22-0062

Bereitstellung von Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen und Konfliktberatung im Bezirksamt und Kundenzentren

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
26.09.2024
Ö 12.5
Sachverhalt

Antrag

der BAbg. Feiler, Graßhoff, Cantay, Jobs - Fraktion DIE LINKE

der BAbg. Brodbeck, Potthast, Basener Fraktion der GRÜNEN

 

 

Schwangerschaftsabbrüche gehören zur medizinischen Grundversorgung und müssen für alle zugänglich sein. Die Bezirksämter und Kundenzentren haben die Verantwortung, den Zugang zu relevanten Informationen zu erleichtern und damit die Selbstbestimmung der Betroffenen zu unterstützen. Mit der flächendeckenden und einheitlichen Bereitstellung von Informationen über Beratungsstellen und medizinische Angebote leisten sie einen wichtigen Beitrag zur reproduktiven Gerechtigkeit.

 

Die Möglichkeit, eine Schwangerschaft selbstbestimmt auszutragen oder abzubrechen, ist ein fundamentales Recht der reproduktiven Selbstbestimmung. Der Zugang zu legalen und sicheren Schwangerschaftsabbrüchen ist unverzichtbar für die gesundheitliche Grundversorgung und die Verwirklichung von Geschlechtergerechtigkeit. Trotz dieser Bedeutung bleibt ein Schwangerschaftsabbruch nach § 218 StGB in Deutschland strafbar, was ungewollt Schwangere vor zusätzliche Hürden stellt. Die zeitlichen Begrenzungen und die gesellschaftliche Stigmatisierung erschweren den Zugang erheblich. Deshalb ist es essenziell, dass umfassende und leicht zugängliche Informationen zu Beratungsmöglichkeiten und ärztlichen Praxen zur Verfügung stehen.

 

Im Frühjahr 2024 hat eine von der Bundesregierung eingesetzte Expert*innenkommission eine Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafgesetzbuches empfohlen. In Hamburg und bundesweit rufen regionale Bündnisse für sexuelle Selbstbestimmung unter dem Motto „Legal, einfach, fair!“ vom 21. bis 28. September zur Safe Abortion Week auf, um auf die Bedeutung des sicheren und legalen Zugangs zu Schwangerschaftsabbrüchen aufmerksam zu machen.

 

Auch bei einer möglichen zukünftigen Legalisierung bleibt der Aufbau einer bedarfsgerechten, gut ausgestatteten und wohnortnahen Versorgungsstruktur zentral. Die Bezirksämter und Kundenzentren spielen hierbei eine wichtige Rolle, indem sie den Zugang zu Informationen über Beratungs- und Abbruchsangebote sicherstellen.

 

Petitum/Beschluss

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt Bergedorf wird aufgefordert,

 

  1. Kontakt zu den zugelassenen Beratungsstellen zu Schwangerschaftskonfliktberatungen im Bezirk Bergedorf aufzunehmen und die Auslegung deren Informationsmaterialien in möglichst allen öffentlichen Bereichen und Stellen des Bezirksamtes Bergedorf, insbesondere denen mit Kundenverkehr, zu ermöglichen, bzw. aktiv die Realisierung der Auslegung zu unterstützen. Sowie eine Liste mit den anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Bezirk Bergedorf und deren Kontaktdaten auszulegen.

 

  1. Informationsmaterialien zu Arztpraxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten, öffentlich zugänglich zu machen.

 

  1. Maßnahmen zu ergreifen, um die Sichtbarkeit und Verfügbarkeit dieser Informationen in den Bezirksämtern und Kundenzentren zu erhöhen, so dass ungewollt Schwangere schnell und unkompliziert die notwendige Beratung und medizinische Versorgung erhalten.

 

Anhänge

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