Der Hauptausschuss macht auf den noch fehlenden Beitrag der Fachbehörde aufmerksam und bittet um Weiterleitung an die BUKEA.
Der Hauptausschuss erklärt die Drucksache einstimmig für erledigt.
Der Hauptausschuss erklärt die Drucksache einstimmig für erledigt.
Der Hauptausschuss erklärt die Drucksache einstimmig für erledigt.
Der Hauptausschuss erklärt die Drucksache einstimmig für erledigt.
Der Hauptausschuss erklärt die Drucksache einstimmig für erledigt.
Der Hauptausschuss erklärt die Drucksache einstimmig für erledigt.
Der Hauptausschuss erklärt die Drucksache einstimmig für erledigt.
Der Hauptausschuss erklärt die Drucksache einstimmig für erledigt.
Die Drucksache verbleibt im Ausschuss.
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag einstimmig für die Bezirksversammlung und überweist ihn zur weiteren Behandlung in den Stadtentwicklungsausschuss.
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag einstimmig für die Bezirksversammlung und überweist ihn zur weiteren Behandlung in den Stadtentwicklungsausschuss.
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag einstimmig für die Bezirksversammlung und überweist ihn zur weiteren Behandlung in den Regionalausschuss Harburg.
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag einstimmig für die Bezirksversammlung und überweist ihn zur weiteren Behandlung in den Jugendhilfeausschuss.
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag einstimmig für die Bezirksversammlung und überweist ihn zur weiteren Behandlung in den Regionalausschuss Harburg.
Mit der Änderung, den zweiten Absatz des Petitumsan erste Stelle zu setzen, beschließt der Hauptausschuss den Antrag einstimmig für die Bezirksversammlung und überweist ihn zur weiteren Behandlung in den Regionalausschuss Harburg.
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag einstimmig für die Bezirksversammlung und überweist ihn zur weiteren Behandlung in den Regionalausschuss Süderelbe.
Mit der Änderung im Petitum, dass im Regionalausschuss Süderelbe berichtet wird und nicht im Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion,beschließt der Hauptausschuss den Antrag einstimmig für die Bezirksversammlung und überweist ihn zur weiteren Behandlung in den Regionalausschuss Süderelbe.
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag einstimmig für die Bezirksversammlung und überweist ihn zur weiteren Behandlung in den Stadtentwicklungsausschuss.
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag einstimmig für die Bezirksversammlung.
Der Hauptausschuss beschließt den Antrag mehrheitlich (gegen AfD) für die Bezirksversammlung und überweist ihn zur weiteren Behandlung in den Ausschuss für Bildung und Sport.
Der Hauptausschuss nimmt für die Bezirksversammlung Kenntnis.
Der Hauptausschuss nimmt für die Bezirksversammlung Kenntnis.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis. Die Stellungnahme wird der Fachbehörde zur Berücksichtigung übersandt.
Herr Sander schlägt Änderungen in der Woche vor und nach Ostern vor, sodass alle weiteren Sitzungen um eine Woche nach hinten verschoben werden.
Der Hauptausschuss stimmt dem Vorschlag einvernehmlich zu und bittet die Verwaltung, diese möglichst zu berücksichtigen.
Herr Queckenstedt informiert zu folgenden Themen:
Empfänge Harburg und Süderelbe
Im Rahmen der Gestaltungsmittelplanung für das Jahr 2024 entstand im Gespräch mit den Fraktionen die Idee, zukünftig nur noch einen Empfang im Jahr durchzuführen. Die Kosten belaufen sich derzeit auf ca. 30.000,- € pro Empfang und der organisatorische Aufwand sei für die Verwaltung, trotz Vergabe an Harburg Marketing e.V., relativ hoch. Im laufenden Jahr wurde auf die Durchführung eines Empfanges verzichtet.
Für die Planung in 2025 benötige die Verwaltung bis spätestens Januar 2025 eine Rückmeldung der Fraktionen, ob wieder ein Empfang stattfinden solle und wenn ja, welcher.
Die CDU-Fraktion spricht sich dafür aus, pro Jahr weiterhin beide Empfänge zeitlich getrennt stattfinden zu lassen.
Die SPD-Fraktion erklärt Beratungsbedarf.
Nachholtermin – Schulung neuer BV-Mitglieder
Der Nachholtermin finde am Samstag, den 23.11.2024 statt. Der neue Termin wurde heute per Mail an die Fraktionen und Mitglieder der BV versandt.
Rechte der zubenannten Bürger
Auf Nachfrage seien die Rechte der zubenannten Bürger, insbesondere vor dem Hintergrund der Freistellung im Arbeitsverhältnis, geprüft worden. Ergebnis der Prüfung: Auch zubenannte Bürgerinnen und Bürger des Bezirkes müssen für die Teilnahme an Ausschusssitzungen von der Arbeit freigestellt werden. Sie haben nach § 17 BezVG die gleichen Rechte, wie die Mitglieder der Bezirksversammlung.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Es werden keine Themen angesprochen.
Der Hauptausschussnimmt Kenntnis.