Protokoll
Sitzung des Cityausschusses vom 23.06.2020

Ö 1

Begrüßung

Herr Sträter eröffnet die Sitzung und begrüßt als Vorsitzender die anwesenden Mitglieder.

 

Herr Muja beantragt den TOP 3.7 und 3.8 zusammen zu beraten und dann mit dem nicht so weitgehenden Antrag zu beginnen. Der Ausschuss ist damit einverstanden.

 

Herr Droßmann erscheint und möchte zu den Themen „Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) und zu dem Bürgermeister-Petersen-Platz" den Cityausschuss über den aktuellen Sachstand informieren. Herr Sträter schlägt vor diesen Beitrag direkt nach TOP 2 einzuschieben. Der Ausschuss stimmt diesem Vorschlag zu.

 

Ö 2

Beschlussfassung über die Niederschrift vom 28.01.2020

Frau Jakob bittet um Korrektur ihres Namens in der Niederschrift.

 

Herr Borgwardt teilt folgenden Nachtrag zu Protokoll mit:

 

Zu TOP 6.1

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung  gibt nachstehend die folgenden Hinweise zu den Genehmigungsansprüchen und Regelungsmöglichkeiten des Rechtsinstruments Soziale Erhaltungsverordnung (SozErhVO gem. §172 BauGB), das seitens SL4 in den in Hamburg-Mitte festgelegten SozErhVO-Gebieten ausgeübt wird. Das in Rede stehende Objekt befindet sich im SozErhVO-Gebiet St. Georg.

 

Für den Rückbau von Wohngebäuden muss die Genehmigung nach der SozErhVO gemäß § 172 Abs. 4 Satz 2 BauGB dann erteilt werden, wenn im Einzelfall ein Rechtsanspruch auf die Genehmigung aufgrund von wirtschaftlicher Unzumutbarkeit besteht. In diesem Fall wäre durch den Eigentümer in einem Fachgutachten nachzuweisen, dass die Erhaltungskosten der baulichen Anlage die zu erzielenden Einnahmen bei einer einen längeren Zeitraum umfassenden Prognose übersteigen. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung folgt dabei den für das Denkmalschutzrecht entwickelten Grundsätzen. Sofern ein entsprechender Genehmigungsanspruch nachweislich besteht, unterliegt ein anschließender Neubau keinen Einschränkungen mehr hinsichtlich der Sozialen Erhaltungsverordnung (sowohl hinsichtlich der Anzahl, Größe und Ausstattung von Wohnungen, als auch hinsichtlich der Eigentumsform).

 

Besteht kein Genehmigungsanspruch, kann eine Abbruchgenehmigung in bestimmten Einzelfällen auch dann erteilt werden,  wenn sonstige besondere Umstände vorliegen, nach denen durch den Rückbau keine konkreten nachteiligen Auswirkungen auf die Struktur der  Wohnbevölkerung zu befürchten sind, z.B. wenn sich der Eigentümer dazu verpflichtet, Ersatzwohnraum in gleicher Anzahl, Größe und Struktur sowie entsprechender Miete oder Sozialwohnungen in gleicher Anzahl, Größe und Struktur innerhalb des Gebiets der Sozialen Erhaltungsverordnung neu zu schaffen.

 

Darüber hinaus bedarf in Gebieten mit einer Sozialen Erhaltungsverordnung in Verbindung mit der Hamburgischen Umwandlungsverordnung auch die Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum (Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnung) an Bestandsgebäuden, die ganz oder teilweise Wohnzwecken zu dienen bestimmt sind, einer gesonderten Genehmigung. Die Umwandlungsgenehmigung wird grundsätzlich nur erteilt, wenn ein gesetzlicher Anspruch nach § 172 Abs. 4 Baugesetzbuch besteht. Dies ist z.B. der Fall, wenn ein Absehen von der Begründung von Wohnungseigentum oder Teileigentum wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist oder der Eigentümer sich verpflichtet, innerhalb von sieben Jahren ab der Begründung von Wohnungseigentum Wohnungen nur an die Mieter zu veräußern.

 

Eine Einschränkung der vorgenannten Genehmigungsansprüche erfordert eine Änderung des Baugesetzbuches (Bundesgesetz).

 

Zu TOP 6.2

Das Fachamt Management des öffentlichen Raums lehnt die vorgeschlagenen Baumbänke aus fachlichen Gründen ab. Der letzte Umbau des Hansaplatzes im Jahre 2010 hat schwere Wurzelschäden an den alten Linden verursacht - durch die Baumbänke würde es in den verbliebenen Baumscheiben zu Verdichtungen des Bodens kommen, die die alten Linden vermutlich nicht verkraften könnten und somit absterben würden. Darüber hinaus wären die Bänke nicht im Boden verankert so dass durch das so mögliche Verschieben weitere Beschädigungen der Bäume zu erwarten wären.

