGÜ) am Goldbekplatz/Goldbekufer zur Verfügung, der von beiden Seiten gut einsehbar ist.

Der Radverkehr erfolgt auf der Fahrbahn. Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen den Gehweg benutzen.

Eine Auswertung der Verkehrsunfalllage vom 03.06.2026r den in Rede stehenden Abschnitt r den Zeitraum der letzten drei Jahre (01.01.2023 bis 31.12.2025) sowie für das laufende Jahr 2026 ergab eine unauffällige Unfalllage. Es wurde kein Schulwegunfall registriert. Drei erwachsene Radfahrende waren an Unfällen beteiligt: Ein Radfahrer stürzte infolge von Straßenglätte und wurde leicht verletzt. Zwei Radfahrerinnen kollidierten mit geparkten Pkw, blieben jedoch unverletzt.

  1. Bewertung

Mit Inkrafttreten der 57. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 10. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 299) haben sich in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) Änderungen ergeben, insbesondere im Hinblick auf die Voraussetzungen für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 Abs. 9 Nr. 6 StVO.

Die StVO-Novelle sieht die erleichterte Anordnung von Tempo 30 km/h nun auch u.a. auf hochfrequentierten Schulwegen vor.

Mit der Regelung in § 45 Absatz 9 Satz 4 Ziffer 6 StVO ist kein Automatismus verbunden, dass Tempo 30 auf einem hochfrequentierten Schulweg stets anzuordnen ist. Gemäß dem inhaltlich unveränderten § 45 Absatz 9 Satz 1 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen weiterhin nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dies gilt auch bei der Anordnung von Tempo 30 auf hochfrequentierten Schulwegen. Somit sind weiterhin auch in diesen Fällen jeweils eine Einzelfallprüfung und eine Gesamtabwägung notwendig.

Verkehrsbeobachtungen haben folgendes ergeben:

In der Zeit von 7 bis 8 Uhr passierten maximal 123 Schulkinder zu Fuß und 24 mit dem Fahrrad den in Rede stehenden Abschnitt Poßmoorweg und Moorfurthweg. Darunter befanden sich auch ältere Kinder, die sich auf dem Weg zu anderen Schulen befanden und nicht in den Poßmoorweg einbogen.

Die Kinder wurden zu einem großen Teil von einer erwachsenen Person begleitet, der größte Anteil der Kinder bewegten sich alleine oder in Kleingruppen von 2-3 Kindern. Vereinzelt waren Gruppen von 4-6 Kindern unterwegs. Größere Pulkbildungen konnten nicht beobachtet werden. Der Motorisierte Individualverkehr war gering, die gefahrenen Geschwindigkeiten niedrig. Die Bustaktung im Poßmoorweg/ Moorfurthweg ist hoch. Ordnungwidrigkeiten gefährliche oder kritische Situationen entstanden nicht.

Zusammenfassend stellt die Straßenverkehrsbehörde fest, dass es sich bei dem in Rede stehenden Straßenabschnitt um einen Schulweg handelt, der jedoch nicht als hochfrequentiert klassifiziert wird. Es ist keine überdurchschnittliche Frequentierung erkennbar, die deutlich über dem Durchschnitt vergleichbarer Schulwege liegt. Es ergeben sich hier keine besonderen Anforderungen an die Verkehrssicherheit.

Die Gehwege sind ausreichend breit für die Anzahl an Schulkindern. Gesicherte Querungen sind vorhanden. Der in Rede stehende Abschnitt wird sowohl aufgrund der unauffälligen Unfalllage als auch durch das durchweg regelkonforme und rücksichtvolle Verhalten der Kraftfahrzeugführenden als verkehrssicher bewertet. Daher können keine besonderen Umstände begründet werden, die eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung zwingend erforderlich machen.

  1. Fazit

Der in Rede stehende Abschnitt Poßmoorweg/ Moorfurthweg wird als verkehrssicher bewertet.

Dieser Abschnitt stellt einen Schulweg dar, der jedoch nicht als hochfrequentiert bewertet wird. Daher kann keine Erforderlichkeit zur Anordnung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsreduzierung über die bereits bestehende Tempo 30-Strecke hinaus begründet werden.

Das PK 33 wird die Verkehrsverhältnisse vor Ort weiter beobachten, begleiten und die zur Verkehrssicherheit erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Isabel Permien