Mehr Sicherheit für Blinde und Sehbehinderte im östlichen Sachsentor - beschlossene Fassung
Änderungsantrag
der BAbg. Kramer und SPD-Fraktion
der BAbg. Brodbeck, Potthast und Fraktion der GRÜNEN
Damit Menschen mit Beeinträchtigungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, muss der öffentliche Raum barrierefrei gestaltet sein. Das bedeutet, dass Menschen mit Beeinträchtigungen den öffentlichen Raum ohne fremde Hilfe nutzen können. Das gilt auch für öffentliche Straßen. Das „Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen“ schreibt in Artikel 7, Absatz 5 vor: „Neu zu errichtende öffentliche Straßen, Wege und Plätze sowie öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen sind nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften barrierefrei zu gestalten.“ Für sehbehinderte Menschen sind klare Abgrenzung von Gehwegen zu Straßen und Blindenleitsysteme mit Bodenindikatoren, die den betroffenen Menschen eine Orientierung im öffentlichen Raum ermöglichen, wichtig. Die „Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburg“ (PLAST 10) legen fest, was dabei zu beachten ist. U.a. müssen Bodenindikatoren einen hohen visuellen Kontrast zum angrenzenden Bodenbelag aufweisen.
Der barrierefreie Aus- und Umbau von Straßen im Bezirk u.a. mit dem Aufbringen von Bodenindikatoren funktioniert in der Regel gut, wenn der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) Straßenbaumaßnahmen durchführt. Beispielsweise sei der Umbau des Straßenzuges Sander Damm bis Binnenfeldredder genannt. Bei bezirklichen Bauvorhaben hingegen kann die Barrierefreiheit für sehbehinderte Menschen schon einmal mangelhaft sein, zum Beispiel weil Bodenindikatoren fehlen, nicht ausreichend oder nicht gut erkennbar sind oder der Übergang vom Gehweg zur Fahrbahn nicht deutlich genug erkennbar ist. Beispiele hierfür sind die neu gestaltete Chrysanderstraße oder auch der Bahnhofsvorplatz.
Da nun die Bergedorfer Innenstadt aufgewertet werden soll und zentrale Bereiche der Bergedorfer Innenstadt ohnehin neu gestaltet werden, wie zum Beispiel die Alte Holstenstraße zwischen Citykreisel und Sachsentor, bietet es sich an, auch der Barrierefreiheit für sehbehinderte Menschen die entsprechende Aufmerksamkeit zu Teil werden zu lassen.
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
Die Bezirksamtsleitung wird aufgefordert,
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