22-0193

Gem. Antrag der GRÜNE-, SPD- und DIE LINKE-Fraktion betr. Fahrradbügel auf bezirklichen Sportstätten

Gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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15.10.2024
Sachverhalt

Der Bezirk Harburg betreibt an 12 Standorten Sportanlagen, die den örtlichen Schulen und den Harburger Sportvereinen zur Verfügung gestellt werden. Neben den Schulsporthallen und den vereinseigenen Sportanlagen stellen diese 14 Großspielfelder, 3 Rundlaufbahnen, sowie ergänzende Kleinspielfelder und Nebenanlagen eine wichtige Säule der Sportinfrastruktur für den Bezirk dar.

Die Sporttreibenden der Vereine verbringen üblicherweise an den Wochentagen Montag bis Freitag ein- oder mehrmals zwischen einer und zwei Stunden beim Training ihrer jeweiligen Sportart. Zu Wettkämpfen an den Wochenenden ist die Verbleibsdauer manchmal länger und da auch Gastspiele bei anderen Vereinen stattfinden, werden Wege zum Teil viel weiter.

Der Großteil der Vereinsmitglieder hat dabei kurze oder mittlere Wegstrecken zur jeweiligen Sportstätte zurückzulegen. Zunehmend berichten Vereine von einem steigenden Anteil von Sportler*innen, die Interesse daran haben, mit dem Fahrrad zum Sport zu kommen. Während die Schulturnhallen durch die schulische Infrastruktur zum Teil über gute bis sehr gute Fahrradabstellplätze verfügen – vor allem an weiterführenden Schulen, ist der Zustand der Fahrradabstellanlagen auf den bezirklichen Sportstätten durchweg verbesserungsbedürftig.

Zu berücksichtigen ist dabei, dass einerseits die Sporttreibenden ihre Fahrräder so abstellen möchten, dass sie gegen Diebstahl und Vandalismus gut geschützt sind. Dafür bedarf es Standorte, die entweder direkt einsehbar sind oder die anderweitig einer ausreichenden sozialen Kontrolle unterliegen.

Andererseits ist es nicht erlaubt, auf den Sportstätten selbst Fahrrad zu fahren. Eine Fahrradnutzung auf Tartanbahnen, Kunstrasen- oder Naturrasenspielfeldern kann beträchtliche Schäden verursachen. Deshalb müssen Abstellanlagen so platziert werden, dass sie gut erreichbar, gut einsehbar, aber nicht Teil der eigentlichen Sportstätte sind bzw. eine klare räumliche Trennung aufweisen.

Schon auf den ersten Blick kommen bei mehreren Sportanlagen mögliche Standorte in Frage, die mit wenig oder ohne baulichen Aufwand die Aufstellung von Fahrradbügeln in nennenswerter Zahl erlauben würden.

Angesichts der zum Teil hohen Nutzungsfrequenz mit teilweise 3-stelligen Nutzer*innenzahlen sollten geeignete Standorte mit mindestens 10 Fahrradbügeln für bis zu 20 Fahrräder ausgestattet werden, um eine relevante Kapazität bereit zu stellen.

 

Petitum/Beschluss


 

 

1.      Die Verwaltung wird gebeten, standortweise zu prüfen, inwieweit die räumlichen, baulichen  und organisatorischen Voraussetzungen auf den bezirklichen Sportanlagen gegeben sind, um die Ausstattung mit Fahrradabstellplätzen spürbar zu verbessern. Die Aufstellung soll aus den bezirklichen Mitteln für die Aufstellung von Fahrradbügeln im öffentlichen Raum finanziert werden. Ggf. erforderliche Nebenmaßnahmen, wie z. B. räumliche Abtrennung von Fahrradabstellanlagen vom Rest der Sportanlage, sollen aus Unterhaltungsmitteln der Sportanlagen finanziert werden oder in Eigenleistung des Bezirks hergestellt werden (z. B. Platzwartteam der Sportabteilung und / oder mit Unterstützung des Bauhofes).

2.      Für Sportanlagen, die durch Sportvereine verwaltet und betrieben werden, soll ebenfalls eine gleichartige Prüfung auf Wunsch des Vereins durchgeführt werden. Sofern sich die Sportanlage im öffentlichen Eigentum befindet, soll die Umsetzung analog zu den vom Bezirk betriebenen Anlagen erfolgen. Eine Umsetzung besonderer Wünsche der jeweiligen Vereine im Zusammenhang mit den hier in Rede stehenden Flächen sollen auf deren Kosten ermöglicht werden.

3.      Über das Ergebnis der Prüfungen ist im zuständigen Fachausschuss für Sport zu berichten.