Ein Anwohner vom Neuengammer Hinterdeich stellt dar, dass der seit 2 Jahren stattfindende Cannabisanbau zur Geruchsbelästigung in der Nachbarschaft führt.
In der Bürgersprechstunde habe man die Sorgen der Bezirksamtsleiterin vorgetragen und erfahren, dass ein Verfahren nach § 35 Baugesetzbuch eingeleitet werden sollte. Aufgrund eines kürzlich erschienenen Artikels im Abendblatt, der eine Eskalation der Situation beschreibt, erkundigt sich der Sprecher nach dem aktuellen Stand des Verfahrens beim Bezirksamt und bittet um Stellungnahmen der Beteiligten.
Frau Schmidt-Hoffmanninformiert darüber, dass sich die baurechtliche Zulässigkeit der Nutzung der Gewächshäuser zum Cannabisanbau in der Nachbarschaft noch in der Prüfung befinde. Die Genehmigung nach dem Konsum-Cannabis-Gesetz sei hingegen vom zuständigen Bezirksamt Altona erteilt worden. Zudem weist sie darauf hin, dass Medienberichte nicht zwangsläufig den aktuellen behördlichen Verfahrensstand widerspiegeln.
Herr Emrichgibt an, dass seine Fraktion bereits Anfragen an das Bezirksamt und die zuständige Behörde gestellt habe, um Transparenz bezüglich der Genehmigungsverfahren für den Cannabisverein zu schaffen, da die Genehmigungsbehörde in Altona außerhalb ihres lokalen Einflussbereichs liege. Er betont, dass seine Fraktion zwar politisch gegen die Cannabis-Legalisierung und entsprechende Betriebe sei, jedoch als Kommunalpolitik die geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen akzeptiere und darauf achte, dass alle Genehmigungen sowie Emissions- und Grenzwerte eingehalten werden, um Beeinträchtigungen für die Anwohnerschaft möglichst gering zu halten. Dabei versichert er, die Sorgen der Anwohner nachvollziehen zu können.
Herr Krohn bedauert, dass SPD, Grüne und FDP das Cannabis-Gesetz eingeführt haben, wodurch es zu erheblichen Problemen wie Geruchsbelästigung und gesundheitlichen Beeinträchtigungen gekommen sei. Er kritisiert die CDU, die vor der Wahl versprochen habe, das Gesetz abzuschaffen, dies jedoch nicht umgesetzt habe und betont, dass das Gesetz negative Folgen für die Jugend habe, etwa Lernschwierigkeiten und Ausbildungsabbrüche.
Herr Veitbestätigt, dass die SPD-Fraktion die Cannabis-Legalisierung grundsätzlich unterstütze und betont, dass diese durch Bundes- und Hamburger Ausführungsgesetze geregelt sei. Er verweist darauf, dass die Bezirksverwaltung in Bergedorf derzeit prüft, ob alle gesetzlichen Vorgaben, insbesondere zur Geruchsbeseitigung, technisch umgesetzt werden. Die Ergebnisse dieser Prüfung sind abzuwarten und anstelle parteipolitischer Schuldzuweisungen solle der Fokus darauf liegen, das häusliche Umfeld der Betroffenen wieder wohnlich zu gestalten.
Der Anwohner erkundigt sich nach den Regelungen zum Kindeswohl im Cannabis-Gesetz, insbesondere hinsichtlich der vorgeschriebenen Abstände zu Schulen und Kitas und fragt, ob es einen Unterschied mache, ob 30 Kinder in einer Kita oder 30 Kinder in unmittelbarer Nähe an einer Straße betroffen sind.
Herr Veiterläutert, dass es rechtlich einen Unterschied mache, ob die Kinder einer Kita betroffen seien. Er weist darauf hin, dass bundesweit, auch in den Vier- und Marschlanden, vermehrt Cannabis angebaut werde, was zuvor aufgrund guter Filteranlagen weniger auffiel. Aus seiner Sicht sei es richtig, den illegalen Drogenmarkt, der schwer kontrollierbar sei, so zu regulieren, dass keine gefährlichen Substanzen verkauft werden. Dabei sei es jedoch essenziell, die Betroffenen in ihrem häuslichen Umfeld möglichst wenig zu belasten, was auf lokaler Ebene sichergestellt werden könne.
Frau Brodbeckbegrüßt die gestellten Fragen, da sie zur Auseinandersetzung mit dem Cannabiskonsum in der Gesellschaft und zum Abbau bestehender Hürden führen. Sie hofft, dass diese Diskussionen auch auf andere Drogen ausgeweitet werden, insbesondere im Hinblick auf einen geplanten Antrag zur Trinkerszene, um gesellschaftliche Umgangsweisen mit verschiedenen Substanzen zu reflektieren.
"Überlastungen im Bezirksamt Bergedorf - Der Senat muss handeln!"
angemeldet von der Fraktion LINKE
Frau Feiler-Siegertberichtet, dass zwischen Juli 2024 und September 2025 im Bezirksamt Bergedorf 49 Überlastungsanzeigen von Mitarbeitenden eingegangen sind, die auf ein strukturelles Problem hinweisen. Diese Anzeigen stammen aus verschiedenen Dezernaten und begründen sich vor allem mit ungeplantem Personalausfall, erhöhtem Arbeitsanfall und unbesetzten Stellen, was zu verzögerter und qualitativ mangelhafter Arbeit führe. Trotz Versuchen des Bezirksamts, durch Optimierung, Priorisierung, Neueinstellungen u.a. von befristetem Personal gegenzusteuern, seien alle Standardmaßnahmen ausgeschöpft und nicht ausreichend, sodass grundsätzliche Veränderungen notwendig seien. Sie verweist auf die hohe Anzahl von unbesetzten Stellen in Hamburg und die Verdreifachung der ausgeschriebenen Stellen im Personalservice zwischen 2018 und 2024, was zu einer Rückstellung anderer Aufgaben und weiteren Überlastungsanzeigen führe. Frau Feiler-Siegertbetont, dass Überlastungsanzeigen kein leichtfertiger Schritt seien und die tatsächliche Belastung oft höher liege als gemeldet. Die Überlastung beeinträchtige nicht nur die Mitarbeitenden, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger Bergedorfs, etwa bei der Bearbeitung von Wohngeldanträgen oder der Verfolgung illegaler Zweckentfremdung von Wohnraum, für die personelle Kapazitäten fehlten. Besonders alarmierend sei die prognostizierte Realbesetzung von weniger als 40 % in der Wohngeldstelle aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle, was existenzielle soziale Folgen habe. Sie kritisiert, dass der Senat statt einer Stärkung der Bezirksämter ein Gesetz beschließe, das in deren demokratische Selbstverwaltung eingreife, und fordert stattdessen nachhaltige Lösungen mit mehr unbefristetem, qualifiziertem Personal, besserer Digitalisierung, verbesserten Arbeitsbedingungen und einer ernsthaften Priorisierung der Bezirksämter. Sie warnt vor einer systematischen Aushöhlung der bezirklichen Handlungsfähigkeit und fordert echte Entlastung für die Mitarbeitenden sowie eine funktionierende Verwaltung für die Menschen in Bergedorf.
