22-0052.01

Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Bergedorf

Antwort

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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08.10.2024
26.09.2024
Ö 3.3
Sachverhalt

Große Anfrage

der BAbg Potthast, Brodbeck, Bendt-Soetedjo

und Fraktion der GRÜNEN

 

 

Die Blauzungenkrankheit (BTV) ist eine von insbesondere Gnitzen übertragene Virusinfektion, die ausschließlich Wiederkäuer wie Schafe, Ziegen und Rinder betrifft. In Deutschland wurden vermehrt Fälle des Serotyps 3 (BTV-3) registriert, eine Entwicklung, die seit Herbst 2023 beobachtet wird und sich zunächst von den Niederlanden über Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen verbreitete. Im Frühsommer 2024 erreichte die Seuche weite Teile Deutschlands, einschließlich Hamburg, wo am 14. August 2024 der erste Fall in einer Schafhaltung im Bezirk Bergedorf amtlich bestätigt wurde. Diese Bestätigung hrte zum Verlust des Status „frei von BTV“ in Hamburg, was bedeutende Einschränkungen in der Verbringung empfänglicher Tiere mit sich zieht. Die BTV stellt ein erhebliches Risiko für das Wohl der betroffenen Tiere dar und bringt auch wirtschaftliche Risiken mit sich bspw. durch Handelsbeschränkungen oder Präventionsmaßnahmen.

 

Seit Juni 2024 sind drei Impfstoffe zugelassen, die zwar eine Infektion nicht gänzlich verhindern, jedoch den Verlauf der Krankheit mildern und die Verlustrate, insbesondere bei Schafen und Ziegen, signifikant reduzieren können. Eine flächendeckende Impfung der empfänglichen Tiere wird daher dringend empfohlen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

Das Bezirksamt Bergedorf und die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) nehmen wie folgt Stellung:

 

  1. Wie viele Tiere und Betriebe im Bezirk Bergedorf sind aktuell von BTV betroffen, und welche Maßnahmen wurden ergriffen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern?

 

Am 09.08.2024 wurde das Blauzungen-Virus (BTV) im Bezirk Bergedorf erstmals bei einem Schaf nachgewiesen. Stand 19.09.2024 wurde BTV insgesamt bei 21 Einzeltieren (Schafe 13, Rinder 8) in 14 Betrieben (Schafe 9, Rinder 5) bei Untersuchungen in Blutproben gefunden. Alle Tierhalter von Arten die für das Blauzungenvirus (BTV) empfänglich sind wurden über Präventionsmaßnahmen persönlich (schriftlich siehe Frage 4.) informiert. Zudem kam es durch die Amtstierärzte zu persönlichen Beratungen (telefonisch und im Betrieb). Die Amtstierärzte stehen auch im Kontakt mit den praktischen Tierärzten (Hoftierärzte), die in den Betrieben bei erkrankten Tieren eine entsprechende Diagnostik betreiben und die klinische Symptomatik behandeln.

 

  1. Wie ist der Stand der Impfungen im Bezirk seit der Zulassung der drei Impfstoffe?

 

In der HIT-Datenbank (siehe Frage 7.) sind folgende Daten zum Stand (19.09.2024) der Impfungen gegen das BTV-3 Virus für Bergedorf ersichtlich:

Schafe/ Ziegen:13 Betriebe mit 280 Impfungen (davon diverse Wiederholungsimpfungen)

Rinder: 2 Betriebe mit 173 Impfungen

 

  1. Wie wird die Verfügbarkeit und Verteilung der Impfstoffe sichergestellt, und welche

Unterstützung erhalten Tierhalter bei der Impfung ihrer Bestände?

 

Antwortbeitrag der BJV:

Mit dem in Kraft treten der bundesweiten zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3) (Impfgestattungs-Verordnung) am 7. Juni 2024, ist die Anwendung von drei in der Verordnung genannten Impfstoffe r einen begrenzten Zeitraum möglich. Gemäß der Allgemeinverfügungen der Ämter für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt der Bezirksämter dürfen diese Impfstoffe seit dem 24. Juni 2024 in ganz Hamburg eingesetzt werden. Impfstoffe werden von mehreren Herstellern bereitgestellt und können über praktizierende Tierärzt:innen bezogen und angewendet werden.

 

Die BJV kann auf Grundlage des Tiergesundheitsgesetzes sowie des hamburgischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz Beihilfen für unterschiedliche Maßnahmen zur Tierseuchenabwehr gewähren. Mit Änderung der maßgeblichen Beihilferichtlinie können seit dem 12. August 2024 Zuschüsse für die Kosten des Impfstoffes, höchstens 2,60 EUR für jede durchgeführte Impfung, maximal zwei Impfungen pro Tier bei Grundimmunisierung und maximal eine Impfung bei Auffrischungsimpfung beantragt werden.

