Abwahl eines stellvertretenden Mitgliedes im Jugendhilfeausschuss
Letzte Beratung: 24.04.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 10.1
Frau Janne Kiehl hat ihr Ausscheiden als persönliches stellvertretendes Mitglied im Jugendhilfeausschusses aus dem Bereich der Träger zum 30.04.2025 bekannt gegeben.
Sie soll daher abberufen und durch ein noch zu suchendes Mitglied ersetzt werden.
Frauen und Männer sollen bei der Wahl des stimmberechtigten Mitglieds des Ausschusses zu gleichen Teilen berücksichtigt werden (§5 AG SGB VIII). Die vakante Funktion ergibt sich im Wesentlichen aus § 3 Abs. 1 Nr. 1 + 2 Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – (AG SGB VIII).
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