Öffentliche Tanzflächen und Unterstützung des Tanzsportes im Bezirk Bergedorf
Letzte Beratung: 18.12.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.2
Kleine Anfrage
der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Unbehauen, Schander
und AfD Fraktion Bergedorf
Bewegung ist ein zentraler Bestandteil von Gesundheit, Teilhabe und sozialem Miteinander ist. Während immer wieder ambitionierte Programme wie die „Active City“-Strategie präsentiert werden, zeigt sich im Bezirk Bergedorf, dass viele dieser Ziele kaum in der Lebensrealität der Bürgerinnen und Bürger ankommen.
Gerade das Tanzen – eine niedrigschwellige Form der Bewegung, die Menschen aller Altersgruppen verbindet – findet im Bezirk nahezu ausschließlich in Innenräumen, Vereinen oder Tanzschulen statt. Öffentliche Tanzflächen, die frei zugänglich sind und kulturelle Ausdrucksformen auch außerhalb institutioneller Räume ermöglichen, scheinen dagegen kaum vorhanden zu sein oder werden vom Bezirk nicht aktiv gefördert.
Wenn der Bezirk ernsthaft Bewegung, Gesundheit und kulturelle Vielfalt unterstützen möchte, muss nachvollziehbar sein, welche öffentlichen Angebote es tatsächlich gibt, ob Einschränkungen bestehen, ob neue Flächen geplant sind und in welchem Umfang Tanzveranstaltungen bereits unterstützt wurden. Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, ob Bergedorf in diesem Bereich handelt – oder ob die oft propagierten Ziele einer aktiven, bewegungsfreundlichen Stadt lediglich auf dem Papier existieren.
Die AfD-Fraktion erwartet daher klare Auskunft zur tatsächlichen Situation des öffentlichen Tanzens im Bezirk Bergedorf.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Das Bezirksamt Bergedorf nimmt wie folgt Stellung:
Fehlanzeige
Fehlanzeige
Fehlanzeige
Fehlanzeige
Siehe Bericht Drucksache 21-2027.02
Darüber liegen keine dezidierten Informationen vor.
Der Tanzsport in den Bergedorfer Vereinen findet z.B. statt in:
Es werden auf Antrag Sondernutzungen öffentlicher Flächen zur Durchführung von kleineren Veranstaltungen, beispielsweise Tanzvorführungen, erteilt. In den Jahren zwischen 2012 und 2024 wurden hier insgesamt sechs Erlaubnisse erteilt
Fehlanzeige
Siehe Drucksache 21-2027; 21-2027.02 sowie Protokoll des Kulturausschusses vom 3.6.2024.
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