Wann bekommt Bergedorf einen modernen leistungsfähigen Recyclinghof?
Letzte Beratung: 16.10.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.1
Auskunftsersuchen
der BAbg. Froh, Capeletti, Pelch, Garbers, Woller und Fraktion der CDU
Etwas überrascht haben die Fragensteller die Antwort der zuständigen Behörde auf Frage 3 der Drs. 22-0432.01 zur Kenntnis genommen. Demnach wurde die im Flächennutzungsplan bereits als Gewerbefläche ausgewiesene Fläche am Curslacker Neuer Deich, südwestlich der A 25 (Anschlussstelle Bergedorf), Flurstücke: 2194, 2785, 2412 in der Gemarkung Curslack, nicht als Standort für einen neuen Recyclinghof geprüft, weil diese der SRH nicht angeboten worden ist.
Sowohl die Fragesteller, wie auch die gesamte Bergedorfer Bevölkerung, haben den Anspruch an die zuständige Behörde und die SRH, dass die bereits sehr lang andauernde Suche nach einer zukunftsfähigen Fläche nunmehr mit einer angemessenen Professionalität und Engagement verfolgt wird. Insofern ist die Antwort, „ein Grundstück wäre nicht angeboten worden“, welches zumindest auf den ersten Blick viele der geforderten Voraussetzungen erfüllt, nicht zu akzeptieren.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Das Bezirksamt beantwortet die Fragen 1, 2, 4, 5 und 8 wie folgt:
Ja.
Wenn ja, von welcher Stelle werden sie verwaltet?
Vom Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen
Die Flächen sind im Baustufenplan Bergedorf als Industriegebiet (tlw. mit der Zweckbestimmung Schlachthof) ausgewiesen.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft beantwortet unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) die Fragen 3, 6, 7, 9, 10 und 11wie folgt:
Die SRH ist seit Jahren bemüht, eine geeignete Alternative zu finden und steht hierzu im kontinuierlichen Austausch mit den zuständigen Behörden sowie dem Bezirk. Auch der private Immobilienmarkt wurde intensiv sondiert. Mehrere Makler wurden beauftragt, entsprechende Flächen zu identifizieren
Nein, in der Fläche befinden sich diverse wichtige Gas- und Wasserversorgungsleitungen überregionaler Art, die nicht überbaut werden dürfen. Die Fläche ist somit nur in kleineren Teilbereichen bebaubar und wurde aus diesem Grund nicht benannt. Zudem gibt es auf dieser Fläche einen Widerspruch zwischen Flächennutzungsplan (FNP) und Landschaftsprogramm (LaPro). Der FNP stellt hier „Gewerbliche Baufläche“ dar. Das LaPro stellt „Landwirtschaftliche Fläche“ sowie eine „Fläche mit Klärungsbedarf“ dar. Das bedeutet, dass hier vor einer Innutzungnahme dieser Widerspruch zwischen den beiden übergeordneten Planwerken geklärt werden muss. Dies kann nur unter Beteiligung von BSW und BUKEAerfolgen.
Ja, es wurden Flächen im Bereich Randersweide und Helmut-Nack-Straße benannt.
Ja. Mit dem Bezirksamt Bergedorf gibt es regelmäßige Termine zur Klärung der Möglichkeiten und Abstimmungen zu den Ideen für einen neuen Recyclinghof.
In drei Fällen mit konkreten Flächenangeboten wurde auf die Grundstückseigentümer zugegangen.
Nein, s. Ausführungen zu Frage 4.
Zur Klärung grundlegender Aspekte wurde von der SRH ein Fragenkatalog an den Eigentümer übermittelt. Da die entsprechenden Unterlagen (z.B. Flurkarten, Grundrisse, Gebäudeinformationen) bislang nicht vorliegen, konnte eine abschließende Prüfung noch nicht erfolgen. Der weitere zeitliche Verlaufhängt entsprechend von externen Faktoren ab.
Eine Standortentscheidung soll so schnell wie möglich getroffen werden.
Aufgrund der in den vorherigen Antworten angeführten Faktoren ist keine konkrete zeitliche Prognose möglich.
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