Der Jugendwart der Hockeyabteilung der TSG Bergedorf fragt zum Fritz-Reuter-Sportplatz was dort in naher Zukunft geplant sei, da der Sportplatz weiterhin im Wohnungsbauprogramm stünde.
Herr Emrich führt aus, dass die CDU-Fraktion den Sportplatz erhalten möchte, solange kein alternativer Sportplatz gemeinsam mit der TSG gefunden wurde, der den Wohnungsbau an dieser Stelle ermöglichen würde.
Frau Brodbeck bestätigt den Platz als einzige Sportmöglichkeit in dieser Umgebung. Langfristig ist eine Entscheidung der Politik erforderlich, da aktuell in den Sportplatz nicht mehr investiert wird und eine Perspektive weder für den Sport noch für den Wohnungsbau bestehen würde.
Frau Kramer schließt sich den Ausführungen von Herrn Emrich an und bekräftigt den Wunsch nach Wohnungsbau an dieser Stelle jedoch nur mit adäquatem Ersatz für den Sportplatz.
Herr Krohn hält die Abwägung für sinnvoll und spricht sich für den Erhalt des Hockeyplatzes aus. Ein Potenzial sieht er in Flächen, die zur Nutzung für Windkraft vorgesehen sind.
Herr Jobs betont die besondere Situation der Fläche in Krankenhausnähe für den Wohnungsbau. Er begrüßt den neuen Ansatz, eine Lösung für die Sportler und den möglichen Wohnungsbau zu finden.
Herr Dr. Dahms teilt für die FDP mit, dass der Sportplatz erhalten werden soll.
Keine Beiträge.
Die Tagesordnung wird einvernehmlich beschlossen.
Auf Vorschlag von Frau Feiler-Siegert wird die Antwort in den Umweltausschuss zur Beratung überwiesen.
Die Antwort wird zur Kenntnis genommen.
Auf Vorschlag von Frau Brodbeck wird die Antwort in den Regionalausschuss zur Beratung überwiesen.
Auf Vorschlag von Herrn Emrich wird die Antwort in den Hauptausschuss zur Beratung überwiesen.
Die Antwort wird zur Kenntnis genommen.
Die Anfrage wird zur Kenntnis genommen.
Keine Beiträge.
Die Antwort wird zur Kenntnis genommen.
Die Antwort wird zur Kenntnis genommen.
Auf Vorschlag von Herrn Emrich wird die Antwort in den Regionalausschuss zur Beratung überwiesen.
Die Antwort wird zur Kenntnis genommen.
Die Anfrage wird zur Kenntnis genommen.
Die Anfrage wird zur Kenntnis genommen.
Die Anfrage wird zur Kenntnis genommen.
Keine Beiträge.
Herr Emrich bittet um Änderung zu TOP 11.3, letzter Satz seines Beitrages:
Im Falle der Evokation durch den Senat, obliege die abschließende Entscheidung der Bürgerschaft mit deren Mehrheiten.
Der öffentliche Teil der Niederschrift wird mit dieser Ergänzung einstimmig genehmigt.
Die Drucksache zur Kenntnis genommen.
Keine Beiträge.
Die Vorsitzende erläutert die Vorlage und fragt, ob einer offenen Abstimmung en bloc zugestimmt werde. Dem Vorgehen wird einhellig zugestimmt.
Die Drucksache (aktuelle Anlage der stellvertretenden Mitglieder) wird einstimmig beschlossen.
Er regt an, weitere Anträge zu stellen, um die verfügbaren Mittel vergeben zu können.
Herr Krohn schließt sich den Ausführungen an.
Die Drucksache wird bei 1 Enthaltung der FDP einstimmig beschlossen.
Frau Schmidt-Hoffmann dankt für die Förderung der vorgeschlagenen Projekte und die Genesungswünsche für die zuständige Kollegin.
Herr Krohn hat ebenfalls an dem Rundgang teilgenommen.
