22-0030.01

Schmierereien in den Vier- und Marschlanden im öffentlichen und privaten Raum

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Letzte Beratung: 08.10.2024 Regionalausschuss Ö 4.2

Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg. Pelch, Froh, Capeletti, Woller, Garbers und Fraktion der CDU

 

Zunehmend mehr Schmierereien und Graffiti sind besonders im öffentlichen Raum in den Vier- und Marschlanden, aber auch in ganz Bergedorf, zu sehen. Dieses dehnt sich immer mehr aus von Straßenlaternen, die auf längeren Straßenabschnitten mit HSV- und neuerdings auch mit FC St. Pauli Farben beschmiert sind, über Bushaltestellen und Brücken mit Graffiti hin zu Schaltkästen. Bei Letzteren werden leider auch Kunstwerke, die von der Vierlanden-Stiftung mit hübschen kunstvollen regionalen Motiven verziert wurden, übersprayt. Insgesamt entstehen für die Reinigung und eventuelle Neuherstellung immense finanzielle Schäden.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

Vorwort des Bezirksamtes Bergedorf:

 

Es sind mehrere Zuständigkeiten betroffen:

- Hamburg Verkehrsanlagen für Lichtmaste

- Stromnetz Hamburg für deren oberirdische Verteilerkästen

- Telekom für deren oberirdische Verteilerkästen

- Brückenbauwerke ist der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer bzw. Deutsche Bahn

- Bushaltestellenhäuschen entweder Bezirk oder die Hochbahn

 

Schmierereien werden generell nicht dokumentiert. Dies ist auch nicht Bestandteil bei Begehungen der Wegewarte, da ausschließlich die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit sicher zu stellen ist.

 

Ausnahmen werden bei politisch-grenzwertigen Parolen, menschenfeindlichen- und menschenverachtenden Hintergründen sowie nationalsozialistischen Parolen gemacht. Hierzu werden wir als Bezirksamt / Management des öffentlichen Raumes sofort tätig!

 

Aufgrund dieser Gemengelage kann nur wie folgt auf die Fragen 1 und 6 bis 10 geantwortet werden:

 

  1. Wie viele Schmierereien im öffentlichen Raum in den Vier- und Marschlanden sind der zuständigen Behörde bereits bekannt? Bitte jeweils aufführen für Straßenlaternen, Straßenschilder, Haltestellen, Schaltkästen, Sonstiges.

 

Stellungnahme des Bezirksamtes Bergedorf

 

Eine Dokumentation von Schmierereien erfolgt nicht.

 

 

  1. Wie viele Meldungen erfolgten über den Melde-Michel in 2023 und 2024?

 

Stellungnahme der Senatskanzlei

 

Eine Auswertung der Anzahl der über den Melde-Michel eingegangenen Meldungen zu Graffiti oder Schmierereien ist nicht möglich, da es im Melde-Michel keine Kategorie „Graffiti“ o.ä. gibt.

 

 

  1. Wie viele Meldungen erfolgten über die Hotline „Saubere Stadt“ in 2023 und 2024?

 

Stellungnahme der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

 

Die Stadtreinigung Hamburg (SRH) hat in vier Stadtteilen der Vier- und Marschlande die folgenden Meldungsanzahlen erhalten:

 

Anzahl Hotlinemeldungen Graffiti
 

2023
(gesamt)

2024
(bis 31. Juli)

Curslack

0

1

Kirchwerder

0

1

Billwerder

5

2

Neuallermöhe

12

4

Summe Vier- und Marschlande

17

8

 

r die weiteren Stadtteile in den Vier- und Marschlanden liegen der SRH keine Meldungen vor.

 

 

  1. Wie viele Anzeigen wurden für die Vier- und Marschlande in 2023 und 2024 aufgrund von Schmierereien aufgenommen? Wie viele davon betreffen beschmiertes Privateigentum, wie viele den öffentlichen Raum?

 

Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport

 

Die Polizei erfasst Straftaten gemäß dem Straftatenkatalog der bundeseinheitlichen Richtlinien für die Erfassung und Verarbeitung der Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die statistische Erfassung eines Falles erfolgt nicht bei Eingang einer Strafanzeige, sondern erst mit Abschluss aller polizeilichen Ermittlungen durch die für die Endbearbeitung zuständige Dienststelle bei endgültiger Abgabe der entstandenen Ermittlungsvorgänge bzw. des Schlussberichts an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht.