Zudem wäre bei Bänken dieser Machart und Qualität recht schnell mit Vandalismusschäden zu rechnen, die dann zur Gefahrenabwehr durch das Fachamt zu sperren wären. Auch der Reinigungsaufwand durch die Stadtreinigung würde mutmaßlich deutlich steigen. Hinzukommt, dass in diesem Jahr durch das Fachamt Flachstahl-Fahrradbügel entfernt werden mussten weil diese für das Abstellen alkoholischer Getränke zweckentfremdet wurden.

 

 

 

 

Der Ausschuss beschließt den öffentlichen Teil der Niederschrift mit vorgenannter Ergänzung bzw. Änderung einstimmig.

 

Ö 3

Referat von Herrn Droßmann

Herr Droßmann möchte den Ausschuss über den aktuellen Sachstand zum Thema „Görtz´sche Palais und von dem Bunker unter dem Bürgermeister-Petersen-Platz als auch über das Beteiligungsrecht der Bezirksversammlung in Bezug auf Großveranstaltungen nach § 31 SOG informieren.

 

Einführend erläutert Herr Droßmann die Thematik hinsichtlich des Görtz´schen Palais und des Bunkers unter dem Bürgermeister-Petersen-Platz. Historisch gesehen war das Palais ab 1814 - 1943 Sitz der Hamburger Verwaltung und Polizei. Inzwischen wurde das Gebäude „Stadthaus bzw. Stadthaus-Erweiterungsbau" relativ lang von einer Behörde der Freien und Hansestadt Hamburg genutzt und ist jetzt im Privateigentum der Quantum übergegangen.

Es existiere eine leidenschaftliche Diskussion über den Gedenkort Stadthausbrücke. Diese Thematik sei aber Angelegenheit der Kulturbehörde, die auch Mitglied in dem Beirat sei.

In Gesprächen mit den Künstlerinnen Frau Ute Vorkoepper und Frau Andrea Knoblauch, die für das geplante Werk „Stigma", welches auf dem Gehweg vor den Stadthöfen in den Boden eingelassen werden solle, verantwortlich sind, wurde in Absprache mit SBKM, also mit der Kultursentatorin, besprochen, dass das Bezirksamt Hamburg-Mitte die dortige Verantwortung übernehme. Der Grund hierfür sei die Verkehrssicherungspflicht. Die Finanzierung übernehme die Kulturbehörde.

 

Ferner sei der Beirat Stadthaus darauf aufmerksam geworden, dass sich unter dem Bürgermeister-Petersen-Platz ein Bunker befinde. Dieser Bunker sei auch besichtigt worden (siehe auch Protokoll des Beirats Stadthaus, 9. Beiratssitzung, 26.03.2019). Der Bunker sei in einem sehr guten Zustand und wurde zweifelsfrei von der Polizeiführung genutzt. Dies sei anhand von Innenschriften und den alten und noch vorhandenen Bauantragsunterlagen zu entnehmen. Einzelne Personen, die verhaftet worden seien, wurden aus dem Stadthaus über den Säufzergang in den Bunker verbracht. Hierfür gebe es auch Zeitzeugen. Im Zuge dessen wird auf die Dokumentation Stadthaus Die Hamburger Polizei im Nationalsozialismus, herausgegeben von der KZ-Gedenkstätte Neuengamme von Herbert Dirks, verwiesen. Diese ist im Internet kostenfrei als PDF abrufbar.

 

Nunmehr stelle sich die Frage: wem gehört der Bunker? Nach Aussage des Eigentümers sei es unzweifelhaft, dass der Bunker im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg liege, da der Bunker sich im Verwaltungsvermögen der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) befinde und vom LICK mittels der Sprinkenhof AG verwaltet werde. Diese Fläche wurde Jahrzehnte lang als Hochwasserschutzaufbewahrungsraum genutzt und eine Rechtsanwaltskanzlei habe dort Akten gelagert. Der Bunker verfüge zurzeit über einen Eingang, nämlich dem zum Fleet hin. Der andere Eingang zum Görtz´schen Palais ist zugemauert. Der Bunker hat eine lichte Höhe von 2,60 m und verfügt über eine Lüftungsanlage.

Das Rechtsamt des Bezirksamts Hamburg-Mitte sei sich nicht ganz sicher, ob dieser Bunker tatsächlich im städtischen Eigentum sei. Letztlich seien juristische Prüfungen notwendig.

