Masterplan Magistralen 2040 plus in Bergedorf: Wie geht das Bezirksamt mit der B5 weiter um und wo steht die Umsetzung?
Letzte Beratung: 07.01.2026 Stadtentwicklungsausschuss Ö 4
Große Anfrage
der BAbg. Potthast, Detmer und der Fraktion GRÜNE Bergedorf
Der Masterplan „Magistralen 2040 plus“ schafft einen gesamtstädtischen Orientierungsrahmen für zwölf Hamburger Magistralen mit rund 160 Kilometern Länge. Er definiert Zielsetzungen und Strategien auf mehreren Ebenen, unter anderem mit Strategiekarten, Magistralenprofilen und Modellräumen, und versteht die Magistralen als Schwerpunkträume der Innenentwicklung, der Mobilitätswende und der Klimaanpassung. Federführend ist die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Für verkehrliche Belange ist die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zuständig, operativ insbesondere der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer.
Im Bezirk Bergedorf verläuft die B5 als gesamtstädtische Magistrale durch das Zentrum. In vorliegenden Analysen wird die B5 als „Magistrale 8“ beschrieben und zugleich als Stadtraum mit erheblichen Potenzialen und Veränderungsbedarfen bewertet. Zugleich ist das RISE Fördergebiet „Zentrum Bergedorf“ bis 2029 gesetzt, sodass sich für Maßnahmen an der B5 sinnvolle Verzahnungen ergeben.
Am 14. November 2023 wurden die Inhalte des Masterplans in Bergedorf vorgestellt und am 14. November 2024 auf einer großen öffentlichen Veranstaltung stadtweit diskutiert. Der Masterplan sieht vor, ausgewählte Räume vertiefend zu konkretisieren.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
Das Bezirksamt Bergedorf nimmt wie folgt Stellung:
Die Frage unterstellt, dass im Rahmen des Masterplans Magistralen bereits ein Konzept zur Umgestaltung der B5 erarbeitet wurde. Dies ist nicht der Fall. Die Konzepterarbeitung findet im Rahmen der sog. Modellraumbearbeitung für einen Teilbereich der B5 statt. Das Bezirksamt arbeitet derzeit mit der federführenden Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) sowie der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) im Rahmen der Bearbeitung des „Modellraums Zentrum Bergedorf“ zusammen. Im Übrigen s. Ausführungen zu den Fragen 3-6.
Das Vorgehen zur Bearbeitung der Magistralenentwicklung hat die Bürgerschafts-Drucksache 22/15831 konturiert: Im Kapitel 3 „Umsetzung des Masterplans Magistralen“ wird der Masterplan als übergeordneter Rahmen beschrieben, dessen „Inhalte des Masterplans Magistralen […] nach der Beschlussfassung durch die Behörden und Realisierungsträger, Bezirksämter und operativen Dienststellen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit in Planung und Umsetzung aufgegriffen und konkretisiert (werden). Dies geschieht insbesondere in weiteren Fachplanungen, informellen bezirklichen Planungen wie auch in der verbindlichen Bauleitplanung, in die der Masterplan Magistralen als Abwägungsbelang einzubeziehen ist.“
Die Implementierung der Magistralenentwicklung setzt auf so genannte Modellräume, von denen im Rahmen der o.g. Drucksache 10 für die Freie und Hansestadt Hamburg festgelegt wurden. Dabei hat die Fachbehörde BSW 3 „Bündel“ in zeitlicher Staffelung gebildet. Bergedorf wird im „3. Bündel“ bearbeitet, so dass das Bezirksamt der fachbehördlichen Taktgebung folgt und zurzeit an der Modellraumbearbeitung mitwirkt, die aus Konzeptvertiefung, Workshops und weiteren methodischen Schritten der übergeordneten Planung und Verkehrsplanung besteht. Darüber hinaus gehende Arbeiten erfolgen zurzeit nicht.
Die Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden. Konkrete oder vertiefte Vorschläge zur städtebaulichen und verkehrlichen Umgestaltung des Modellraums liegen dem Bezirksamt derzeit noch nicht vor.
