22-0537

Welche Auflagen des Bau- und Immissionsschutzgesetzes müssen Anbauvereinigungen nach dem Konsumcannabisgesetz erfüllen?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage

des BAbg. Capeletti, Froh, Pelch, Garbers, Woller und der CDU-Fraktion

Für ein Grundstück am Neuengammer Hinterdeich wurde eine Anbaugenehmigung nach dem Konsumcannabisgesetz erteilt. Seit diesem Sommer findet ein Anbau in einem nicht mehr genutzten Gewächshaus statt. In der direkten Umgebung befinden sich mehrere Wohnhäuser,die jetzt mit den unangenehmen Folgen einer Geruchs- und Lärmbelästigung konfrontiert sind.

Durch einen Schriftwechsel mit dem für die Anbaugenehmigung zuständigen Bezirksamt Altona haben die Anwohner die Kenntnis bekommen, dass im Rahmen des Erlaubnisverfahrens Belange des Bau- und Immissionsschutzes keine Rolle spielen. Hierfür gäbe es separate Verfahren und Zuständigkeiten.

Vor diesem Hintergrund frage ich:

  1. Ist dem Bezirksamt Bergedorf bekannt, dass für ein Grundstück am Neuengammer Hinterdeich eine Anbaugenehmigung nach dem Konsumcannabisgesetz erteilt wurde? Wenn ja, seit wann?
  1. Ist dem Bezirksamt Bergedorf bekannt, dass die Anwohner durch den Anbau mit einer Geruchs- und Lärmbelästigung konfrontiert werden, die über das bisherige Maß eines ursprünglichen Gewächshauses hinausgehen? Wenn ja, hat das Bezirksamt das Gebäude diesbezüglich in Augenschein genommen?
  1. Sieht das Bezirksamt grundsätzlich, dass die Geruchsimmissionen eines Gewächshauses eine immissionsschutzrechtliche Relevanz haben können? Wenn nein, warum nicht?
  1. Ist der Anbau von Cannabis durch die ursprünglichen Genehmigungen (Bau, Immission) für das Gewächshaus am Neuengammer Hinterdeich gedeckt? Wenn nein, gibt es eine neue baurechtliche- und immissionsschutzrechtliche Genehmigung?
  1. Hat das Bezirksamt geprüft, ob für den Cannabisanbau auf dem Grundstück bau- oder immissionsschutzrechtliche Auflagen (z.B. Aktivkohlefilter) erteilt werden müssten? Wenn ja, mit welchem Ergebnis und welche Auflagen wurden erteilt?
  1. Hat das Bezirksamt geprüft, ob aus baurechtlichen oder immissionsschutzrechtlichen Gründen der Anbau von Cannabis aktuell untersagt werden könnte oder müsste? Inwieweit hat das Bezirksamt hierbei einen Ermessensspielraum?
  1. Unter welchen Namen wird der Verein/ die Genossenschaft für Cannabisanbau geführt?
  1. Ist die Bezirksamtsleitung im Austausch mit den Anwohnern, die gegen den Anbau am Neuengammer Hinterdeich sind?
Petitum/Beschluss

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Anhänge

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Lokalisation Beta
Neuengammer Hinterdeich

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