Herr Detmer hält es für sinnvoll, die auf dem Rundgang geäußerten Wünsche der Bürger umzusetzen.
Der Antrag wird bei 1 Enthaltung der FDP einstimmig beschlossen.
Herr Zaum begrüßt es, dass in Hamburg Wartehäuschen begrünt werden sollen und möchte dies auch in Bergedorf umsetzen. Der Punkt 3 des Änderungsantrages sei nach seiner Auffassung nicht umsetzbar und würde daher von der CDU-Fraktion abgelehnt werden.
Herr Veit erläutert, dass Bushäuschen nur in Verbindung mit Werbeanlagen errichtet werden. Die erforderliche Ausschreibung müsste die begrünten Wartehäuschen auch in Bergedorf vorsehen. Eine bezirkliche Zuständigkeit gäbe es dafür nicht.
Für die bezirkseigenen Wartehäuschen möge die Möglichkeit der Umrüstung geprüft werden.
Herr Detmer weist auf den kühlenden und wasserspeichernden Effekt der Begrünung hin. Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Firma Wall solle in Bergedorf weiter umgesetzt werden.
Herr Jobs hätte eine gemeinsame Initiative begrüßt. Er möchte die Firma Wall ebenfalls weiter in der Verantwortung belassen.
Frau Brodbeck betont, dass die Firma Wall ausschließlich in der Verantwortung gesehen wird, die Bushäuschen aus Werbeeinnahmen herzustellen und zu unterhalten. Nach den Pilotprojekten würden auch geeignete Bushäuschen in Bergedorf finanziert und umgesetzt werden.
Die Begrünung der bezirkseigenen Wartehäuschen sei von nachrangiger Priorität.
Frau Schmidt-Hoffmann fragt, nach dem Umfang der gewünschten Prüfungen durch das Bezirksamt, da es sich um ein Projekt der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende handelt.
Herr Veit bekräftigt den Wunsch, die Begrünung der bezirkseigenen Wartehäuschen zu prüfen.
Herr Zaum stellt klar, dass es ausschließlich um die Bushäuschen der Firma Wall in Verbindung mit Werbeanlagen gehe.
Der Antrag wird bei Gegenstimmen von SPD und AfD und Enthaltung der LINKEN mehrheitlich beschlossen.
Eine ausgebaute Bahnanbindung bedeute weniger Staus auf den Straßen, weniger Lärm und bessere Luft und somit bessere Lebensbedingungen für alle. Die Vorteile gingen jedoch über den Verkehrssektor hinaus. Sie sei ein zentraler Schritt auf dem Weg zur ökologischen Verkehrswende, die zudem soziale Aspekte beinhalte indem sie gerechte Mobilitätschancen auch für die Menschen biete, die aufgrund hoher Mieten in umliegende Gebiete ziehen mussten.
Wirtschaftliche Vorteile ergäben sich z. B. durch die verbesserte Anbindung des Innovationsparks Bergedorf und die Stärkung des Tourismus.
Ein so großes Projekt könne nur gelingen, wenn ein Konsens zwischen Politik, Verwaltung und Gesellschaft erreicht wird.
Herr Froh betont die Notwendigkeit, das Projekt vom Bezirk Bergedorf und der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende gemeinsam planen und umsetzen zu lassen. Die Information der Bezirksversammlung und der Bevölkerung über die aktuellen Planungen seien dabei wichtig. Lärmschutz und Verkehrliche Belange müssten mit den Anliegern beraten werden.
Er bittet um die Überweisung des Antrages zur Beratung in den Fachausschuss für Verkehr und Inneres mit Einladung eines Referenten der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende.
