Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 07.01.2026

Ö 1

Beschluss über die Tagesordnung

Die Tagesordnung wird einvernehmlich ohne Änderungen beschlossen.

 

Ö 2 - 22-0639

Grundschule im Garten-Quartier in Oberbillwerder hier: Vorabinformation zu vorgesehenem Realisierungswettbewerb (Nachrichtliche Hinzuladung des Fachausschusses für Sport und Bildung)

Herr Akelbein stellt die Auslobung des Realisierungswettbewerbs anhand einer Präsentation vor.

 

Herr Detmer möchte wissen, ob eine Überdachung der Radabstellanlagen bedacht wurde.

 

Herr Hoffmann führt aus, dass eine Überdachung nicht in den Leitlinien der Schulbau Hamburg verankert sei, jedoch ortsabhängig beurteilt und umgesetzt werde. Ziel sei es, hier das bestmögliche Ergebnis herzustellen und die Bewohner des Quartiers dazu bewegen, das Auto möglichst nicht zu nutzen. Daher halte man es für sinnvoll, überwiegend überdachte Stellplätze zu schaffen. Man müsse prüfen, wie dies umgesetzt werden könne.

 

Frau Westberg begrüßt, dass eine Übertragbarkeit des Konzepts auf weitere Standorte erwogen werde. Sie verbindet damit die Hoffnung, dass weitere Schulplätze öffentlich zugänglich würden, da in Bergedorf ein Drittel der Schulhöfe nachmittags nicht zugänglich seien. Sie erkundigt sich, welche inklusiven Anforderungen konkret berücksichtigt werden sollen.

 

Herr Hoffmann führt zu den inklusiven Anforderungen aus, dass ein gemeinsames Konzept mit den beteiligten Institutionen erarbeitet werde, um realistische standortspezifische Schwerpunkte zu setzen, die dann Eingang in die Auslobung finden. Dabei könnten nicht alle Anforderungen gleichzeitig umgesetzt werden und Spezialisierungen, etwa hinsichtlich der farblichen Gestaltung für eingeschränkte Personen, seien notwendig.

 

Frau Westberg bittet darum, Möglichkeiten für den Anbau von Gemüse und Kräutern, die sie für Grundschulkinder in einem Mehrfamilienhausgebiet für wichtig erachtet, zu berücksichtigen.

 

Herr Hoffmann erklärt, dass dies vorgesehen sei und aus diesem Grund auch die Außenflächen Teil der Auslobung darstellen.

 

Herr Dietrich erkundigt sich nach der genauen Bedeutung der Bezeichnung „Active City Modellschule“ und äußert Zweifel, dass eine Einfeldsporthalle für eine viereinhalbzügige Grundschule ausreiche. Er fragt nach dem Abstimmungsverfahren mit dem Hamburger Sportbund und der Arbeitsgemeinschaft Bergedorfer Sportvereine in Bezug auf die Ausgestaltung der Sporthalle und der Bewegungsbereiche. Hinsichtlich der Problematik der Schulhofschließung, die vorrangig auf Vandalismus zurückzuführen sei, fragt er nach geplanten Sicherheitsmaßnahmen, um eine öffentliche Nutzung zu gewährleisten.

 

Herr Hoffmann erklärt, dass man bei der Modellschule bewusst von der klassischen Ausstattung mit zwei Sportfeldern abweiche und stattdessen eine Einfeldsporthalle sowie einen Bewegungsraum plane, um vielfältigere sportliche Aktivitäten zu ermöglichen. Zusätzlich sollen bewegte Flure mit Kletter- und Sprungmöglichkeiten geschaffen werden, um den Alltag der Kinder bewegungsreicher zu gestalten. Insgesamt entstünden so deutlich mehr Sportflächen von etwa 1.000 Quadratmetern. Bezüglich der Schließung von Schulhöfen verweist er auf die Zuständigkeit der Schulbehörde und die Schulen selbst. Sicherheitsaspekte würden in Zusammenarbeit mit der Polizei geprüft.

