22-0550

Förderfonds Bezirke

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 13.11.2025 Hauptausschuss Ö 4.2

Sachverhalt

Die Verteilung der Mittel des Förderfonds Bezirke erfolgt grundsätzlich nach den Ergebnissen der Wohnungsbau- und Gewerbeförderung des Vorjahres anhand der Anzahl der erteilten Wohnungsbaugenehmigungen, der Gebühren für Baugenehmigungen für produzierendes Gewerbe und der Bewertung von Bebauungsplänen zur Sicherung, Qualifizierung und Neuausweisung von Gewerbegebieten.

r den Bereich des Wohnungsbaus erhalten die Bezirksämter nach dem Vertrag für Hamburg Wohnungsbau zu Jahresanfang eine Abschlagzahlung, zur Jahresmitte wird dann für den gesamten Förderfonds genau abgerechnet. Etwaige Überzahlungen sind nicht zurückzufordern, sondern zu verrechnen: erst mit den Beträgen für Wirtschaftsförderung, dann ggf. mit den Abschlägen des kommenden Jahres. Auch 2024 haben die Bezirksämter zwar einen Anstieg von Wohnungsbauanträgen festgestellt, jedoch erholt sich die Baukonjunktur nur allmählich. Dass die tatsächlichen Genehmigungen nur in einem Bezirksamt nicht hinter den Planzahlen zurückbleiben, haben diese Bezirksämter insofern nicht zu verantworten. Dies ändert aber nichts ander Notwendigkeit, dass die Bezirksversammlungen Initiativen, Vereine, Verbände, Projekte usw. unterstützen, um das Leben im Bezirk für die Menschen besser zu machen und ggf. auch integrativ zu wirken. Eine Einbuße bei diesen Mitteln, die außerhalb der Einflusssphäre der Bezirksämter und Bezirksversammlungen liegt, soll daher vermieden werden.

Wie bereits im Vorjahr wird daher auf eine Verrechnung verzichtet und der Betrag von 3,5 Mio. Euro für Wohnungsbau sowie 1 Mio. Euro unter dem Aspekt der Wirtschaftsrderungen ausgekehrt. Der nach der Prämienberechnung verbleibende Betrag i.H.v. 454.300 Euro wird daher wie 2024 gemäß den Planzahlen im Vertrag für Hamburg an die Bezirksämter ausgekehrt.

Vor diesem Hintergrund stehen im Jahr 2025 folgende Mittel zur Verfügung:

Summe

davon

konsumtiv

davon

investiv

Abschlag Prämie Vertrag für Hamburg - Wohnungsneubau 2025 / Förderfonds

280,000,00 €

168.000,00 €

112.000,00 €

Abschlusszahlung 2025

301.160,02 €

180.696,01 €

120.464,01 €

Gesamt

581.160,02 €

348.696,01 €

232.464,01 €

Davon durch Beschluss gebunden

279.326,00 €

168.000,00 €

111.326,00 €

Davon ungebunden

301.834,02 €

180.696,01 €

121.138,01 €

Die Verwaltung schlägt eine Verwendung dieser Mittel wie folgt vor:

  1. Das Mehrgenerationenhaus Haus brügge Ein Haus für alle in der Leuschnerstraße 86 wurde durch einen Brand erheblich beschädigt. In der Folge ist die Nutzung in Teilen eingeschränkt, siehe hierzu auch Drs. 22-0511.01. Auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Kosten abschließend beziffert werden können, zeichnet sich bereits jetzt ab, dass Kosten entstehend werden, die nicht durch die Versicherung abgedeckt werden. Um diese absichern zu können und darüber hinaus sinnvolle Verbesserungsmaßnahmen innerhalb des Gebäudes vornehmen zu können, schlägt die Verwaltung die Verwendung von Förderfondsmitteln vor in Höhe von 60.000,00 € konsumtiv und 80.000,00 € investiv vor.
  1. Mit Drs. 22-0285.01 hat die Bezirksversammlung beschlossen, einen nennenswerten Betrag für den Sportbereich aus Mitteln des Förderfonds zur Verfügung zu stellen. Vor dem Hintergrund einer Vielzahl von Fördernotwendigkeiten konnten für das kommende Haushaltsjahr 50.000,00 € eingeplant werden. Diese sollen nun um 20.000,00 € aufgestockt werden.

Hinweis: Die Umsetzung dieser Maßnahme ist an den erfolgreichen Mittelübertrag von 2025 nach 2026 gebunden und kann erst Mitte des kommenden Jahres umgesetzt werden.

  1. Der Wirtschaftsstandort Bergedorf -WSB plant auch in diesem Jahr rund um die Kirche Petri und Pauli ein Martinsmarktfest mit Angeboten für alle Besucherinnen und Besucher. Der Martinsmarkt verbindet seit jeher Tradition und soziales Engagement, da er der Kirchengemeinde St. Petri und Pauli seit seiner Gründung dazu dient, Spenden für die Partnerschaft mit der Gemeinde Mbigili in Tansania zu sammeln. Wie in den Vorjahren wird der Martinsmarkt von der Kirchengemeinde St. Petri und Pauli organisiert und bietet allen ein umfangreiches Angebot an Kleidung, Büchern, Schmuck, Bastelarbeiten sowie zahlreichen weiteren Produkten, die von den Gemeindemitgliedern gespendet und vorbereitet werden. Darüber hinaus erwartet die Gäste ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm mit Aktivitäten für Kinder, Tombola, Cafeteria und Suppenzelt. Der WSB organisiert in der gesamten Innenstadt ein begleitendes Programm mit herbstlicher Deko, weiterem Rahmenprogramm und einem Laternenumzug. Es entstehen Kosten von insgesamt 8.700,00 . Der WSB beantragt eine Förderung in Höhe von 3.000,00 €.
Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss beschließt anstelle der Bezirksversammlung eine Verwendung der Mittel:

  1. Umsetzung von Maßnahmen zur Interimsnutzung und baulichen Verbesserung von Maßnahmen im Haus brügge in Höhe von 60.000,00 € konsumtiv und 80.000,00 € investiv
  1. Aufstockung der Drs. 22-0285.01 in Höhe von 20.000,00 € konsumtiv
  1. rderung des Martinsmarktes in Höhe von 3.000,00 €
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
13.11.2025
Ö 4.2
Anhänge

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Leuschnerstraße

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