Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie
Eine Bürgerin stellt die „Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie und die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs)“ vor und fragt, wer die 17 Nachhaltigkeitsziele, die 2015 als Konzept von der UNO entworfen und entwickelt worden sind,kennt. Diese seien vom Bundestag ca. 2015 an alle Fraktionen gegeben worden.
Sie stellt folgende Fragen:
1. Wer kennt die September 2015 von der UNO vorgestellten 17 SDG (17 Nachhaltigkeitsziele)?
2. Wer hat Interesse an einem darauf gründenden Konzept?
Frau Pelch zeigt der Bürgerin die Möglichkeit auf, die Unterlagen und Fragen über die Gremienbetreuung, den Fraktionen schriftlich zukommen zu lassen, da es schwierig sei, den komplexen Sachverhalt in der kurzfristigen Vorstellung zu erfassen.
Fritz-Reuter-Sportplatz
Herr Seeliger, Jugendwart der TSG Bergedorf Hockeyabteilung, bedauert, dass trotz intensiver Bemühungen wie Teilnahme an Fachausschüssen, Gesprächen mit der CDU-Fraktion und einer Petition mit 2000 Unterschriften keine verbindliche Entscheidung zum Fritz-Reuter-Sportplatz getroffen wurde. Er betont die Bedeutung des Hockeysports in Hamburg mit 10.000 Aktiven und zahlreichen Erfolgen auf nationaler und internationaler Ebene, insbesondere vor dem Hintergrund der anstehenden Olympia-Bewerbung der Stadt und kritisiert die fehlende Planungssicherheit. Die wiederholte Verzögerung der Entscheidungbeeinträchtige die Entwicklung der kleinen Abteilung in Bergedorf stark.Herr Seeliger fragt nach dem Zeitpunkt einer Entscheidung sowie der Glaubwürdigkeit der Olympia-Bewerbung angesichts dieser Situation.
Herr Emrichnimmt die Kritik an, dass bis Dezember keine Entscheidung zum Wohnungsbau auf dem Fritz-Reuter-Sportplatz getroffen wurde, betont jedoch, dass dies derzeit aufgrund der unklaren Situation um die Krankenhausreform nicht möglich sei. Die CDU-Fraktion lehnt die Wohnbebauung der Fläche ab und sieht zwei Alternativen: den Erhalt und Neubau des Sportplatzes oder die Nutzung der Fläche für andere dringende Anliegen wie das Krankenhaus oder Parkraum dafür. Aufgrund der Unsicherheit durch mögliche Verlagerungen des BG-Klinikums ans UKE und der damit verbundenen Auswirkungen auf die medizinische Versorgung in Bergedorf müsse man auf die Entscheidung der zuständigen Behörde warten. Erst danach könne eine verantwortungsvolle Entscheidung getroffen werden, ob der Sportplatz erhalten oder für die Krankenhauserweiterung genutzt wird. Herr Emrich versichert, dass die Politik das Thema ernsthaft angehen und zeitnah klären werde, sobald belastbare Fakten vorliegen.
Frau Kramer erklärt, dass sie Herrn Emrich in fast allen Punkten zustimme, jedoch die Fläche als Potenzialfläche für den Wohnungsbau sieht und betont, dass bisher keine Bebauung erfolgte, da keine Ersatzfläche für die TSG in vertretbarer Nähe gefunden wurde. Die Situation bleibe aufgrund der unklaren Entwicklung des UK Boberg weiterhin schwierig, dennoch wolle man den Dialog fortsetzen und das Versprechen einhalten, die Fläche nur zu bebauen, wenn das Bethesda Krankenhaus sie nicht benötigt und eine Ersatzfläche vorhanden ist.
Herr Krohnverweist darauf, dass der vorhandene Rasenplatz für Hockey ungeeignet sei und daher ein neuer Hartplatz benötigt werde. Ob dieser am Fritz-Reuter-Platz entsteht, sei unklar und werde sich frühestens im nächsten Jahr zeigen. Die AfD werde jedoch dafür stimmen, dass ein neuer Platz fertiggestellt wird, bevor der alte abgerissen wird, um den Hockeysport in Bergedorf zu sichern; eine Ausweichlösung in Wentorf hält er für weniger ideal, aber besser als keine.
