22-0614.01

Rathausbündnis gegen Rechtsextremismus - Zusammenarbeit mit extremistischen Organisationen

Antwort

Sachverhalt

Kleine Anfrage

der BAbg. Jacobsen, Dr. Dahms und der FDP-Gruppe

Als FDP Gruppe in der Bezirksversammlung Bergedorf sehen wir uns fest in der Tradition der Liberalen als Rechtsstaatspartei. Wir sind genauso wenig bereit einem Bündnis ‚gegen Rechts beizutreten, wie einem Bündnis ‚gegen Links

Wir erachten den Pluralismus der Überzeugungen und politischen Ziele als legitim, solange nicht die Überwindung der freiheitlich-demokratische Grundordnung und die von unserer Verfassung geschützten Werte angestrebt werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt Bergedorf:

Das Bezirksamt Bergedorf nimmt wie folgt Stellung:

1) Wie ist das Rathausbündnis gegen Rechtsextremismus organisiert?

a) Gibt es einen Hauptverantwortlichen und wenn ja wer ist das?

b) Welche Gruppierungen, Parteien und Organisationen sind Bestandteil des Rathausbündnisses gegen Rechtsextremismus?

Beim Rathausbündnis handelt es sich um ein regionales Format, das als Reaktion auf rechtsextremistische Strukturen in Bergedorf vor etwa 20 Jahren entstanden ist. Das Rathausbündnis hat keine Rechtsstruktur und auch keine feste Organisationsstruktur. Bei bestimmten Anlässen wurden als Rathausbündnis gegen Rechts“, „Rathausbündnis gegen rechte Gewalt“ oder auch „Rathausbündnis gegen Rechtsextremismus“ zivilgesellschaftlich Interessierte und Engagierte angeschrieben, die gemeinsame Aktionen unternommen haben, um sich insbesondere gegen Strukturen der rechtsextremen Szene, rechtsextreme Umtriebe und Aktionen und gegen rechte Gewalt und Gewalt gegen Geflüchtete zu positionieren und friedlich zu protestieren.

Die Einladungen erfolgten und erfolgen im Namen der Bezirksamtsleitung Bergedorf. Eine rechtlich verankerte Organschaft und damit eine Vertretungsperson gibt es nicht.

Damit hatte das Rathausbündnis auch nie einen festen Kreis von Beteiligten und auch keine Mitgliedschaft. Eine breite Beteiligung gab es aus dem Kreis der Regionalpolitik, etwa aus der SPD, der CDU, auch aus der FDP, der GAL und den Grünen, der Linken und auch der DKP. Daneben waren aber auch vielfältige andere zivilgesellschaftliche Akteure im Verteiler vertreten. Die Verteilerliste war und ist eine offene Verteilerliste, in die zivilgesellschaftliche Vereinigungen aufgenommen wurden, wie etwa auch - auf ausdrückliche Bitte Ihrer Vorsitzenden - die FDP Fraktion der Bergedorfer Bezirksversammlung im Jahr 2019, nachdem die FDP aber auch in vorherigen Jahren bereits dort vertreten war. Ebenso wird jeder auch wieder gestrichen, der dies wünscht.

c) Wer wird angeschrieben (aktueller Verteiler) wenn zu einem Treffen des Rathausbündnisses eingeladen wird, bzw. wurde?

Im zuletzt verwendeten Verteiler sind Mailanschriften folgender Organisationen hinterlegt:

Der Begleiter, Bürgerhaus Allermöhe, FDP Fraktion Bergedorf, Fraktion Bündnis 90/Grüne Bergedorf, Kirchliche Gedenkstättenarbeit in Neuengamme, KiFaZ Allermöhe, Mädchentreff Lohbrügge, Omas gegen Rechts Bergedorf, SPD-Fraktion Bergedorf, Stiftung To Huus.

Die übrigen hinterlegten Mailanschriften sind persönliche Mailanschriften von Personen, die nur zum Teil auf Vereinigungen hinweisen und deren Nennung aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfolgen kann. Bei den Vereinigungen, auf die die Anschriften hinweisen, handelt es sich um: St. Petri und Pauli Bergedorf, DGB Bergedorf, DKP, VVN-BdA, Die Linke Bergedorf, Bergedorf-Bille Stiftung, CDU Bergedorf, Sprungbrett e.V., Stiftung Hamburger Gedenkstätten und Lernorte, Kirchspiel Bergedorf, WSB Bergedorf, Lola.

d) Wer kann Mitglied des Rathausbündnisses werden?

Siehe Antwort zu 1a) und b).

e) Wurde und/oder wird geprüft, ob Eingeladene der Treffen des Rathausbündnisses gegen Rechtsextremismus sich zur freiheitlich- demokratischen Grundordnung bekennen?

i) Wenn ja, wie? Wenn Nein, warum nicht?

Nein. Eine solche Überprüfung wurde von den Teilnehmenden nicht verlangt und wäre dem Bezirksamt auch nicht möglich.

2) Der Name Rathausbündnis suggeriert Verwaltungshandeln.

a) Inwiefern liegen die aus Treffen des Rathausbündnisses hervorgegangenen Aktionen und Arbeitsgruppen und deren Aktionen der Zuständigkeit des Bezirksamtes?

Das Bezirksamt übernimmt in Bergedorf vielfältige Aufgaben und Rollen, um das gesellschaft­liche Zusammenleben zu unterstützen. Die Vielfalt der in diesem Zusammenhang wahrgenommenen Aufgaben spiegelt sich etwa auch in der vielfältigen Auftragslage wider, die die Bezirksversammlung der Verwaltung erteilt.

3) Wie gestaltet sich rechtlich der Zusammenhang zwischen dem Rathausbündnis gegen Rechtsextremismus und der daraus hervorgegangenen AG Gedenken?

Es gibt keinen rechtlichen Zusammenhang. Im Verlauf des Jahres 2011 haben aus dem Kreis der Beteiligten des Rathausbündnisses Teilnehmer einen Arbeitskreis gegndet, um die „Woche des Gedenkens“ mit der seit dem Jahr 2000 in Anlehnung an die Initiative des früheren Bundespräsidenten Roman Herzog in Deutschland der Opfer des Nationalsozialismus gedacht wurde, im Rahmen der Bergedorfer 850-Jahr-Feier durchzuführen. Auch die hieraus hervorgegangene AG Gedenken hat keine eigene Rechtspersönlichkeit.

4) Sieht das Bezirksamt speziell vor dem Hintergrund des Petitums 5 der Drucksache - 22-0324 einen Konflikt mit der Beteiligung einiger Gruppen und Parteien am Rathausbündnis? Wenn nein, warum nicht?

5) Wie beurteilt das Bezirksamt in Bezug auf das Rathausbündnis die eigene Neutralitätspflicht, Verfassungstreuepflicht, das Mäßigungs- und Zurückhaltungsgebot, sowie die Loyalitätspflicht?

Das Bergedorfer Rathausbündnis steht für ein gemeinsames Werteverständnis und zieht seinen eigenen Wert insbesondere daraus, gegen Rechtsextremismus gemeinsam einzustehen, demokratische Kräfte beim Einsatz für unsere Werteordnung zu unterstützen und zu bündeln. und so einen friedlichen Gegenpol zu spalterischen, extremistischen oder auch gewalttägigen Bewegungen zu bilden.

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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Lokalisation Beta
Neuengamme

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