Herr Emrich erklärt für die CDU-Fraktion dass aus ihrer Sicht kein politischer Handlungsbedarf bezüglich der Überlastungsanzeigen im Bezirksamt Bergedorf bestehe, da für jede Anzeige bereits Maßnahmen zur Verbesserung ergriffen würden. Er betont, dass Überlastungsanzeigen nicht auf einen bevorstehenden Burnout hindeuten, sondern lediglich auf Verzögerungen bei der termingerechten Aufgabenerledigung, was auch in der Privatwirtschaft vorkomme. Unvermeidbare Personalausfälle und schwankende Arbeitsbelastungen seien normal und müssten über die Zeit ausgeglichen werden, wobei ein Personalüberbau im Bezirks-amt abgelehnt werde. Die Personalgewinnung sei aufgrund höherer Gehälter in Fachbehörden ohnehin schwierig. Insgesamt sei das Bezirksamt arbeitsfähig und Einzelfälle stellten kein grundsätzliches Problem dar.
Frau Brodbeck betont, dass die Fachkräftegewinnung, insbesondere die Integration von Menschen mit ausländischen Abschlüssen, ein erhebliches Potenzial für die Verwaltung in Hamburg darstelle. Dabei verweist sie auf ein Berliner Projekt, das Hochschulabsolventen aus dem Ausland für Verwaltungstätigkeiten qualifiziere und wünscht sich eine ähnliche Initiative in Hamburg. Zudem fordert sie, dass die Verwaltung ihre Rekrutierungsstrategien anpassen und der Gesetzgeber Rahmenbedingungen schaffen müsse, um die Weiterbildung und Beschäftigung von Zugewanderten zu erleichtern.
Herr Krohn bedauert, dass beim Bezirksamt Bergedorf nicht alle Planstellen besetzt sind, da es teilweise an qualifizierten Fachkräften mangelt. Er fordert, dass das Bezirksamt weiterhin bestrebt sein müsse, alle Planstellen zu besetzen. Zudem verweist er auf das Megaprojekt Oberbillwerder, das aufgrund des Bevölkerungszuwachses möglicherweise einen zusätzlichen Bedarf an Planstellen erfordere.
Herr Gündogan führt aus, dass Überlastungsanzeigen in der Verwaltung primär auf den Fachkräftemangel, die zunehmende Komplexität der Aufgaben und steigende Bürgererwartungen zurückzuführen sind und nicht zwingend auf eine Dysfunktionalität der Verwaltung hinweisen. Er betont, dass die Verwaltung pragmatisch und sowohl kurzfristig als auch langfristig entlastende Maßnahmen ergreift, etwa durch befristete und dauerhafte Stellen. Die Reform zur Wahl der Bezirksamtsleitungen diene gezielt der Entlastung der Verwaltung, wobei der politische Wille der Bezirksversammlungen weiterhin gewahrt bleibe. Abschließend bewertet er die Bergedorfer Verwaltung als transparent und handlungsfähig.
Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen einstimmig beschlossen.
Die Anfrage wird zur Kenntnis genommen.
Die Anfrage wird zur Kenntnis genommen.
Die Anfrage wird zur Kenntnis genommen.
Die Anfrage wird zur Kenntnis genommen.
Die Anfrage wird zur Kenntnis genommen.
Die Anfrage wird zur Kenntnis genommen.
Es werden keine Anfragen gestellt.
Die Antwort wird zur Kenntnis genommen.
Die Antwort wird zur Kenntnis genommen.
Die Anfrage wird zur Kenntnis genommen.
Die Anfrage wird zur Kenntnis genommen.
Die Anfrage wird zur Kenntnis genommen.
Die Anfrage wird zur Kenntnis genommen.
Die Anfrage wird zur Kenntnis genommen.
Die Anfrage wird zur Kenntnis genommen.
Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.
Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.
Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.
Die Drucksache wird zur Kenntnis genommen.
Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.
Die Drucksache wird einstimmig beschlossen.
Beratung im Hauptausschuss mit Ermächtigung zur abschließenden Beschlussfassung.
Herr Wegner stellt fest, der Bezirksversammlung stünden jährlich Fondmittel in Höhe von rund 1,75 Millionen Euro zur Verfügung, um politisch relevante Vorhaben im Bezirk zu fördern, wobei ein großer Teil für zwingende Aufgaben wie die Finanzierung der Bürgerhäuser verwendet wird. Er kritisiert die unzureichende Finanzierung durch den Senat, die die politischen Gestaltungsmöglichkeiten einschränkt. Als Schwerpunkte für das kommende Jahr nennt er die Finanzierung der Badewachten an den Badeseen, die Förderung des Gebietes Bergedorf-West, die soziale Infrastruktur sowie den Theaterbetrieb im KörberHaus und den Sportpark am Schillerufer. Die CDU legt besonderen Wert auf den Sport, insbesondere auf die Unterstützung von Pflegemaßnahmen an Sportplätzen, die von Sportvereinen übernommen wurden. Insgesamt betont er, dass trotz Kompromissen viele Projekte aus den verfügbaren Fonds gefördert werden können, um den Bezirk Bergedorf weiterzuentwickeln.
