Welche Auflagen des Bau- und Immissionsschutzgesetzes müssen Anbauvereinigungen nach dem Konsumcannabisgesetz erfüllen?
Letzte Beratung: 16.10.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 4.1
Kleine Anfrage
des BAbg. Capeletti, Froh, Pelch, Garbers, Woller und der CDU-Fraktion
Für ein Grundstück am Neuengammer Hinterdeich wurde eine Anbaugenehmigung nach dem Konsumcannabisgesetz erteilt. Seit diesem Sommer findet ein Anbau in einem nicht mehr genutzten Gewächshaus statt. In der direkten Umgebung befinden sich mehrere Wohnhäuser, die jetzt mit den unangenehmen Folgen einer Geruchs- und Lärmbelästigung konfrontiert sind.
Durch einen Schriftwechsel mit dem für die Anbaugenehmigung zuständigen Bezirksamt Altona haben die Anwohner die Kenntnis bekommen, dass im Rahmen des Erlaubnisverfahrens Belange des Bau- und Immissionsschutzes keine Rolle spielen. Hierfür gäbe es separate Verfahren und Zuständigkeiten.
Vor diesem Hintergrund frage ich:
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