Frau Kramer bestätigt, dass es zu den aktuellen Vorplanungen zur Machbarkeit noch viele offene Fragen bestehen würden. Insbesondere die Anbindung an den Bergedorfer Bahnhof, Straßenquerungen der Bahn ohne unangemessene Beeinträchtigungen des Verkehrs, erforderliche Haltepunkte, Lärm- und Erschütterungsschutz für die Anwohnenden, Startpunkt der Bahn in Geesthacht und die Art der Triebwagen sind nur einige der zu klärenden Punkte.
Sie bittet ebenfalls um die Überweisung des Antrages zur Beratung in den Fachausschuss für Verkehr und Inneres mit Einladung eines Referenten der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende.
Herr Jobs signalisiert seine Zustimmung zum Konsens im Rahmen des Antrages. Klimaschutz sei keine Möglichkeit sondern eine Notwendigkeit. Attraktiver Nahverkehr setze ein entsprechendes Angebot des ÖPNV voraus.
Offene Fragen seien im Laufe des Prozesses zu klären, sodass der Antrag direkt beschlossen werden könne, um die Anbindung voran zu bringen.
Herr Krohn erklärt für die AfD-Fraktion, dass diese für den Antrag stimmen wird und sich davon eine Belebung der Bergedorfer Innenstadt verspreche. Ein mögliches Problem sieht er in der Finanzierung insbesondere von Lärm- und Erschütterungsschutz für Anwohnende.
Der Antrag wird zur Beratung in den Fachausschuss für Verkehr und Inneres überwiesen.
Ein Referent der BVM soll eingeladen werden.
Herr Krohn hat festgestellt, dass die Mehrzahl der Wahlplakate der AfD nach sehr kurzer Zeit entfernt werden würden. Er bedauert, dass auf diese Weise kein fairer demokratischer Wettbewerb möglich sei. In anderen Bundesländern sei es zulässig, Plakate auf 3 bis 4 m Höhe aufzuhängen.
Herr Wegner informiert darüber, dass die Zuständigkeit für die entsprechende Regelung nicht beim Bezirksamt liegt und dem Antrag daher nicht entsprochen werden kann.
Herr Veit schließt sich den Ausführungen an und stellt fest, dass generell Plakate mit Hassparolen beschmiert werden. Am Beispiel von Wentorf macht er deutlich, dass die dort mehrfach übereinander angebrachten Plakate nicht gewünscht werden.
Frau Brodbeck hat ebenfalls eine Verrohung im öffentlichen Raum festgestellt. Die Straftaten im Zusammenhang mit der Wahlwerbung wurden konsequent angezeigt. Eine Änderung der Fachanweisung würde nach ihrer Auffassung nicht den gewünschten Erfolg erzielen.
Der Antrag wird bei Ja-Stimmen der AfD und Enthaltung der FDP mehrheitlich abgelehnt.
Schwangerschaftsabbrüche gehören zur medizinischen Grundversorgung, führt Frau Feiler-Siegert aus. Die Bestimmung über Abbruch oder Beendigung einer ungewollten Schwangerschaft sei ein fundamentales Recht, das hart erkämpft wurde. Ein Schwangerschaftsabbruch sei jedoch immer noch ein Tabuthema.
Die Zeit spiele bei einem Schwangerschaftsabbruch eine wichtige Rolle, da dieser nur bis zur 14. Schwangerschaftswoche mit einer vorherigen Schwangerschaftskonfliktberatung möglich sei. Deshalb sei es unverzichtbar den Zugang zu relevanten Informationen zu erleichtern. Die Bereitstellung von Informationen zu Beratungsstellen im Bezirksamt und in den Kundenzentren wäre ein wichtiger Beitrag auch dazu, das Thema aus der Tabuzone herauszuholen.
Frau Garbers ist der Auffassung, dass dieses schwierige und sensible Thema eine moralische Frage aufwirft, die jeder für sich selber beantworten muss. Nach Art. 2 des Grundgesetzes habe jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, auch ein ungeborenes Kind. Die Auslegung von Informationsmaterial sieht sie inhaltlich und unter Umweltschutzaspekten kritisch. Der Antrag wird von der CDU-Fraktion abgelehnt.
