22-0047.01

Umsiedlung von Kleingärtnern im Zusammenhang mit dem Innovationspark Bergedorf

Antwort

Letzte Beratung: 26.09.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.4

Sachverhalt

Auskunftsersuchen 
der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Unbehauen, Schander

und AfD Fraktion Bergedorf

 

Wie aus Medienberichten hervorgeht, sind Kleingärtner von der geplanten Erweiterung des Innovationsparks betroffen und müssen ihre Parzellen räumen. (https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hamburg_journal/Innovationspark-Bergedorf-Kleingaertner-muessen-weichen,hamj147552.html )

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

Antwort der Behörde für Wirtschaft und Innovation zum Auskunftsersuchen:

 

  1. Wie viele Kleingärtnerparzellen sind konkret von der Umsiedlung betroffen?

 

Im B-Plangebiet B99 befinden sich insgesamt 97 Parzellen.

 

  1. Welchen Vereinen bzw. Gemeinschaften sind diese Parzellen zugeordnet?

 

Die Pächterinnen und Pächter der Parzellen gehören dem Kleingartenverein „Bergedorfer Schrebergartenverein“ von 1920 e.V. (KGV 609) an.

 

  1. Welche konkreten Schritte wurden bisher unternommen, um geeignete Ersatzflächen für die betroffenen Kleingärtnerinnen und Kleingärtner zu finden?

 

In den 2010er Jahren wurden entsprechend des 10.000er-Vertrags rd. 50 Kleingartenparzellen an der Rothenhauschaussee errichtet.

 

Auf Veranlassung der im Innovationsparkgelände Planbegünstigten HIE Hamburg Invest Entwicklungsgesellschaft mbH & Co KG (HIE) führt das Bezirksamt Bergedorf das Bebauungsplanverfahren Bergedorf 108 zur Sicherung der bereits hergestellten Kleingartenparzellen sowie zur Schaffung von Planrecht für weitere Parzellen in enger Abstimmung mit der HIE und dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) durch.

 

Erst mit Abschluss der aktuell von LIG und HIE an ein externes Büro beauftragten, noch in Erstellung befindlichen Funktionsplanung und dem Voranschreiten der Bebauungsplanung kann eine abschließende Aussage über die Anzahl der an diesem Standort weiteren abbildbaren Parzellen getätigt werden.

 

  1. In welchen Stadtteilen bzw. Ortsteilen befinden sich diese potenziellen Ersatzflächen?

 

Der Bebauungsplanentwurf Bergedorf 108 sieht die Entwicklung von Dauerkleingartenflächen südlich der Rothenhauschaussee gegenüber den Hausnummern 77 bis 243 im Ortsteil Bergedorf vor. Entlang der Rothenhauschaussee befinden sich bereits Kleingartenflächen, die Fläche südlich davon ist ungenutzt.

 

  1. Wann ist mit einer finalen Entscheidung über die neuen Standorte zu rechnen?

 

Siehe Antwort zu 3.

 

  1. Welche Kriterien wurden bzw. werden bei der Auswahl der Ersatzflächen berücksichtigt (z.B. Größe, Ausstattung, Erreichbarkeit)?

 

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Anspruch der Kleingärtner, auf bestimmten Fchen Ersatzland pachten zu können, nicht besteht. Im Rahmen des so genannten 10.000er Vertrags und seiner Anschlussregelungen sowie der zwischen dem Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. (LGH) und der FHH geschlossenen stadtweit gültigen Eckpunktepapiere soll im Bebauungsplanverfahren Bergedorf 108 die oben bereits angeführte Kleingartenanlage am Speckenweg entwickelt werden. Dies vorweggeschickt erfüllt die Fläche am Speckenweg folgende Kriterien:

 

-          Die Fläche ermöglicht die Anbindung neuer Kleinrten an einen bestehenden Kleingartenverein.

-          Die Fläche ist für andere Nutzungen wenig geeignet, vor allem wegen unterirdischer Leitungen.

-          Die Fläche weist eine gute verkehrliche Anbindung, inkl. ÖPNV, an den Bergedorfer Stadtkern auf, der auf Grund seiner Verdichtung einen besonderen Bedarf für Kleingärten aufweist.

 

  1. Wie wird der Umsiedlungsprozess konkret gestaltet (z.B. Zeitplan, finanzielle Unterstützung der Umsiedler)?

 

Zum Zeitplan siehe Antwort zu 9. Die Gestellung von Ersatzparzellen richtet sich nach dem 10.000er Vertrag zwischen der FHH und dem LGH und den weiteren o.g. Regelungen, siehe Antwort zu 6.

 

  1. Welche Rechte und Pflichten haben die betroffenen Kleingärtner während und nach der Umsiedlung?

 

Die Rechte und Pflichten richten sich nach den der Nutzung einer Kleingartenfläche in Hamburg zugrundeliegenden Vereinbarungen sowie nach dem Bundeskleingartengesetz.

 

  1. Gibt es bereits einen konkreten Zeitplan für die Räumung der bisherigen Parzellen und den Bezug der neuen Anlagen?

 

Bereits am 11. Januar 2023 informierte das Bezirksamt im Stadtentwicklungsausschuss, dass die Kündigung der Kleingartenflächen mit Wirkung zum 30.11.2024 geplant sei. Der Rückbau der Kleingartenanlage im Plangebiet B99 ist entsprechend ab Dezember 2024 geplant. Zur Herrichtung potentieller neuer Kleingartenanlagen im Plangebiet B 108 siehe Antwort zu 3.

 

  1. Wie werden die betroffenen Kleingärtner über den aktuellen Stand der Dinge informiert?

 

Die direkte Information der Kleingärtner erfolgt wie bisher durch den Kleingartenverein und den Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V.

 

  1. Gibt es regelmäßige Informationsveranstaltungen oder Sprechstunden für die Betroffenen?

 

Siehe Antwort zu 10.

 

  1. Welche Auswirkungen hat die Umsiedlung auf die Artenvielfalt und den ökologischen Wert der bisherigen Gartenanlagen?

 

Die Auswirkungen entstehen durch die Umsetzung des Bebauungsplans Bergedorf 99. Die hierdurch vorgenommenen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft werden durch Grünflächen im Plangebiet gemindert und durch naturschutzfachliche Ausgleichsflächen innerhalb und außerhalb des Plangebiets ausgeglichen, siehe Begründung zum Bebauungsplan Bergedorf 99.

 

  1. Welche Ausgleichsmaßnahmen sind geplant?

 

Siehe Antwort zu 12.

 

  1. Wie wird der Verlust an Naherholungsflächen für die Anwohner kompensiert?

 

Die bestehende Kleingartenfläche stellt kein Naherholungsgebiet für Anwohnerinnen und Anwohner oder die Allgemeinheit dar. Mit dem Bebauungsplan Bergedorf 99 werden mehr als sechs Hektar öffentliche Parkanlagen geschaffen, siehe Begründung zum Bebauungsplan Bergedorf 99. Im Übrigen siehe Antwort zu 12.

 

Petitum/Beschluss

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