22-0071.01

Mehr Sicherheit für Blinde und Sehbehinderte im östlichen Sachsentor - beschlossene Fassung

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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26.09.2024
Ö 12.13.1
Sachverhalt

Änderungsantrag

der BAbg. Kramer und SPD-Fraktion

der BAbg. Brodbeck, Potthast und Fraktion der GRÜNEN

 

 

Damit Menschen mit Beeinträchtigungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, muss der öffentliche Raum barrierefrei gestaltet sein. Das bedeutet, dass Menschen mit Beeinträchtigungen den öffentlichen Raum ohne fremde Hilfe nutzen können. Das gilt auch für öffentliche Straßen. Das „Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen“ schreibt in Artikel 7, Absatz 5 vor: „Neu zu errichtende öffentliche Straßen, Wege und Plätze sowie öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen sind nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften barrierefrei zu gestalten.“r sehbehinderte Menschen sind klare Abgrenzung von Gehwegen zu Straßen und Blindenleitsysteme mit Bodenindikatoren, die den betroffenen Menschen eine Orientierung im öffentlichen Raum ermöglichen, wichtig. Die „Planungshinweise für Stadtstraßen in Hamburg“ (PLAST 10) legen fest, was dabei zu beachten ist. U.a. müssen Bodenindikatoren einen hohen visuellen Kontrast zum angrenzenden Bodenbelag aufweisen.

 

Der barrierefreie Aus- und Umbau von Straßen im Bezirk u.a. mit dem Aufbringen von Bodenindikatoren funktioniert in der Regel gut, wenn der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) Straßenbaumaßnahmen durchführt. Beispielsweise sei der Umbau des Straßenzuges Sander Damm bis Binnenfeldredder genannt. Bei bezirklichen Bauvorhaben hingegen kann die Barrierefreiheit für sehbehinderte Menschen schon einmal mangelhaft sein, zum Beispiel weil Bodenindikatoren fehlen, nicht ausreichend oder nicht gut erkennbar sind oder der Übergang vom Gehweg zur Fahrbahn nicht deutlich genug erkennbar ist. Beispiele hierfür sind die neu gestaltete Chrysanderstraße oder auch der Bahnhofsvorplatz.

 

Da nun die Bergedorfer Innenstadt aufgewertet werden soll und zentrale Bereiche der Bergedorfer Innenstadt ohnehin neu gestaltet werden, wie zum Beispiel die Alte Holstenstraße zwischen Citykreisel und Sachsentor, bietet es sich an, auch der Barrierefreiheit für sehbehinderte Menschen die entsprechende Aufmerksamkeit zu Teil werden zu lassen.

 

Petitum/Beschluss

 

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksamtsleitung wird aufgefordert,

 

  1. sicherzustellen, dass die für die Sicherheit von blinden und stark sehbehinderten Menschen erforderlichen Leitelemente zeitnah nachgerüstet werden.

 

  1. den Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. zu kontaktieren, um gemeinsam zu prüfen, ob aus deren Sicht weitere Maßnahmen notwendig sind, um die Sicherheit für blinde und sehbehinderte Menschen an der genannten Stelle zu verbessern.

 

  1. Das Bezirksamt wird des Weiteren aufgefordert, an zentralen und hochfrequentierten Orten der Bergedorfer Innenstadt (Bahnhof, Bahnhofsvorplatz, Einkaufsstraße, östliches Sachsentor etc.) eine Bestandsaufnahme der Barrierefreiheit für sehbehinderte Menschen vorzunehmen. Insbesondere ist dabei zu prüfen, ob Blindenleitsysteme vorhanden sind und ob die ggf. vorhandenen Blindenleitsysteme der Norm entsprechen. Die Behinderten Arbeitsgemeinschaft Bergedorf (BAG) und der Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. sollten bei der Prüfung mit eingebunden werden.

 

  1. Sollten bei der Prüfung Mängel bei der Barrierefreiheit erkannt werden, so ist aufzuzeigen, wann und wie diese behoben werden können, was dies Kosten würde und wie das zu finanzieren ist.

 

  1. Bei zukünftigen Straßenbaumaßnahmen muss darauf geachtet werden, dass Blindenleitsysteme mit geplant werden und sich die Blindenleitsysteme in ihrer Art und Beschaffenheit nicht maßgeblich von den umliegenden bereits vorhandenen Leitsystemen unterscheiden, um einen fließenden Übergang zu gewährleisten. Ggf. sind umliegende Leitsystem bei der Gelegenheit an die Norm anzupassen, u.a. ist dabei auf einen hohen Kontrast zum angrenzenden Bodenbelag zu achten.

 

  1. Über die Ergebnisse der Prüfung ist im Frühjahr 2025 im V+I zu berichten.

 

Anhänge

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