In der PKS wird ein Fall in dem Monat gezählt, in dem er erfasst wurde. Die Tatzeit bleibt dabei unberücksichtigt und wird nicht in der PKS ausgewertet. Somit sind in der PKS eines Kalenderjahres regelmäßig Straftaten enthalten, die ein oder mehrere Jahre zuvor begangen wurden, während Straftaten mit Tatzeit aus dem aktuellen Kalenderjahr aufgrund der laufenden Ermittlungen noch nicht erfasst wurden. Die PKS kann Anhaltspunkte zum Beispiel für die kriminalpolitische Ausrichtung oder die Planung/Anpassung präventiver Maßnahmen liefern. Für die Erkennung aktueller Brennpunkte oder Problemlagen sowie die Planung kurzfristiger lageangepasster Maßnahmen der Polizei ist sie hingegen ungeeignet.

Sachbeschädigungen durch Graffiti gemäß den §§ 303, 304 Strafgesetzbuch werden unter dem PKS Straftatenschlüssel 899500 zusammengefasst. Eine differenzierte Erfassung, ob es sich um öffentliches oder privates Eigentum handelt, erfolgt insoweit nicht. Für die Beantwortung wäre eine Durchsicht sämtlicher Hand- und Ermittlungsakten bei der im Landeskriminalamt dafür fachlich und örtlich zuständigen Dienststelle (LKA 17) erforderlich. Eine händische Aus­wertung von mehreren tausend Vorgängen ist in der für die Beantwortung eines Auskunfts­ersuchens zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

Die Anzahl der in den zwölf Stadtteilen der Vier- und Marschlande registrierten Sach­beschädigungen durch Graffiti und die Aufklärungsquote (AQ) ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

 

Stadtteile

Jahr 2023

1. Halbjahr 2024

 

lle

AQ

lle

AQ

Curslack

1

0,0%

2

0,0%

Altengamme

0

-

0

-

Neuengamme

1

0,0%

2

0,0%

Kirchwerder

5

0,0%

10

0,0%

Ochsenwerder

1

0,0%

0

-

Reitbrook

0

-

0

-

Allermöhe

7

14,3%

1

0,0%

Billwerder

3

0,0%

3

33,3%

Moorfleet

0

-

0

-

Tatenberg

0

-

0

-

Spadenland

0

-

0

-

Neuallermöhe

7

14,3%

13

7,7%

Vier- und Marschlande insgesamt

25

8,0%

31

6,5%

 

  1. Werden die Anzeigen verfolgt und wenn ja, wie? Was wird unternommen, um die Täter zu ermitteln? Gab es bereits Ermittlungserfolge?

 

Die Polizei trifft im Sinne der Fragestellung im Rahmen ihrer Zuständigkeit alle erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und zur Verfolgung von Straftaten.

Im Übrigen siehe Antwort zu 4 und Drs. 22/8920.

  1. Wie viele dieser Schmierereien wurden in den Jahren 2023 und 2024 in den Vier- und Marschlanden durch die Stadt beseitigt und welche Kosten sind hierdurch entstanden?

 

Stellungnahme des Bezirksamtes Bergedorf

 

Eine Auswertung der Anzahl und Kosten der Meldungen zu Graffiti oder Schmierereien ist nicht möglich, da keine Statistik darüber geführt wird.

 

  1. Welche Mittel stehen für die Entfernung jährlich bereit?

 

Es werden hierzu keine Zweckzuweisungen an das Fachamt Management des öffentlichen Raumes verteilt.

 

  1. Gibt es bei der Entfernung eine Priorisierung um welche Art von Graffiti es sich handelt? Wenn ja, welche?

 

Graffiti stellen dem Grunde nach keine Verkehrsgefährdung dar, daher werden ausschließlich politisch-grenzwertige Parolen, mit menschenfeindlichen und -verachtenden Hintergründen sowie nationalsozialistischen Parolen an bezirkseigenen Einrichtungsgegenständen entfernt.

 

  1. Wer ist für die Entfernung der Schmierereien auf öffentlichem Grund zuständig?

 

Die jeweiligen Eigentümer sind in eigener Zuständigkeitr ihre Einrichtungsgegenstände verantwortlich

 

  1. Was wird unternommen, um zukünftige Schmierereien zu unterbinden?

 

Schmierereien können nicht dauerhaft unterbunden werden.

 

Petitum/Beschluss

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