22-0051.01

Wie kommen die Findlinge an die Ernst-Henning-Straße?

Antwort

Letzte Beratung: 26.09.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.1

Sachverhalt

Kleine Anfrage

der BAbg. Froh, Bentin, Wegner, Capeletti und der CDU-Fraktion

 

In der letzten Woche wurde eine Vielzahl von Findlingen von erheblicher Größe auf einem Seitenstreifen der Ernst-Henning-Straße, zwischen August-Bebel-Straße und Gojenbergsweg, platziert. Offensichtliche Zielrichtung, das bisher dort stattfindende Parken zu unterbinden.

 

llig unabhängig davon, ob dort bisher das Parken zulässig war oder nicht, stellt sich die Frage, wie es zu dieser Maßnahme gekommen ist und ob es Alternativen gegeben hätte. Zweites ist vor allem deshalb von Relevanz, weil die Bezirksversammlung nicht in die Planung der Maßnahme eingebunden war.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Warum wurde die Maßnahme nicht im zuständigen Verkehrsausschuss vorgestellt und beraten?

 

Mit der Drucksache 21-2064.01 wurde der Sachverhalt und die weitere Vorgehensweise aus Sicht des PK 43 in die Bezirksversammlungssitzung vom 11.07.2024 eingebracht und dargestellt.

 

  1. Was hat ein einzelner Findling gekostet?

 

317,31 €

 

  1. Wie viele Findlinge wurden platziert?

 

52 Stück

 

 

  1. Was hat die Maßnahme insgesamt gekostet?

 

16.500,00 €

 

  1. Von wem wurden die Kosten getragen?

 

Die Kosten wurden aus dem Maßnahmentopf „Maßnahmen aus der Schulwegplanung“ vom Bündnis für Rad- und Fußverkehr bezahlt.

 

  1. Gab es Überlegungen zu alternativen Maßnahmen? Wenn ja, welche und wie hoch wären die Kosten bei einer Umsetzung gewesen? Wenn nein, warum nicht?

 

Das ordnungswidrige Parken beeinflusst die Sichtbeziehungen des Fußngerverkehrs (insbesondere der Kinder) im Bereich des Schuleingangs negativ und wird somit als nicht unerhebliches Sicherheitsrisiko für den Schulweg identifiziert. Intensivierte präventive und repressive Maßnahmen der Polizei Bergedorf (PK 43) konnten diese nicht gänzlich abstellen.

 

Des Weiteren wurde das Einsetzen von Bepflanzungen als Alternative diskutiert. Da diese Maßnahme mit einem hohen Pflegeaufwand verbunden ist, wurde dagegen entschieden.

 

  1. Von wem und wann wurde letztlich entschieden, diese Maßnahme umzusetzen

 

In Abstimmung mit den Teilnehmern des Ortstermins vom 18.06.2024:

PK 43 als Straßenverkehrsbehörde, Kontaktbereichsbeamte des PK 43, Bezirksamt Bergedorf Management des öffentlichen Raumes (Planung, Fußwegbeauftragte, Radwegbeauftragte, Vertreter der Wegebaulast).

 

  1. Laut Mitteilung des PK 43 vom 4.7.24 zur Drs. 21-2064.01 gab es einen Ortstermin am 18.6.2024. Wer hatte zu diesem Termin eingeladen?

 

Die Einladung wurde seitens der Bergedorfer Verwaltung im Einvernehmen mit dem PK 43 ausgesprochen. Der Anlass dieses Ortstermins war die Bearbeitung der Drucksache 21-2064Radverkehrssicherheit im Umfeld von Schulen“ erhöhen.

 

  1. Sind alle Findlinge so platziert, dass die Vorgaben für den Abstand zum Bordstein (Lichtraumprofil) eingehalten wurden? Wenn ja, vom wem wurde dies kontrolliert?

 

Die Abstände wurden aufgrund der Regelabstände laut ReStra (Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen) verteilt und sollen das verkehrsgefährdende Parken vor der Schule in Gänze unterbinden. Die Positionierung wurde durch die Abschnittsleitung der Grünflächenabteilung begleitet.

 

 

Petitum/Beschluss

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