 

Zum Abstimmungsverfahren erklärt Herr Brodersen, dass bereits während der Leistungsphase 0 mit den verschiedenen städtischen Stakeholdern, wie der Behörde für Inneres und Sport, dem Bezirksamt und dem Sportbund zusammengearbeitet wurde. Zusätzlich werde man vom LI (Landesinstitut für Qualifizierung und Qualitätsentwicklung in Schulen) und der IBA beraten, um ein optimales Bewegungsangebot für die SchülerInnen zu entwickeln.

 

Herr Krohn verweist darauf, dass seine Fraktion grundsätzlich gegen das Projekt Oberbillwerder sei, was jedoch nicht auf den Schulbau bezogen werde. Er begrüße grundsätzlich die geplanten kurzen Schulwege des Projekts.

 

Frau Petersen-Griem erkundigt sich, ob in der geplanten Mensa selbst gekocht werden soll und spricht sich für eine Berücksichtigung im Verfahren aus.

 

Herr Hoffmann bestätigt, dass dies geplant sei. Bei Grundschulen dieser Größenordnung würden Kochstudios eingerichtet, in denen die SchülerInnen auch selbst kochen können. Die geplante Mensa werde als Vitalbereich mit Free-Flow-System (mehrere Buffet-Ausgabestationen) gestaltet, sodass die Kinder ihr Essen selbst auswählen und dadurch Ernährungsbildung erfahren. Er betont, dass die pädagogische Umsetzung durch das zukünftige Kollegium entscheidend sei.

 

Herr Krohn erkundigt sich, ob Pkw-Stellplätze für das Kollegium geplant werden.

 

Herr Hoffmann erklärt, dass die Ausgestaltung noch nicht konkretisiert sei, verweist jedoch darauf, dass die Mindesterfordernisse für Stellplätze hergestellt werden müssten und in Zusammenarbeit mit den Mobility Hubs entwickelt werden.

 

Herr Noetzel hebt positiv hervor, dass der Ausschuss frühzeitig über das Projekt informiert werde und empfiehlt, diese Praxis künftig beizubehalten.

 

Herr Jarchow gibt zu bedenken, dass Schulen häufig auf Erweiterungen angewiesen seien und fragt, ob dieser Aspekt, insbesondere im Hinblick auf die geplante Entwicklung Oberbillwerders, in die Planung einbezogen werde.

 

Herr Hoffmann erklärt, dass dies erfahrungsgemäß mitgedacht wurde und die Zügigkeit auch bereits im Vorhinein erhöht wurde. Er erklärt, dass in Oberbillwerder zwei Grundschulstandorte geplant und zeitversetzt umgesetzt werden, um eine gute Entwicklung zu gewährleisten. Hinzu kommen zwei weiterführende Schulen für jeweils 1.000 Schüler. Man berücksichtige zudem die bestehenden benachbarten Schulen, die aktuell nicht ausgelastet seien. Daher sei man überzeugt, mit der gewählten Zügigkeit die richtige Entscheidung getroffen zu haben.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.

 


Anlagen
TOP 2_GSO_Präsentation SEA (1545 KB)

Ö 3 - 22-0612

Integratives Innenstadtkonzept - Lupenraum Reetwerder hier: Zwischenstand zum Projekt (Nachrichtliche Hinzuladung der Fachausschüsse für Verkehr und Inneres sowie für Wirtschaft, Handel und Tourismus)

Herr Rosinski erklärt, dass heute die im Rahmen des Innenstadtkonzeptes erarbeitete Vorzugsvariante zur Kenntnis gegeben werde und im Februar die Abstimmung erfolgen soll.

 

Herr Dr. Grote und Herr Kropshofer stellen die Untersuchungen zum Lupenraum Reetwerder anhand einer Präsentation vor und beantworten Verständnisfragen.

