22-0577

Welche Nutzungsdaten der Switch-Punkte liegen der Behörde vor?

Auskunftsersuchen nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg. Froh, Wegner, Eggebrecht und Fraktion der CDU

Im Rahmen der Antwort auf das letzten Auskunftsersuchen zu den Nutzungszahlen der Switch-Punkte teilte die zuständige Behörde mit, dasskeine bereinigten Daten von den Carsharing-Anbietern zur Nutzung der einzelnen hvv switch Punkte im Tages-/Wochenverlauf vorgen. Die Carsharing-Anbieter rden lediglich monatlich aggregierte Nutzungsdaten je hvv switch Punkt bereitstellen, die quartalsweise übermittelt würden. Auf dieser Basis könnten die Nutzungsentgelte berechnet werden. Die von den Carsharing-Anbietern übermittelten Nutzungsdaten würden im Rahmen der verfügbaren Kontrollmöglichkeiten regelmäßig überprüft.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Welche monatlichen Nutzungsdaten für die Bergedorfer Switch-Punkte wurden seit September 2024 von den Carsharing-Anbietern übermittelt? (Bitte pro Monat für jeden Bergedorfer Switch-Punkt auflisten)
  1. Wie ist die Kontrolle der übermittelten Nutzungsdaten der Switch-Punkte seitens der zuständigen behördlichen Stellen ausgestaltet?
  1. Welche behördlichen Stellen übernehmen die Kontrolle?
  1. Wann haben Kontrollen seit September 2024 stattgefunden? (Soweit die genauen Daten nicht zu Verfügung stehen, dann bitte hilfsweise angeben, wie oft seit September 2024)
Petitum/Beschluss

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Anhänge

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