22-2365

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 04.06.2026: Südring zwischen Wiesenstieg und Stadthallenbrücke beidseitig

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Anpassung des ruhenden Verkehrs an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Anhänge

- Anordnung

- Skizze

Lokalisation Beta
Südring

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