Frau Feiler-Siegertberichtet, dass im Bezirk Bergedorf zahlreiche vielfältige und wichtige Projekte gefördert werden, die Integration, Kultur, Sport und soziale Beratung umfassen. Sie weist darauf hin, dass trotz großer Nachfrage nicht alle Projekte vollständig finanziert werden konnten und kritisiert die neue Förderrichtlinie des Quartiersfonds, die die Förderung auf drei Jahre begrenzt. Diese Regelung ermögliche zwar neuen Projekten den Zugang zu Mitteln, dürfe aber nicht dazu führen, dass etablierte und wichtige Einrichtungen wie Bürgerhäuser ihre Arbeit einstellen müssen. Sie fordert den Senat auf, diese langfristig bedeutsamen Institutionen dauerhaft in die Regelfinanzierung zu übernehmen, um eine stabile soziale Infrastruktur im Bezirk zu gewährleisten, ohne dabei die Förderung neuer Projekte zu behindern.
Frau Kramer erläutert, dass über Mittel in Höhe von rund 1,7 Millionen Euro beschlossen werden sollen, davon 1,2 Millionen aus dem Quartiersfonds, eine halbe Million aus dem Gestaltungsfonds und der Rest aus einem Förderfonds, der Prämien für Wohnungsneubau enthält. Sie betont, dass der Hamburger Senat und die Finanzbehörde die Bedarfe der Bezirke anerkennen, obwohl die Wohnungsbauziele nicht erreicht wurden, und dass diese finanzielle Unterstützung die ehrenamtliche Struktur im Bezirk sichert. Zudem hebt sie hervor, dass durch die frühzeitige Beschlussfassung Planungssicherheit für die Projekte geschaffen wird. Wichtig sei ihr, politischen Spielraum in der Finanzierung zu erhalten und darauf hinzuweisen, dass Projekte sich nach einer gewissen Zeit andere Finanzierungsquellen erschließen müssen, da eine dauerhafte Abhängigkeit von bezirklichen Mitteln nicht tragbar sei. Das Bezirksamt unterstütze dabei, doch die nachhaltige Finanzierung müsse breiter aufgestellt werden. Abschließend freut sie sich über die interfraktionelle Zusammenarbeit bei der heutigen Entscheidung.
Herr Krohn begrüßt es, dass hervorragende Projekte wie die zukünftige Badewacht am See Hinterm Horn und die freiwilligen Feuerwehren in Bergedorf gefördert werden, da diese als lebensrettende Einrichtungen besondere Unterstützung benötigen. Zudem werden auch Bürgerhäuser finanziell bedacht, deren Förderung die AfD-Fraktion befürworte. Er bedauert, dass bei der Vergabe der Sondermittel eine Priorisierung erfolgen müsse, wodurch einige Projekte leider gestrichen werden müssten.
Frau Brodbeckbetont, dass die Vorlage des Bezirksamtes im politischen Einvernehmen nahezu unverändert beschlossen wurde und kritisiert übertriebene Darstellungen des Arbeitsaufwands. Sie hebt hervor, dass in Bergedorf bedeutende Projekte unterstützt werden, insbesondere solche, die keine Finanzierung auf Bundes- oder Landesebene erhalten, aber für die Menschen vor Ort wichtig seien. Die Fraktion GRÜNE stehe klar hinter der Finanzierung dieser Projekte, um strukturelle Finanzierungslücken auszugleichen und das Wachstum sowie die Lebensqualität in Bergedorf zu sichern.
Die Drucksache wird einstimmig beschlossen.
Die Drucksache wird einstimmig beschlossen.
Beratung im Hauptausschuss mit Ermächtigung zur abschließenden Beschlussfassung.
Beratung im Hauptausschuss mit Ermächtigung zur abschließenden Beschlussfassung.
Beratung im Hauptausschuss mit Ermächtigung zur abschließenden Beschlussfassung.
TOP nächste Sitzung.
Herr Jarchowfasst den zeitlichen Ablauf zusammen und berichtet, dass die Diskussion um die Erhaltungsverordnung für das Gojenbergsviertel eine lange Vorgeschichte habe, die bis 2009 mit dem Bauplanverfahren 106 „Bergedorfer Villengebiete“ zurückreiche. Die Fragestellung wurde durch einen CDU-Antrag aufgegriffen, der eine Erhaltungsverordnung anstrebte, da bereits Veränderungen im Viertel Anlass zur Sorge gaben. Die damalige Koalition aus SPD, Grünen und FDP, federführend die FDP, brachte das Thema weiter voran, insbesondere aufgrund eines Neubaus, der sich nicht in das städtebauliche Bild des Viertels aus den 1920er Jahren einfügte, das als Beispiel des Neuen Bauens gilt. Im Dezember 2022 stellte die Koalition einen Antrag zur Untersuchung, ob die Voraussetzungen für eine Erhaltungsverordnung nach § 172 BauGB vorliegen, was im Dezember 2023 mit einem Aufstellungsbeschluss des Bezirksamts weiterverfolgt wurde. Anfang 2024 meldete sich die betroffene Öffentlichkeit kritisch zu Wort und bevorzugte statt der Erhaltungsverordnung eine Gestaltungsverordnung nach § 81 HBauO, da diese ohne Genehmigungsvorbehalt auskomme und ein verfahrensfreieres Vorgehen ermögliche. Die politische Debatte führte zu einer Anhörung im November 2024, bei der die Kritik an der Erhaltungsverordnung bestätigt wurde. CDU und SPD nahmen dieses Votum auf und entschieden, den Status quo des Viertels beizubehalten. Im Juni 2024 erfolgte zudem ein Austausch mit Grundeigentümern, wobei auch auf die ab 2026 geltende Novellierung der Hamburger Bauordnung verwiesen wurde. Die gutachterliche Untersuchung bestätigte, dass die städtebauliche Gestalt des Viertels erhalten geblieben ist, was die Voraussetzung für die Erhaltungsverordnung erfüllt hätte, jedoch zeigte sich, dass die bauliche Entwicklung insgesamt akzeptabel ist. Er betont, dass das Verfahren trotz seines Endes nicht umsonst war, da es zu einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Viertel führte, die sowohl von Anwohnern als auch für den Bezirk von Wert ist. Als Ergebnis des Verfahrens existiert ein Gestaltungsleitfaden, der als unverbindliche Orientierungshilfe für zukünftige Veränderungen dienen kann. Abschließend kündigt er an, den Beschluss vom 14. Dezember 2023 mit dem vorliegenden Antrag aufzuheben.