 

Frau Jacobsen fragt, inwieweit die Gewerbetreibenden der Alten Holstenstraße in die Untersuchung eingebunden wurden, da ihrem Eindruck nach, die Parkplätze auch von Personen mit Zielen außerhalb des Reetwerders genutzt werden. Sie weist auf die bestehende Lärmbelastung durch die Bahnstrecke hin und äußert Bedenken hinsichtlich der geplanten Außengastronomie, da diese abends zu erheblichem Lärm führen könne. Weiterhin bezweifelt sie die angenommene Nutzung des Reetwerder als Verbindung zwischen Bahnhof und Schloss.

 

Hinsichtlich der Verbindung zum Schloss äußert Herr Rosinski, dass diese eher bildlich und auf einer Lageplanbetrachtung basierend zu verstehen sei. Er bestätigt, dass der Reetwerder als Fußwegeverbindung genutzt werde und verweist in diesem Zusammenhang auf den beschlossenen Antrag (Drucksache 22-0095) zur Errichtung einer Fußgängerampel in der Alten Holstenstraße, Höhe Reetwerder.

 

Herr Kropshofer berichtet, dass die Nutzung des Reetwerders als Fußwegeverbindung, insbesondere durch jüngere Personen in den Abendstunden, von den Anwohnenden und nicht der GOS eingebracht wurde. Hinsichtlich der Befürchtung einer großflächigen Außengastronomie erklärt er, dass diese nur begrenzt und im Wesentlichen zugunsten der bestehenden Gastronomen vorgesehen sei. Man habe auf Grundlage des Auftrags nur mit Gastronomen des Reetwerders gesprochen, um Themen wie Außenflächen, Anlieferungen und Außengastronomie zu klären. Die Beteiligung angrenzender Gewerbe wurde durch die öffentlichen Beteiligungen während der Geschäftszeiten sichergestellt.

 

Herr Dr. Grote konkretisiert, dass die Verbindung zwischen Bahnhof und Schloss auch in seiner Eigenschaft als attraktiver Freiraum zum Flanieren und Einkaufen verstanden wurde. Hinsichtlich der befürchteten Lärmbelastung durch die Freiraumnutzung äußert er die Auffassung, dass diese womöglich besser kontrollierbar sei als der derzeit unregulierte Parkplatzlärm und die nächtlichen Fahrzeuggeräusche.

 

Herr Külper erkundigt sich, ob im Rahmen der Befragungen und der Variantenvorstellung auch mit der Polizei über die gemeldeten Geschwindigkeitsüberschreitungen gesprochen wurde, um zu klären, ob die Polizei den Eindruck der zu schnellen Fahrweise teile.

 

Herr Dr. Grote erklärt, man habe diese Anmerkung der AnwohnerInnen nicht objektiv überprüft. Die Polizei habe Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit, insbesondere durch häufiges Rückwärtsfahren und Rangieren im Verkehrsraum berichtet. Zudem habe sie die Sorge geäußert, dass Variante 2 eine höheren Fahrgeschwindigkeit nach sich ziehen könnte.

 

Herr Rosinski ergänzt, dass im Verkehrsausschuss das Argument häufig vorgebracht werde, dass Einbahnstraßen, insbesondere mit geradlinigem Verlauf, zu höheren Geschwindigkeiten führten.

 

Frau Westberg zeigt sich über die hohe Verkehrsbelastung von täglich 1.000 Fahrzeugen erstaunt und hält dies für einen klaren Beleg für die Notwendigkeit alternativer Maßnahmen. Sie befürwortet die Umsetzung vieler Aspekte der Variante 3 und bittet um eine Ermittlung der Nutzung der Hinterhofparkplätze durch Gewerbetreibende, um deren abendliche Nutzung durch Anwohnende im Austauschverfahren zu prüfen. Sie fragt, ob Variante 3 verkehrstechnisch als reine Wohnstraße oder als Mischform eingestuft werde. Abschließend hinterfragt sie mögliche Konflikte durch den beidseitigen Fahrradverkehr.

 

Herr Dr. Grote gibt an, dass die Bewertung privater Stellplätze in den Hinterhöfen schwierig sei und man sich daher auf den öffentlichen Raum konzentriert habe. Man habe jedoch Erkenntnisse zur Nutzung, insbesondere der Tiefgarage, gewonnen und konnte Potenziale in diese Richtung erkennen.

