Zeitgemäße Mobilität in den Vier- und Marschlanden
Letzte Beratung: 08.10.2024 Regionalausschuss Ö 5.1
Antrag
der BAbg Brodbeck, Scherhaufer, Detmer und Fraktion der GRÜNEN
In der Mai-Sitzung 2024 des Regionalausschusses (RgA) wurde der Bericht zum Antrag der Fraktionen von Grünen, SPD und FDP über das Mobilitätskonzept für die Vier- und Marschlande präsentiert. Dieser Bericht zeigt umfassend und detailliert, wie durch eine Vielzahl von Maßnahmen die Mobilität in den Vier- und Marschlanden ressourcenschonend und CO2-arm, gleichzeitig jedoch effizient gestaltet werden kann – sprich: ZEITGEMÄß.
Das Ziel ist, den Bewohner*innen der Vier- und Marschlande eine größere Auswahl an sozial erschwinglichen und ökologischen Mobilitätsmöglichkeiten zu bieten, sodass sie nicht allein auf den privaten motorisierten Individualverkehr angewiesen sind. Mobilität ist ein entscheidender Faktor für die Sicherstellung der gesellschaftlichen, politischen, sozialen und wirtschaftlichen Teilhabe.
Der Bericht macht deutlich, dass das „Landgebiet“ mehr benötigt als lediglich gut ausgebaute Straßen. Zu den 29 im Bericht vorgeschlagenen Maßnahmen gehören unter anderem On-Demand-ÖPNV, Carsharing, sichere Schulwege, Bike-Ports und der Ausbau von Radwegen, um eine moderne und nachhaltige Mobilität in der Region zu gewährleisten.
Das Bezirksamt hat zugesagt, in einem weiteren Bericht eine Übersicht der Kosten für die einzelnen Maßnahmen nachzureichen. Da zwischenzeitlich eine neue Bezirksversammlung gewählt wurde, sollte auch diese die Zielsetzung unterstützen, die Verkehrsinfrastruktur im Landgebiet zukunftsorientiert zu verbessern.
Um Verzögerungen zu vermeiden und die Planung voranzutreiben, sollte das Bezirksamt nicht nur die Kosten der vorgeschlagenen Maßnahmen ermitteln, sondern auch deren Machbarkeit und Finanzierbarkeit prüfen. Dabei sollten Gespräche mit relevanten Interessengruppen geführt werden, damit dem Regionalausschuss effizient Bericht erstattet werden kann. Auf dieser Grundlage kann der Ausschuss gemeinsam mit den Bürger*innen die am besten geeigneten Maßnahmen auswählen – mit klaren Informationen über die Kosten und die notwendigen Schritte zur Umsetzung.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die Bezirksamtsleitung wird ersucht,
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