 

Zudem wurde ein Gespräch mit zwei Mitgliedern des Beirates, Herr Kopic und Herr Strenge geführt.

Der Inhalt beruhte auf der Frage, ob der Bunker als Stätte öffentlich genutzt werden könne z.B. als Gedenkort oder ähnliches. Dies könne aber erst im Rahmen eines förmlichen Antragsverfahrens geprüft werden. Zu beachten sei, dass ein Rettungsweg für eine derartige Nutzung vorhanden sein müsse. Allerdings könne der Bezirk diese hohen Aufwendungen nicht tragen. Dies wurde dem Beirat als auch der Kulturbehörde mitgeteilt.

 

Im Anschluss geht Herr Droßmann auf nachfolgende Anmerkungen und Fragen der Ausschussmitglieder: Herrn Hoitz und Frau Jakob ein.

 

 Es wird angeregt, die vorliegenden Informationen an den Musik,Kultur und Kunst-Ausschuss und an die dortige Arbeitsgruppe weiterzuleiten.

 Wer käme noch als Eigentümer des Bunkers in Frage - wäre das neben der Freien und Hansestadt Hamburg irgendein Träger des öffentlichen Rechts oder die Quantum?

 Wäre es möglich den Durchgang, der zugemauert wurde vom Säufzergang in den Bunker wieder zu öffnen.

 

Herr Droßmann teilt mit, dass es bei der Eigentümerfrage zwei Varianten gebe, einmal dass es die Freie und Hansestadt Hamburg ist, vertreten durch den LICK oder die zweite Möglichkeit, dass es die jeweilige Eigentümerin des Gebäudes Stadthausbrücke wäre. Allerdings müsse dieses noch juristisch geprüft werden.

Ferner teilt Herr Droßmann mit, dass der Durchgang augenscheinlich nicht mehr geöffnet werden könne. Allerdings müsse dies in einem Bauantragsverfahren überprüft werden.

 

Im Weiteren Schritt informiert Herr Droßmann den Ausschuss über das neue Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG). Die Bürgerschaft hat dieses Gesetz in Kraft gesetzt, d.h. ab nun gelte das konzentrierte Genehmigungsverfahren. Allerdings müsse hierzu noch eine Durchführungsverordnung erarbeitet werden.

 

Zur Historie könne gesagt werden, dass die Bundesbauministerkonferenz (Versammlung aller Bauminister der Bundesländer) das konzentrierte Genehmigungsverfahren nach den Vorfällen von Duisburg abgeschafft habe. Hintergrund sei, das die politisch Verantwortlichen zwar hätten gehen müssen. Allerdings konnte man den zuständigen Sachbearbeiter*innen, die den Bescheid unterschrieben hätten, nicht kündigen können. Aus diesem Grund habe man das konzentrierte Genehmigungsverfahren abgeschafft. Seit dem musste jede einzelne Entscheidung eingeholt werden.

Dieses habe sowohl für Politik als auch für die Verwaltung und Veranstalter*innen zu einem Durcheinander und Chaos geführt. Hamburg sei nun die erste Stadt, die das konzentrierte Genehmigungsverfahren durchführen dürfe.

 

Der Senat habe das Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) beschlossen. Zudem seien auch weitere Stellen zur Verfügung gestellt worden. Die Ausschreibungen seien bereits durchgeführt worden. Es handele sich hierbei um eine Stelle für die Leitungsfunktion mit der Entgeltgruppe EG11 sowie um zwölf weitere Stellen als Außendienstkontrolleure*innen mit der Entgeltgruppe EG9. Für die zwölf Stellen liegen der Verwaltung 93 geeignete Bewerbungen vor.

Die Aufgabe der Kontrolleure wird es sein, bei Großveranstaltungen, die in der Stadt Hamburg stattfinden, zu kontrollieren. Eine einheitliche Dienstkleidung wird an dieser Stelle befürwortet.

Die Auswahl der Einsatzorte für die zwölf Kollegen*innen obliege ausschließlich in der Verantwortung des Bezirksamtsleiters aus Hamburg-Mitte.

 

Die Bezirksversammlung könne in allen Angelegenheiten, in denen das jeweilige Bezirksamt zuständig sei bindende Beschlüsse fassen. Das gelte auch für Großveranstaltungen.

Die Genehmigungsbehörde für derartige Veranstaltung sei das Bezirksamt in dem die Veranstaltung stattfindet oder in dem der Großteil der Veranstaltung stattfindet, wenn mehrere Bezirke betroffen sind. Für diese und einige andere Fallgestaltungen würde eine Durchführungsverordnung benötigt werden.

Das hiesige Rechtsamt wurde bereits gebeten der Politik dieses schriftlich zukommen zu lassen.