Keine Beiträge.
Frau Kramerbittet darum, den TOP 8.1 zur Beratung in den Hauptausschuss mit Ermächtigung zur abschließenden Beschlussfassungzu verschieben.
Die Tagesordnung wird mit dieser Änderung einstimmig beschlossen.
Die Bezirksversammlung nimmt die Anfrage zur Kenntnis.
Die Antwort wird auf Bitte von Herrn Potthast zur Beratung in den Stadtentwicklungsausschuss überwiesen.
Die Bezirksversammlung nimmt die Antwort zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Antwort zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Antwort zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Antwort zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Antwort zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Antwort zur Kenntnis.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Die Bezirksversammlung nimmt die Anfrage zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Anfrage zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Anfrage zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Anfrage zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Anfrage zur Kenntnis.
Die Antwort wird auf Bitte von Herrn EmrichzurBeratung in den Fachausschuss für Verkehr- und Inneres überwiesen.
Die Antwort wird auf Bitte von Herrn EmrichzurBeratung in den Fachausschuss für Verkehr- und Inneres überwiesen.
Die Bezirksversammlung nimmt die Antwort zur Kenntnis.
Die Antwort wird auf Bitte von Herrn Potthast zur Beratung in den Regionalausschuss überwiesen.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Die Bezirksversammlung nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Beratung im Hauptausschluss mit Ermächtigung zur abschließenden Beschlussfassung.
Die Mitteilung wird auf Bitte von Herrn Frohzur Beratung in den Fachausschuss für Verkehr und Inneres überwiesen.
Die Stellungnahmewird auf Bitte von Frau Feiler-Siegert zur Beratung in den Fachausschuss für Verkehr und Inneres überwiesen.
Herr Emrich erklärt, dass die Einzelhandelskonzepte von 2018 für Hamburg und Bergedorf aufgrund signifikanter Veränderungen wie Corona, Ukraine-Krieg, Online-Handelswachstum und Inflation nicht mehr zeitgemäß sind und eine negative Entwicklung der Innenstädte bewirken. Es bestehe die Notwendigkeit, die Innenstädte durch Aufenthaltsqualität, Gastronomie, Kultur und Wohnen zukunftsfähig zu gestalten, wobei der Einzelhandel weiterhin eine Rolle spielt, jedoch in veränderter Form. Er verweist auf laufende Maßnahmen wie die Umgestaltung der Alten Holstenstraße und den geplanten Neubau der Karstadt-Häuser, kritisiert jedoch das fehlende Leerstandsmanagement und die Herausforderungen durch ausländische Eigentümer. Zudem fordert er eine Anpassung der Einzelhandelskonzepte, insbesondere hinsichtlich des zentrumsrelevanten Sortiments und der Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsnutzungen wie Möbel- oder Baumärkte, die aufgrund von Bebauungsplänen derzeit nicht genehmigungsfähig sind. Herr Emrich plädiert für eine differenzierte Standortentwicklung, die auch periphere Flächen einbezieht, um Bergedorf als Ganzes zu stärken und Kaufkraft zurückzugewinnen. Dabei soll die Innenstadt geschützt, aber auch flexibel weiterentwickelt werden, etwa durch die Integration moderner Unterhaltungsangebote. Abschließend fordert er eine konzeptionelle Überprüfung und Anpassung der bestehenden Konzepte, um aktuelle Genehmigungsprobleme zu lösen und die Innenstadt zukunftsfähig zu gestalten.
Herr Jarchow führt aus, dass der Einzelhandel eine Zeitenwende durchläuft, bedingt durch verändertes Einkaufsverhalten, den Aufstieg des Onlinehandels und technologische Innovationen wie künstliche Intelligenz. Er betont, dass der stationäre Handel zunehmend mit dem Onlinehandel verschmilzt und neue, erlebnisorientierte Konzepte gefragt sind, die über den reinen Kaufakt hinausgehen. Gleichzeitig kritisiert er regulierende Einzelhandelskonzepte als wirtschaftsplanerische Eingriffe, die im marktwirtschaftlichen System und angesichts der aktuellen Angebotsstruktur in Bergedorf nicht mehr zeitgemäß seien. Stattdessen plädiert er für eine Neuausrichtung der Innenstadtentwicklung, die stärker auf die Erwartungen der Verbraucher eingeht und innovative Nutzungskonzepte für zentrumsnahe Flächen wie den Innovationspark, das ehemalige Max-Bahr-Gebäude und den Curslacker Neuen Deich einbezieht. Er sieht darin einen Ansatzpunkt für eine vertiefte politische Auseinandersetzung mit der komplexen Thematik des Einzelhandelswandels.