 

Frau Westberg schlägt vor, das Konzept eines Anwohnerparkens in den Hinterhöfen, bei dem Anwohner zeitlich begrenzte Nutzungsrechte erhalten, während tagsüber Gewerbetreibende die Flächen nutzen könnten, zu prüfen.

 

Herr Dr. Grote gibt an, die Anregung als Prüfthema aufzunehmen. Hinsichtlich der Frage nach den Straßenarten, erklärt er, dass gemäß Variante 3 im Beginn des Reetwerder (von der Alten Holstenstraße kommend) eine Wohnstraße mit separierten Gehwegen bestünde. Darauf folgten mittig eine Fußgängerzone mit zeitlich begrenzten Freigaben und zum Ende ein Wohnweg. Er erklärt, dass ein Wohnweg im Gegensatz zur Wohnstraße keine starke Separierung vorsehe und häufig durch das Verkehrszeichen „Spielstraße“ geregelt werde, während die Wohnstraße durch ein Separationsprinzip gekennzeichnet sei und den Fußverkehr auf Gehwege beschränkt.

 

Frau Westberg fragt, ob die Installation kleiner Spielmöglichkeiten für Kinder berücksichtigt werde.

 

Herr Rosinski erklärt, dass dies noch nicht erfolgt sei, da man sich noch in der Vorplanung befinde und bisher nur grobe Möglichkeiten für Außengastronomie, Begrünung o. Ä. aufgezeigt werden. Nach der politischen Befassung der Vorplanungsvariante sollen weitere Prüfungen und Konkretisierungen folgen.

 

Hinsichtlich des Radverkehrs gibt Herr Dr. Grote an, dass das Polizeikommissariat vorgeschlagen habe, diesen in der Fußgängerzone zunächst freizugeben. Sollte sich dies als nicht praktikabel erweisen, könne man die Regelung ohne bauliche Maßnahmen ändern.

 

Herr Emrich befürwortet die Vorgehensweise der heutigen der Variantenvorstellungen und anschließenden ergebnisoffenen Beratung in den Fraktionen. Seine Fraktion wolle den Wegfall der Stellplätze kritisch abwägen, da man diese für die Bergedorfer Innenstadt als notwendig erachte. Er erklärt, dass der Reetwerder der grundsätzlich richtige Ort sei, um über eine autofreie bzw. autoarme Zonen nachzudenken, wobei die Interessen von Anwohnern und Gewerbetreibenden sorgfältig abzuwägen seien. Er betont, dass auch eine Nullvariante in Betracht gezogen werden könne. Seine Fraktion wolle sich ein eigenes Bild machen, da das bisherige Feedback, dass Vertreter seiner Fraktion erhalten hätten, überwiegend negativ ausgefallen sei.

 

Herr Rosinski erklärt, dass man den Reetwerder aufgrund seiner zentralen Lage und des Parkumfelds anders bewerte als andere Innenstadtbereiche und deshalb den Abbau von 22 Stellplätzen in Erwägung ziehe. Die Bürgerbeteiligung zeige eine überwiegend positive Resonanz, weshalb die Verwaltung Variante 3 favorisiere. Man lehne nach derzeitigen Gesichtspunkten eine Nullvariante ab, da eine Veränderung aus Sicht der Verwaltung für erforderlich erachtet werde.

 

Herr Detmer zeigt sich, ob des hohen Verkehrsaufkommens im Reetwerder überrascht. Er resümiert, dass sowohl Anwohner als auch Gewerbetreibende eine Reduzierung der Parkstände befürworten und spricht sich für die Realisierung von Variante 3 aus, auch vor dem Hintergrund des ökologischen Mehrwerts, die diese biete.

 

Frau Petersen-Griem stellt fest, dass Studien bewiesen, dass Stellplätze nicht der entscheidende Faktor für die Attraktivität von Innenstädten seien. Sie sehe in der Schaffung von mehr Aufenthaltsqualität eine Chance, die Menschen zum Verweilen und zur Wertschätzung des attraktiven Reetwerder zu bewegen. Sie hebt die Beteiligung der Anwohner positiv hervor und befürwortet Variante 3 als einzig sinnvolle Option.

