Bildung des Jugendhilfeausschusses Bergedorf (JHA) in der 22. Amtsperiode Wahl der stellvertretenden Mitglieder für die stimmberechtigen Mitglieder, die von freien Trägern vorgeschlagen wurden
Nach der Geschäftsordnung des JHA in Bergedorf (Ziffer 6.1, § 7 AG SGB VIII) ist geregelt, dass für jedes stimmberechtige Mitglied ein stellvertretendes Mitglied gewählt werden kann.
Die Vertretung der Bezirksversammlungs-Mitglieder wird fraktionsweise wahrgenommen und fraktionsintern geregelt. Die Besetzung erfolgte bereits bei der konstituierenden Sitzung.
Da bei der konstituierenden Sitzung keine Vorschläge vorlagen, wurden die freien Träger erneut aufgefordert stellvertretende Mitglieder zu benennen.
Die Vertretung der Mitglieder, die von den freien Trägern vorgeschlagen wurden (siehe Anlage 1), werden von den stellvertretenden Ausschussmitgliedern in der Reihenfolge ihrer Wahl vertreten, sofern sie nicht bereits für eine persönliche Vertretung vorgeschlagen sind.
Die Bezirksversammlung wählt die stellvertretenden Mitglieder für die von den freien Trägern vorgeschlagenen stimmberechtigen Mitglieder.
Anlage 1