Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag der GRÜNE-, SPD- und DIE LINKE-Fraktion betr. Fahrradbügel auf bezirklichen Sportstätten
Letzte Beratung: 24.03.2025 Ausschuss für Bildung und Sport Ö 4.1
Der Bezirk Harburg betreibt an 12 Standorten Sportanlagen, die den örtlichen Schulen und den Harburger Sportvereinen zur Verfügung gestellt werden. Neben den Schulsporthallen und den vereinseigenen Sportanlagen stellen diese 14 Großspielfelder, 3 Rundlaufbahnen, sowie ergänzende Kleinspielfelder und Nebenanlagen eine wichtige Säule der Sportinfrastruktur für den Bezirk dar.
Die Sporttreibenden der Vereine verbringen üblicherweise an den Wochentagen Montag bis Freitag ein- oder mehrmals zwischen einer und zwei Stunden beim Training ihrer jeweiligen Sportart. Zu Wettkämpfen an den Wochenenden ist die Verbleibsdauer manchmal länger und da auch Gastspiele bei anderen Vereinen stattfinden, werden Wege zum Teil viel weiter.
Der Großteil der Vereinsmitglieder hat dabei kurze oder mittlere Wegstrecken zur jeweiligen Sportstätte zurückzulegen. Zunehmend berichten Vereine von einem steigenden Anteil von Sportler*innen, die Interesse daran haben, mit dem Fahrrad zum Sport zu kommen. Während die Schulturnhallen durch die schulische Infrastruktur zum Teil über gute bis sehr gute Fahrradabstellplätze verfügen – vor allem an weiterführenden Schulen, ist der Zustand der Fahrradabstellanlagen auf den bezirklichen Sportstätten durchweg verbesserungsbedürftig.
Zu berücksichtigen ist dabei, dass einerseits die Sporttreibenden ihre Fahrräder so abstellen möchten, dass sie gegen Diebstahl und Vandalismus gut geschützt sind. Dafür bedarf es Standorte, die entweder direkt einsehbar sind oder die anderweitig einer ausreichenden sozialen Kontrolle unterliegen.
Andererseits ist es nicht erlaubt, auf den Sportstätten selbst Fahrrad zu fahren. Eine Fahrradnutzung auf Tartanbahnen, Kunstrasen- oder Naturrasenspielfeldern kann beträchtliche Schäden verursachen. Deshalb müssen Abstellanlagen so platziert werden, dass sie gut erreichbar, gut einsehbar, aber nicht Teil der eigentlichen Sportstätte sind bzw. eine klare räumliche Trennung aufweisen.
Schon auf den ersten Blick kommen bei mehreren Sportanlagen mögliche Standorte in Frage, die mit wenig oder ohne baulichen Aufwand die Aufstellung von Fahrradbügeln in nennenswerter Zahl erlauben würden.
Angesichts der zum Teil hohen Nutzungsfrequenz mit teilweise 3-stelligen Nutzer*innenzahlen sollten geeignete Standorte mit mindestens 10 Fahrradbügeln für bis zu 20 Fahrräder ausgestattet werden, um eine relevante Kapazität bereit zu stellen.
1. Die Verwaltung wird gebeten, standortweise zu prüfen, inwieweit die räumlichen, baulichen und organisatorischen Voraussetzungen auf den bezirklichen Sportanlagen gegeben sind, um die Ausstattung mit Fahrradabstellplätzen spürbar zu verbessern. Die Aufstellung soll aus den bezirklichen Mitteln für die Aufstellung von Fahrradbügeln im öffentlichen Raum finanziert werden. Ggf. erforderliche Nebenmaßnahmen, wie z. B. räumliche Abtrennung von Fahrradabstellanlagen vom Rest der Sportanlage, sollen aus Unterhaltungsmitteln der Sportanlagen finanziert werden oder in Eigenleistung des Bezirks hergestellt werden (z. B. Platzwartteam der Sportabteilung und / oder mit Unterstützung des Bauhofes).
2. Für Sportanlagen, die durch Sportvereine verwaltet und betrieben werden, soll ebenfalls eine gleichartige Prüfung auf Wunsch des Vereins durchgeführt werden. Sofern sich die Sportanlage im öffentlichen Eigentum befindet, soll die Umsetzung analog zu den vom Bezirk betriebenen Anlagen erfolgen. Eine Umsetzung besonderer Wünsche der jeweiligen Vereine im Zusammenhang mit den hier in Rede stehenden Flächen sollen auf deren Kosten ermöglicht werden.