Herr Jarchow berichtet, dass Paris am 13. Dezember eine 4,5 Kilometer lange Seilbahn in Betrieb genommen hat, die an eine Metro-Station anschließt und somit eine integrierte Verkehrsanbindung zwischen Vorstadtbereichen und dem Stadtzentrum schafft. Er verweist darauf, dass Paris weitere Strecken plant und sieht in diesem innovativen Verkehrssystem ein Modell, das auch für andere Städte wie Hamburg interessant sein könnte und ein herausragendes Attraktivitätselement darstelle. Zudem verweist er auf eine Meldung über die geplante Erweiterung der U-Bahn in Osdorf nach 20 Jahren Planung, wobei der Baubeginn erst in fünf Jahren erfolgen soll und die Inbetriebnahme des ersten Zuges weitere 15 bis 20 Jahre in Anspruch nimmt, während Paris vergleichbare Projekte in nur fünf Jahren realisiert.
Herr Krohnbestätigt, dass der Bergedorfer Einzelhandel stark unter der aktuellen Situation leidet, wobei Corona als Anlass für die endgültige Schließung von Karstadt genutzt wurde, obwohl die Geschäfte bereits vorher schwach liefen. Er kritisiert das Fehlen eines Sportfachgeschäfts im Zentrum und den negativen Einfluss des Onlinehandels auf die Innenstadthandelsstruktur. Baustellen, Parkplatzmangel und fehlende Orientierung schrecken potenzielle Kunden ab, weshalb ein durchdachtes Parkplatzkonzept und die Wiederbelebung des Bergedorfer Zentrums als regionaler Magnet notwendig seien. Abschließend äußert er die Erwartung, dass viele Bergedorfer trotz des Weihnachtsgeschäfts ihre Einkäufe in der Innenstadt tätigen werden, und kündigt dieZustimmung der AfD-Fraktion zum Antrag an.
Herr Potthast erklärt, dass er dem Grundgedanken des Antrags grundsätzlich zustimmt, da die Anpassung von Sortimentslisten und zentralen Versorgungsbereichen an veränderte Rahmenbedingungen notwendig sei, um Innenstädte zu stärken. Kritisch sieht er jedoch den Punkt 2b, der Nahversorgung und Discounter thematisiert: Nahversorgung solle nicht pauschal aufgeführt werden, sondern bedarfsgerecht in Wohngebieten geplant werden, wo sie gebraucht wird. Er weist darauf hin, dass Discounter in Innenstadtnähe oft mit Supermärkten konkurrieren und durch Preisdruck und hohe Umschlagmengen die Vielfalt gefährden könnten, da sie Kaufkraft von Fachgeschäften und inhabergeführten Läden abziehen. Dies führe zu weniger Auswahl, mehr Leerstand und einem schwächeren Zentrum. Deshalb stimmt er dem Antrag insgesamt zu, lehnt aber Punkt 2b ausdrücklich ab und beantragt eine punktweise Abstimmungdes Petitums.
Herr Emrich stellt klar, dass die Innenstadt weiterhin besonders geschützt bleibt und Dis-counter sowie Nahversorger dort bevorzugt angesiedelt werden sollen, während in der Zentrumsnähe, etwa am Standort des ehemaligen „Hammer“-Marktes, bisher keine Discounter genehmigt werden. Ziel von Punkt 2b des Petitums sei es, die Ansiedlung von Discountern und Nahversorgern in Zentrumsnähe zu ermöglichen, um diese Bereiche zu beleben, ohne den unmittelbaren Innenstadtbereich zu öffnen. Die Regelung stelle keine Einschränkung, sondern eine Liberalisierung der Genehmigungspraxis dar.
