21-3864.02

Stellungnahme zum gemeinsamen Dringlichkeitsantrag der GRÜNE - SPD - DIE LINKE - FDP und CDU betr. Planungsbeteiligung durch die Autobahn GmbH

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 15.10.2024 Hauptausschuss Ö 1.3

Sachverhalt

Im Ausschuss für Mobilität und Inneres am 18. April 2024 wurden die Planungen für die Bremer Straße vorgestellt; für den südlichen Teil erstmals, da es hier keine Verschickungen durch die ausführende Autobahn-Gesellschaft gab.

Auf Nachfrage erklärte der Vertreter der Autobahn GmbH, dass durch die Gründung der Gesellschaft Autobahn GmbH eine Planungsabteilung aus der Hamburger Fachbehörde in die neue Gesellschaft „gewandert“ sei. Die Autobahn GmbH sei nicht auf die gleichen Planungsverfahren verpflichtet wie eine Hamburger Fachbehörde. Es sei deshalb entschieden worden, dass die Autobahn GmbH grundsätzlich keine Abstimmungsverfahren mit Verschickungen etc. durchführe, sondern lediglich bei Bedarf informiere.

Der Ausschuss nahm diese Ausführungen mit Befremden zur Kenntnis. Die vorgestellte Planung umfasst ausschließlich oder zumindest weit überwiegend Straßen und Nebenflächen auf Hamburger Stadtgebiet, darunter keinen Meter Autobahn. Es verwundert, dass eine Realisierungsgesellschaft anscheinend in eigener Verantwortung entscheidet, welche Beteiligungs- und Informationsschleifen im Rahmen einer Planung durchlaufen werden.

Besser re es, wenn Planungen, die Straßen im Bezirk Harburg betreffen, grundsätzlich auch das übliche Beteiligungsverfahren durchlaufen, inkl. der Möglichkeit für die Bezirksversammlung, Stellungnahmen abzugeben und zu diesen eine qualifizierte Rückmeldung zu erhalten (Abstimmungsvermerk).

 

Petitum/Beschlussvorschlag:
 

Die für die Planung an der Bremer Straße zuständigen Stellen der Autobahn GmbH werden gebeten,

-        der Bezirksversammlung die Grundlagen für ihre Planungsverfahren aufzuführen, insbesondere, auf welcher Basis entschieden wurde, dass keine Beteiligung der Bezirksversammlung Harburg an der Planung erfolgte,

-        nftig bei der Planung von größeren Eingriffen auf Straßen im Bezirk Harburg, ggf. auch ohne dazu verpflichtet zu sein, die Bezirksversammlung und die bei Verschickungen üblicherweise einbezogenen Stellen über die Planungen zu informieren und Planungsunterlagen zu einem Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen, der noch eine Rückmeldung und ggf. daraus folgende Planänderungen ermöglicht,

-        r die aktuelle Planung im Verlauf der Bremer Straße / Knoten Maldfeldstraße die von der Bezirksversammlung Harburg beschlossenen Anträge mit konkreten Änderungsvorschlägen konstruktiv und lösungsorientiert zu prüfen und der Bezirksversammlung eine Rückmeldung zu geben

- die Bushaltestelle Appelbütteler Weg barrierefrei zu gestalten.

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG  

DER VORSITZENDE  

        1. Oktober 2024

 

 

Die Autobahn GmbH des Bundes hat zum gem. Antrag GRÜNE SPD DIE LINKE FDP und CDU (Drs. 21-3864) Stellung genommen, siehe Anlage.

 

 

gez. Böhm         f.d.R.

          Hille

 

 

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

Im Ausschuss für Mobilität und Inneres am 18. April 2024 wurden die Planungen für die Bremer Straße vorgestellt; für den südlichen Teil erstmals, da es hier keine Verschickungen durch die ausführende Autobahn-Gesellschaft gab.

Auf Nachfrage erklärte der Vertreter der Autobahn GmbH, dass durch die Gründung der Gesellschaft Autobahn GmbH eine Planungsabteilung aus der Hamburger Fachbehörde in die neue Gesellschaft „gewandert“ sei. Die Autobahn GmbH sei nicht auf die gleichen Planungsverfahren verpflichtet wie eine Hamburger Fachbehörde. Es sei deshalb entschieden worden, dass die Autobahn GmbH grundsätzlich keine Abstimmungsverfahren mit Verschickungen etc. durchführe, sondern lediglich bei Bedarf informiere.

Der Ausschuss nahm diese Ausführungen mit Befremden zur Kenntnis. Die vorgestellte Planung umfasst ausschließlich oder zumindest weit überwiegend Straßen und Nebenflächen auf Hamburger Stadtgebiet, darunter keinen Meter Autobahn. Es verwundert, dass eine Realisierungsgesellschaft anscheinend in eigener Verantwortung entscheidet, welche Beteiligungs- und Informationsschleifen im Rahmen einer Planung durchlaufen werden.

Besser re es, wenn Planungen, die Straßen im Bezirk Harburg betreffen, grundsätzlich auch das übliche Beteiligungsverfahren durchlaufen, inkl. der Möglichkeit für die Bezirksversammlung, Stellungnahmen abzugeben und zu diesen eine qualifizierte Rückmeldung zu erhalten (Abstimmungsvermerk).

 


 

Die für die Planung an der Bremer Straße zuständigen Stellen der Autobahn GmbH werden gebeten,

-        der Bezirksversammlung die Grundlagen für ihre Planungsverfahren aufzuführen, insbesondere, auf welcher Basis entschieden wurde, dass keine Beteiligung der Bezirksversammlung Harburg an der Planung erfolgte,

-        nftig bei der Planung von größeren Eingriffen auf Straßen im Bezirk Harburg, ggf. auch ohne dazu verpflichtet zu sein, die Bezirksversammlung und die bei Verschickungen üblicherweise einbezogenen Stellen über die Planungen zu informieren und Planungsunterlagen zu einem Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen, der noch eine Rückmeldung und ggf. daraus folgende Planänderungen ermöglicht,

-        r die aktuelle Planung im Verlauf der Bremer Straße / Knoten Maldfeldstraße die von der Bezirksversammlung Harburg beschlossenen Anträge mit konkreten Änderungsvorschlägen konstruktiv und lösungsorientiert zu prüfen und der Bezirksversammlung eine Rückmeldung zu geben

- die Bushaltestelle Appelbütteler Weg barrierefrei zu gestalten.

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG  

DER VORSITZENDE  

        1. Oktober 2024

 

 

Die Autobahn GmbH des Bundes hat zum gem. Antrag GRÜNE SPD DIE LINKE FDP und CDU (Drs. 21-3864) Stellung genommen, siehe Anlage.

 

 

gez. Böhm         f.d.R.

          Hille

 

 

 

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