Frau Schmidt-Hoffmann bestätigt, dass die ausführliche Prüfung in jedem Fall einen Nutzen für die weiteren Verfahren habe.
Herr Emrichstellt fest, dass die Erhaltungsverordnung für das Gojenbergsviertel ohne verbindlichen Leitfaden und ohne Ergebnis abgeschlossen wird. Ursprünglich sei das Verfahren initiiert worden, um den Schutz der schützenswerten Altbausubstanz vor überdimensionierten Neubauten zu gewährleisten, die sich aufgrund unzureichender Bebauungspläne und fehlender Gestaltungsregeln nicht in die Umgebung einfügen. Er verweist auf ein konkretes Beispiel, bei dem ein historisches Gebäude durch einen unpassenden Neubau ersetzt wurde und betont, dass die Erhaltungsverordnung als Instrument gewählt wurde, da eine Anpassung der Bebauungspläne zu langwierig wäre und die Gestaltungsverordnung aufgrund der Hamburger Bauordnung wenig wirksam sei. Die Verordnung sollte vor allem die Nachbarschaft vor massiver Bebauung schützen und den besonderen Charakter des heterogenen Viertels bewahren. Im Verlauf der Bürgerbeteiligung seien Bedenken geäußert worden, insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Abstimmungen über Kleinigkeiten wie Zaunfarben oder die Anordnung von Photovoltaik-Modulen, was sowohl für die Verwaltung als auch für die Bürger eine unnötige Belastung darstelle. Zudem entstehe durch die Ermessensspielräume der Verordnung Unsicherheit und Abhängigkeit von politischen Mehrheiten, was zu Verzögerungen und höheren Kosten führe. Nach einer erneuten Prüfung und Gesprächen mit der Initiative habe man festgestellt, dass sich negative Beispiele während der Aussetzung der Verordnung nicht gehäuft hätten und es auch gelungene Neubauten gebe, die sich harmonisch ins Viertel einfügen. Die politische Abwägung komme daher zu dem Schluss, dass die Nachteile der Erhaltungsverordnung die Vorteile überwiegen und sie nicht zwingend erforderlich sei. Herr Emrichbetont, dass man den Anwohnern vertraue, sich eigenverantwortlich um ihre Gebäude und den Schutz des Gebiets zu kümmern und dass das Verfahren im Sinne der Bürgerkritik endgültig beendet wird. Er dankt dem Bezirksamt für die Unterstützung bei der Umsetzung dieser Entscheidung.
Herr Dr. Dahms erklärt, dass die Erhaltungsverordnung nicht rückblickend auf vergangene Fehlentwicklungen abziele, sondern zukunftsorientiert verhindern soll, dass bestehende negative Veränderungen sich fortsetzen. Er bestätigt, dass größere Neubauten üblich sind und erläutert die Praxis, dass bei Mehrfamilienhäusern oft eine Verdoppelung der zulässigen Wohnungsanzahl erfolgt. Die Diskussion um Zaunfarben weist er zurück, da solche Regelungen bereits durch das Baugesetzbuch abgedeckt sind und nichts mit der Erhaltungsverordnung zu tun haben. Er verweist auf den einstimmigen Beschluss der Bezirksversammlung zur Aufstellung der Erhaltungsverordnung und das kostenintensive städtebauliche Gutachten, das als Grundlage dient. Trotz des Ausstiegs der größten Fraktionen, die gegen die Verordnung stimmen, betont er, dass die Zukunft zeigen wird, ob die historische Struktur des Gojenbergs weiter zerstört wird. Herr Dr. Dahms weist darauf hin, dass wirtschaftliche Rahmenbedingungen derzeit Spekulationen und Bautätigkeiten dämpfen, was unabhängig von der Verordnung sei. Er bedauert, dass keine Kompromisse erzielt wurden, etwa durch eine Fokussierung der Verordnung auf den Kernbereich des Gojenbergs und den Ausschluss bereits stark mit Neubauten durchsetzter Randbereiche wie Glindersweg und Schulenbrooksweg, wo der Widerstand der Einzelhauseigentümer am größten ist. Zudem kritisiert er, dass die große Gruppe der Mieter genossenschaftlicher Wohnungen, die die Erhaltungsverordnung unterstützen, in der Debatte vernachlässigt wurde. Abschließend betont er, dass man die Entwicklung weiterhin genau beobachten werde und bei Bedarf auf das städtebauliche Gutachten zurückgreifen könne, um eine modifizierte Erhaltungsverordnung zu erarbeiten.
Herr Graßhofferklärt für die Fraktion LINKE, der Antrag zur Aufhebung des Erlassverfahrens für die städtebauliche Erhaltungsverordnung im Gojenbergsviertel gefährde die historische Substanz und die Wohnqualität des Stadtteils. Er betont, die Mehrheit der Bezirksversammlung habe erst kürzlich beschlossen, das Verfahren bis zur neuen Hamburgischen Bauordnung, die 2026 in Kraft treten werde, ruhen zu lassen, und kritisiert das beschleunigte Vorgehen als Missachtung langfristiger städtebaulicher Planung. Die Fraktion LINKE setze sich weiterhin für den Schutz des Viertels ein, da die Erhaltungsverordnung notwendig sei, um großflächige Neubauten und Versiegelungen zu verhindern und lehne den Antrag als rückschrittlich ab.
Frau Brodbeckinformiert darüber, dass das Verfahren zum Schutz des Gojenbergsviertels in Bergedorf eingestellt werde, da die Erhaltungsverordnung den Anforderungen nicht gerecht werde und Eigentümer durch den Verfahrenszwang belastet seien. Sie betont, dass zwischen Denkmalschutz und vollständiger Genehmigungsfreiheit eine rechtliche Lücke bestehe, die durch Verwaltungsabsprachen nicht geschlossen werden kann. Die Erhaltungsverordnung hätte ein wirksames Instrument sein können, ihr Scheitern zeige jedoch den dringenden Bedarf an praxistauglichen gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Baukultur, ohne die Eigentümer zu überfordern. Frau Brodbeck verweist auf die Veränderung des Schulenbrooksweges als Beispiel für den Verlust städtebaulicher Identität und appelliert an die Bundespolitik, rechtlich wirksame und verhältnismäßige Instrumente zu schaffen, während sie zugleich die Bereitschaft signalisiert, weiter über einen modifizierten Erhaltungsverordnungsvorschlag zu beraten.