Frau Jacobsen betont, dass Stadtplanungsentscheidungen oft mit guten Absichten getroffen werden, aber häufig negative Folgen haben, wie etwa die Schwächung des traditioneller Stadtzentrems in Bergedorf durch große Einkaufszentren in den Außenbereichen. Sie hebt hervor, dass der öffentliche Raum den urbanen Charakter prägt und kritisiert, dass wichtige Einrichtungen wie die Bücherhalle am falschen Standort liegen, da sie Frequenz aus der Innenstadt abziehen. Angesichts veränderten Einkaufsverhaltens seien große Verkaufsflächen weniger relevant, während die öffentliche Hand vor allem durch Förderung von Kultur und Infrastruktur steuern könne. Sie sieht den aktuellen Antrag als wichtigen Impuls zur Stärkung der Bergedorfer Innenstadt, auch wenn er die Probleme nicht sofort löst.
Die Ziffern 1, 2 a und 3 des Petitums werden einstimmig beschlossen.
Die Ziffer 2 b des Petitums wird bei Gegenstimmen der GRÜNEN und LINKEN mehrheitlich beschlossen.
Herr Potthast erläutert zum Antrag, die GRÜNE Fraktion wolle die untragbaren Zustände an der Lohbrügger Landstraße beheben, da dort zahlreiche Grünflächen durch mutmaßlich illegales Parken und unsachgemäße Befestigung mit Kies und Schotter beschädigt würden. Er betont die zentrale Bedeutung öffentlicher Grünflächen für Klimaschutz, Klimaanpassung und urbane Lebensqualität und kritisiert das Bezirksamt sowie das Polizeikommissariat, weil sie trotz der starken Frequentierung keine wirksamen Maßnahmen ergriffen hätten. Er unterstreicht, dass Grünflächen als Teil der kritischen Infrastruktur fungieren, die städtisches Mikroklima reguliert und vor Extremwetter schützt und bittet um Zustimmung zum Antrag, der diese Missstände beheben soll.
Herr Wegner erklärt, dass der Antrag zu spät ansetzt, da er Auswirkungen und Ursachen vermische. Das eigentliche Problem sei der fehlende Parkraum, bedingt unter anderem durch die Abschaffung der Stellplatzpflicht im Wohnungsbau, was zu unerlaubtem Parken auf nicht dafür vorgesehenen Flächen führe. Er weist darauf hin, dass angesichts knapper finanzieller Ressourcen in Hamburg und im Bezirk eine Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen derzeit nicht realistisch sei und eine Kosten-Nutzen-Analyse notwendig sei, da der erwartete Beitrag zum Klimaschutz auf kleinen Flächen minimal sei. Eine vollständige Sperrung dieser Flächen lehnt die CDU-Fraktion ab. Herr Wegner betont die Notwendigkeit von Kontrollen und verweist auf alternative Ideen wie die Wiedereinführung eines Bezirklichen Ordnungsdienstes.
Frau Niemeyer stellt fest, dass die meisten Flächen im Straßenbegleitgrün durch Bügel geschützt und somit nicht zugänglich sind. im Bereich der Hausnummer 50 wächst ein Baum mitten auf dem Gehweg, was für Fußgänger problematisch sei und eine Umleitung des Wegs erfordere. Im oberen Bereich der Straße, insbesondere um die Hausnummer 181, herrsche Parkraummangel. In der Straße sind aktuell sieben Ladesäulen vorhanden, die regelmäßig genutzt werden. Sie lobt das Bezirksamt für die Umwandlung von vier wilden Stellplätzen in Grünflächen und betont, dass Klimaschutzmaßnahmen hier vor allem durch ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen illegales Parken zu erreichen seien.
Herr Krohn erklärt, dass die Elektro-Ladesäulen an der Lohbrügger Landstraße meist ungenutzt und die Grünflächen nicht gefährdet seien. Er kritisiert die geplanten Maßnahmen als Parkplatzabbau, der die Straße weniger autofahrerfreundlich mache und schlägt stattdessen vor, beispielsweise hohe Kantsteine abzusenken, um das Parken zu erleichtern. Die AfD lehnt den Antrag ab, da sie keine Gefährdung der Grünflächen sieht, sondern vielmehr eine Belastung für Autofahrer durch Parkplatzmangel.
