Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 04.06.2026: Südring zwischen Wiesenstieg und Stadthallenbrücke beidseitig
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Anpassung des ruhenden Verkehrs an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg