22-0016.01

Welche Zuständigkeiten gibt es bei der Unterführung Alte Holstenstraße und wer trägt welche Kosten?

Antwort

Letzte Beratung: 26.09.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.2

Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg. Garbers, Froh, Capeletti und Fraktion der CDU

 

Die Unterführung der Alten Holstenstraße ist seit Jahren ein Dauerthema in der Bezirksversammlung Bergedorf. Es gibt immer wieder Überlegungen, wie eine kostengünstige und nachhaltige Lösung aussehen könnte. Erst in der letzten Sitzung der Bezirksversammlung wurde hierzu wieder ein Beschluss gefasst. Es hat aber den Anschein, dass Zuständigkeit- und Eigentums- und Finanzierungsfragen Lösungsansätze immer wieder versperren.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende:

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende antwortet unter Beteiligung der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA) wie folgt:

 

  1. Wie sieht die vorgeschriebene Grundausstattung für die Beleuchtung der Unterführung aus und wer betreibt diese?

 

Die Unterführung ist mit Leuchten ausgestattet, die eine Stärke von 10 Lux aufweisen. Eine durch-schnittliche Beleuchtungsstärke von 6 Lux wäre bereits ausreichend. Betreiberin ist die HHVA.

  1. Wird die vorgeschriebene Ausleuchtung und Beleuchtungsstärke (Lux) aktuell, ohne die Sonderbeleuchtung, erreicht? Wenn nein, warum und was wäre noch an zusätzlichen Lichtquellen erforderlich, um diese zu erreichen?

Ja.

  1. Gehört zur vorgeschriebenen Ausleuchtung auch eine separate Gehwegbeleuchtung? Wenn ja, wie ist diese aktuell ausgestaltet?

 

Nein, die Deckenleuchten beleuchten auch die Gehwege.

 

  1. Ist aktuell geplant, kurz oder mittelfristig etwas an der aktuellen Beleuchtung (nicht Sonderbeleuchtung) zu ändern? Wenn ja, wann und was?

 

Es ist kurzfristig keine Änderung vorgesehen. Die Anlage wurde 2010 erneuert und hat noch eine Lebenserwartung von voraussichtlich zehn Jahren.

 

  1. Laut Darstellung eines 2021 erstellten Gestaltungs- und Lichtkonzepts betrugen die Betriebskosten in dem Jahr für die zusätzlich angebrachten Wandprojektoren € 5200. Von wem und aus welchem Topf wurden diese getragen?

 

Stellungnahme des Bezirksamtes Bergedorf (Fragen 5 11):

 

In den Jahren 2022 und 2023 wurden die Kosten für die jetzige Beleuchtung aus dem Förderfond getragen und wurden somit jährlich beantragt. Eine künstlerische Neukonzeption der Beleuchtungssituation stellt immer eine Sonderbeleuchtung da und ist somit nicht über Rahmenzuweisung des Bezirksamtes o.ä. finanziert.

 

  1. Wie hoch waren die Betriebskosten hierfür im Jahr 2022 und 2023?

 

Die Betriebskosten für 2022 beliefen sich auf 2.511,36 € und für 2023 auf 8.378,86 €.

 

  1. Auch soll es eine jährliche Wartung geben haben. Wie hoch waren hierfür die Kosten jeweils in den Jahren 2021, 2022 und 2023 und von wem wurden diese getragen?

 

Wartungen werden nicht pauschal erteilt.

 

  1. Wann wurde die aktuelle Sonderbeleuchtung letztmalig gewartet?

 

Der letztmalige Austausch der defekten Beleuchtungsstrahler der Wandprojektoren wurde am 15.12.2023 durchgeführt.

 

  1. Wie ist der aktuelle Zustand der Sonderbeleuchtung?

 

Der allgemeine Zustand der Sonderbeleuchtung ist in einem einwandfreien Zustand. Die z. Zt. erloschenen Birnen werden zeitnah ausgetauscht.

 

  1. Wie würde die Standardgestaltung der Wände, ohne zusätzliches gestalterisches Konzept, aussehen (Farbe, Anstrich)?

 

Die Standardbeschaffenheit der Wände ohne Reflektionsplatten würde die Klinkersteinfassade des DB- Tunnel aufzeigen.

 

  1. Sollte es im Rahmen des RISE-Prozesses zu einer Neugestaltung der Beleuchtung kommen, aus welchem Topf würden die Betriebskosten während und nach Beendigung des Prozesses getätigt werden?

 

Kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.

 

  1. An der Elbgaustraße soll es eine ähnliche Unterführung mit Sonderbeleuchtung geben. Wie sieht das Konzept dort aus, wer ist der Betreiber und welche jährlichen Betriebs- und Unterhaltskosten entstehen hierfür?

 

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende:

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende antwortet unter Beteiligung der Hamburg Ver-kehrsanlagen GmbH (HHVA) wie folgt:

 

Eine Sonderbeleuchtung ist der HHVA nicht bekannt

 

Petitum/Beschluss

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