Frau Niemeyer berichtet von den zahlreichen Aktivitäten im Rahmen der Abortion Week und die grundlegende Forderung den § 218 StGB zu streichen um eine Abtreibung straffrei durchführen zu können. Der Antrag werde seitens der SPD-Fraktion abgelehnt, da die notwenigen Informationen digital übersichtlich umfangreich zugänglich sind. Dieser Weg der Information ist gerade für die Zielgruppe der überwiegend gängige. Die Praxen, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten, dürfen mit dem Angebot nicht werben.
Herr Krohn führt für die AfD-Fraktion aus, dass diese den Antrag ablehnen wird. Er hält die gesetzliche Regelung für ausreichend.
Frau Brodbeck geht auf das Zeitproblem ein, das bei einer Abtreibung besteht. Die Möglichkeit der Auslegung von Material in den Räumen des Bezirksamtes wäre ein unverbindliches zusätzliches Angebot für die Beratungsstellen.
Frau Brodbeck hält es für richtig, dass in Deutschland erste Schritte zur Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen unternommen werden. Die Fortschritte auf Bundesebene müssen auch die kommunale Ebene übertragen werden, was der vorliegende Antrag mit den Informationen über Schwangerschaftsabbruch und Beratungsangebote gewährleisten würde.
Herr Emrich bestätigt, dass ein Schwangerschaftsabbruch ein schwerwiegender Eingriff sei, der ausreichend abgewogen werden muss. Für diese Ausnahmesituation ist keine Information erforderlich.
Herr Krohn plädiert für eine Beratung und Unterstützung mit dem Ziel der Austragung der Kinder.
Frau Feiler-Siegert stellt klar, dass es sich nicht um Werbung handeln würde, sondern die Betroffenen in dieser emotionalen Ausnahmesituation informiert und unterstützt werden sollen.
Frau Niemeyer weist darauf hin, dass etwa die Hälfte aller Schwangerschaften ungewollt sei. Etwa 66,6 % dieser Schwangerschaften werden ausgetragen. 60 % der Frauen, die sich für einen Abbruch entscheiden, haben bereits Kinder. Die Entscheidung geschehe aus persönlichen Gründen und werde sorgfältig abgewogen. Wünschenswert wäre es, dass ein Schwangerschaftsabbruch von der Krankenkasse finanziert würde, was aktuell nur in Ausnahmefällen erfolgt.
Der Antrag wird bei Ja-Stimmen der LINKEN und GRÜNEN mehrheitlich abgelehnt.
Herr Froh verweist darauf, dass im Regionalausschuss bereits mehrere Anträge zum Thema beschlossen wurden. Es werden aktuell ausstehende Informationen als Grundlage für die weiteren Schritte erwartet. Der Antrag sei daher überflüssig und sollte in den Regionalausschuss zur Beratung überwiesen werden.
Herr Veit hält die Überweisung für sinnvoll. Für die im Konzept enthaltenen Maßnahmen sollten im Vorwege die Realisierungsmöglichkeit geprüft werden.
Frau Brodbeck ergänzt, dass neben den Kosten auch die Machbarkeit und Finanzierbarkeit geprüft werden sollen.
Der Antrag wird zur Beratung in den in den Regionalausschuss überwiesen.
Das Körber-Areal kann zusammen z.B. mit dem Max-Bahr-Gelände wichtige Impulse für die Innenstadtentwicklung geben und die Anpassung des Innenstadtkonzeptes erfordern.
Die große Bedeutung für den Bezirk stellt die Bürgerbeteiligung unter besondere Anforderungen.