Herr Emrich stellt fest, dass das Thema heute abschließend behandelt würde und keine weitere Befassung in der Zukunft zugelassen würde. Er erkennt an, dass die FDP und die LINKE eine abweichende Meinung vertreten, hält jedoch daran fest, das Thema verbindlich und dauerhaft zu beenden, da weder Verwaltung noch Bürger eine erneute Diskussion akzeptieren würden.
Frau Brodbeck gibt zu bedenken, dass alle am Gojenberg einen Preis für die aktuellen Entwicklungen zahlen werden und sieht es als Teil ihrer politischen Arbeit, dies klar zu kommunizieren. Sie erkennt den Druck an, dem manche nachgeben, fordert jedoch, dass diejenigen, die diesen Weg mitgehen, auch die Verantwortung für die langfristigen Folgen übernehmen, insbesondere wenn der Gojenberg in zehn oder zwanzig Jahren nicht mehr in seiner jetzigen Form existiere.
Auf Nachfrage von Frau Jacobsen stellt Herr Emrich abschließend fest, dass die Bürger befragt wurden, ob sie einen stärkeren Schutz des Gebietes wünschen, auch wenn dies bedeutet, jede Kleinigkeit abstimmen zu müssen und Unsicherheiten durch mögliche Verfahren in Kauf zu nehmen. Die Antwort sei negativ ausgefallen, weshalb mögliche Veränderungen an einzelnen Gebäuden akzeptiert werden müssten.
Der Antrag wird bei Gegenstimmen der LINKEN und FDP und Enthaltung der GRÜNEN mehrheitlich beschlossen.
Herr Frohberichtet, dass bereits 2018 und 2020 Anträge zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit an der Autobahnausfahrt Curslack Richtung Geesthacht gestellt wurden, jedoch bislang kaum Maßnahmen erfolgten. Die Polizei habe den Bereich als Unfallhäufigkeitsstelle mit schweren Schäden eingestuft und eine Tempo-30-Zone eingerichtet, deren Wirksamkeit aufgrund schlechter Sichtverhältnisse und fehlender Schutzstreifen bezweifelt werde. Er fordert daher zeitnah einen dauerhaften Rückschnitt des Grünbewuchses, eine Anpassung der Leitplanken sowie die Prüfung einer Lichtzeichenanlage, insbesondere vor dem Hintergrund der ab Januar 2026 geplanten Verkehrslenkung über diese Anschlussstelle.
Herr Roßborgerklärt, die Entschärfung der Gefahrenstelle sei sinnvoll und bittet um Unterstützung des Antrages.
Herr Detmergibt an, dass die Darstellung zutreffend sei und der Verkehrssicherheit diene. Er erklärt, dass die Fraktion GRÜNE dem Antrag zustimmen und sich dem Antrag gerne anschließen würden, sofern SPD und CDU dem zustimmen.
Herr Jobsbestätigt, dass der betreffende Bereich als Unfallschwerpunkt bekannt sei, insbesondere mit schweren Unfällen und Personenschäden. Er hält eine Tempo-30-Zone für ein geeignetes Mittel zur Unfallreduktion, betont jedoch, dass deren Wirksamkeit durch begleitende Maßnahmen wie Geschwindigkeitskontrollen und die Ahndung von riskanten Wendemanövern verbessert werden könne. Die Prüfung der Installation einer Ampelanlage bewertet er als sinnvoll, da Ampeln im Vergleich zu Schildern eine höhere Beachtung erfahren. Trotz Bedenken hinsichtlich des Energieverbrauchs und des Verlusts von Grünflächen unterstützte die Fraktion LINKE den Antrag.
Herr Krohnäußert die Hoffnung, dass die geplante Ampelanlage keinen Rückstau auf der Autobahn verursache, bewertet die Maßnahme jedoch positiv, da sie schnell umsetzbar, kostengünstig und potenziell lebensrettend sei, weshalb die AfD-Fraktion ihre Zustimmung signalisiere.
Frau Schmidt-Hoffmann weist auf die fachliche Zuständigkeit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und der Autobahn GmbH hin.
Der Antrag wird einstimmig beschlossen.
Herr Detmer berichtet, dass die Ankündigung der Deutschen Bahn, den Fernverkehrshalt in Bergedorf zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 komplett zu streichen, auf Unverständnis bei der Bevölkerung stößt. Er erläutert, dass die Auswirkungen erst nach Abschluss der Generalsanierung der StreckeHamburg-Berlin im April 2026 spürbar werden, da dann nur noch Fernzüge ohne Halt durch Bergedorf fahren würden, obwohl hier rund 200.000 Menschen leben. Er verweist auf das Ziel des Deutschlandtakts, der einen zweistündigen Fernverkehrshalt vorsehe und betont, dass jeder Halt in Bergedorf den stark frequentierten Hamburger Hauptbahnhof entlaste. Zudem nennt er die Bekämpfung der Verzögerungen bei Ausbauten auf der Strecke zwischen Hamburg und Sylt als Beispiel für notwendige parteiübergreifende Allianzen im Bundestag, die auch für den Fernverkehrshalt in Bergedorf gebildet werden sollten. Er hofft, dass insbesondere der SPD-Direktkandidat sich im Bundestag dafür einsetzt und begrüßt die Unterstützung von CDU und LINKEN für einen entsprechenden Antrag, um ein klares politisches Signal für den Erhalt und Ausbau der Fernverkehrshalte in Bergedorf zu setzen.
Der Antrag wird einstimmig beschlossen.
Herr Zaumgibt an, dass Hamburg bis 2027 die Anzahl der öffentlichen Ladepunkte für E-Autos von 3.000 auf 7.000 mehr als verdoppeln will. Die Wirtschaftsbehörde plane den flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur, wobei er bedauert, dass die Einrichtung neuer Ladeplätze nicht vorab im Verkehrsausschuss vorgestellt werde, um Einfluss auf Standorte und Anzahl zu nehmen. Herr Zaum begrüßt die Verkehrswende grundsätzlich, betont jedoch, dass ein Moratorium auf Bezirksebene, nicht durchsetzbar sei, da der Ausbau hamburgweit vom Senat gesteuert werde. Der Antrag würde daher abgelehnt.