Erste Vorschläge und eine Bestandsanalyse wurden in einem behördenübergreifenden Workshop am 02.12.25 vom Planungsteam der BSW und deren Auftragnehmer vorgestellt und gemeinsam mit Vertreter:innen des Bezirksamts, sowie einigen von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen ausgewählten Vertreter:innen von Fachbehörden und Kammern / Verbänden, TöB diskutiert.
Das Bezirksamt steht vor allem mit der federführenden BSW während des Prozesses der Bearbeitung des Modellraums in regelmäßigem Austausch. Während des Prozesses finden Workshops und direkte Austauschtermine vor allem zwischen diesen beiden Behörden statt.
Im Anschluss an den Workshop im Dezember 2025 werden die Ergebnisse durch die BSW überarbeitet und die Bezirksverwaltung im ersten Quartal 2026 mehrfach in die Abstimmung eingebunden. Die Vorstellung der erarbeiteten Ergebnisse im Stadtentwicklungsausschuss ist durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen derzeit für April 2026 geplant. Anschließend soll der Prozess durch einen Abschlussworkshop, organisiert von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), im Zeitraum April/Mai 2026 finalisiert werden. Der Zeitplan ist als vorläufig zu betrachten und kann sich im weiteren Verlauf des Prozesses noch anpassen.
S. Antwort zu Frage 5.
Die Modellraumbearbeitung greift die Ziele aus dem in Bergedorf 2023 beschlossenen Integrativen Innenstadtkonzept und die des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK des RISE-Gebiet Bergedorf-Zentrum) auf. Inwieweit es zu Verknüpfungen zwischen Maßnahmen, die in der Modellraumbetrachtung identifiziert werden, und den mit der Integrierten Stadtteilentwicklung angesteuerten Zielen und Projekten der Gesamtmaßnahme der Städtebauförderung kommt, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden.
Die konkreten Maßnahmen und deren zeitliche Umsetzung hängen maßgeblich von den Ergebnissen der laufenden fachlichen Abstimmungen und der weiteren Konkretisierung im Rahmen des Magistralenkonzepts ab.
Im Übrigen sind die Fördervoraussetzungen RISE einzelfallbezogen zu prüfen, Kofinanzierungserfordernisse zu erfüllen und unter Umständen das Integrierte Entwicklungskonzept entsprechend der Globalrichtlinie RISE, des Leitfadens RISE und der Förderrichtlinien RISE fortzuschreiben. Dies kann erst auf Grundlage der Maßnahmenerarbeitung im Magistralenkontext beurteilt werden.
Im Übrigen ist auch zu unterscheiden, wer ggfls. Projektträger ist: private Grundeigentümer, Wegebaulastträger (zuständig für die B5 ist die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer), Verkehrsbetriebe oder Stellen des Bezirksamts. Dies kommt konkret auf die Maßnahme, die Eigentumsverhältnisse und die angestrebte Veränderung an.
S. Antwort zu Frage 7. Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass RISE-Gebietsfestlegungen stets auf einer Problem- und Potenzialanalyse beruhen und durch den Senat erfolgen. Die gebietsbezogenen Leitziele und handlungsfeldbezogenen Ziele sowie die Festlegung im Bund-Länder-Programm lebendige Zentren ist durch die zuständigen Stellen (Senat bei der Gebietsfestlegung, Leitungsausschuss Programmsteuerung bei der Beschlussfassung des Integrierten Entwicklungskonzepts) vorzunehmen. Im Abgleich mit der Entwicklung des Fördergebiets als Gesamtmaßnahme wird zu bewerten sein, ob dem Magistralenraum eine „vorrangige“ Bedeutung zugemessen wird, wie es aus der Fragestellung hervorgeht. Alternative Instrumente und Programme sind je nach Maßnahme und Interventionsschritt zu beurteilen: dies reicht vom Agieren privater Verfügungsberechtigter bei der Errichtung von Gebäuden oder Umstrukturierung der Liegenschaften bis zur Anpassung des Verkehrsraums durch die Wegebaulastträger mit jeweils eigenen, im Haushalt der FHH abgebildeten Finanzierungsmechanismen.
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