22-0432.03

Wann bekommt Bergedorf einen modernen leistungsfähigen Recyclinghof?

Antwort

Letzte Beratung: 16.10.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.1

Sachverhalt

Auskunftsersuchen

der BAbg. Froh, Capeletti, Pelch, Garbers, Woller und Fraktion der CDU

Etwas überrascht haben die Fragensteller die Antwort der zuständigen Behörde auf Frage 3 der Drs. 22-0432.01 zur Kenntnis genommen. Demnach wurde die im Flächennutzungsplan bereits als Gewerbefläche ausgewiesene Fläche am Curslacker Neuer Deich, südwestlich der A 25 (Anschlussstelle Bergedorf), Flurstücke: 2194, 2785, 2412 in der Gemarkung Curslack, nicht als Standort für einen neuen Recyclinghof geprüft, weil diese der SRH nicht angeboten worden ist.

Sowohl die Fragesteller, wie auch die gesamte Bergedorfer Bevölkerung, haben den Anspruch an die zuständige Behörde und die SRH, dass die bereits sehr lang andauernde Suche nach einer zukunftsfähigen Fläche nunmehr mit einer angemessenen Professionalität und Engagement verfolgt wird. Insofern ist die Antwort, „ein Grundstück wäre nicht angeboten worden“, welches zumindest auf den ersten Blick viele der geforderten Voraussetzungen erfüllt, nicht zu akzeptieren.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

Das Bezirksamt beantwortet die Fragen 1, 2, 4, 5 und 8 wie folgt:

  1. Ist es korrekt, dass die genannten Flächen im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg steht?

Ja.

Wenn ja, von welcher Stelle werden sie verwaltet?

Vom Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen

  1. Ist es korrekt, dass die genannten Flächen als Gewerbefläche ausgewiesen sind.

Die Flächen sind im Baustufenplan Bergedorf als Industriegebiet (tlw. mit der Zweckbestimmung Schlachthof) ausgewiesen.

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft beantwortet unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) die Fragen 3, 6, 7, 9, 10 und 11wie folgt:

  1. Wieso warten die zuständige Behörde, bzw. die SRH darauf, dass ihnen die genannten Flächen angeboten werden und gehen nicht pro aktiv auf die verwaltende Stelle bzw. die Eigentümer zu?

Die SRH ist seit Jahren bemüht, eine geeignete Alternative zu finden und steht hierzu im kontinuierlichen Austausch mit den zuständigen Behörden sowie dem Bezirk. Auch der private Immobilienmarkt wurde intensiv sondiert. Mehrere Makler wurden beauftragt, entsprechende Flächen zu identifizieren

  1. Wurden die genannten Flächen vom Bezirksamt Bergedorf als Alternativfläche ins Gespräch gebracht? Wenn ja, wann?

Nein, in der Fläche befinden sich diverse wichtige Gas- und Wasserversorgungsleitungen überregionaler Art, die nicht überbaut werden dürfen. Die Fläche ist somit nur in kleineren Teilbereichen bebaubar und wurde aus diesem Grund nicht benannt. Zudem gibt es auf dieser Fläche einen Widerspruch zwischen Flächennutzungsplan (FNP) und Landschaftsprogramm (LaPro). Der FNP stellt hier Gewerbliche Baufläche dar. Das LaPro stellt Landwirtschaftliche Fläche sowie eine Fläche mit Klärungsbedarf dar. Das bedeutet, dass hier vor einer Innutzungnahme dieser Widerspruch zwischen den beiden übergeordneten Planwerken geklärt werden muss. Dies kann nur unter Beteiligung von BSW und BUKEAerfolgen.

  1. Wurden andere Flächen vom Bezirksamt als Alternativflächen ins Gespräch gebracht? Wenn ja, welche?

Ja, es wurden Flächen im Bereich Randersweide und Helmut-Nack-Straße benannt.

  1. Ist das Bezirksamt grundsätzlich in die Planungen für einen neuen Recyclinghof eingebunden? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?

Ja. Mit dem Bezirksamt Bergedorf gibt es regelmäßige Termine zur Klärung der Möglichkeiten und Abstimmungen zu den Ideen für einen neuen Recyclinghof.

  1. Sind die zuständige Behörde, bzw. die SRH pro aktiv auf Eigentümer anderer, eventuell geeigneter Flächen zugegangen? Wenn ja, in wie vielen Fällen? Wenn nein, warum nicht?

In drei Fällen mit konkreten Flächenangeboten wurde auf die Grundstückseigentümer zugegangen.

  1. Bestehen bezüglich der genannten Flächen am Curslacker Neuer Deich bereits anderweitige Planungen seitens der FHH? Wenn ja, welche?

Nein, s. Ausführungen zu Frage 4.

  1. Ist es korrekt, dass für die in Drs. 22-0432.01 erwähnte, aber nicht näher bezeichnete, noch in Prüfung befindliche, Fläche noch zusätzlich Grundstückskäufe getätigt werden müssen? Wenn ja, in welchem Stadium befinden sich die Verhandlungen und mit welchem Zeithorizont rechnet die zuständige Behörde für den Ankauf?

Zur Klärung grundlegender Aspekte wurde von der SRH ein Fragenkatalog an den Eigentümer übermittelt. Da die entsprechenden Unterlagen (z.B. Flurkarten, Grundrisse, Gebäudeinformationen) bislang nicht vorliegen, konnte eine abschließende Prüfung noch nicht erfolgen. Der weitere zeitliche Verlaufngt entsprechend von externen Faktoren ab.

  1. Bis wann soll eine Standortentscheidung für den neuen Recyclinghof gefallen sein?

Eine Standortentscheidung soll so schnell wie möglich getroffen werden.

  1. Wie ist die aktuelle Zeitplanung für die Eröffnung eines neuen Recyclinghofs?

Aufgrund der in den vorherigen Antworten angeführten Faktoren ist keine konkrete zeitliche Prognose möglich.

Petitum/Beschluss

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Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

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Lokalisation Beta
Hamburg Randersweide Helmut-Nack-Straße

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