Herr Krohnerklärt, dass die AfD sich für den Erhalt des Individualverkehrs einsetze, da Elektro-Ladesäulen oft ungenutzt blieben und PKW-Nutzer zunehmend diskriminiert werden. Er verweist auf den Senatsbeschluss, der den weiteren Parkplatzabbau stoppen soll, erkennt jedoch den bereits erfolgten Rückgang an. Zudem betont er den hohen ökologischen Aufwand bei der Herstellung und Entsorgung von Elektrofahrzeugen und bezweifelt deren Kosteneffizienz und Reichweite. Herr Krohnsieht das aktuelle Ziel der Politik darin, den PKW-Verkehr zu reduzieren und ärmere Bevölkerungsschichten durch die Forderung der E-Mobilität vom Autoverkehr auszuschließen, was er ablehne. Schließlich warnt er vor erheblichen Arbeitsplatzverlusten durch das Aus für Verbrennungsmotoren bis 2035, die durch Elektrofahrzeuge nicht ausgeglichen werden könnten.
Herr Veitzweifelt die Behauptung an, dass die ärmere Bevölkerung von einem auf Verbrennermotoren basierenden Autoverkehr profitieren würde, da Zahlen der Gesundheitsbehörde belegen, dass die Bevölkerung, die an den emissionsbelasteten Straßen in Hamburg lebt, deutlich früher stirbt als ländliche Bewohner.
Der Antrag wird bei Ja-Stimmen der AfD mehrheitlich abgelehnt.
Eine solche Verbindung würde nicht nur die Pendler entlasten, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Verkehrswende leisten.
Frau Petersen-Griem stellt klar, dass das Anliegen, den ÖPNV zu stärken und weiterzuentwickeln, die gesamte Metropolregion Hamburg fördert. Davon profitieren neben den Bewohnern ebenso die Wirtschaft und der Tourismus. Eine solche Busverbindung würde auch Nutzern aus dem Landkreis Lüneburg eine klimafreundliche Alternative zum Auto bieten.
Insofern sei dieser Antrag richtig und gut. Die Taktung und Finanzierung bedürften jedoch noch einer Prüfung.
Herr Detmer begrüßt generell die Verbesserung im öffentlichen Nahverkehr. Jedoch liege die Entscheidung und Finanzierung beim Landkreis Lüneburg. Es sei zwar löblich, dass im Nahverkehrsplan ab 2026 eine direkte Verbindung von Bergedorf nach Lüneburg vorgesehen sei, aber schon 2018 gab es ein gutes Konzept mit einem konkret ausgearbeiteten Liniennetz, das aufgrund einer veränderten Priorisierung des Landkreises Lüneburg gescheitert sei. Dies zeige, dass Hamburg nur bedingt entscheiden könne, ob solche guten Projekte im öffentlichen Nahverkehr, die überwiegend außerhalb von Hamburg fahren, umgesetzt werden. Die Fraktion GRÜNE würde das Projekt jedoch begrüßen und stimme daher für diesen Antrag.
Herr Froh zählt exemplarisch einige Beschlüsse auf, die zwar interfraktionell beschlossen aber nicht umgesetzt wurden, weil entsprechende Haushaltsmittel Hamburg fehlen. Den Bürgern in Bergedorf und den Vier- und Marschlanden sei schwer verständlich zu machen, dass Geld ausgegeben für eine Strecke ausgegeben werde, deren Hauptinteresse klar bei den Lüneburgern liege. Es gebe interfraktionell ein Interesse daran, den Einzelhandel in Bergedorf zu stärken statt die Kaufkraft nach Lüneburg zu bringen.
Er bittet darum, den Antrag zur Beratung in den Fachausschuss für Verkehr und Inneres zu überweisen, um dort die Argumente noch einmal auszutauschen.
Herr Krohn hält es für möglich, dass sich die Kaufkraft zwischen Lüneburg und Bergedorf zumindest ausgleicht. Die AfD-Fraktion wird dem Antrag zustimmen.
Herr Jobs führt für die Fraktion LINKE aus, dass es gibt viele Gründe gebe, mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Lüneburg zu fahren. Der Bus sei ein gutes Instrument dafür, ihn tatsächlich zu nutzen und aufs Auto zu verzichten. Deshalb sei der Antrag wichtig um die Lüneburger mit einem deutlichen Votum aus Bergedorf zu unterstützen.
Die Überweisung wird mehrheitlich abgelehnt.
Der Antrag wird bei Gegenstimmen der CDU mehrheitlich beschlossen.
Herr Capeletti führt aus, dass auf die Bergedorfer Wochenmärkte neben regionalen Produkten und zusätzlichen Saisonprodukten auch die Möglichkeit böten, Kontakte zu pflegen.
Bedingt durch die aktuellen Planungen im Straßenbereich Bergedorfer Schloßstraße, Chrysanderstraße und Vienhagenweg und den zeitlich derzeit nicht absehbaren Neubaumaßnahmen bei Karstadt und dem Parkhaus, müsse die Situation nur des Bergedorfer Wochenmarkts genauer betrachtet werden. In Bergedorf stehen am Freitag im Schnitt 36 Einzelhändler, die mit sehr viel persönlichen Einsatz die Bergedorfer Innenstadt zusätzlich mitbeleben. Ein Gutachten habe gezeigt, dass zu Marktzeiten 5.000 statt normal 2.700 Fußgänger die Innenstadt nutzen. Der Antrag ziele darauf ab, zeitnah einen übergangsweisen Ausweichstandort in enger Abstimmung mit den Markthändlern zu finden. Hier sei die Erreichbarkeit des Marktes und die Möglichkeit, die eingekauften Lebensmittel ohne große Mühe zu Fuß, per Rad oder Kfz nach Hause zu bekommen, entscheidend. Für die Wochenmärkte seien die Bergedorfer Verwaltung und Abgeordneten verantwortlich, die rechtzeitig einen Ersatzstandort herstellen müssten. Der Bereich Alte Holstenstraße, Serrahnstraße und Bahnhofsvorplatz sei sein Favorit. Es gäbe sicherlich noch andere Stellen, die in den Untersuchungen aufgezeigt werden sollen.