Allerdings wird dies noch einige Zeit in Anspruch nehmen, da viele Fallkonstellationen noch abschließend geklärt werden müssen.

 

In der anschließenden Diskussion erörtern die Ausschussmitglieder mit Herrn Droßmann eingehend weitere Aspekte, u.a.

 Wie ist das Team für die Genehmigungen aufgestellt. Wurden hierfür auch Stellen geschaffen?

 Bestehe die Möglichkeit, dass das Rechtsamt bis zur nächsten Sitzung des Cityausschusses im September diese Informationen zur Verfügung stellen könne.

 Im nichtöffentlichen Teil der aktuellen Tagesordnung seien auch Veranstaltungen und zum Teil auch Großveranstaltungen zu genehmigen. Wie solle man diese aufgrund der eben erwähnten Neuerungen nun genehmigen?

 Wann könne mit der konkreten Umsetzung von Theorie in Praxis gerechnet werden?

 

Herr Nelkner teilt mit, dass die Sondernutzung zum Teil vom Fachamt Management des öffentlichen Raums (MR) betreut werde, es aber zurzeit eine Diskussion gebe diese Großveranstaltungen im Bereich des Verbraucherschutzes (VS) anzugliedern.

Herr Droßmann führt ergänzend dazu aus, dass es einen Bereich für die Genehmigungen von Sondernutzungen gebe. Dieser obliege MR10. Nach der Änderung der Organisation würden diese Großveranstaltungen bei VS4 genehmigt werden.

Im Weiteren teilt Herr Droßmann mit, dass die Informationen des Rechtsamts im September dem Ausschuss vorliegen werden. Der Ausschuss solle etwaige Hinweise geben.

Zu den Veranstaltungen aus der heutigen Sitzung verweist Herr Droßmann auf die anwesenden Kollegen*innen aus dem Fachamt MR.

Zudem verweist er darauf, dass mit einer konkreten Umsetzung möglichst bald gerechnet werden könne, spätestens zum Ende der Sommerferien.

 

Abschließend bedankt sich Herr Sträter bei Herrn Droßmann für die ausführlichen Informationen.

 

Ö 4

Anträge

Ö 4.1 - 22-1016

Verbesserung des Radwegenetzes - hier Steinstraße (Antrag der AfD-Fraktion)

 

Der Ausschuss lehnt den Antrag einstimmig ab.

 

 

 

Ö 4.2 - 22-1014

Verbesserung des Radwegenetzes - hier Adenauerallee (Antrag der AfD-Fraktion)

 

Der Ausschuss lehnt den Antrag einstimmig ab.

 

 

Ö 4.3 - 22-1067

LKW-Parken in Rothenburgsort (Antrag der SPD, CDU und FDP Fraktion)

Herr Metekol stellt den Antrag vor.

 

Nach weiteren Wortbeiträgen von Frau Jakob, Herrn Leipnitz, Frau Hartung, Herrn Metekol, teilt Herr Borgwardt mit, dass die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation(BWVI) seit geraumer Zeit in Billbrock eine LKW-Abstellfläche projektiere. Es müsse die Fläche auf dem alten Spühlfeld in der Nähe von Ikea, also am Ende der Halskestraße sein. Zumindest sei dort ein Projekt auferlegt mit Gutachterbüro. Der aktuelle Sachstand sei leider nicht bekannt, werde aber dem hiesigen Protokoll nachgereicht.

 

Der Ausschuss beschließt den Antrag einstimmig.

 

Nachtrag zu Protokoll:

Eine mögliche Alternative zum derzeitigen LKW-Parken in der Straße Billwerder Neuer Deich könnte eine von der BWI angeregte LKW-Abstellfläche in Billbrook sein. Auch wenn eine grundsätzliche Eignung sowie eine wirtschaftliche Machbarkeit vorliegt, ist aber eine zeitnahe Umsetzung aufgrund nicht hinreichenden Planrechts sowie der Klärung des weiteren Umgangs mit dem auf der Fläche befindlichen Glimmertons nicht zu erwarten.

Ö 4.4 - 22-1068

Sicherheit verbessern - Fußgängerampeln am Axel-Springer-Platz synchronisieren (Antrag der SPD, CDU und FDP Fraktion)

 

Der Ausschuss beschließt den Antrag einstimmig.

 

 

Ö 4.5 - 22-0710

Bernstorffstraße fahrrad- und fußgängerfreundlicher machen (Antrag der GRÜNE-Fraktion)

Herr Muja stellt den Antrag vor.

 

Frau Hirche teilt mit, dass sie den Antrag der GRÜNE Fraktion begrüße. Allerdings solle das Bezirksamt Altona um eine Stellungnahme gebeten werden.

