22-0038.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Bahn-Unterführung Geutensweg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 15.10.2024 Hauptausschuss Ö 1.6

Sachverhalt

 
Im Bereich Geutensweg parken regelmäßig LKW und Verkaufsanhänger im Tunnel unter den S-Bahngleisen. Sollte ein Fahrzeug in Brand geraten, so wird unweigerlich die Tunnelkonstruktion betroffen sein, was schlimmstenfalls eine Sperrung der Bahnlinie bedeuten kann.

Zudem stehen immer einige Fahrzeuge hintereinander, was dazu führt, dass der fließende Verkehr stark eingeschränkt wird. Ausweichbuchten gibt es kaum.

Auch in Hinblick auf die nördlich der Unterführung gelegene Rettungswache ist dieser Zustand so nicht haltbar und es besteht Handlungsbedarf.

Petitum/Beschluss


Der Vorsitzende der Bezirksversammlung möge sich mit den zuständigen Stellen in Verbindung setzen, um durch eine entsprechende Beschilderung und Kontrolle Abhilfe zu schaffen.

Hamburg, am 30.08.2024 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG  

DER VORSITZENDE  

        16. September 2024

 

 

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) nimmt zum Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 22-0038) wie folgt Stellung:

 

Bereits am 04. Juni 2024 wurde seitens der Straßenverkehrsbehörde des PK 47 das im Geutensweg vorhandene absolute Haltverbot bis hinter die Bahnunterführung verlängert. Hiermit wurde dem erhöhten Ziel- und Quellverkehr durch das Neubaugebiet Vogelkamp und dem hoch frequentierten Recyclinghof in der angrenzenden Straße Am Ascheland Rechnung getragen. Die vorhandene Fahrbahnbreite ermöglichen im Bereich der Unterführung bei parkenden Fahrzeugen am Fahrbahnrand sonst keinen Begegnungsverkehr.

 

Seitens des Bezirksamts erfolgte die Umsetzung auch bereits am 06.06.2024.

 

 

gez. hm         f.d.R.

          Hille

 

 

 

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