Herr Emrich zeigt sich erfreut über den Erfolg der Neuansiedlung der Körber Technologie am Curslacker Neuen Deich. Bis zum Abschluss des Umzuges gilt es die Nachnutzung von Bezirksamt, Politik und den Bergedorfer Bürgern zu planen. Hier sollten die besten Ideen gesammelt werden. Insbesondere gewerbliche Betriebe oder Wohnungsbau. Aber auch eine mögliche Fläche für die Feuerwehr.
Die verfügbare Zeit sollte genutzt werden, um die beste Lösung für Bergedorf zu erreichen.
Er bittet um Zustimmung zum Antrag.
Frau Feiler-Siegert hält die Entstehung von Wohnraum neben Gewerbe auf dem Körber-Areal für unerlässlich. Insbesondere der Bau von sozialem Wohnraum sei dringend erforderlich. Aus diesem Grund solle die Stadt die Fläche kaufen.
Der Antrag sei ein Schritt in die richtige Richtung und ihm würde daher zugestimmt werden.
Herr Potthast findet ebenfalls eine kluge Mischung aus Wohnen und Arbeiten erstrebenswert. Am Beispiel „Holsten-Areal“ zeigt er auf, dass öffentliches Interesse vor Profitstreben gestellt werden müsse. Eine durchdachte Gesamtplanung für den Bereich zwischen B 5 und dem Oberen Landweg inkl. der Flächen auf denen sich aktuell die Postcontainer und die Jet-Tankstelle befinden, solle innovative und nachhaltige Arbeitsstandorte ermöglichen.
Eine lebenswerte Stadt müsse neben Arbeitsplätzen bezahlbare Wohnungen, attraktive Freizeitmöglichkeiten und Kinderbetreuungsmöglichkeiten bieten.
Es sollte geprüft werden, die vorhandenen Gebäude einer neuen Nutzung zuzuführen. Ein attraktiver Rad- und Fußweg könnte an der Kampbille entstehen.
Dem Antrag wird zugestimmt.
Herr Krohn weist darauf hin, dass die Lärmbelästigung entstehender Wohnungen durch Gewerbe vermieden werden muss.
Der Antrag wird einstimmig beschlossen.
Frau Brodbeck hält die zunehmende Diversität der Gesellschaft für ein deutliches Zeichen von Fortschritt. Es fehlten jedoch barrierefreie Zugänge, um Menschen mit Behinderung die politische Mitbestimmung zu ermöglichen. Bessere, gerechtere Entscheidungen hätten auch positive Auswirkungen für andere Bevölkerungsgruppen, wie z.B. Senioren oder Familien.
Forderung nach Inklusionsbeiräten der GRÜNEN Bürgerschaftsfraktion sei der Anfang, um weitere Beteiligungsformate zu schaffen.
Die Behinderten-Arbeitsgemeinschaft leiste gute Arbeit, die durch die Einrichtung von Inklusionsbeiräten unterstützt werden soll, wie es in anderen Bezirken bereits der Fall sei.
Herr Zaum bestätigt den Inklusionsbeirat als wichtiges Instrument. Er bittet dennoch darum, das Thema zur Beratung in den Fachausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration zu überweisen, um sich die Erfahrungen der bereits bestehenden Inklusionsbeiräte berichten zu lassen.
Frau Gündüz erinnert an einen Antrag der SPD-Fraktion aus dem Jahr 2019, der mithilfe von Inklusionskonferenzen die Betroffenen in den politischen Entscheidungsprozess einbeziehen soll. Der vorliegende Antrag zur Erstellung eines Beteiligungskonzeptes werde ausdrücklich begrüßt. Sie kündigt die Zustimmung an verbunden mit der Hoffnung, dass erforderliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt würden.
Herr Jobs berichtet aus der Inklusionskonferenz, dass dort deutlich geworden sei, die Weiterführung in Inklusionsbeiräten sei der nächste Schritt in der Umsetzung der politischen Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen. Die Finanzierung dürfe hierbei keine Rolle spielen.
Die Überweisung in den Fachausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration wird bei Gegenstimmen der CDU und AfD sowie Enthaltung der LINKEN mehrheitlich abgelehnt.
