22-0577.01

Welche Nutzungsdaten der Switch-Punkte liegen der Behörde vor?

Antwort

Letzte Beratung: 18.12.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.7

Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg. Froh, Wegner, Eggebrecht und Fraktion der CDU

Im Rahmen der Antwort auf das letzten Auskunftsersuchen zu den Nutzungszahlen der Switch-Punkte teilte die zuständige Behörde mit, dass keine bereinigten Daten von den Carsharing-Anbietern zur Nutzung der einzelnen hvv switch Punkte im Tages-/Wochenverlauf vorlägen. Die Carsharing-Anbieter würden lediglich monatlich aggregierte Nutzungsdaten je hvv switch Punkt bereitstellen, die quartalsweise übermittelt würden. Auf dieser Basis könnten die Nutzungsentgelte berechnet werden. Die von den Carsharing-Anbietern übermittelten Nutzungsdaten würden im Rahmen der verfügbaren Kontrollmöglichkeiten regelmäßig überprüft.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

1. Welche monatlichen Nutzungsdaten für die Bergedorfer Switch-Punkte wurden seit September 2024 von den Carsharing-Anbietern übermittelt? (Bitte pro Monat für jeden Bergedorfer Switch-Punkt auflisten)

Eine Offenlegung von Nutzungsdaten für hvv switch Punkte ist nicht möglich, da sie Rückschlüsse auf einzelne Carsharing-Anbieter ermöglichen und somit nicht mit den zwischen den Carsharing-Anbietern und der HOCHBAHN vertraglich vereinbarten Vertraulichkeitsregelungen vereinbar sind.

2. Wie ist die Kontrolle der übermittelten Nutzungsdaten der Switch-Punkte seitens der zuständigen behördlichen Stellen ausgestaltet?

3. Welche behördlichen Stellen übernehmen die Kontrolle?

Die HOCHBAHN überprüft die durch die Carsharing-Anbieter übermittelten Nutzungsdaten im Rahmen der verfügbaren Verfahren auf Plausibilität.

4. Wann haben Kontrollen seit September 2024 stattgefunden? (Soweit die genauen Daten nicht zu Verfügung stehen, dann bitte hilfsweise angeben, wie oft seit September 2024)

Die Plausibilitätsprüfung erfolgt regelmäßig nach Bereitstellung der Daten durch die Carsharing-Anbieter.

Petitum/Beschluss

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