Auskunftsersuchen
der BAbg. Capeletti, Froh, Pelch, Garbers, Woller und Fraktion der CDU
Durch die Antwort des federführenden Bezirksamts Altona vom 14.8.2025 (Auskunftsersuchen Drs. 22-454.1 „Gibt es Cannabis-Vereine im Bezirk Bergedorf?“) ergeben sich einige Nachfragen.
Spätestens mit Schreiben einiger Anwohner vom 15.7.2025 war dem Bezirksamt Altona bekannt, dass am Neuengammer Hinterdeich Cannabis angebaut wird. Laut Schreiben des Bezirksamts wurde die Anbaugenehmigung mit Bescheid vom 24.6.2025 erteilt. Dies überrascht die Anwohner insoweit, als dass nach deren Beobachtung auf dem fraglichen Gelände bereits seit mindestens Mai 2025 Cannabis angebaut wird.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
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Wieso antwortet das Bezirksamt Altona Mitte August auf die Frage „Wie viele (Vereine) bauen im Bezirk Bergedorf mittlerweile Cannabis an und wie viele haben ihre Anbauflächen außerhalb Hamburgs? Mit „(jeweils) keine“, obwohl zu diesem Zeitpunkt bekannt war, dass ein Anbau am Neuengammer Hinterdeich stattfindet?
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Gibt es eine Vorgabe, dass die Anbauvereine den Beginn des Anbaus anzeigen müssen? Wenn ja, wie ist dies ausgestaltet?
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Werden die jeweiligen Bezirksämter informiert, dass in ihrem Bezirk eine Anbaugenehmigung erteilt wurde? Wenn ja, wann wurde das Bezirksamt Bergedorf über die Anbaugenehmigung am Neuengammer Hinterdeich informiert?
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Wie viele Quadratmeter umfasst die genehmigte Anbaufläche am Neuengammer Hinterdeich?
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In §12 Konsumcannabisgesetz werden verschiedene Gründe aufgeführt, die dazu führen, eine Erlaubnis zu versagen. Wäre der Umstand, dass bereits vor Erteilung des Erlaubnisbescheids Cannabis angebaut wurde, ein Versagungsgrund gewesen? Wenn nein, warum nicht?
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Hat zwischenzeitlich eine Überprüfung der Anbaufläche am Neuengammer Hinterdeich stattgefunden? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
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Für welche Örtlichkeiten in Bergedorf wurden weitere Erlaubnisse erteilt?