22-0522.01

Cannabis-Vereine in Bergedorf – Nachfragen

Antwort

Letzte Beratung: 27.11.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.5

Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg. Capeletti, Froh, Pelch, Garbers, Woller und Fraktion der CDU

Durch die Antwort des federführenden Bezirksamts Altona vom 14.8.2025 (Auskunftsersuchen Drs. 22-454.1 „Gibt es Cannabis-Vereine im Bezirk Bergedorf?“) ergeben sich einige Nachfragen.

Spätestens mit Schreiben einiger Anwohner vom 15.7.2025 war dem Bezirksamt Altona bekannt, dass am Neuengammer Hinterdeich Cannabis angebaut wird. Laut Schreiben des Bezirksamts wurde die Anbaugenehmigung mit Bescheid vom 24.6.2025 erteilt. Dies überrascht die Anwohner insoweit, als dass nach deren Beobachtung auf dem fraglichen Gelände bereits seit mindestens Mai 2025 Cannabis angebaut wird.

Das zuständige Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

  1. Wieso antwortet das Bezirksamt Altona Mitte August auf die Frage „Wie viele (Vereine) bauen im Bezirk Bergedorf mittlerweile Cannabis an und wie viele haben ihre Anbauflächen außerhalb Hamburgs? Mit „(jeweils) keine“, obwohl zu diesem Zeitpunkt bekannt war, dass ein Anbau am Neuengammer Hinterdeich stattfindet?

Die Beantwortung des Auskunftsersuchens Drs. 22-454.1 „Gibt es Cannabis-Vereine im Bezirk Bergedorf?“ erfolgte durch das Bezirksamt Altona am 28.07.2025. Der zuständige Abschnitt Anbauvereinigungen hat erstmals am 29.07.2025 durch die Anbauvereinigung Kenntnis darüber erlangt, dass mit dem ersten Anbau von Cannabis am Neuengammer Hinterdeich begonnen wurde.

  1. Gibt es eine Vorgabe, dass die Anbauvereine den Beginn des Anbaus anzeigen müssen? Wenn ja, wie ist dies ausgestaltet?

Alle Anbauvereinigungen mit einer Erlaubnis zum gemeinschaftlichen Eigenanbau und Weitergabe von Cannabis sind gemäß einer Auflage im Erlaubnisbescheid dazu verpflichtet, das Bezirksamt Altona unverzüglich nach Erlaubniserteilung das Datum mitzuteilen, zu dem zum ersten Mal ein Anbau von Cannabis im befriedeten Besitztum der Anbauvereinigung erfolgen soll.

  1. Werden die jeweiligen Bezirksämter informiert, dass in ihrem Bezirk eine Anbaugenehmigung erteilt wurde? Wenn ja, wann wurde das Bezirksamt Bergedorf über die Anbaugenehmigung am Neuengammer Hinterdeich informiert?

Bislang wurden die Behörde für Inneres und Sport (BIS) sowie die örtlich zuständigen Polizeikommissariate (PK), welche für die Überwachung des Konsumverbotes nach § 5 Konsumcannabisgesetz (KCanG) zuständig sind, über die jeweilige Erlaubniserteilung informiert. Zukünftig werden bereits bei Antragstellung die relevanten Dienststellen der Bezirksämter über das laufende Erlaubnisverfahren informiert.

  1. Wie viele Quadratmeter umfasst die genehmigte Anbaufläche am Neuengammer Hinterdeich?

Die genehmigte Anbaufläche am Neuengammer Hinterdeich umfasst zurzeit 366 m².

  1. In §12 Konsumcannabisgesetz werden verschiedene Gründe aufgeführt, die dazu führen, eine Erlaubnis zu versagen. Wäre der Umstand, dass bereits vor Erteilung des Erlaubnisbescheids Cannabis angebaut wurde, ein Versagungsgrund gewesen? Wenn nein, warum nicht?

In § 12 KCanG werden Versagungsgründe aufgeführt. Sofern einer dieser Gründe eintritt, kann die zuständige Behörde die Erlaubnis versagen.

  1. Hat zwischenzeitlich eine Überprüfung der Anbaufläche am Neuengammer Hinterdeich stattgefunden? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

Am 06.10.2025 erfolgte gemeinsam mit dem Bezirksamt Bergedorf eine erste Vor-Ort-Kontrolle der Anbaufläche am Neuengammer Hinterdeich. Es konnten keine Auffälligkeiten z.B. hinsichtlich des Sicherungskonzeptes und der Nicht-Einsehbarkeit des befriedeten Besitztums festgestellt werden. Grundsätzlich sind weitere Kontrollen nach dem KCanG vorgesehen.

  1. r welche Örtlichkeiten in Bergedorf wurden weitere Erlaubnisse erteilt?

Im Bezirk Bergedorf befinden sich an den Adressen Ochsenwerder Norderdeich 280 und am Norderquerweg 17 weitere befriedete Besitztümer von Anbauvereinigungen.

Petitum/Beschluss

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Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
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Anhänge

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Lokalisation Beta
Neuengammer Hinterdeich Norderquerweg

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