Schmierereien in den Vier- und Marschlanden im öffentlichen und privaten Raum
Auskunftsersuchen
der BAbg. Pelch, Froh, Capeletti, Woller, Garbers und Fraktion der CDU
Zunehmend mehr Schmierereien und Graffiti sind besonders im öffentlichen Raum in den Vier- und Marschlanden, aber auch in ganz Bergedorf, zu sehen. Dieses dehnt sich immer mehr aus von Straßenlaternen, die auf längeren Straßenabschnitten mit HSV- und neuerdings auch mit FC St. Pauli Farben beschmiert sind, über Bushaltestellen und Brücken mit Graffiti hin zu Schaltkästen. Bei Letzteren werden leider auch Kunstwerke, die von der Vierlanden-Stiftung mit hübschen kunstvollen regionalen Motiven verziert wurden, übersprayt. Insgesamt entstehen für die Reinigung und eventuelle Neuherstellung immense finanzielle Schäden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Vorwort des Bezirksamtes Bergedorf:
Es sind mehrere Zuständigkeiten betroffen:
- Hamburg Verkehrsanlagen für Lichtmaste
- Stromnetz Hamburg für deren oberirdische Verteilerkästen
- Telekom für deren oberirdische Verteilerkästen
- Brückenbauwerke ist der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer bzw. Deutsche Bahn
- Bushaltestellenhäuschen entweder Bezirk oder die Hochbahn
Schmierereien werden generell nicht dokumentiert. Dies ist auch nicht Bestandteil bei Begehungen der Wegewarte, da ausschließlich die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit sicher zu stellen ist.
Ausnahmen werden bei politisch-grenzwertigen Parolen, menschenfeindlichen- und menschenverachtenden Hintergründen sowie nationalsozialistischen Parolen gemacht. Hierzu werden wir als Bezirksamt / Management des öffentlichen Raumes sofort tätig!
Aufgrund dieser Gemengelage kann nur wie folgt auf die Fragen 1 und 6 bis 10 geantwortet werden:
Stellungnahme des Bezirksamtes Bergedorf
Eine Dokumentation von Schmierereien erfolgt nicht.
Stellungnahme der Senatskanzlei
Eine Auswertung der Anzahl der über den Melde-Michel eingegangenen Meldungen zu Graffiti oder Schmierereien ist nicht möglich, da es im Melde-Michel keine Kategorie „Graffiti“ o.ä. gibt.
Stellungnahme der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) hat in vier Stadtteilen der Vier- und Marschlande die folgenden Meldungsanzahlen erhalten:
Anzahl Hotlinemeldungen Graffiti |
2023 |
2024 |
Curslack |
0 |
1 |
Kirchwerder |
0 |
1 |
Billwerder |
5 |
2 |
Neuallermöhe |
12 |
4 |
Summe Vier- und Marschlande |
17 |
8 |
Für die weiteren Stadtteile in den Vier- und Marschlanden liegen der SRH keine Meldungen vor.
Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport
Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der bundeseinheitlichen Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die statistische Erfassung eines Falles erfolgt nicht bei Eingang einer Strafanzeige, sondern erst mit Abschluss aller polizeilichen Ermittlungen durch die für die Endbearbeitung zuständige Dienststelle bei endgültiger Abgabe der entstandenen Ermittlungsvorgänge bzw. des Schlussberichts an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht.
In der PKS wird ein Fall in dem Monat gezählt, in dem er erfasst wurde. Die Tatzeit bleibt dabei unberücksichtigt und wird nicht in der PKS ausgewertet. Somit sind in der PKS eines Kalenderjahres regelmäßig Straftaten enthalten, die ein oder mehrere Jahre zuvor begangen wurden, während Straftaten mit Tatzeit aus dem aktuellen Kalenderjahr aufgrund der laufenden Ermittlungen noch nicht erfasst wurden. Die PKS kann Anhaltspunkte zum Beispiel für die kriminalpolitische Ausrichtung oder die Planung/Anpassung präventiver Maßnahmen liefern. Für die Erkennung aktueller Brennpunkte oder Problemlagen sowie die Planung kurzfristiger lageangepasster Maßnahmen der Polizei ist sie hingegen ungeeignet.
Sachbeschädigungen durch Graffiti gemäß den §§ 303, 304 Strafgesetzbuch werden unter dem PKS Straftatenschlüssel 899500 zusammengefasst. Eine differenzierte Erfassung, ob es sich um öffentliches oder privates Eigentum handelt, erfolgt insoweit nicht. Für die Beantwortung wäre eine Durchsicht sämtlicher Hand- und Ermittlungsakten bei der im Landeskriminalamt dafür fachlich und örtlich zuständigen Dienststelle (LKA 17) erforderlich. Eine händische Auswertung von mehreren tausend Vorgängen ist in der für die Beantwortung eines Auskunftsersuchens zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
Die Anzahl der in den zwölf Stadtteilen der Vier- und Marschlande registrierten Sachbeschädigungen durch Graffiti und die Aufklärungsquote (AQ) ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Stadtteile |
Jahr 2023 |
1. Halbjahr 2024 |
||
|
Fälle |
AQ |
Fälle |
AQ |
Curslack |
1 |
0,0% |
2 |
0,0% |
Altengamme |
0 |
- |
0 |
- |
Neuengamme |
1 |
0,0% |
2 |
0,0% |
Kirchwerder |
5 |
0,0% |
10 |
0,0% |
Ochsenwerder |
1 |
0,0% |
0 |
- |
Reitbrook |
0 |
- |
0 |
- |
Allermöhe |
7 |
14,3% |
1 |
0,0% |
Billwerder |
3 |
0,0% |
3 |
33,3% |
Moorfleet |
0 |
- |
0 |
- |
Tatenberg |
0 |
- |
0 |
- |
Spadenland |
0 |
- |
0 |
- |
Neuallermöhe |
7 |
14,3% |
13 |
7,7% |
Vier- und Marschlande insgesamt |
25 |
8,0% |
31 |
6,5% |
Die Polizei trifft im Sinne der Fragestellung im Rahmen ihrer Zuständigkeit alle erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und zur Verfolgung von Straftaten.
Im Übrigen siehe Antwort zu 4 und Drs. 22/8920.
Stellungnahme des Bezirksamtes Bergedorf
Eine Auswertung der Anzahl und Kosten der Meldungen zu Graffiti oder Schmierereien ist nicht möglich, da keine Statistik darüber geführt wird.
Es werden hierzu keine Zweckzuweisungen an das Fachamt Management des öffentlichen Raumes verteilt.
Graffiti stellen dem Grunde nach keine Verkehrsgefährdung dar, daher werden ausschließlich politisch-grenzwertige Parolen, mit menschenfeindlichen und -verachtenden Hintergründen sowie nationalsozialistischen Parolen an bezirkseigenen Einrichtungsgegenständen entfernt.
Die jeweiligen Eigentümer sind in eigener Zuständigkeit für ihre Einrichtungsgegenstände verantwortlich
Schmierereien können nicht dauerhaft unterbunden werden.
---
---