Cannabis-Vereine in Bergedorf Nachfragen
Letzte Beratung: 27.11.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.5
Auskunftsersuchen
der BAbg. Capeletti, Froh, Pelch, Garbers, Woller und Fraktion der CDU
Durch die Antwort des federführenden Bezirksamts Altona vom 14.8.2025 (Auskunftsersuchen Drs. 22-454.1 „Gibt es Cannabis-Vereine im Bezirk Bergedorf?“) ergeben sich einige Nachfragen.
Spätestens mit Schreiben einiger Anwohner vom 15.7.2025 war dem Bezirksamt Altona bekannt, dass am Neuengammer Hinterdeich Cannabis angebaut wird. Laut Schreiben des Bezirksamts wurde die Anbaugenehmigung mit Bescheid vom 24.6.2025 erteilt. Dies überrascht die Anwohner insoweit, als dass nach deren Beobachtung auf dem fraglichen Gelände bereits seit mindestens Mai 2025 Cannabis angebaut wird.
Das zuständige Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Die Beantwortung des Auskunftsersuchens Drs. 22-454.1 „Gibt es Cannabis-Vereine im Bezirk Bergedorf?“ erfolgte durch das Bezirksamt Altona am 28.07.2025. Der zuständige Abschnitt Anbauvereinigungen hat erstmals am 29.07.2025 durch die Anbauvereinigung Kenntnis darüber erlangt, dass mit dem ersten Anbau von Cannabis am Neuengammer Hinterdeich begonnen wurde.
Alle Anbauvereinigungen mit einer Erlaubnis zum gemeinschaftlichen Eigenanbau und Weitergabe von Cannabis sind gemäß einer Auflage im Erlaubnisbescheid dazu verpflichtet, das Bezirksamt Altona unverzüglich nach Erlaubniserteilung das Datum mitzuteilen, zu dem zum ersten Mal ein Anbau von Cannabis im befriedeten Besitztum der Anbauvereinigung erfolgen soll.
Bislang wurden die Behörde für Inneres und Sport (BIS) sowie die örtlich zuständigen Polizeikommissariate (PK), welche für die Überwachung des Konsumverbotes nach § 5 Konsumcannabisgesetz (KCanG) zuständig sind, über die jeweilige Erlaubniserteilung informiert. Zukünftig werden bereits bei Antragstellung die relevanten Dienststellen der Bezirksämter über das laufende Erlaubnisverfahren informiert.
Die genehmigte Anbaufläche am Neuengammer Hinterdeich umfasst zurzeit 366 m².
In § 12 KCanG werden Versagungsgründe aufgeführt. Sofern einer dieser Gründe eintritt, kann die zuständige Behörde die Erlaubnis versagen.
Am 06.10.2025 erfolgte gemeinsam mit dem Bezirksamt Bergedorf eine erste Vor-Ort-Kontrolle der Anbaufläche am Neuengammer Hinterdeich. Es konnten keine Auffälligkeiten z.B. hinsichtlich des Sicherungskonzeptes und der Nicht-Einsehbarkeit des befriedeten Besitztums festgestellt werden. Grundsätzlich sind weitere Kontrollen nach dem KCanG vorgesehen.
Im Bezirk Bergedorf befinden sich an den Adressen Ochsenwerder Norderdeich 280 und am Norderquerweg 17 weitere befriedete Besitztümer von Anbauvereinigungen.
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