Mehr Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen in Bergedorf
Letzte Beratung: 26.09.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 12.8
Antrag
der BAbg Brodbeck, Potthast, Detmer und Fraktion der GRÜNEN
der BAbg Feiler, Graßhoff, Cantay, Jobs - Fraktion DIE LINKE
Die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen ist ein wesentlicher Bestandteil von Inklusion und gleichberechtigter Teilhabe am öffentlichen Leben. Inklusionsbeiräte und -konferenzen bieten ihnen die Möglichkeit, ihre Anliegen aktiv in politische Entscheidungsprozesse einzubringen. Da einige Bezirke bereits entsprechende Strukturen etabliert haben, sollte auch Bergedorf diesen Schritt gehen, um die Inklusion von Menschen mit Behinderungen gezielt zu fördern und weiter auszubauen.
Mit der Drucksache 22/15529 der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode – hat die Bürgerschaft den Senat aufgefordert, die bestehende bezirkliche Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen durch Inklusionsbeiräte und -konferenzen zu überprüfen und die Bildung weiterer Inklusionsbeiräte oder anderer Beteiligungsformate in den Bezirken zu unterstützen.
Der Senat soll außerdem gemeinsam mit den beteiligten Akteurinnen Empfehlungen und Grundlagen erarbeiten, um die Mitbestimmung weiter zu optimieren und strukturell zu verankern. Dabei soll auch geprüft werden, unter welchen Bedingungen den ehrenamtlichen Vertreterinnen eine Aufwandsentschädigung gewährt werden kann. Die Ergebnisse der Überprüfung sollen hierbei berücksichtigt werden. Ein Bericht an die Bürgerschaft soll bis zum 31. Januar 2025 vorliegen.
Dieser Beschluss steht im Einklang mit der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen von 2009, die die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können.
In Bergedorf organisiert die Behinderten-Arbeits-Gemeinschaft Bergedorf (BAGB) regelmäßig „Inklusionskonferenzen“. Inwieweit diese Arbeit durch die Unterstützung des Senats weiter ausgebaut werden kann und welche strukturelle Verankerung dafür geschaffen wird, soll hoffentlich bis zum 31. Januar 2025 geklärt werden.
Da es den Bezirken freisteht, wie sie die Inklusion von Menschen mit Behinderungen bei politischen Entscheidungsprozessen sicherstellen, und einige Bezirke – darunter Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Wandsbek – bereits Bezirkliche Inklusionsbeiräte eingerichtet haben, sollte auch Bergedorf keine weitere Zeit verlieren.
Vor diesem Hintergrund wird die Bezirksversammlung gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Bezirksamtsleitung wird beauftragt,
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