Antwort auf Anfrage SPD betr. Verbleib von Kunst im öffentlichen Raum
Letzte Beratung: 15.10.2024 Hauptausschuss Ö 1.9
Bis vor nicht allzu langer Zeit befand sich unter der Autobahnbrücke A75 Höhe Wilstorfer Straße/Winsener Straße eine Installation aus aufrechtstehenden Basaltsäulen. Das Werk wurde vor einiger Zeit abgebaut und eine Neugestaltung des frei gewordenen Platzes steht noch aus. Es stellt sich die Frage, was mit der Installation geschehen ist – freundlich wird die Harburger Bezirksverwaltung daher gebeten, ggf. unter Rückgriff auf weitere zuständige Stellen, Fachbehörden, Landesbetriebe u.ä., die folgenden Fragen zu beantworten:
1. In wessen Besitz befindet sich das Kunstwerk?
2. Wo ist das Werk gegenwärtig eingelagert?
3. Wer ist der Künstler (m/w/d) und wie ist der Titel des Werkes?
4. Besteht Kontakt zwischen der Verwaltung bzw. weiterer ggf. zuständiger Stellen und dem Künstler und wurden hier Absprachen zur Zukunft des Werkes getroffen oder zumindest Wünsche geäußert?
5. Ist gegenwärtig eine Neuaufstellung des Werkes im Bezirk Harburg geplant und wenn ja: Wo, in welchem Kontext und voraussichtlich wann?
6. Sofern eine Neuaufstellung nicht beabsichtigt ist: Welche Umstände sprechen dagegen?
7. Sofern eine Neuaufstellung nicht beabsichtigt ist und/oder die Umstände das nicht zulassen: Kann das Material des Werkes – recht hochwertiger Basalt – anderweitig städtebaulich verwendet werden?
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
19. September 2024
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Kleinen Anfrage der SPD-Fraktion, Drs. 22-0062, wie folgt Stellung:
Das Kunstwerk befindet sich im Besitz des Bezirksamts Harburg.
Das Kunstwerk ist auf dem Friedhof Langenberg gelagert.
Zuständiger Architekt für die Umgehungsstraße und das Umfeld war Harro Freese.
Der Titel ist dem Bezirksamt nicht bekannt. Es handelt sich um eine Steinmauer aus Basaltstelen.
Dass Bezirksamt konnte einen Kontakt zu Harro Freese nicht herstellen, eine andere zuständige Stelle ist dem Bezirksamt nicht bekannt.
Informationen zum Kunstwerk liegen dem Archäoligischem Museum Hamburg in geringem Umfang vor und sind in die Drucksache 21-1585 eingeflossen.
Eine Neuaufstellung des Kunstwerks ist nicht geplant.
Kunst im öffentlichen Raum ist nicht selten ortsspezifisch. So verhält es sich auch mit diesem Kunstwerk. Das Bezirksamt rät davon ab, das Kunstwerk ohne Zustimmung des Künsters oder genehmigungsfähigen Personen an einem anderen Ort aufzustellen.
Ja, das Material kann anderweitig verwendet werden. Das Bezirksamt wird das Material wenn es sinnvoll erscheint an anderer Stelle einsetzen.
i.V. Queckenstedt
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