Überprüfung einer möglichen Neustrukturierung der Vergabe der bezirklichen Quartiers- und Sondermittel
Letzte Beratung: 13.11.2025 Hauptausschuss Ö 4.5
Mit derVorgänger-Drucksache 22-0413 wird die Verwaltung gebeten,
Zunächst einmal sind die verschiedenen Förderinstrumente, die dem Beschlussvorbehalt der Bezirksversammlung unterliegen zu betrachten:
Quartiersfonds:
Mit Drs. 20/6154 hat die Bürgerschaft den Quartiersfonds als verstetigtes Förderinstrument des Überbrückungsfonds geschaffen. Hieraus sollen notwendige Maßnahmen der Stadtteilarbeit und Stadtteilentwicklung unterstützt werden, die für die soziale Infrastruktur von erheblicher Bedeutung sind. Hierzu zählen insbesondere Bürgerhäuser, Community-Center und sonstige Einrichtungen der Stadtteilarbeit. Hierbeiist es Aufgabe des Fachamtes Sozialraummanagement, die Angebote auf Überschneidungen, Nachfrage und Bedarfsgerechtigkeit hin zu überprüfen. Vor dem Hintergrund des hohen fachlichen Anspruches, ist ein offenes Antragsverfahren nicht zielführend.
Sondermittel:
Die bezirklichen Sondermittel haben ihren Ursprung in der Reform der Bezirksverwaltung und sind seitdem fester Bestandteil der bezirklichen Förderlandschaft. Die Sondermittel speisen sich aus dem Bezirkshaushalt / Einzelplan des Bezirks. Die Entscheidung über die Verwendung obliegt der Bezirksversammlung. Die Antragstellung steht jedem geeigneten Zuwendungsempfänger offen. Das Fachamt Sozialraummanagement übernimmt keine Steuerung aus sozialräumlichen Aspekten.
Förderfonds:
Mit Drs. 18/7617 wurde der Förderfonds als finanzielles Anreizsystem zur Umsetzung der Ziele der Wachsenden Stadt auf Bezirksebene geschaffen. Der Bezirk erhält hierdurch eine höhere Flexibilität, um die Lebensqualität vor Ort nachhaltig zu verbessern. Die Ausschüttung der Mittel erfolgt im Januar jeden Jahres auf der Basis der Planzahlen. Sofern die Planzahl in einem Jahr nicht erreicht wird, werden zu viel gezahlte Beträge mit der Ausschüttung im Folgejahr verrechnet, falls ein Ausgleich mit der Gesamtabrechnung eines Jahres nicht möglich ist. Die Mittel werden zu 40 % investiv und zu 60 % konsumtiv bereitgestellt.
Gestaltungsfonds:
Auf Grundlage der Drs. 18/2498 wurde erstmalig im DHH 2007/2008 der Gestaltungsfonds im Bezirkshaushalt / Einzelplan für Investitionen und Maßnahmen mit bezirklichem Bezug veranschlagt, insbesondere für Baumaßnahmen einschließlich Instandhaltung und Beschaffung, einmalige Zuschüsse an Dritte, Förderung von kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen und gemeinnützigen Maßnahmen. Die Mittel werden zu 25 % konsumtiv und zu 75 % investiv veranschlagt.
Restmittel, Erlöse und ungebundene Mittel sind hinsichtlich ihrer Verwendung unterschiedlich zu behandeln:
Unabhängig von der Reihenfolge der Mittelverwendung sind stets die Grundsätze der Landeshaushaltsordnung (LHO), insbesondere die VV zum § 46 LHO, Global- und Förderrichtlinien sowie das Hamburgische Verwaltungsverfahrensgesetz bzw. Sozialgesetzbuch X zu beachten.
Antragsverfahren für das Folgejahr / Hauptverfahren:
Die vorgenannten Förderinstrumente können für das Folgejahr bis zum 31.07. beantragt werden. Einheitliche Antragsfristen ermöglichen die bestmögliche Planbarkeit, Struktur und Chancengleichheit für alle Antragstellenden. Es handelt sich hier um ein bewährtes und gut strukturiertes Verfahren, das so fortgeführt werden sollte.
Nicht berücksichtigte Anträge:
Trotzt bestmöglicher Förderverteilung können nicht alle Antragstellenden berücksichtigt werden. In der Folge sind die nicht beschlossenen / berücksichtigten Förderanträge abzulehnen. Mit dieser Ablehnung endet das Antragsverfahren.
Ein Vorratsbeschluss wäre in den Fällen möglich, in denen ein erhebliches Interesse an der Durchführung besteht und die terminlich verschiebbar wären. Der Beschluss ist hinreichend präzise hinsichtlich Priorität und Förderhöhe zu verfassen und in jedem Fall auf die Haushaltsmittel des laufenden Haushaltsjahres zu begrenzen. Hier besteht allerdings das Risiko geringer Planungssicherheit für die Antragstellenden.
Vorschlag:
Die Ermächtigungsüberträge aus Vorjahren werden Ende Juni eines Jahres in den Bezirklichen Einzelplan übertragen und müssen anschließend bearbeitet und gebucht werden. Hierfür werden in der Regel 4 Wochen benötigt. Im Anschluss erstellt das Bezirksamt für die Bezirksversammlung eine entsprechende Übersicht inkl. aller zur Verfügung stehenden Erlöse aus abgerechneten Verwendungsnachweisen.
Das Bezirksamt veröffentlicht auf seiner Homepage einen Projektaufruf mit einer Antragsfrist innerhalb von 4 Wochen nach Veröffentlichung und legt im Anschluss die vorliegenden Förderanträge der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung vor.
Eine vorherige Befassung der Bezirksversammlung mit unterjährigen Förderanträgen entfällt.
Sofern die Bezirksversammlung bzw. der Hauptausschuss Gesprächsbedarf haben, stehen die Fachämter Sozialraummanagement und Ressourcensteuerung gern für einen gemeinsamen Workshop zur Verfügung.
Der Hauptausschuss nimmt anstelle der Bezirksversammlung Kenntnis und beschließt den o.g. Verfahrensvorschlag
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