22-0631

Haushaltsvoranschlag 2027/2028: a) Fachliche Vorabstimmung gem. § 37 Abs. 3 BezVG zur Rahmenzuweisung Bezirkliches Straßenwesen (Produktgruppe 301.03); b) Bedarfsabfrage gem. § 40 BezVG; c) Anpassung der Zweckzuweisung

Mitteilung

Letzte Beratung: 18.12.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 9.2

Sachverhalt

Im Rahmen der fachlichen Vorabstimmung zur Haushaltsplanaufstellung 2027/2028 hat die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) als zuständige Fachbehörde den Schlüsselvorschlag für die konsumtive und investive Rahmenzuweisung für die Mittel des bezirklichen Straßenwesens übersandt. Diese werden im Einzelplan der BVM in der PG 301.03 Zuweisungen Mobilitätswende Straßen veranschlagt und nach Verabschiedung des Haushaltsplans auf die Einzelpläne der Bezirke verteilt.

Seit dem Haushaltsjahr 2025 wird die Mittelverteilung der Rahmenzuweisung nach der anteiligen Fläche der Basisobjekte im Bezirksstraßennetz geschlüsselt. Da die Basisobjekte als Schlüsselgrundlage im weiteren Zeitverlauf geringfügigen Veränderungen unterliegen, soll zur anstehenden Haushaltsplanaufstellung die aktuelle Ermittlungsgrundlage (Flächen der Basis-objekte) fortgeschrieben werden.

Die aktualisierte Schlüsselverteilung für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 gestaltet sich wie folgt:

Mitte: 14,9 %

Wandsbek: 25,7 %

Altona: 14,1 %

Bergedorf: 11,4 %

Eimsbüttel: 11,2 %

Harburg: 10,0 %

Nord: 12,7 %

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt den dargestellten Verteilungsschlüssel zurKenntnis.

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