 

Nach weiteren Wortbeiträgen von Frau Jakob und Herr Sträter konkretisiert Herr Muja das Petitum des Antrags und weist darauf hin, dass sich grundsätzlich das Bezirksamt Hamburg-Mitte als auch das Bezirksamt Altona zusammensetzen solle, um gemeinsam zu prüfen, wie hier weiter vorgegangen werden könne. Der Cityausschuss solle im Anschluss über diese Maßnahmen unterrichtet werden.

 

 

 

Der Ausschuss beschließt den Antrag einstimmig.

Ö 4.6 - 22-0783

Unfallgefahrstellen auf dem Vierländer Damm in Rothenburgsort beseitigen (Antrag der SPD, CDU und FDP Fraktion)

 

Der Ausschuss beschließt den Antrag einstimmig.

 

 

 

Ö 4.7 - 22-1070

Einrichtung eines Lern- und Gedenkortes zum Gedenken an die im ehemaligen Kinderkrankenhaus Rothenburgsort während der NS-Zeit zu Tode gekommenen Kinder (Antrag der SPD, CDU und FDP Fraktion)

Frau Hartung teilt mit, dass der Antrag (s. TOP 4.8) an sämtliche Fraktionsbüros aller demokratischen Parteien versandt worden sei. Allerdings solle hier auf den Inhalt des Antrags geschaut werden. In dieser Sache müsse es unbedingt einen Schritt weitergehen. Der Antrag stelle keinen Affront dar.

 

Nach einer lebhaften Diskussion zwischen den Beteiligten: Frau Hartung, Herrn Muja, Herrn Mennerich und Herrn Metekol beantragt Frau Jakob die Vertagung und bittet die Ausschussmitglieder einen gemeinsamen Antrag für den nächsten Cityausschuss auszuformulieren. Ausgenommen von der AfD-Fraktion. Die Ausschussmitglieder stimmen diesem Vorschlag zu.

 

Herr Mennerich gibt folgende Stellungnahme zu Protokoll: Meine Damen und Herren, wir sind doch alle hier bemüht, dass wir konstruktiv miteinander zusammenarbeiten. Solche Spitzfindigkeiten, wie wir sie gerade mal wieder von der GRÜNE-Fraktion miterleben dürfen, topedieren das. Wie es eben von der Fraktion DIE LINKE angesprochen worden ist, ist es diesem Antrag unwürdig, dass ist unserer Aufgabe unwürdig. In diesem Fall wird das freiheitlich-demokratisch Grundsystem in einer nicht verantwortlichen Art und unser Auftrag von einigen Ausschussmitgliedern nicht wahrgenommen.

 

Herr Sträter stellt zusammenfassend folgendes fest:

Der Antrag in TOP 4.7 und in TOP 4.8 werden vertagt und im Stadtteil solle sich darüber auseinandergesetzt werden, wie eine gemeinsame Antragstellung aussehen könne.

 

 

Der Ausschuss beschließt die Vertagung einstimmig.

 

 

Ö 4.8 - 22-1084

Nutzung des öffentlichen Raums für einen bleibenden Ort zum Gedenken an die Euthanasieopfer im ehemaligen Kinderkrankenhaus Rothenburgsort (Antrag der Fraktionen GRÜNE und DIE LINKE)

Siehe TOP 4.7.

 

 

 

Ö 4.9 - 22-1093

Mehr Mülltonnen für die Lange Reihe (Antrag der SPD, CDU und FDP Fraktion)

Herr Korndörfer erläutert den Antrag.

 

Herr Leipnitz merkt an, dass bereits vor ca. 2 Jahren ein Müllcontainer, der direkt am Carl-von-Ossietzky-Platz stand, abgebaut worden sei. Dies sei ein Fehler gewesen. Es werde darauf hingewiesen, dass der Müllcontainer, der an der Ampel stehe als auch der Richtung Schule, Big-Belley-Behälter seien. Ein neuer Standort für einen weiteren Big-Belly-Behälter sei zwischen Gehweg und Platz, sinnvoll.

 

Der Ausschuss beschließt den Antrag einstimmig.

 

 

 

Ö 4.10 - 22-1096

Mobilitätsoffensive: Brückenschlag zwischen den Bezirken - Rentzelstraßenbrücke fußgängerfreundlicher gestalten (Antrag der FDP, SPD und CDU Fraktion) (- TISCHVORLAGE -)

 

 

Nach Wortbeiträgen von Frau Jakob, Herrn Muja, Herrn Laute und Herrn Blum beschließt der Ausschuss den Antrag einstimmig.

