Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Francoper Straße eine Hauptverkehrsstraße
Die Francoper Straße ist eine kurvenreiche Straße, führt durch den alten Ortskern Neugrabens, wo viele Fachwerkhäuser stehen und entlang des Naturschutzgebietes Moorgürtel und endet im Norden am Kreuzungspunkt.
Die Straße wird in erster Linie benutzt von Pendlern zwischen den Elbdörfern und Neugraben, Schülern (Bus und Fahrrad) und Ausflüglern. Es handelt sich dabei um Verkehre, welche demnach keine überregionale Bedeutung haben. Dennoch ist die Straße als Hauptverkehrsstraße ausgewiesen, was diverse Nachteile mit sich bringt, z. B. dass keine Maßnahmen bezüglich der Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich der Bebauung durchgeführt werden kann. Parallel verlaufende Straßen, wie die Waltershofer Straße oder die Straßen zu Anschlussstelle A26 haben die Funktion der Francoper Straße bereits übernommen.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten sich mit den zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen, um zu prüfen, unter welchen Umständen die Straße vom Bezirk übernommen werden kann einschließlich der Übertragung der Unterhaltungsmittel und den Status einer Hauptverkehrsstraße ablegt.
Darüber hinaus möge erläutert werden, weshalb die Straße eine Hauptverkehrsstraße ist und wann das festgelegt worden ist.
Hamburg, am 04.04.2024
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
DER VORSITZENDE
23. September 2024
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt zum Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 22-3825) wie folgt Stellung:
Die Definition des Hauptverkehrsstraßennetzes, welches seit 1979 weitestgehend nicht verändert wurde, ist mit der Drucksache 18/2498 aus dem Jahr 2005 neu bestimmt worden. Ziel dieser Überarbeitung war es, klare und eindeutige Verantwortlichkeiten zu schaffen und fachlichen Sachverstand zu bündeln. Dabei wurde die „konkrete Zuordnung von einzelnen Straßen in die Zuständigkeit der jeweiligen Bezirksämter bzw. der Fachbehörde wird gemeinsam von der BSU, Finanzbehörde und den Bezirksämtern an Hand eines vorliegenden Kriterienrasters vorgenommen“ (Drs. 18/2498).
Das Kriterienraster definiert Kriterien für Hauptverkehrsstraßen und die Bewertung dieser anhand von quantitativen und qualitativen Indikatoren. Die konkreten Kriterien können auf Hamburg.de unter den Eintrag zu Hauptverkehrsstraßen nachgelesen werden.
Sofern sich Änderungen bei der Bewertung einer Straße hinsichtlich des Kriterienrasters ergeben haben, die eine Abstufung der Hauptverkehrsstraße zu einer Bezirksstraße indizieren, kann eine Hauptverkehrsstraße aus dem Netz der Hauptverkehrsstraßen entlassen werden. Es ist ein Einvernehmen zwischen dem betreffenden Bezirksamt und dem Straßenbaulastträger herzustellen. Die Herausnahme aus dem Hauptverkehrsstraßennetz wäre anschließend per Senatsbeschluss im Verfügungswege zu erlassen.
Der betreffende Bezirk würde mit der Entlassung der Straße aus dem Netz der Hauptverkehrsstraßen und Aufnahme in das Netz der Bezirksstraßen eine Anpassung der Haushaltsmittel für den Betrieb und die Unterhaltung erfahren.
Die Francoper Straße bildet einen aus BVM-Sicht wichtigen Bestandteil des Netzzusammenhangs im Bereich Neugraben-Fischbek, Hausbruch, Neuenfelde und Francop. Sie ist nur eine von zwei vorhandenen Nord-Süd-Verbindungen und stellt damit die einzige Alternative und Ausweichroute für überörtliche Verkehre neben der Waltershofer Straße dar. Somit erfüllt die Francoper Straße als Hauptverkehrsstraße aus Sicht der BVM die Kriterien der herausragenden Bedeutung des verkehrlichen Aspekts für den Netzzusammenhang sowie die ergänzende Netzfunktion und Lückenschlüsse.
Durch den Bau der A 26 West kann eine Entlastung geschaffen werden, sodass die überörtlichen Verkehre aufgenommen und über die A7 weitergeführt werden können.
Die BVM wird die Francoper Straße daher weiterhin im Netz der Hauptverkehrsstraßen belassen, Sie bietet an, eine erneute Einschätzung nach Fertigstellung der A26 West vorzunehmen, falls das Bezirksamt Harburg dann immer noch beabsichtigt, die Francoper Straße in das Bezirksstraßennetz aufzunehmen.
gez. Böhm f.d.R.
Hille