22-0061.01

Antwort auf Anfrage der AfD Fraktion zum Thema "Sanierungsbedürftige Wasserleitungen in Harburg"

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 15.10.2024 Hauptausschuss Ö 1.8

Sachverhalt

Hamburg Wasser beginnt aktuell mit der Erneuerung der Leitungen auf einem 350 Meter langen Teilstück zwischen der Autobahn in Marmstorf und dem Appelbüttler Weg in der Bremerstraße. In diesem Zusammenhang bitten wir die zuständige Stelle um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Gibt es weitere Straßenzüge in Harburg, deren Wasserleitungen sich in sanierungsbedürftigem Zustand befinden und in den kommenden Jahren erneuert werden müssen?
  2. Sind diese Maßnahmen in der Baustellenplanung des Bezirks berücksichtigt?
  3. Sind Grauwasserleitungen und andere Versorgungsleitungen in die Sanierungsmaßnahmen inbegriffen?
  4. Haben Anwohner mit Versorgungsunterbrechungen zu rechnen und falls ja in welcher Dauer?
  5. Ist von Schadensersatzansprüchen seitens Anlieger und Unternehmen wie z.B. dem Club Eichenhof zu rechnen?


BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende

07. Oktober 2024


Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet die o.g. Anfrage wie folgt:

  1. Gibt es weitere Straßenzüge in Harburg, deren Wasserleitungen sich in sanierungsbedürftigem Zustand befinden und in den kommenden Jahren erneuert werden müssen?
  2. Sind diese Maßnahmen in der Baustellenplanung des Bezirks berücksichtigt?

Es werden fortlaufend Leitungszustände erfasst und die Beseitigung von erkannten Sanierungsbedarfen mit den Bezirksämtern abgestimmt. Es gibt weitere Projekte im Bezirk Harburg, die in der Bauvorbereitung sind. In 2024: Am Kuchenberg; in 2025: Estedeich zw. Hausnummer 55 und 93, Rotbergfeld, Hanhoopsfeld, Beerentaldrift zw. Hausnummer 69 und 73 und in 2026: Knoopstraße, Wattenbergstraße (Verbindungsleitung Haakestraße).

  1. Sind Grauwasserleitungen und andere Versorgungsleitungen in die Sanierungsmaßnahmen inbegriffen?

Im Bezirk Harburg gibt es keine Grauwasserleitungen. Sanierungsarbeiten von HW werden möglichst mit anderen Baumaßnahmen, z. B. an Versorgungsleitungen anderer Leitungsunternehmen, in Kooperation durchgeführt. Dies betrifft aktuell nicht die in der Antwort zu 1 genannten und sich in der Bauvorbereitung befindlichen Maßnahmen.

  1. Haben Anwohner mit Versorgungsunterbrechungen zu rechnen und falls ja in welcher Dauer?

Im Vorfeld der Baumaßnahme werden die Anwohnenden über den Ablauf der Baumaßnahme, die Ansprechpersonen von HW und darüber informiert, ob es im Rahmen der Maßnahme zu Versorgungsunterbrechungen kommt und was in diesem Zusammenhang zu beachten ist. Bei Leitungsarbeiten an Versorgungsleitungen kommt es beim Umschluss der Hausanschlussleitungen zu einer kurzfristigen, ca. 2 Stunden umfassenden Versorgungsunterbrechung. Die Anwohnenden werden über den genauen Zeitpunkt und die Dauer von der örtlichen Bauleitung informiert. Dabei werden individuelle Belange berücksichtigt, sodass der Umschluss möglichst dann stattfindet, wenn die Anwohnenden nicht zwingend eine Wasserversorgung benötigen.

  1. Ist von Schadensersatzansprüchen seitens Anlieger und Unternehmen wie z.B. dem Club Eichenhof zu rechnen?

Nein, die Erreichbarkeit der Grundstücke ist während der Baumaßnahmen gewährleistet. Der Club Eichenhof ist nicht von einer Wasserunterbrechung im Rahmen der Baumaßnahme betroffen, da die Versorgung des Clubs über die Versorgungsleitung in der Straße Vahrendorfer Stadtweg erfolgt. Im Übrigen siehe Antwort zu 4.

gez. Böhm


f.d.R.

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