 

Nachtrag zu Protokoll:

Da es sich im Petitum ausschließlich um die Rentzelstraßenbrücke handelt, für die der LSBG bzw. das Bezirksamt Eimsbüttel zuständig ist, wird der Beschluss der Eimsbüttler Bezirksversammlung (E/BVG) übermittelt. Die Fraktionen werden dann über diesen Beschluss informiert.

 

 

Ö 5

Vorlagen / Mitteilungen

Ö 5.1

Imbiss-Pavillon "Miss Döner" auf dem Carl-von-Ossietzky-Platz

Herr Nelkner informiert den Ausschuss darüber, dass bei der letzten Überprüfung aufgefallen sei, dass eine Sondernutzungserlaubnis für den Imbiss auf dem Carl-von-Ossietzky-Platz ausgelaufen sei. Das Fachamt Management des öffentlichen Raums (MR) sei mit einer neuen Situation konfrontiert - was solle mit dem Pavillon in Zukunft geschehen?

Die Historie sagt, dass dieser Pavillon als Café und Begegnungsstätte und als Rückdrängung der Straßenprostitution gedacht worden sei. Im weiteren Verlauf der Historie sei eine Nutzungsänderung vorgenommen worden und ein Kebab-Imbiss sei in den Pavillon eingezogen.

Die eigentliche Idee, die mit dem vorherigen Konzept verfolgt wurde, war die Belebung des Platzes mit einem Café / Begegnungsstätte zu erreichen. Hier könne ein neuer Diskussionsprozess starten mit der Fragestellung, was könne heutzutage als Begegnungsort möglich sein. Dafür müsse man sich überlegen, wie man in Zukunft mit dem Pavillon umgehen wolle.

In diesem Fall könne man den Pavillon sofort wegnehmen bzw. man könne ihn in zwei Jahren wegnehmen, um das ganze verträglich zu gestalten. Dieses wäre auch ein Bruch von heute auf Morgen für den Besitzer des Imbisses, weil er damit sein Einkommen generiere. Das Fachamt MR sei letztlich sehr offen für weitere Alternativen. Zu einem Ergebnis müsse es heute nicht kommen. Sollten weitere Ideen vorhanden sein, so könne darüber gesprochen werden.

 

Am weiteren Diskussionsverlauf beteiligen sich: Herr Korndörfer, Herr Laute, Herr Hoitz, Herr Leipnitz, Frau Jakob und Herr Sträter. In diesem Zusammenhang wird u.a. folgendes angesprochen:

 

 Man solle den Stadtteilbeirat St. Georg in diese Diskussion einbinden. 

 Diese Diskussion würde einige Zeit in Anspruch nehmen, um zu einem guten Ergebnis zu gelangen.

 Es werde um entsprechende zusätzliche Informationen gebeten, damit anhand einer fundierten Entscheidungsgrundlage entschieden werden könne. Wer ist der Eigentümer? Wer ist der Mietvertragsinhaber?

 In Bezug auf die Sondernutzung: Bezieht sich diese lediglich auf die Außengastronomie oder stelle auch schon die Nutzung des Pavillons eine Sondernutzung dar.

 

Herr Nelkner führt dazu folgendes aus: Hier gebe es zwei verschiedene Sondernutzungen. Einmal die Außengastronomie, die mit der Gewerbeerlaubnis zusammenhänge. Die andere Sondernutzung habe der Eigentümer des Pavillons. Vor 30 Jahren wurde ein Konzept verfolgt, welches heute nicht mehr erfüllt werde. Wenn nun die Politik nicht mehr an dem Konzept festhalten möchte, mit dem Argument es wäre überholt - der Imbiss sei akzeptiert und Teil der Kultur der Langen Reihe, dann könne man dieses auch so fortführen. Das Fachamt MR möchte dieses zur Diskussion stellen.

 

Der Ausschuss beschließt die Vertagung der Vorlage einstimmig und bittet das zuständige Fachamt um weitere Informationen zu diesem Thema.

 

 

Ö 5.2 - 22-0706

Eingabe: Gebührenerhebung für die Reinigung der Gehwege in St. Pauli

Frau Hirche beantragt die Eingabe nach Ziffer f zu beschließen.

 

Der Ausschuss beschließt diesen Antrag einstimmig.

 

Herr Sträter stellt zusammenfassend fest:

Die Eingabe fällt nach § 14 V Nr. f GO BV nicht in die Kompetenz der Fach- oder Regional-Ausschüsse der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte und wird deswegen dem Eingabenausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft oder dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet.

