Änderungsantrag zum Antrag Entsendung der Vertretenden des Inklusionsbeirates in Fachausschüsse der Bezirksversammlung (Drs. 22-373)
Letzte Beratung: 25.09.2025 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 11.1.1
Antrag
der BAbg. Zaum, Dietrich, Eggebrecht und Fraktion der CDU
Der Inklusionsbeirat Bergedorf ist nach §39 Nr. 8 GO-BV eingesetzt und möchte die Interessen von Menschen mit Behinderung im Bezirk Bergedorf vertreten. Für die nach §39 Nr. 8 GO-BV eingesetzten Beiräte ist ein Rederecht, so wie im Ursprungsantrag angedacht, nicht vorgesehen. Dies ist ein Unterschied zu den in §39 Nr. 7 GO-BV genannten und explizit mit Rederecht ausgestatteten Vertretern des Seniorenbeirats.
Sollte also ein Rederecht für den nach §39 Nr. 8 GO-BV eingesetzte Inklusionsbeirat gewünscht sein, müsste vorab eine Änderung der GO-BV beantragt werden. Dies wäre auch konsequent, um einer sonst denkbaren Ungleichbehandlung verschiedener Beiräte vorzubeugen.
Im Ergebnis ist der Ursprungsantrag also bereits aus formalen Gründen abzulehnen.
Dieses Ergebnis wird dem ehrenamtlichen Engagement und den Zielen von Beiräten aber nicht gerecht. Vielmehr sollte eine Beteiligungsform gefunden werden, die der GO-BV gerecht wird, die Expertise der Beiräte einbindet, aber die Bezirksversammlung und deren Ausschüsse auch dann nicht überfrachtet, wenn mehrere Beiräte eingesetzt werden. Diese Vorgaben und Ziele wären z. B. dann erfüllt, wenn Beiräte fachbezogen, als Referenten in die jeweils korrespondierenden Ausschüsse eingeladen würden, um im Rahmen eines eigenen TOPs Maßnahmen anzuregen, fachlich Stellung zu beziehen und eigene Sichtweisen einzubringen.
Beschluss:
Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:
Vertreter des Inklusionsbeirats werden automatisch jährlich zu zwei Sitzungen des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration als Referenten eingeladen, um im Rahmen eines gesonderten Tagesordnungspunkts eigene Themen ansprechen zu können.
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