Frau Brodbeck ist verwundert darüber, dass es eines Antrages bedarf. Sie hält es für selbstverständlich, dass die Verwaltung vor einer Umgestaltung der Chrysanderstraße prüft, wo der Wochenmarkt während der Bauphase stattfinden kann.
Zu Punkt 1 des Petitumsgibt sie zu bedenken, dass er die Verwaltung handlungsunfähig machen würde, da nicht einmal kleinste Anpassungen, selbst wenn sie für den Markt notwendig wären, gemacht werden dürften. Frau Brodbeckschlägt vor, wenn hinter dem Wort „keine“ das Wort „wesentlichen“einzufügen. AnsonstenwürdederPunkt 1 abgelehnt werden.
Herr Cantay bestätigt die Bergedorfer Wochenmärkte alszentralen kulturellen Treffpunkt. Angesichts der anstehenden Bauprojekte sei eine frühzeitige Prüfung möglicher ausweichender Standorte vernünftig und deshalb würde dem Antrag zugestimmt.
Der Antrag wird einstimmig mit wie folgt geändertem Petitum beschlossen:
Die Bezirksamtsleiterin wird aufgefordert:
- sicherzustellen, dass im betroffenen Gebiet keine wesentlichen Veränderungen der
Straßen- und Parkraumsituation vorgenommen werden, solange nicht feststeht, wo der
Bergedorfer Wochenmarkt übergangsweise einen neuen Standort finden kann…
Herr Detmer bedauert, dass in Boberg der Bordstein zwar angemessen hoch, der Wartebereich aber sehr schmal sei. Wenn die Busse ganz am Anfang der Haltestelle halten, was aufgrund der taktilen Leitelemente für seheingeschränkte Menschen sinnvoll sei, ist die zweite Tür auf der Höhe des Wartehäuschens. Somit kann dann die Klapprampe nicht immer ausgeklappt werden.
Seit dem Neubau der Brücke der B5 über die Bahngleise gebe es dem Haltebereich eine zusätzliche Busspur. Der Wartebereich für die Fahrgäste könne evtl. verbreitert werden und es wäre unproblematisch, die Rampe auszuklappen.
Herr Roßborg ist der Auffassung, das Problem könnte einfach gelöst werden, indem die Busfahrer angewiesen werden, näher vorzufahren, um die Barrierefreiheit zu verbessern Die Controlling-Liste des Verkehrsausschuss sei bereits aktuell sehr lang und könne nicht angemessen beraten werden.
Herr Jobs hält den Ansatz, Lösungen zu finden, damit mobilitätseingeschränkte Menschen, immer barrierefrei ein- und aussteigen können, für sinnvolle. Es sei vermutlich nur eine kleine Veränderung nötig, daher werde dem Antrag zugestimmt.
Herr Froh führt aus, dass die Bushaltestelle seit vielen Jahren nach den geltenden Vorschriften barrierefrei hergestellt und der erforderliche Platz für die Klapprampen der Busse vorhanden ist. Beschwerden habe es bisher nicht gegeben und das Problem könnte unbürokratisch geregelt werden, indem die Busse etwas früher zum Stehen kommen würden. Dann komme es zu keinem Problem mit der Klapprampe mehr.
Er bittet um Überweisung in den Fachausschuss für Verkehr und Inneres.
Der Antrag wird einstimmigzur Beratung in den Fachausschuss für Verkehr und Inneresüberwiesen.
Herr Gündogan erläutert, in dicht bebauten Städten staue sich oft die Hitze, wodurch die gefühlte Temperatur unangenehm steigen könne.Diese urbanen Wärmeinseln werden zukünftig zunehmen.Ein Pilotversuch am Jungfernstieg zeigte, dass es lokale Abkühlungen bis zu drei Grad Celsius gab, positives Feedback von der Bevölkerung kam und der Wasserverbrauch gering war.Ein ähnliches Projekt soll in Bergedorf getestet werden, um das Mikroklima, die Akzeptanz bei der Bevölkerung und die Effizienz von Wasser und Energie zu prüfen. Er bitte um Zustimmung.
Herr Krohn führt an, dass bisher im Jahr 2025 schon 127 Regentage in Hamburg verzeichnet wurden. Er frage sich, was besprüht werden soll und wie weit die Wirkung reicht. Die AfD-Fraktion halte das für Steuerverschwendung und Propaganda für die Klimakatastrophe und werde den Antrag ablehnen.
Herr Graßhoff bittet um Überweisung in den Fachausschuss für Umwelt und Klimaschutz. Der Antrag überzeuge auf den ersten Blick durch seine innovative Idee, doch gehe er nicht weit genug. Die Fraktion LINKE würde nicht nur auf temporäre Sprühanlagen setzen, sondern den Fokus auf nachhaltige und dauerhafte Maßnahmen richten. Die Priorisierung würde aktuell eher bei Trinkwasserspendern liegen.
Die Überweisung wird bei Ja-Stimmen der LINKEN und Enthaltung der FDPmehrheitlichabgelehnt.
Der Antrag wird bei Gegenstimmen derAfD und Enthaltung der FDPmehrheitlich beschlossen.
Ein gutes Beispiel dafür, dass eine Fußgängerampel für deutlich mehr Sicherheit sorgen kann, sei die Bushaltestelle am Rahel-Varnhagen-Weg beim Bürgerhaus. Dort wurde vor vielen Jahren eine Querungshilfe zusätzlich mit einer Fußgängerampel ausgestattet, was zu einem deutlichen Rückgang der Unfallzahlen geführt habe.
Der Antrag sehe vor, eine Fußgängerampel am Mittleren Landweg zu prüfen, um die Sicherheit der Kinder zu erhöhen.