3. Über das Ergebnis der Prüfungen ist im zuständigen Fachausschuss für Sport zu berichten
Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Harburg
20. März 2025
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem gemeinsamen Antrag der GRÜNE-, SPD- und DIE LINKE-Fraktion (Drs. 22-0193) wie folgt Stellung:
Sachverhalt
Angesichts der zum Teil hohen Nutzungsfrequenz mit teilweise 3-stelligen Nutzungszahlen wird die Verwaltung mit Drs. Nr. 22-0193 darum gebeten, geeignete Standorte mit mindestens 10 Fahrradbügeln für bis zu 20 Fahrräder auszustatten.
Die Verwaltung wird gebeten,
Stellungnahme
Für die in der Ausschusssitzung vom 02.12.2024 angeführten Sportanlagen wurde die Planung von Fahrradabstellanlagen intensiviert und mögliche Standorte identifiziert. Die Standorte sind in den folgenden Abbildungen gelb eingezeichnet.
Sofern die Baumverträglichkeit bestätigt wird, kann die Fahrradabstellanlage auf dem Parkplatz realisiert werden (rot). Bedarfsgerechter ist jedoch eine Realisierung in unmittelbarer Nähe zum Umkleidegebäude auf der Rasenfläche. Diese Option (gelb) wird favorisiert.
Die Umsetzung an der Sportanlage Kapellenweg wird zunächst zurückgestellt. Im Rahmen der grundhaften Sanierung der Sportanlagen in den kommenden Jahren werden ausreichend Fahrradabstellgelegenheiten vorgesehen.
Anhand der Kosten aus vergleichbaren Maßnahmen lässt sich ein Stückpreis von ca. 500,00 € netto (595,00 € brutto) ermitteln. Bei 10 Fahrradbügeln an den 5 benannten Standorten entstünden Kosten in Höhe von 25.000,00 € netto (29.750,00 €). Die Kosten für Anfahrt, Baustelleneinrichtung und ähnliche Positionen fallen nur einmal für jede Sportanlage an. Darüber hinaus entfällt zunächst die Finanzierung für die Sportanlage Kapellenweg.
Die Verwaltung geht daher von Kosten i.H.v. insgesamt ca. 25.000,00 € brutto für die Maßnahmen aus. Sofern ein Abruf aus einer entsprechenden Rahmenvereinbarung möglich ist, lassen sich diese Kosten ggf. noch reduzieren. Diese Option wird derzeit geprüft.
Mit Drs. 22-0193 wird darum gebeten, die Fahrradbügel aus den bezirklichen Mitteln für die Aufstellung von Fahrradbügeln im öffentlichen Raum zu finanzieren. Ggf. erforderliche Nebenmaßnahmen, wie z. B. räumliche Abtrennung von Fahrradabstellanlagen, sollen aus Unterhaltungsmitteln der Sportanlagen finanziert werden oder in Eigenleistung des Bezirksamtes hergestellt werden.
Die Mittel für die Fahrradbügel werden zentral von der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) zur Verfügung gestellt und über das Fachamt Management des Öffentlichen Raums abgerechnet.
Ob zusätzliche Mittel als unterjähriger Mehrbedarf für die Fahrradbügel auf öffentlichen Sportanlagen zur Verfügung gestellt werden können, wird derzeit geprüft. Weiterhin wird ein Vorgehen für die Durchführung der Maßnahmen (Auftragserteilung, Begleitung der Baumaßnahme, Abnahme etc.) erarbeitet.
Sobald die Finanzierung sowie das Vorgehen geklärt sind, wird die Verwaltung darüber im Ausschuss für Bildung und Sport berichten.
Mit Drs. 22-0193 wurden die Verwaltung aufgefordert, eine analoge Umsetzung für die Sportanlagen anzustreben, die durch Vereine unterhalten werden.
Den Harburger Sportvereinen wird die Initiative in der ARGE Süd-Sitzung am 01.04.2025 vorgestellt. Die Verwaltung steht den Sportvereinen für Sportrahmenvertragsflächen und vereinseigene Anlagen beratend zur Seite.
Für die überlassenen Sportanlagen (Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg, Unterhaltung durch den Sportverein) wird die Umsetzung analog zu den Sportanlagen in Eigenbewirtschaftung erfolgen (siehe hierzu Sportanlage Marienkäferweg).
Petitum
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Trispel
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