Welche Zuständigkeiten gibt es bei der Unterführung Alte Holstenstraße und wer trägt welche Kosten?
Letzte Beratung: 26.09.2024 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.2
Auskunftsersuchen
der BAbg. Garbers, Froh, Capeletti und Fraktion der CDU
Die Unterführung der Alten Holstenstraße ist seit Jahren ein Dauerthema in der Bezirksversammlung Bergedorf. Es gibt immer wieder Überlegungen, wie eine kostengünstige und nachhaltige Lösung aussehen könnte. Erst in der letzten Sitzung der Bezirksversammlung wurde hierzu wieder ein Beschluss gefasst. Es hat aber den Anschein, dass Zuständigkeit- und Eigentums- und Finanzierungsfragen Lösungsansätze immer wieder versperren.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende antwortet unter Beteiligung der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA) wie folgt:
Die Unterführung ist mit Leuchten ausgestattet, die eine Stärke von 10 Lux aufweisen. Eine durch-schnittliche Beleuchtungsstärke von 6 Lux wäre bereits ausreichend. Betreiberin ist die HHVA.
Ja.
Nein, die Deckenleuchten beleuchten auch die Gehwege.
Es ist kurzfristig keine Änderung vorgesehen. Die Anlage wurde 2010 erneuert und hat noch eine Lebenserwartung von voraussichtlich zehn Jahren.
Stellungnahme des Bezirksamtes Bergedorf (Fragen 5 – 11):
In den Jahren 2022 und 2023 wurden die Kosten für die jetzige Beleuchtung aus dem Förderfond getragen und wurden somit jährlich beantragt. Eine künstlerische Neukonzeption der Beleuchtungssituation stellt immer eine Sonderbeleuchtung da und ist somit nicht über Rahmenzuweisung des Bezirksamtes o.ä. finanziert.
Die Betriebskosten für 2022 beliefen sich auf 2.511,36 € und für 2023 auf 8.378,86 €.
Wartungen werden nicht pauschal erteilt.
Der letztmalige Austausch der defekten Beleuchtungsstrahler der Wandprojektoren wurde am 15.12.2023 durchgeführt.
Der allgemeine Zustand der Sonderbeleuchtung ist in einem einwandfreien Zustand. Die z. Zt. erloschenen Birnen werden zeitnah ausgetauscht.
Die Standardbeschaffenheit der Wände ohne Reflektionsplatten würde die Klinkersteinfassade des DB- Tunnel aufzeigen.
Kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende antwortet unter Beteiligung der Hamburg Ver-kehrsanlagen GmbH (HHVA) wie folgt:
Eine Sonderbeleuchtung ist der HHVA nicht bekannt
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