22-0037.01

Antwort auf Anfrage CDU betr. Parken im Bereich Buxtehuder Straße

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 15.10.2024 Hauptausschuss Ö 1.5

Sachverhalt

Im Bereich der Buxtehuder Straße, besonders zwischen dem Abschnitt Grumbrechtstraße und Seehafenstraße, parken vermehrt Kleintransporter mit einem Teil auf dem Radweg. Der Geh- und Radweg ist in diesem Bereich schon verengt.

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:


1. Was wird seitens der Behörde unternommen, dass es nicht zu dieser Behinderung kommt?


2. Besonders im Bereich Hannoversche Straße bis Seehafenstraße verschmälert das Stadtgrün den schon sehr schmalen Geh- und Radweg weiter. Wann ist in diesem Bereich der Grünrückschnitt vorgesehen?


3. Werden Anwohner seitens der Stadt auf einen Grünrückschnitt, der zu weit in den öffentlichen Raum hineinragt, informiert, einen Rückschnitt durchzuführen? Wenn nein, warum nicht?

Hamburg, den 30.08.2024

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

16. September 2024


Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Kleinen Anfrage der CDU-Fraktion, Drs. 22-0037, wie folgt Stellung:

1.Was wird seitens der Behörde unternommen, dass es nicht zu dieser Behinderung kommt?


Die Überwachung des ruhenden Verkehrs obliegt dem zuständigen Polizeikommissariat, hier dem PK 46.

2. Besonders im Bereich Hannoversche Straße bis Seehafenstraße verschmälert das Stadtgrün den schon sehr schmalen Geh- und Radweg weiter. Wann ist in diesem Bereich der Grünrückschnitt vorgesehen?

Im genannten Bereich zwischen der Hannoverschen Straße und Seehafenstraße befindet sich auf der nördlichen Seite zum größten Teil Überwuchs von der DB. Hier wurde jedoch augenscheinlich vor Kurzem ein Rückschnitt durchgeführt. In einigen Teilbereichen gibt es Bewuchs, der sich vor der Grundstücksgrenze zur DB befindet und von Stadtgrün gepflegt wird. Auch hier ist vor Kurzem ein Rückschnitt durchgeführt worden, so daß für Radfahrer keine Einschränkungen mehr bestehen.


Ebenso wird der Bewuchs im Kurvenbereich zwischen der Hannoverschen und der Buxtehuder Brücke von Stadtgrün gepflegt. Ein Rückschnitt erfolgt nach Notwendigkeit, vor dem Hintergrund der Sicherstellung der Verkehrssicherheit.

Auf der südlichen Seite gibt es im genannten Bereich keine Strauchflächen, sondern Rasenflächen

3. Werden Anwohner seitens der Stadt auf einen Grünrückschnitt, der zu weit in den öffentlichen Raum hineinragt, informiert, einen Rückschnitt durchzuführen? Wenn nein, warum nicht?

Wenn die Wegwarte im Zuge ihrer Begehungen feststellen, dass im Bereich von privaten Grundstücken der Bewuchs in den öffentlichen Grund wächst, wird der Grundeigentümer schriftlich aufgefordert, diesen zu entfernen.

i.V. Queckenstedt

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Grumbrechtstraße Seehafenstraße Buxtehuder Straße Hannoversche Straße Buxtehuder Brücke

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