Der Antrag wird bei Gegenstimmen der AfD mehrheitlich beschlossen.
Frau Gündüz informiert darüber, dass in Bergedorf 41 % der erwachsenen Bewohner und 57 % der Kinder und Jugendlichen einen Migrationshintergrund haben. Es bedarf besonderer Aufmerksamkeit, um die Vielfältigkeit des Bezirkes zu erhalten und die fremdenfeindlichen Erfahrungen der Menschen zu verringern. Mit der AfD haben Rassismus und Fremdenfeindlichkeit Einzug in die Parlamente gehalten. Die Zivilgesellschaft muss dem etwas entgegen setzen und deutlich machen, dass rechtes Gedankengut keinen Platz habe. Die Verwaltung möge ein Konzept zur Beteiligung des Bezirks an den internationale Wochen gegen Rassismus erstellen und im Fachausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration vorstellen.
Sie bittet um Zustimmung zum Antrag.
Herr Krohnteilt mit, grundsätzlich sei die AfD als konservative Partei auch gegen Rassismus. Gegen die AfD würde jedoch Hass und Hetze entgegen gebracht. Organisationen, die gegen die Demokratie agieren, mit finanziellen Mittel dafür auszustatten, würde daher nicht die Zustimmung der AfD finden.
Auf die Frage von Frau Gündüz, ob die AfD sich angesichts der aktuellen Vorkommnisse nach der Wahl in Brandenburg wirklich als konservative Partei sehe, entgegnet Herr Krohn, dass die Hamburger oder Bergedorfer AfD ein solches Verhalten nicht dulden würde. Für ihn bedeute konservativ auch lebensbejahend unabhängig von der Herkunft.
Frau Kramer fragt, ob Herr Krohn wirklich glaube, einer nicht rechtsradikalen Partei anzugehören angesichts des eindeutigen Gebarens einiger Parteikollegen auf Landesebene.
Herr Krohn antwortet, dass die AfD eine konservative Partei sei, die einen nationalkonservativen Flügel habe.
Frau Brodbeck stellt die Definition von Konservatismus als „in seinem Zusammenhang erhalten wollen“ heraus und als Sammelbegriff von politischen Gruppierungen, die bestehende Zustände bewahren oder frühere wieder herstellen wollen. Die globalen Herausforderungen benötigten jedoch angepasste Strukturen der Gesellschaft, um sich weiter entwickeln zu können. Der abwertende sprachliche Umgang mit Menschen, die aus persönlichen Notlagen heraus in das Land kommen, macht die Auseinandersetzung damit erforderlich. Dem Antrag werde daher von der Fraktion GRÜNE gerne zugestimmt.
Der Antrag wird bei Gegenstimmen der AfD und Enthaltung der FDP mehrheitlich beschlossen.
Frau Bendt-Soetedjo beklagt den schlechten Zustand der Rad- und Fußwege in Neuallermöhe. Das ursprünglich innovative Konzept der Wegeverbindungen durch die Grünanlagen abseits der Fahrbahnen ist leider häufig bei Regen unpassierbar, da die Deckschicht im Laufe der Jahre abgängig sei. Die betreffenden Stellen seien im Antrag genauer beschrieben.
Sie bittet um Zustimmung zum Antrag.
Herr Froh führt aus, dass der Antrag überflüssig ist. Es sei die tägliche Arbeit der Wegewarte, den verkehrssicheren Zustand der Wege zu überprüfen. Darüber hinaus könnten Schäden über das Online-Portal „Melde-Michel“ gemeldet werden.
Er bittet um Überweisung in den Fachausschuss für Verkehr und Inneres.
Herr Nasiri ist der Auffassung, dass Antrag ein wichtiges Thema aufzeigt. Es wurde allerdings in der letzten Amtsperiode vereinbart, keine Einzelanträge zu stellen, um die Verwaltung nicht zu überfordern.