 

  1. Wie informiert das Bezirksamt Tierhalter und die Öffentlichkeit über die Risiken, Symptome und Präventionsmaßnahmen bezüglich BTV?

 

Die Abteilung Veterinärwesen des Fachamtes für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt hat alle Tierhalter von Arten die für das Blauzungenvirus (BTV) empfänglich sind im Jahr 2024
2x schriftlich mit einem Serienbrief über aktuelle und auch allgemeine Sachverhalte im Zusammenhang mit der BTV informiert (beide Serienbriefe in der Anlage).

Zudem wurden diese Informationen auch auf der Homepage des Bezirksamtes Bergedorf veröffentlicht: 

 

https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/bezirke/bergedorf/aktuelles/aktuelle-informationen-blauzungenkrankheit-956236

Aktuelle Informationen zur Blauzungenkrankheit: (Stand: 14.08.2024)

1)    Ausbruch der Blauzungenkrankheit bei Schafen im Bezirk Bergedorf festgestellt

2)    Beihilfen für die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit Serotyp 3 ab sofort auch in Hamburg

https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/bezirke/bergedorf/aktuelles/blauzungenkrankheit-der-wiederkaeuer-907358

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung

Blauzungenkrankheit der Wiederkäuer

Hier: Impfgestattung von noch nicht zugelassenen Impfstoffen

 

Antwortbeitrag der BJV:

Als zuständige oberste Landesbehörde informiert die BJV die Tierhalter und die Öffentlichkeit mittels eines regelmäßig aktualisierten Internetbeitrages (siehe: Virusinfektion: Blauzungenkrankheit des Serotyp 3 (BTV-3) (hamburg.de)).

Des Weiteren wurden durch die BJV in Zusammenarbeit mit der Tierärztekammer alle praktizierenden Tierärzt:innen Hamburgs informiert.

 

  1. Welche spezifischen Anweisungen werden gegeben, um bei Verdacht auf Infektionen angemessen zu reagieren?

 

Siehe Infoschreiben (Anlage) an Tierhalter vom 14.08.2024

 

  1. In welcher Form erfolgt die Koordination mit anderen Bezirken und Bundesländern zur Bekämpfung der Ausbreitung von BTV?

 

Die Amtstierärzte der Bezirke stehen miteinander in Kontakt und erörtern fachliche Fragestellungen bezüglich der BTV.

 

Antwortbeitrag der BJV:

Allgemein sind Vorgaben und Maßnahmen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit im harmonisierten Tiergesundheitsrecht geregelt. Als zuständige Oberste Landesbehörde steht die BJV im regelmäßigen Austausch mit den Ländern und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Der Austausch erfolgt in Abhängigkeit vom Geschehen entweder kurzfristig als Krisensitzung oder im Zuge regelmäßiger Treffen der Tierseuchenreferent:innen aller Länder und des Bundes. Die sich daraus ergebenden Ergebnisse werden zeitnah an die Ämter für Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt der Bezirksämter weitergegeben. Bei Bedarf erfolgt ein Austausch mittels Videokonferenz.

 

  1. Wie werden die Impfungen und Gesundheitszustände der Tiere überwacht?

 

Die Mitteilungspflicht für Impfungen bei Rindern, Schafen und Ziegen erfolgt in der Regel durch eine Meldung der Impfung in der bundesweit zur Verfügung stehenden HIT-Datenbank (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere) durch den vom Tierhalter beauftragten Impftierarzt. Bei Neuweltkameliden erfolgt dies durch eine formlose Anzeige beim zuständigen Veterinäramt. Die Informationen zu den durchgeführten Impfungen sind von der Abteilung Veterinärwesen online einsehbar (siehe Frage 2).

 

  1. Gibt es ein spezielles Register oder eine Datenbank, die Informationen zu geimpften Tieren und BTV-Fällen enthält?

 

Daten zu geimpften Tieren gibt es für die Veterinämter in HIT, siehe Frage 7.

Auch für die Öffentlichkeit zugängliche Informationen zu BTV Seuchenfällen gibt es im TierSeuchenInformationsSystem (TSIS, https://tsis.fli.de/cadenza/) des FLI (Friedrich-Loeffler-Institut).

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

Information für Tierhalter:innen, Informationen zur Blauzungenkrankheit