Förderfonds Bezirke
Letzte Beratung: 13.11.2025 Hauptausschuss Ö 4.2
Die Verteilung der Mittel des Förderfonds Bezirke erfolgt grundsätzlich nach den Ergebnissen der Wohnungsbau- und Gewerbeförderung des Vorjahres anhand der Anzahl der erteilten Wohnungsbaugenehmigungen, der Gebühren für Baugenehmigungen für produzierendes Gewerbe und der Bewertung von Bebauungsplänen zur Sicherung, Qualifizierung und Neuausweisung von Gewerbegebieten.
Für den Bereich des Wohnungsbaus erhalten die Bezirksämter nach dem Vertrag für Hamburg – Wohnungsbau zu Jahresanfang eine Abschlagzahlung, zur Jahresmitte wird dann für den gesamten Förderfonds genau abgerechnet. Etwaige Überzahlungen sind nicht zurückzufordern, sondern zu verrechnen: erst mit den Beträgen für Wirtschaftsförderung, dann ggf. mit den Abschlägen des kommenden Jahres. Auch 2024 haben die Bezirksämter zwar einen Anstieg von Wohnungsbauanträgen festgestellt, jedoch erholt sich die Baukonjunktur nur allmählich. Dass die tatsächlichen Genehmigungen nur in einem Bezirksamt nicht hinter den Planzahlen zurückbleiben, haben diese Bezirksämter insofern nicht zu verantworten. Dies ändert aber nichts ander Notwendigkeit, dass die Bezirksversammlungen Initiativen, Vereine, Verbände, Projekte usw. unterstützen, um das Leben im Bezirk für die Menschen besser zu machen und ggf. auch integrativ zu wirken. Eine Einbuße bei diesen Mitteln, die außerhalb der Einflusssphäre der Bezirksämter und Bezirksversammlungen liegt, soll daher vermieden werden.
Wie bereits im Vorjahr wird daher auf eine Verrechnung verzichtet und der Betrag von 3,5 Mio. Euro für Wohnungsbau sowie 1 Mio. Euro unter dem Aspekt der Wirtschaftsförderungen ausgekehrt. Der nach der Prämienberechnung verbleibende Betrag i.H.v. 454.300 Euro wird daher wie 2024 gemäß den Planzahlen im Vertrag für Hamburg an die Bezirksämter ausgekehrt.
Vor diesem Hintergrund stehen im Jahr 2025 folgende Mittel zur Verfügung:
Summe |
davon konsumtiv |
davon investiv |
|
Abschlag Prämie Vertrag für Hamburg - Wohnungsneubau 2025 / Förderfonds |
280,000,00 € |
168.000,00 € |
112.000,00 € |
Abschlusszahlung 2025 |
301.160,02 € |
180.696,01 € |
120.464,01 € |
Gesamt |
581.160,02 € |
348.696,01 € |
232.464,01 € |
Davon durch Beschluss gebunden |
279.326,00 € |
168.000,00 € |
111.326,00 € |
Davon ungebunden |
301.834,02 € |
180.696,01 € |
121.138,01 € |
Die Verwaltung schlägt eine Verwendung dieser Mittel wie folgt vor:
Hinweis: Die Umsetzung dieser Maßnahme ist an den erfolgreichen Mittelübertrag von 2025 nach 2026 gebunden und kann erst Mitte des kommenden Jahres umgesetzt werden.
Der Hauptausschuss beschließt anstelle der Bezirksversammlung eine Verwendung der Mittel:
---
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.