Er bittet um Überweisung des Antrages in den Fachausschuss für Verkehr und Inneres.
Der Antrag wird bei Gegenstimmen der GRÜNEN zur Beratung in den Fachausschuss für Verkehr und Inneres überwiesen.
Der Umweltausschuss soll nachrichtlich zugeladen werden, da es sich um Grünanlagen handelt.
Herr Gündogan erläutert zum Antrag, dass die Barrierefreiheit gewährleistet werden soll und bittet um Zustimmung.
Der Antrag wird einstimmig beschlossen.
Herr Detmer informiert über die Sorgen von Eltern der Schüler der Schule Mittlerer Landweg angesichts des starken Verkehrs in diesem Bereich, die in einem Ortstermin mit Elternrat und Politik erörtert wurden. Einzelne Fahrten der genutzten Buslinien würden nicht an der Schule halten, was dazu führen würde, dass die Kinder zur S-Bahn-Haltestelle Mittlerer Landweg laufen und Fahrbahn überqueren müssten. Die Ausweitung der Schulbusfahrten auf den Nachmittag würden diese Gefährdung vermeiden.
Er bittet um Zustimmung.
Herr Froh erinnert an den Ortstermin und weist darauf hin, dass ein Referent in den Fachausschuss für Verkehr und Inneres eingeladen wurde, um zum Thema Schulwegsicherheit zu informieren.
Er bittet um Überweisung des Antrages in den Fachausschuss für Verkehr und Inneres.
Herr Veit beantragt die Überweisung des Antrages in den Regionalausschuss, da er diesen als Ergänzung des bereits beschlossenen Antrages zur Erstellung eines Schulwegsicherheitskonzeptes ansieht, der sich bereits in der Umsetzung befinde.
Herr Detmer bittet darum, den Fachausschuss für Verkehr und Inneres hinzuzuladen.
Der Antrag wird bei Gegenstimmen der GRÜNEN zur Beratung in den Regionalausschuss überwiesen.
Der Fachausschuss für Verkehr und Inneres soll nachrichtlich zugeladen werden.
Vgl. TOP 12.13.1
Herr Detmer bedauert, dass nach Umbau der Chrysanderstraße die Sicherheit für blinde und sehbehinderte Menschen, Senioren und andere Verkehrsteilnehmende nicht mehr gewährleistet sei. Er hält die Nachrüstung eines Blindenleitstreifens an dieser Stelle sowie die Überprüfung weiterer erforderlicher Leitstreifen im Bezirk für erforderlich. Dem Änderungsantrag der SPD könnte mit Ergänzungen zugestimmt werden.
Frau Kramer verweist darauf, dass der Antrag der GRÜNEN nicht weit genug würde. Auch Menschen ohne Beeinträchtigung sollten Blindenleitstreifen gut erkennen können, um diese zu berücksichtigen. Sie erläutert die gewünschten Änderungen zum Antrag.
Herr Froh teilt mit, dass die Verwaltung den betreffenden Bereich bereits prüft, nachdem er im letzten Fachausschuss für Verkehr und Inneres erörtert wurde. Der Änderungsantrag der SPD sei erst sehr spät verschickt worden, eine inhaltliche Befassung daher nicht möglich gewesen.
Er bittet um Überweisung der Anträge in den Fachausschuss für Verkehr und Inneres.
Die Überweisung in den Fachausschuss für Verkehr und Inneres wird bei Gegenstimmen der CDU und AfD sowie Enthaltung der GRÜNEN mehrheitlich abgelehnt.
Der Antrag wird mit folgendem geändertem Petitum einstimmig beschlossen:
Die Bezirksamtsleitung wird aufgefordert,
Herr Veit erklärt sich für befangen und wird sich bei der Abstimmung enthalten.
Die Drucksache wird einstimmig bei einer Enthaltung beschlossen.