Sanierungsstau bei den Gebäuden mit bezirklichen sozialen Einrichtungen - Nachfragen
Letzte Beratung: 18.12.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.3
Kleine Anfrage
des BAbg. Emrich und der CDU-Fraktion
Leider wurden in der Drs. 22.560.1 „Sanierungsstau bei den Gebäuden mit bezirklichen sozialen Einrichtungen. Wie ist der Sachstand im Jahr 2025?“ nicht alle Fragen beantwortet. Außerdem haben sich Neue ergeben.
Vor diesem Hintergrund frage ich:
Das Bezirksamt Bergedorf nimmt wie folgt Stellung:
Im Zuge der derzeit laufenden Planungsüberlegungen für das Gemeinschaftshaus Bergedorf- West wird auch geprüft, ob und in welchem Umfang das sanierungsbedürftige Spielhaus am Friedrich-Frank-Bogen in das neue Gemeinschaftshaus integriert werden kann. Die in der Drucksache genannten 2 Mio Euro stellen hierfür eine qualifizierte Kostenschätzung dar. Sie orientiert sich an der bisherigen Flächengröße des Spielhauses und bildet den möglichen Finanzierungsbedarf ab, der im Rahmen einer späteren Umsetzung eingebracht werden könnte.
Die für den Jugendclub genannten 1,5 Mio Euro stellen eine vorläufige Kostenschätzung dar, die es ermöglicht, Mittel frühzeitig anzumelden. Hintergrund ist, dass am Standort verschiedene Modernisierungsbedarfe bestehen, darunter auch energetische Maßnahmen. Der konkrete Umfang der erforderlichen Arbeiten wird derzeit noch untersucht. Somit lässt sich ein belastbarer Gesamtbetrag zum aktuellen Zeitpunkt nicht benennen. Gleichwohl sollte sich die Erforderlichkeit bereits in der Haushaltsanmeldung abbilden.
Die in der Drucksache genannten 160.000 Euro für weitere Investitionskosten beruhen auf einer Bündelung verschiedener Einzelmaßnahmen, die erfahrungsgemäß während des Jahres kurzfristig notwendig werden können. Dazu zählen unter anderem Aufwendungen im Bereich des Brandschutzes sowie vergleichbare infrastrukturelle Anforderungen. Die Summe orientiert sich an den Erfahrungswerten und dient dazu, flexibel auf unvorhergesehenes reagieren zu können. Zugleich ermöglicht der Ansatz, dass auch kleinere Maßnahmen bei der Mittelvergabe berücksichtigt werden, da hierfür häufig Restbeträge genutzt werden können.
Darüberhinausgehende Sanierungs- und Instandhaltungsbedarfe können zum aktuellen Zeitpunkt nicht konkret benannt oder gar finanziell beziffert werden. Im Zuge des Bürgerschaftlichen Ersuchens (Drs. 22/9171) zur Erstellung energetischer Sanierungsfahrpläne für die Bezirke wurden im Bezirk Bergedorf 18 Eigentumsobjekte betrachtet. Für diese Objekte wurden energetische Beratungsberichte nach den Effizienzgebäudestandards EG55 und EG70 (bei Nichtwohngebäuden, ausgenommen Denkmäler) erstellt. Der energetische Sanierungsfahrplan erfasst und beziffert jedoch keinen allgemeinen Sanierungsbedarf, sodass keine verlässlichen Aussagen zum baulichen Zustand und Instandhaltungsbedarf der Objekte getroffen werden können.
Auf Basis der vorliegenden energetischen Beratungsberichte sollen im nächsten Schritt bezirkliche und überbezirkliche Priorisierungen für Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden. Für detaillierte Informationen zum baulichen Zustand und Instandhaltungsbedarf der betrachteten Objekte sind ergänzende Erhebungen erforderlich, da die energetischen Sanierungsfahrpläne diese Aspekte nicht abdecken.
Verlässliche Aussagen zur späteren Gebäudefläche können derzeit noch nicht getroffen werden. Sowohl die konkrete Größe des Neubaus als auch die endgültigen Herstellungskosten werden erst im Rahmen der ersten vertieften Planungsüberlegungen gemeinsam mit dem Realisierungsträger entwickelt und abstimmt.
Die derzeit veranschlagten 2,8 Mo Euro stellen daher lediglich einen ersten Orientierungswert für die Mittelanmeldung dar und bilden noch keine abschließende Kostenkalkulation ab. Im weiteren Planungsprozess wird zudem geprüft, inwieweit zusätzliche Finanzierungsquellen –z.B. RISE erschlossen werden können.
Ja.
Die aktuelle Fläche beträgt 1.626,5 m²
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