 

 

Ö 5.3 - 22-0475.1

Kennzeichnung der Sondernutzungsflächen der Außengastronomie mit "Blauen Linien" - Quartiersbeirat Wohlwillstraße

Frau Hirche bittet im Namen der SPD-Fraktion das Fachamt MR zu priorisieren, in welchen Straßen die Anbringung der blauen Linien überhaupt sinnvoll sei.

 

Herr Laute macht den Vorschlag aufgrund der Corona-Pandemie diese Beschlussfassung auf das nächste Jahr zu verschieben. Es wäre mithin kein guter Zeitpunkt mit den daraus resultierenden Gebühren die Sondernutzer in diesem Jahr zu belasten.

 

Herr Borgwardt macht deutlich, dass eine Priorisierung bereits durch den Beirat mit den blauen Ecken erfolgt sei, aber diese keine hilfreiche Lösung gewesen seien. Aus diesem Grund sei das Konzept aus St. Georg herangezogen worden.

 

Herr Nelkner rät dem Ausschuss von einer Priorisierung von Seiten des Fachamtes MR ab, da eine hohe inhaltliche Nähe vorhanden sei, weil Genehmigungen durch das Fachamt MR ausgesprochen würden. Sollte allerdings eine Priorisierungsliste von Seiten des Beirates vorhanden sein, so wäre eine Umsetzung möglich.

 

Herr Muja macht den Vorschlag, über diese Vorlage im nächsten Jahr zu beraten und die angesprochene Priorisierungsliste das nächste Mal vorzulegen. Im nächsten Jahr könne sich jeder mit der Liste beschäftigen und einen Beschluss dazu fassen.

 

Herr Sträter begrüßt den konstruktiven Vorschlag von Herrn Muja und stellt abschließend fest, dass eine weitere Beschäftigung mit diesem Thema für Ende dieses Jahres sinnvoll sei. Der Ausschuss stimmt diesem Vorschlag zu.

 

Somit beschließt der Ausschuss die Vertagung einstimmig.

 

 

Ö 5.4 - 22-0321.1

Obdachlose in der Neustadt - Stadtteilkonferenz Altstadt-Neustadt

 

Der Ausschuss beschließt die Vorlage einstimmig.

 

 

Ö 5.5 - 22-0908.1.1

Gedenkort denk.mal Hannoverscher Bahnhof würdig erhalten, hier: Beschluss des Hauptausschusses gem. § 15 Abs. 3 BezVG

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

Ö 5.6 - 22-1073

Eingabe: Veloroute Thadenstraße

Frau Hirche beantragt die Vertagung der Eingabe auf die nächste Sitzung des Cityausschusses, um eine Expertise aus dem Bereich Radfahrkoordination aus dem Bezirksamt zu erhalten.

 

Frau Jakob bittet den Ausschuss, den Petenten die Möglichkeit zu geben diese Eingabe persönlich vorzustellen, sofern die nächste Sitzung mit Öffentlichkeit stattfinden könne.

 

Herr Muja begrüßt beide Vorschläge und bittet darum, einen Referenten aus dem zuständigen Fachamt als auch die Petenten zur nächsten Sitzung des Cityausschusses einzuladen.

 

Nach eingehender Erörterung fasst Herr Sträter Folgendes zusammen: Sollte bis zur nächsten Sitzung des Cityausschusses die Möglichkeit bestehen wieder mit der Öffentlichkeit zu tagen, so sollten die Petenten zur nächsten Sitzung eingeladen werden, um ihre Eingabe vorzutragen. In dieser Runde könne die Diskussion dann weitergeführt werden.

 

Der Ausschuss beschließt die Beratung und Entscheidung über die Eingabe zu vertragen, um die Petenten einzuladen und eine fachliche Stellungnahme vom zuständigen Fachamt einzuholen.

 

 

 

Ö 5.7 - 22-1077

Sanierung Bismarck-Denkmal

Frau Jakob merkt an, dass diese Information aufgrund Ihrer Anfrage erfolgt sei. Diese Information sei eigentlich für den Musik, Kultur und Kunst-Ausschuss wichtig.

 

Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.

 

Ö 5.8 - 22-0030

Antrag auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen in Flora-Neumann-Straße und Glashüttenstraße, hier: Beschluss des Quartiersbeirats Karolinenviertel

Die Drucksache wurde formell angepasst.

 

Herr Sträter erinnert daran, dass vor einiger Zeit um eine Vorab-Stellungnahme gebeten wurde, um diese Beiratsempfehlung auch so einzusortieren, dass der Ausschuss mit dem Inhalt etwas anfangen könne. Das habe nicht funktioniert. Insofern müsse der Ausschuss nun im Sinne dieser Beiratsempfehlung beschließen, um eine Rückmeldung zu bekommen. 

 

Der Ausschuss beschließt die Vorlage einstimmig.