 

Herr Polkowski unterstreicht die Übereinstimmung der Wünsche der Gewerbetreibenden und Anwohnenden, die sich jeweils in hohem Maße beteiligt hätten. Diese mündeten in Variante 3, weshalb diese als Grundlage der weiteren Planung gelten sollte. Er betont, dass eine Nullvariante angesichts der entstandenen Erwartungen und festgestellten Probleme im Status quo politisch nicht vertretbar sei. Er regt an, gestalterische Details zugunsten der Entsiegelung und Aufenthaltsqualität zu priorisieren und verweist darauf, technische Möglichkeiten zur flächendeckenden Versickerung zu prüfen.

 

Herr Rosinski betont, dass die Themen Retention und Nutzung von Niederschlagswasser im Sinne der Klimafolgeanpassungen in allen Varianten berücksichtigt werden. Dies berühre sowohl Kosten- als auch Unterhaltungsaspekte und stelle einen fortlaufenden Auftrag an die Planungsbüros dar.

 

Herr Krohn stellt fest, dass seine Fraktion den Abbau von 22 Parkplätzen kritisch sehe und hinterfragt die verkehrsrechtliche Notwendigkeit einer Veränderung des Status Quo. Die in Variante 3 geplanten Poller könnten seiner Ansicht nach zu Verkehrschaos durch Rangiermanöver führen. Er bittet um Stellungnahme zu diesem Punkt.

 

Herr Rosinski erklärt, dass die Straße Bestandsschutz genieße, solange man keine Maßnahmen ergreife. Jegliche Planungen müssten dann allerdings richtlinienkonform erfolgen. Hinsichtlich der Poller erläutert er, dass Änderungen der Straßenführung zunächst zu ungewohnten Situationen führen können, die sich aber nach einer Eingewöhnungsphase und mit polizeilicher Unterstützung regulieren ließen. Die Poller würden in der Straßenmitte positioniert werden und einen Wenderadius berücksichtigen. Die konkrete Ausführung der Poller müsse mit der Entscheidung für die entsprechende Variante geklärt werden.

 

Herr Capeletti fragt, warum man die störenden Durchfahrten nicht durch einen versenkbaren Poller oder die Einrichtung einer Sackgasse beende und hinterfragt, ob der Variantenvergleich in diesem Fall anders ausfallen würde. Außerdem erkundigt er sich nach der Haltung der angesprochenen gewerblichen Nutzer zum Abbau der Parkplätze. Er äußert die Befürchtung, durch etwaige Veränderungen gewerbliche Nutzungen zurückzudrängen. Abschließend verweist er auf den Vorbehalt der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) bezüglich eine Parkraumabbaus.

 

Hinsichtlich des Parkplatz-Moratoriums erklärt Herr Rosinski, dass man parallel zur Beratung der Politik für den SEA 04.02.2026 bereits im Januar mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) und der Senatskanzlei (SK) zu Variante 3 Kontakt aufnehmen werde - diese Stellen seien im Zuge des Moratoriums an bezirklichen Straßenplanung zu beteiligen. Er bestätigt, dass man durch die Installation eines Pollers, den Durchgangsverkehr reduzieren würde, jedoch gleichzeitig nichts für die Aufenthaltsqualität würde. Dies führte folglich zu einem veränderten Variantenvergleich.

 

Herr Kropshofer erläutert, dass es zwei Beteiligungsphasen für Gewerbebetriebe gab: vor den eigentlichen Planungen und im Nachgang mit Variante 3. In der ersten Phase hätten 7 der 13 angesprochenen Erdgeschossnutzer teilgenommen, wobei einige den Wunsch nach zusätzlichen Stellplätzen, insbesondere für Fahrräder, geäußert hätten. In der zweiten Phase hätten sich zwölf Gewerbetreibende zurückgemeldet. Hier begrüßten einige die Planung, während andere Betriebe in den Obergeschossen, die über Parkplätze in Tiefgaragen und Hinterhöfen verfügten, keine grundsätzliche Ablehnung zum Parkplatzabbau zeigten.

