22-0537.01

Welche Auflagen des Bau- und Immissionsschutzgesetzes müssen Anbauvereinigungen nach dem Konsumcannabisgesetz erfüllen?

Antwort

Sachverhalt

Kleine Anfrage

des BAbg. Capeletti, Froh, Pelch, Garbers, Woller und der CDU-Fraktion

r ein Grundstück am Neuengammer Hinterdeich wurde eine Anbaugenehmigung nach dem Konsumcannabisgesetz erteilt. Seit diesem Sommer findet ein Anbau in einem nicht mehr genutzten Gewächshaus statt. In der direkten Umgebung befinden sich mehrere Wohnhäuser, die jetzt mit den unangenehmen Folgen einer Geruchs- und Lärmbelästigung konfrontiert sind.

Durch einen Schriftwechsel mit dem für die Anbaugenehmigung zuständigen Bezirksamt Altona haben die Anwohner die Kenntnis bekommen, dass im Rahmen des Erlaubnisverfahrens Belange des Bau- und Immissionsschutzes keine Rolle spielen. Hierfür gäbe es separate Verfahren und Zuständigkeiten.

Vor diesem Hintergrund frage ich:

Das Bezirksamt Bergedorf nimmt wie folgt Stellung:

  1. Ist dem Bezirksamt Bergedorf bekannt, dass für ein Grundstück am Neuengammer Hinterdeich eine Anbaugenehmigung nach dem Konsumcannabisgesetz erteilt wurde? Wenn ja, seit wann?

Das Bezirksamt Bergedorf hat das Widerspruchsschreiben von Anwohnern des Neuengammer Hinterdeichs an das Bezirksamt Altona als zuständige Genehmigungsbehörde nachrichtlich am 28.07.2025 erhalten und hat in diesem Rahmen Kenntnis über die Anbaugenehmigung nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) erlangt.

  1. Ist dem Bezirksamt Bergedorf bekannt, dass die Anwohner durch den Anbau mit einer Geruchs- und Lärmbelästigung konfrontiert werden, die über das bisherige Maß eines ursprünglichen Gewächshauses hinausgehen? Wenn ja, hat das Bezirksamt das Gebäude diesbezüglich in Augenschein genommen?

Anwohnerbeschwerden zu Geruchs- und Lärmbelästigung liegen dem Bezirksamt Bergedorf vor und es haben zwei Ortstermine mit Vertreterinnen und Vertretern des technischen Umweltschutzes und der Bauprüfung stattgefunden.

  1. Sieht das Bezirksamt grundsätzlich, dass die Geruchsimmissionen eines Gewächshauses eine immissionsschutzrechtliche Relevanz haben können? Wenn nein, warum nicht?

Siehe Antwort zu Nr. 5.

  1. Ist der Anbau von Cannabis durch die ursprünglichen Genehmigungen (Bau, Immission) für das Gewächshaus am Neuengammer Hinterdeich gedeckt? Wenn nein, gibt es eine neue baurechtliche- und immissionsschutzrechtliche Genehmigung?

Nein, die Genehmigung nach KCanG hat keine Konzentrationswirkung und inkludiert keine baurechtliche Genehmigung. Für das Betreiben einer Vereinsnutzung bzw. einer Anbauvereinigung in einem ehemaligen Gartenbaubetrieb im Außenbereich ist insofern ein Bauantrag erforderlich. Für die Nutzungsänderung ist ein konzentriertes Baugenehmigungsverfahren nach § 62 HBauO zu beantragen, in welchem u.a. auch die immissionsschutzrechtlichen Belange geprüft werden. Ein solcher Antrag liegt der Bauprüfabteilung bisher jedoch nicht vor.

  1. Hat das Bezirksamt geprüft, ob für den Cannabisanbau auf dem Grundstück bau- oder immissionsschutzrechtliche Auflagen (z.B. Aktivkohlefilter) erteilt werden müssten? Wenn ja, mit welchem Ergebnis und welche Auflagen wurden erteilt?

Eine Prüfung des Immissionsschutzrechts erfolgt im Rahmen eines baurechtlichen Genehmigungsverfahrens.

  1. Hat das Bezirksamt geprüft, ob aus baurechtlichen oder immissionsschutzrechtlichen Gründen der Anbau von Cannabis aktuell untersagt werden könnte oder müsste? Inwieweit hat das Bezirksamt hierbei einen Ermessensspielraum?

Aufgrund der Beschwerden, der Ortsbesichtigungen und der nicht vorliegenden Baugenehmigung wird im Rahmen eines Verfahrens zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände der Grundstückseigentümer angehört und der Sachverhalt in einem regulären Verfahren geprüft.

  1. Unter welchen Namen wird der Verein/ die Genossenschaft für Cannabisanbau geführt?

Die in Rede stehende Anlage wird vom Verein für Gemeinschaft Süderelbe e.V. betrieben.

  1. Ist die Bezirksamtsleitung im Austausch mit den Anwohnern, die gegen den Anbau am Neuengammer Hinterdeich sind?

Im Rahmen einer Bürgersprechstunde hat ein Austausch der Bezirksamtsleitungmit den Anwohnerinnen und Anwohnern stattgefunden.

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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Lokalisation Beta
Neuengammer Hinterdeich

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