Nach Auffassung von Herrn Froh ist der Antrag überflüssig und enthält falsche Informationen. Anfang 2025 trafen sich der Elternrat, die Schulleitung, die Polizei, die Verwaltung und Bezirkspolitiker vor Ort, um die Situation zu besprechen. Die Polizei stellte Maßnahmen zur Verbesserung vor, wie die Überwachung der Geschwindigkeit, die engmaschig durchgeführt wird. Es wurden bessere Markierungen und zusätzliche Verkehrszeichen für den Fußgängerweg angeordnet. Viele Maßnahmen wurden umgesetzt, bis auf die Beleuchtung. Es gab keine Diskussion über eine Lichtzeichenanlage. Beschwerden gibt es hauptsächlich zu den Schulbussen, die nicht dort halten, wo sie sollen. Die Fraktion GRÜNE als Antragsteller äußern zwar Bedenken über die Gefahren durch Baufahrzeuge für Oberbillwerder, stimmten dem Projekt als solchem jedoch zu. Am 4. November werden Bauabläufe und Verkehrsmaßnahmen in der Schule vorgestellt, daher schlägt Herr Froh vor, den Antrag in den Regionalausschuss zur Beratung zu überweisen.
Herr Veit kündigt an, die SPD-Fraktion werde nur einer Überweisung in den Regionalausschuss zustimmen, da der Antrag inhaltlich nicht ausgereift sei. Der Entschärfung der Situation habe Politik und auch die zuständige Polizei viele Stunden beschäftigt und es gebe angeordnete Verbesserungsmaßnahmen, die bisher nicht umgesetzt seien. Deren Umsetzung sei zunächst abzuwarten. Die Gesamtsituation betrachtet werden nicht nur kleine Teilaspekte.
Der Antrag wird mehrheitlich zur Beratung in den Regionalausschuss unter Zuladung des Stadtentwicklungsausschusses und des Fachausschusses für Verkehr und Inneres überwiesen.
Frau Niemeyerbittet um Unterstützung für einen Antrag, das Bezirksamt zur Erstellung eines Konzepts für Sicherheit, Sauberkeit und Aufenthaltsqualität am Kampdeich aufzufordern. Sie berichtet, dass nach der erfolgreichen Aufstellung von Bänken und Mülleimern positive Rückmeldungen eingingen, jedoch der ungepflegte Zustand der Promenade kritisiert wird. Eigene Beobachtungen zeigen, dass die Bänke von Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden, jedoch der Böschungsbereich regelmäßig gereinigt und gerodet werden müsse, um Übersicht und Sicherheitsgefühl zu verbessern. Zudem schlägt sie vor, die Beleuchtung zu verstärken und ein Reinigungskonzept gegen Taubenkot rund um Kaufland zu fordern, wobei langfristig die Einrichtung von Taubenschlägen im Innenstadtbereich empfohlen wird. Abschließend regt sie an, den Bezirk Bergedorf in das neue Programm zur Straßensozialarbeit der Sozialbehörde einzubinden, um alkoholkranke Menschen vor Ort zu unterstützen.
Frau Brodbeck bestätigt, dass der Kampdeich großes Potenzial für eine verbesserte Aufenthaltsqualität besitzt, da er Wasser-, Grün- und Stadtblick bietet und viele Menschen anzieht. Sie betont, dass Probleme wie Müll, Beleuchtung und soziale Nutzung ernsthaft angegangen werden müssen, kritisiert jedoch die Fokussierung auf die Trinkerszene als Hauptursache und verweist darauf, dassAlkoholkonsum im öffentlichen Raum kulturell verbreitet und kein alleiniges soziales Problem sei. Vielmehr seien fehlende soziale Infrastrukturen ursächlich, weshalb Verdrängung keine angemessene Lösung darstelle. Sie fordert stattdessen niedrigschwelligeTagesaufenthaltsstätten, Streetwork, koordinierte Reinigung und Taubenprävention sowie eine multifunktionale Gestaltung des öffentlichen Raums mit Sitzgelegenheiten, schattigen Rückzugsorten, kulturellen Angeboten, Gastronomie und Wasserzugang, um sozialeVerantwortung, Stadtsauberkeit und Aufenthaltsqualität ganzheitlich zu verbinden.
Herr Krohn kündigt die Zustimmung der AfD-Fraktion an.
Frau Schmidt-Hoffmann bittet um Verständnis, wenn die Realisierung nicht innerhalb des gewünschten Zeitraums erfolgen kann. Der betreffende Bereich werde aktuell überplant um die Radwegeverbindung der Neubaugebiete mit der Innenstadt herzustellen.
Der Antrag wird bei Gegenstimmen derGRÜNEN und LINKEN und Enthaltung der FDP mehrheitlich beschlossen.
TOP nächste Sitzung.
Frau Brodbeck kritisiert, dass im Bericht verschiedene Themen vermischt werden, die teilweise außerhalb der Sitzung stattgefunden haben und über den eigentlichen Antrag, zu dem berichtet werden soll, nicht abgestimmt wurde.
Herr Dietrich erläutert, er habe die Ausschussmitglieder gefragt, ob sich Einwände gegen die Aufstellung weitere Sportgeräte, zwischen dem Rollkunstfeld und dem Schachfeld im Schlosspark erheben. Dies sei im Bericht entsprechend dargestellt.
Frau Schmidt-Hoffmann verweist auf die Anlage zum Bericht, in der ausführlich dargestellt wurde, welche Sportangebote im öffentlichen Raum in Bergedorf zur Verfügung stehen.
Herr Krohn bedauert, nicht am Ortstermin teilgenommen zu haben und kündigt die Zustimmung der AfD-Fraktion an.
Herr Graßhoff klärt darüber auf, dass es sich um zwei verschiedene Anträge handelt, nämlich Bewegungsinseln am Schillerufer und Sport im öffentlichen Raum, die im Bericht vermischt wurden.
Herr Dietrich räumt ein, dass der weitere Antrag zu den Bewegungsinseln in der Bergedorfer Innenstadt – Drucksache 22-0158 - vom Fachausschuss für Sport und Bildung abschließend beraten werden sollte.
Frau Pelch bietet an, den Beschluss über den vorliegenden Bericht erneut auf die nächste Sitzung zu verschieben, was mehrheitlich abgelehnt wird.
Der Bericht wird bei Gegenstimmen der GRÜNEN und Enthaltung der FDP mehrheitlich beschlossen.
Der Bericht wird bei Enthaltung der FDP einstimmig beschlossen.
Der Bericht wird einstimmig beschlossen.
Der Bericht wird bei Gegenstimmen der CDU und AfD mehrheitlich beschlossen.