 

Frau Brodbeck erkundigt sich, ob ein Lärmgutachten zum Reetwerder besteht, was Herr Rosinski verneint. Es handele sich hier um Wahrnehmungen der Anwohner.

 

Frau Westberg erkundigt sich, ob der Bedarf von Fahrradboxen und alternativer Abstellmöglichkeiten in den Hinterhöfen geprüft worden sei. Sie äußert Zustimmung zu den bereits geplanten Retentionsflächen, hält es jedoch für sinnvoll, im Reetwerder weitere Retentionsflächen für die zu pflanzenden Bäume zu schaffen.

 

Herr Rosinski berichtet von fehlenden Fahrradabstellmöglichkeiten im Umfeld des Reetwerder und der Nachrüstung dieser im Bereich der Ernst-Mantius-Straße. Die Anwohner wünschten sich bevorzugt Fahrradboxen, die jedoch bislang nicht berücksichtigt wurden.

 

Herr Dr. Grote berichtet, dass gemäß Erhebung in der Spitze zur Mittagszeit 44 abgestellte Fahrräder gezählt wurden, wobei er davon aus gehe, dass die Zahl noch steigen könnte. Die Variante 3 biete hierfür weitere Gestaltungsspielräume im mittleren Bereich.

 

Herr Kropshofer ergänzt, dass viele Anwohner angegeben haben, ihre oftmals wertvollen Fahrräder nicht außerhalb des Hauses abstellen zu wollen. Dennoch gehe er davon aus, dass erweitere Abstellmöglichkeiten genutzt würden.

 

Herr Froh erkundigt sich, ob eine Unfallauswertung zum aktuellen Zustand vorliegt. Er verweist darauf, dass die derzeitige Straße nicht regelkonform sei und bei einer Neuplanung überarbeitet werden müsse.

 

Herr Dr. Grote berichtet, dass es laut Polizei in der Straße punktuell immer wieder zu Unfällen komme, wobei die Datenbank nur Unfälle mit Personenschäden dokumentiere. In der Alten Holstenstraße, dem Einmündungsbereich zum Reetwerder, bestehe ein Unfallhäufungsbereich, entstehend durch häufige Abbiegevorgänge, die durch die Neuplanungen maßgeblich entschärft würden.

 

Herr Froh vermisst eine Analyse der Lieferverkehre und konkrete Darstellung von Lieferzonen in der Präsentation. Er fragt, ob mit den Gewerbetreibenden über deren spezifische Anlieferungsanforderungen, insbesondere hinsichtlich größerer Lieferfahrzeuge gesprochen wurde.

 

Herr Dr. Grote berichtet, dass sich die meisten Anlieferungen auf Paketlieferungen durch Dienstleister beziehen, für die Lieferzonen und Wendemöglichkeiten vorgesehen seien. Für Getränkelieferungen läge keine Anforderung für LKW vor. Dennoch werde dies als unproblematisch eingeschätzt, da solche regelmäßigen Lieferungen durch entsprechende Regelungen ermöglicht werden können.

 

Herr Kropshofer ergänzt, dass die Frage in der ersten Phase der Gespräche mit den Betrieben erörtert wurde. Dabei zeigte sich, dass nur ein Betrieb wöchentlich von einem 7,5-Tonner beliefert werde, während alle anderen Betriebe auf kleinere, über die Woche verteilte Lieferungen angewiesen seien.

 

Herr Polkowski resümiert die Ergebnisse der Untersuchung dahingehend, dass die Parkplätze im Reetwerder überwiegend von Personen genutzt werden, die die dort ansässigen Geschäfte nicht besuchten und diese Parkplätze den ansässigen Gewerbetreibenden kaum zugutekämen. Er verweist darauf, dass die Gewerbetreibenden selbst angaben, die Stellplätze würden ihnen nicht dienen. Er bezeichnet es unzumutbar, den Anwohnern des Reetwerder wegen der Wünsche von Betrieben der Alten Holstenstraße Parkplätze aufzuerlegen, wenngleich in der Nähe ausreichend Parkhäuser vorhanden seien. Er betont, dass die aktuelle Situation mit dem Schild „Anliegerverkehr“ illegal und unwirksam sei, und fordert die konsequente Durchsetzung dieser Regel.

