Große Anfrage
der BAbg. Potthast, Detmer und der Fraktion GRÜNE Bergedorf
Der Masterplan „Magistralen 2040 plus“ schafft einen gesamtstädtischen Orientierungsrahmen für zwölf Hamburger Magistralen mit rund 160 Kilometern Länge. Er definiert Zielsetzungen und Strategien auf mehreren Ebenen, unter anderem mit Strategiekarten, Magistralenprofilen und Modellräumen, und versteht die Magistralen als Schwerpunkträume der Innenentwicklung, der Mobilitätswende und der Klimaanpassung. Federführend ist die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Für verkehrliche Belange ist die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zuständig, operativ insbesondere der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer.
Im Bezirk Bergedorf verläuft die B5 als gesamtstädtische Magistrale durch das Zentrum. In vorliegenden Analysen wird die B5 als „Magistrale 8“ beschrieben und zugleich als Stadtraum mit erheblichen Potenzialen und Veränderungsbedarfen bewertet. Zugleich ist das RISE Fördergebiet „Zentrum Bergedorf“ bis 2029 gesetzt, sodass sich für Maßnahmen an der B5 sinnvolle Verzahnungen ergeben.
Am 14. November 2023 wurden die Inhalte des Masterplans in Bergedorf vorgestellt und am 14. November 2024 auf einer großen öffentlichen Veranstaltung stadtweit diskutiert. Der Masterplan sieht vor, ausgewählte Räume vertiefend zu konkretisieren.
Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:
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Inwieweit arbeitet das Bezirksamt derzeit weiterhin gemeinsam mit den zuständigen Fachbehörden der Freien und Hansestadt Hamburg (insbesondere der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende sowie der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen) an der Umsetzung der im Konzept zur Umgestaltung der B5 aufgezeigten Ansätze?
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Welche weiteren Überlegungen, Prüfaufträge oder Arbeitsschritte hat das Bezirksamt seit dem öffentlichen Termin am 14. November 2024 zur Entwicklung der Magistrale B5 unternommen?
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Liegen dem Bezirksamt inzwischen von den beteiligten Behörden erste konkrete oder vertiefte Vorschläge zur städtebaulichen und verkehrlichen Umgestaltung des sogenannten Lupenraums entlang der B5 vor?
Wenn ja, welche inhaltlichen Schwerpunkte zeichnen sich ab? Wenn nein, aus welchen Gründen noch nicht?
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In welcher Form arbeitet das Bezirksamt aktuell mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) an der weiteren Konkretisierung der im Rahmen des Magistralenkonzepts vorgestellten Ideen für den Lupenraum in Bergedorf zusammen?
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Wie stellt sich aus Sicht des Bezirksamts der voraussichtliche Zeitplan für die weiteren fachlichen und planerischen Schritte zur Entwicklung der B5 und des Lupenraums dar?
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Zu welchen Zeitpunkten und in welchen Formaten ist vorgesehen, den zuständigen politischen Gremien in Bergedorf (Bezirksversammlung und Fachausschüsse) Zwischenstände beziehungsweise Ergebnisse der Planungen zur B5 und zum Lupenraum vorzustellen?
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Der Lupenraum liegt im Gebiet der integrierten Stadtentwicklung (RISE) im Bereich der Bergedorfer Innenstadt. In welcher Weise wird der Lupenraum im Rahmen des RISE-Fördergebiets weiterbearbeitet, und mit welchem Zielhorizont hinsichtlich der Umsetzung konkreter Maßnahmen in der laufenden Förderperiode?
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Falls der Lupenraum nicht oder nicht vorrangig im Rahmen des RISE-Fördergebiets weiterbearbeitet wird: Welche Gründe sieht das Bezirksamt hierfür und welche alternativen Instrumente oder Programme werden für die Umsetzung von Maßnahmen in Betracht gezogen?