22-0061

Demokratischen Wettbewerb sicherstellen – Wegerecht reformieren

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
26.09.2024
Ö 12.4
Sachverhalt

Antrag
der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Unbehauen, Schander

und AfD Fraktion Bergedorf
 

Im vergangenen EU- und Bezirkswahlkampf wurden Wahlplakate in einem beispiellosen Ausmaß zerstört. Besonders betroffen war die AfD, von deren 500 Plakaten am Ende nur 20 unversehrt blieben.

 

Auch andere Parteien, insbesondere die Grünen und die SPD, erlitten erhebliche Verluste. In anderen Bundesländern, wo Plakate höher angebracht werden dürfen, sind solche Vandalismusakte deutlich seltener.

 

Eine Anpassung des Hamburgischen Wegegesetzes ist daher dringend geboten, insbesondere im Hinblick auf die bevorstehenden Bürgerschafts- und Bundestagswahlen.
 

Zwar ist die Bezirksversammlung Bergedorf nicht direkt für die Änderung des Hamburgischen Wegegesetzes zuständig, jedoch kann sie eine Resolution beschließen, die den Hamburger Senat oder die Bürgerschaft auffordert, diese notwendige Gesetzesänderung in die Wege zu leiten.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:

 

1. Die Bezirksamtsleiterin und das Bezirksamt werden beauftragt, sich beim Senat der Freien und Hansestadt Hamburg dafür einzusetzen, dass das Hamburgische Wegegesetz dahingehend geändert wird, dass Wahlplakate künftig höher an Masten angebracht werden dürfen.

2. Den Parteien soll es freigestellt werden, ob sie ihre Plakate wie bisher mit Bodenkontakt aufstellen oder von der Möglichkeit Gebrauch machen, diese höher zu hängen, um sie besser vor mutwilliger Zerstörung und Diebstahl zu schützen. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, den fairen Wettbewerb im Wahlkampf zu gewährleisten und die demokratische Meinungsbildung zu fördern.

 

Anhänge

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