 

Herr Krohn verweist auf Leerstände in der Bergedorfer Innenstadt. Er sieht einen Widerspruch in den Aussagen der Gewerbetreibenden, zum einen den Abbau von Parkplätzen zugunsten von Außengastronomie und zum anderen deren Erhalt, zu befürworten.

 

Herr Capeletti entgegnet der Argumentation von Herrn Polkowski, dass es Ziel sei, einen zusammenhängenden Wirtschaftsbereich zwischen Bergedorf und Lohbrügge zu schaffen.

 

Frau Westberg betont, dass es beim Reetwerder vor allem darum gehe, die Aufenthaltsqualität zu verbessern, die CO2-Belastung zu reduzieren und einen sommerlichen Hitzeschwerpunkt zu entschärfen. Sie halte Variante 3 für besonders geeignet, diese Ziele zu erfüllen.

 

Herr Jarchow betont, dass sich seine Fraktion frühzeitig Position zu Variante 3 bezogen habe und dies heute weiter bestätigt wurde.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt zunächst Kenntnis. Die Beschlussfassung erfolgt im Rahmen der kommenden Ausschusssitzung.

 


Anlagen
TOP 3_Reetwerder-Vorstellung_Vorplanung_vorgetragen (4759 KB)

Ö 4 - 22-0609.01

Masterplan Magistralen 2040 plus in Bergedorf: Wie geht das Bezirksamt mit der B5 weiter um und wo steht die Umsetzung? (Verfasserin: Fraktion GRÜNE Bergedorf)

Herr Detmer erklärt, dass seine Fraktion mit dem Auskunftsersuchen Transparenz schaffen und den aktuellen Stand der Umsetzung des Magistralenkonzepts in Bergedorf abfragen wollte. Gerade der Verkehrssektor hat erheblichen Nachholbedarf im Klimaschutz, weshalb es in Bergedorf mehr Raum für Grünflächen und dem Umweltverbund aus Radverkehr, Fußgängern und ÖPNV bedürfe.

Er hofft, dass entsprechende Maßnahmen bei der Umgestaltung der Magistrale B5 vom Bezirksamt und der Stadtentwicklungsbehörde verankert werden. Er äußert die Erwartung, dass im April konkrete Maßnahmen im Sinne der Mobilitätswende und des Klimaschutzes im Ausschuss vorgestellt werden.

 

Frau Westberg empfindet die vom Hamburger Senat verfolgte Magistralenpolitik als hochproblematisch. Sie hoffe, dass die im April folgenden Vorschläge, eine Verkehrsminderung sowie eine Förderung des Fuß- und Radverkehrs zum Ziel haben werden, befürchte jedoch Gegenteiliges.

 

Herr Rosinski verweist auf die Federführung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und gibt an, dass man gemeinsam an dem Thema arbeite, insbesondere im Hinblick auf die hohe Verkehrsdichte von 33.000 bis 36.000 Fahrzeugen auf der B5, was gleichzeitig eine sorgfältige Abwägung erfordere.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.

 

Ö 5

Mitteilung der Verwaltung

Herr Rosinski verweist auf das Hamburger Jahrbuch der Architektur in dem zwei Bergedorfer Projekte porträtiert werden: die Stadtteilschule Kirchwerder und die Schule Fiddigshagen. Eine Verlinkung hierzu findet sich auf der Webseite der Bergedorfer Stadtplanung unter: <https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/bezirke/bergedorf/themen/planen-bauen-wohnen/stadtplanung>.

 

Ö 6

Verschiedenes

Keine Wortmeldungen.

 

Ö 7

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 03.12.2025, öffentlicher Teil

Der öffentliche Teil der Niederschrift vom 03.12.2025 wird einvernehmlich genehmigt.