Grünflächen an der Lohbrügger Landstraße sichern und wiederherstellen
Letzte Beratung: 18.12.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 10.2
Antrag
der BAbg. Potthast, Bendt-Soetedjo und Fraktion der GRÜNEN
Die Lohbrügger Landstraße ist eine zentrale Verkehrsachse im Bezirk Bergedorf. Sie ist stark befahren und von hoher Bedeutung für den motorisierten Verkehr, den öffentlichen Nahverkehr sowie den Fuß- und Radverkehr. Entlang der Straße befinden sich öffentliche Grünflächen, Baumscheiben und kleinere Grünstreifen, die für das Stadtklima, die Aufenthaltsqualität und die ökologische Vielfalt von großer Bedeutung sind.
In den vergangenen Monaten und Jahren ist vermehrt zu beobachten, dass diese Grünflächen beschädigt werden. Ursachen sind vor allem das unerlaubte Befahren und Beparken von Grünstreifen, das Ausweichen von Fahrzeugen auf Seitenbereiche sowie Verdichtungen des Bodens durch regelmäßige Überlastung. Dies führt dazu, dass Grasnarbe und Bepflanzung zurückgehen, der Boden nicht mehr ausreichend Wasser aufnehmen kann und die Grünflächen ihre Funktion für Klimaanpassung, Regenwasserrückhalt und Biodiversität nur noch eingeschränkt erfüllen.
Gerade an einer stark befahrenen Straße wie der Lohbrügger Landstraße ist der Schutz der vorhandenen öffentlichen Grünstrukturen von besonderer Relevanz. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Minderung von Hitze, zur Verbesserung der Luftqualität, zur Versickerung von Regenwasser und zur Gestaltung eines freundlicheren Straßenraums. Vor dem Hintergrund zunehmender Starkregenereignisse und Hitzeperioden sowie der Ziele des Hamburger Zukunftsentscheids ist der Erhalt und die Aufwertung dieser Flächen ein wirksamer und verhältnismäßig leicht umsetzbarer Baustein lokaler Klimaanpassung.
Auf die im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz im November 2025 vorgestellten Erkenntnisse wird hierbei ausdrücklich Bezug genommen. In der Sitzung konnte dargelegt werden, dass aus Sicht des zuständigen Fachamtes ein konkreter Handlungsbedarf besteht und Maßnahmen seitens der Bezirksverwaltung notwendig sind, um geschädigte Grünflächen wiederherzustellen und zukünftigen Beeinträchtigungen wirksam vorzubeugen.
Um zielgerichtete Maßnahmen ergreifen zu können, ist zunächst eine Bestandsaufnahme erforderlich. Zudem braucht es eine enge Abstimmung mit dem zuständigen Polizeikommissariat, um bestehende Verkehrs- und Parksituationen zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen, die auch ordnungsrechtlich und verkehrsrechtlich abgesichert werden können.
Die Bezirksversammlung beschließt nach § 19 Absatz 2 BezVG, die Bezirksamtsleitung zu beauftragen,
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