Zustand der Fahrbahn- und Radverkehrsflächen im Ladenbeker Furtweg
Letzte Beratung: 18.12.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.4
Kleine Anfrage
der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Unbehauen, Schander
und AfD Fraktion Bergedorf
Die Bewohner des Ladenbeker Furtwegs haben auf erhebliche Schäden der dortigen Verkehrsflächen hingewiesen. Nach ihrer Darstellung befinden sich sowohl die Fahrbahn als auch die beidseitigen Radwege auf weiten Strecken in einem stark beeinträchtigten Zustand. Insbesondere die Radwege weisen zahlreiche und teils tief ausgeprägte Risse auf, die über längere Abschnitte auftreten.
Nach Einschätzung der meldenden Anwohner stellen diese Schäden nicht nur eine deutliche Einschränkung für den Radverkehr dar, sondern bergen darüber hinaus ein relevantes Unfallrisiko, vor allem für Kinder, ältere Menschen und Nutzer mit eingeschränkter Mobilität.
Unklar ist, ob dem Bezirksamt der Zustand bereits bekannt ist, ob entsprechende Prüfungen erfolgt sind und ob Maßnahmen zur Instandsetzung geplant oder priorisiert wurden. Um den Sachverhalt zu klären und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer langfristig zu gewährleisten, werden folgende Fragen gestellt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Das Bezirksamt Bergedorf nimmt wie folgt Stellung:
Ja, der Zustand ist durch regelmäßige Befahrungen und Begehungen bekannt.
Es gab eine ZEB-Befahrung im Jahr 2024. Die Auswertung liegt jedoch noch nicht vor.
Siehe Pkt. 2. Die Wegewarte dokumentieren fortlaufend herausstechende Mängel an Fahrbahn und Gehweg.
Es ist geplant den Abschnitt zwischen Billwerder Billdeich und Friedrich-Frank-Bogen Süd sowohl in der Nebenfläche als auch der Fahrbahn zu sanieren. Dieses ist für das 2./3. Quartal 2026 vorgesehen.
Des Weiteren werden je nach finanzieller Zusage durch die BVM weitere kleinere Abschnitte Fahrbahn zwischen Billwerder Billdeich und Dünenweg saniert.
Die Knotenpunkte Billwerder Billdeich, Friedrich-Frank-Bogen Süd und die neue Anbindung an die B5 werden durch weitere Maßnahmen in Zukunft erneuert bzw. hergestellt.
Auf Grund der nicht ausreichenden konsumtiven Mittel, die dem Bezirk für Sanierungsarbeiten zur Verfügung stehen, können zum Teil nur die Abschnitte saniert werden, welche im besonderen Maße Schäden aufweisen. Weitere Faktoren sind auch das Vorhandensein von Schulen, Kitas oder Seniorenheimen in diesen Abschnitten. Bei der Entscheidung über die zu sanierenden Straßen wird sich vorrangig an die ZEB-Bewertungen orientiert.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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