Ausbreitung linksextremistischer Gruppe "AKK Als Klasse kämpfen" und Sachbeschädigung im Bezirk
Letzte Beratung: 16.10.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.2
Auskunftsersuchen
der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Schander, Unbehauen
und der AfD Fraktion Bergedorf
Mit großer Besorgnis hat die AfD-Fraktion Bergedorf Kenntnis von der zunehmenden Aktivität linksextremer Gruppierung „AKK Als Klasse kämpfen“ im Bezirk genommen. Eine Bürgeranfrage aus Nettelnburg verdeutlicht, wie diese kommunistische Zelle offen in der Öffentlichkeit agiert, indem sie zu gemeinschaftlichen Freizeitaktivitäten wie Grillen und Fußballspielen einladen. Dies ist jedoch nur die harmlose Fassade.
In sozialen Medien prahlt diese Gruppe mit Sachbeschädigungen, insbesondere mit großflächigen Schmierereien an Hauswänden, die bereits im gesamten Bezirk, darunter an der Lohbrügger Landstraße und der Alten Holstenstraße, beobachtet wurden.
Die AfD-Fraktion Bergedorf hat in der Vergangenheit bereits mehrfach auf die Gefahren des Linksextremismus hingewiesen und dazu Anfragen an die Bezirksversammlung gestellt. Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass die Bedrohung durch diese kriminellen Elemente nicht nachlässt. Es ist unerträglich, dass diese Gruppen nicht nur die öffentliche Ordnung stören, sondern auch bewusst Sachschaden an privatem Eigentum anrichten und die Bürger mit ihren extremistischen Parolen konfrontieren.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport:
Im Landeskriminalamt (LKA) ist die Abteilung Staatsschutz (LKA 7) für die Bearbeitung Politisch motivierter Kriminalität (PMK) zuständig. Da die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) Politisch motivierte Straftaten nur unzureichend abbildet, ist die Kriminaltaktische Anfrage (KTA) des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) als Recherchegrundlage für die nachstehenden Ergebnisse herangezogen worden. Zur Erfassung von Straftaten der PMK sowie zu den Auswertemöglichkeiten und deren Grenzen siehe Drucksache 21-3165.
Zur Funktion des KPMD-PMK als Frühwarnsystem und den Unterschieden zur PKS siehe https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/sicherheit/pmk/pmk.html. Zu den Erfassungsmodalitäten betreffend echte und unechte Staatsschutzdelikte vgl. die einschlägigen Erfassungsrichtlinien (Ziffer 2.1.4), abrufbar unter https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2024/Interpretation/02_Rili/Richtlinien.html.
Dies vorausgeschickt, beantwortet die BIS die Fragen wie folgt:
Dem LKA 7 ist die in Rede stehende Gruppierung bekannt. Im Bezirk Bergedorf wurde im erfragten Zeitraum im KPMD-PMK mit dem Schlagwort „Als Klasse Kämpfen“ eine Sachbeschädigung gemäß § 303 Strafgesetzbuch (Graffiti) erfasst. Zu den in der Einleitung genannten Sachverhalten liegen der Polizei derzeit keine Strafanzeigen vor. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Die genannte Gruppierung ist derzeit kein Beobachtungsobjekt des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg. Aufgrund dieser Tatsache ist eine Antwort zu zurückliegenden und aktuellen Sachverhalten nicht möglich.
Der Polizei liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Frage vor.
Nein.
Die Polizei trifft im Rahmen ihrer Zuständigkeit auf Grundlage aktueller Lageerkenntnisse und unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen sowie der gebotenen Prioritätensetzungen alle erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Darüber hinaus betrifft die Fragestellung die Einsatztaktik der Polizei, zu der aus grundsätzlichen Erwägungen keine Angaben gemacht werden. Im Übrigen siehe Drucksache Nr. 22-13419.
Das parlamentarische Fragerecht der Hamburgischen Bürgerschaft wie der bezirklichen Vertretungen umfasst einen Anspruch auf Auskünfte, nicht jedoch auf meinungsbildende Stellungnahmen einschließlich Bewertungen (vergleiche ThürVerfGH, Urteil vom 19.12.2008 - 35/07 -, juris Rn. 177), von denen der Senat daher in ständiger Praxis absieht.
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Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.