Herr Potthast bekräftigt, dass durch die intensive Nutzung von eigentlich als Grünfläche vorgesehenen Flächen kein Bewuchs mehr möglich ist. Dabei gehe es nicht um globale Umwelteffekte, sondern um den Schutz und die sachgerechte Bewirtschaftung lokaler Flächen als öffentliche Grünflächen.
Auf die Zwischenfrage von Herrn Emrichwo die die Autos parken sollen,erklärtHerr Potthast, dass man sich aktuell auf die Grünflächen konzentriere, während die Parksituation separat gelöst werden müsse. Er weist darauf hin, dass das Parkplatzmoratorium des Senats den weiteren Abbau von Parkplätzen verhindert, aber illegales Parken nicht toleriert werden könne, da dies weder ökologisch noch rechtlich akzeptabel sei und betont, dass man sich weiterhin dafür einsetzen und mit dem Bezirksamt sowie dem Polizeikommissariat klären wolle, wie künftig mit der Situation, insbesondere an der Lohbrügger Landstraße, umgegangen wird.
Herr Jobs hält den Schutz von Grünflächen für einen effektiven Klimaschutz bis in alle Stadtteile, wie Lohbrügge, für unerlässlich und betont, dass Autofahrer nicht einfach nicht vorgesehene Flächen zum Parken nutzen dürften. Er weist darauf hin, dass sich die Situation an der Straße in den letzten Jahren verschlechtert habe, was den Erhalt von Straßenbegleitgrün und Klimaschutz betrifft und bedauert, dass eine entsprechende Initiative offenbar nicht mehr mehrheitsfähig sei. Deshalb beantragt er, den Antrag an den Umweltausschuss zu überweisen, um die Diskussion fortzusetzen und Maßnahmen zum Erhalt der Straße mit Grünflächen zu erörtern, um so einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Lebensqualität in Bergedorf zu leisten.
Frau Kramer erklärt, dass E-Autos auf E-Ladeplätzen nur während des Ladevorgangs und maximal drei Stunden parken dürfen, andernfalls droht ein Bußgeld von mindestens 55 Euro. Sie weist darauf hin, dass das bloße Einstecken eines Ladekabels ohne tatsächliches Laden nicht zulässig ist. Zudem räumt sie mit dem Mythos auf, dass E-Ladeplätze oft leer seien, da E-Fahrzeuge im öffentlichen Raum genauso Parkplätze suchen wie andere Fahrzeuge, nur eben nicht immer laden müssen. Abschließend kritisiert sie die widersprüchliche Haltung der AfD-Fraktion gegenüber E-Parkplätzen.
Herr Krohn gibt an, ein Hauptkommissar vom PK 43 habe ihm bestätigt, Elektrofahrzeuge dürften ab 20.00 Uhr bis morgens an den Elektroladesäulen parken ohne zu laden. Verbrenner dürfen dort nachts nicht parken und können bei Verstoß abgeschleppt werden. Er betont, dem Hauptkommissar zu glauben und erklärt, dass die geringe Nutzung der Ladesäulen in Bergedorf auf die geringe Anzahl von Elektrofahrzeugen zurückzuführen sei.
Die Überweisung in den Fachausschuss für Umwelt- und Klimaschutz wird bei Gegenstimmen der GRÜNEN und LINKEN mehrheitlich abgelehnt.
Der Antrag wird bei Gegenstimmen der GRÜNEN und LINKEN mehrheitlich abgelehnt.
Herr Grasshoffmerkt an, dass der Bericht nicht die Erörterungen in der Sitzung wiedergebe.
Der Bericht wird bei Gegenstimmen der LINKEN mehrheitlich beschlossen.
Die Bezirksversammlung beschließt den Bericht einstimmig.
Die Bezirksversammlung beschließt denBericht einstimmig.
Die Bezirksversammlung beschließt den Bericht einstimmig.
Die Bezirksversammlung beschließt den Bericht einstimmig.