22-0016

Welche Zuständigkeiten gibt es bei der Unterführung Alte Holstenstraße und wer trägt welche Kosten?

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
11.07.2024
Ö 12.8
11.07.2024
Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg. Garbers, Froh, Capeletti und Fraktion der CDU

Die Unterführung der Alten Holstenstraße ist seit Jahren ein Dauerthema in der Bezirksversammlung Bergedorf. Es gibt immer wieder Überlegungen, wie eine kostengünstige und nachhaltige Lösung aussehen könnte. Erst in der letzten Sitzung der Bezirksversammlung wurde hierzu wieder ein Beschluss gefasst. Es hat aber den Anschein, dass Zuständigkeit- und Eigentums- und Finanzierungsfragen Lösungsansätze immer wieder versperren.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie sieht die vorgeschriebene Grundausstattung für die Beleuchtung der Unterführung aus und wer betreibt diese?
  2. Wird die vorgeschriebene Ausleuchtung und Beleuchtungsstärke (Lux) aktuell, ohne die Sonderbeleuchtung, erreicht? Wenn nein, warum und was wäre noch an zusätzlichen Lichtquellen erforderlich, um diese zu erreichen?
  3. Gehört zur vorgeschriebenen Ausleuchtung auch eine separate Gehwegbeleuchtung? Wenn ja, wie ist diese aktuell ausgestaltet?
  4. Ist aktuell geplant, kurz oder mittelfristig etwas an der aktuellen Beleuchtung (nicht Sonderbeleuchtung) zu ändern? Wenn ja, wann und was?
  5. Laut Darstellung eines 2021 erstellten Gestaltungs- und Lichtkonzepts betrugen die Betriebskosten in dem Jahr für die zusätzlich angebrachten Wandprojektoren € 5200. Von wem und aus welchem Topf wurden diese getragen?
  6. Wie hoch waren die Betriebskosten hierfür im Jahr 2022 und 2023?
  7. Auch soll es eine jährliche Wartung geben haben. Wie hoch waren hierfür die Kosten jeweils in den Jahren 2021, 2022 und 2023 und von wem wurden diese getragen?
  8. Wann wurde die aktuelle Sonderbeleuchtung letztmalig gewartet?
  9. Wie ist der aktuelle Zustand der Sonderbeleuchtung?
  10. Wie würde die Standardgestaltung der Wände, ohne zusätzliches gestalterisches Konzept, aussehen (Farbe, Anstrich)?
  11. Sollte es im Rahmen des RISE-Prozesses zu einer Neugestaltung der Beleuchtung kommen, aus welchem Topf würden die Betriebskosten während und nach Beendigung des Prozesses getätigt werden?
  12. An der Elbgaustraße soll es ein ähnliche Unterführung mit Sonderbeleuchtung geben. Wie sieht das Konzept dort aus, wer ist der Betreiber und welche jährlichen Betriebs- und Unterhaltskosten entstehen hierfür?

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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