Ö 6

Stadtteilbeirat St. Georg

Ö 6.1 - 22-0869

Beschluss zum Antrag zur Erhöhung der Mindestvertragsdauer des Mietverhältnisses bei Vermietung möblierten Wohnraumes - Stadtteilbeirat St. Georg

Herr Korndörfer erläutert die Hintergründe für den Beschluss aus dem Stadtteilbeirat St. Georg.

 

Nach weiterer Diskussion zwischen den Beteiligten: Herrn Laute, Frau Jakob, Herrn Hoitz, Herrn Muja und Herrn Borgwardt, beantragt Herr Leipnitz die Beschlussfassung.

 

 

Der Ausschuss lehnt die Vorlage mehrheitlich -  gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE - ab.

 

 

 

Ö 6.2 - 22-0870

Beschluss zum Antrag zur öffentlichen Informationsveranstaltung zu den Bauvorhaben am Hamburger Hauptbahnhof - Stadtteilbeirat St. Georg

 

Der Ausschuss beschließt die Vorlage einstimmig.

 

Ö 6.3 - 22-0872

Beschluss zum Antrag an den Verfügungsfonds St. Georg für das Stadtteilfest St. Georg - Stadtteilbeirat St. Georg

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

 

 

Ö 6.4 - 22-0925.1

Radverkehr an der Alster; Empfehlung des Stadtteilbeirats St. Georg

 

Der Ausschuss beschließt die Vorlage einstimmig.

 

Ö 6.5 - 22-0926.1

Situation von E-Rollern in Verbotszonen; Empfehlung des Stadtteilbeirats St. Georg

Herr Korndöfer bittet den Ausschuss, dass diese Vorlage hier zur Kenntnis genommen werden solle und an den Mobilitätsausschuss zur Beschlussfassung abgegeben werden solle.

 

Herr Leipnitz als auch Frau Jakob merken an, dass eine Kenntnisnahme nicht hingenommen werden könne. Es solle hier Beschluss gefasst werden.

 

Herr Sträter fordert den Ausschuss auf über diese Vorlage zu beschließen.

 

Der Ausschuss lehnt die Vorlage mehrheitlich - gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und GRÜNE- ab.

Ö 6.6 - 22-0927.1

Erhöhung der Sitzungsanzahl auf 10 Sitzungen pro Jahr; Empfehlung des Stadtteilbeirats St. Georg

Herr Laute merkt an, dass die GRÜNE Fraktion grundsätzlich dafür sei, dass die Beiräte im nächsten Jahr besser ausgestattet werden, aber zum jetzigen Zeitpunkt könne man lediglich den Antrag zur Kenntnis nehmen.

 

Herr Leipnitz beantragt die Beschlussfassung.

 

Frau Jakob möchte wissen, ob der Beirat auch außerhalb der ihm zugewilligten Sitzungen Beschlüsse fassen könne. 

Herr Sträter teilt mit, dass der Beirat sich so oft treffen könne wie er wolle. Ferner verweist er auf die Satzungen der Beiräte.

 

Herr Borgwardt teilt ergänzend mit, dass sich die Beiräte grundsätzlich auch neben den ihm zugebilligten Sitzungen treffen können. Allerdings würden die Geschäftsstellen diese weiteren Sitzungen nicht begleiten.

 

Der Ausschuss lehnt die Vorlage mehrheitlich - gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und bei Enthaltung der GRÜNE-Fraktion - ab.

 

 

Ö 7

Stadtteilkonferenz Neustadt

Ö 7.1 - 22-0956

Sperrung für Durchgangsverkehr Bäckerbreitergang - Stadtteilkonferenz Neustadt

Herr Borgwardt skizziert kurz den Hintergrund für die Vorlage der Stadtteilkonferenz Neustadt.

 

Der Ausschuss beschließt die Vorlage einstimmig.

 

 

Ö 8

Quartiersbeirat Karolinenviertel

Ö 8.1 - 22-0285

Beschluss Konzept Stadtwerkstatt Karolinenviertel 2030

Frau Jakob erläutert den Hintergrund des Beschlusses. Es sei aufgrund der Corona-Pandemie angedacht dieses digital zu machen. Hierzu gebe es auch ein Beispiel aus dem Fußgängerkonzept Neustadt. Dieses Tool koste allerdings ein wenig Geld. Das wäre aber keine Anschaffung ausschließlich für den Karolinen-Beirat, sondern das wäre eine Anschaffung für den gesamten Bezirk. Hierzu wollte sich Herr Bartz mit der Verwaltung in Verbindung setzten. Im Beirat wurde über die Möglichkeit der Eigenmittelbeteiligung gesprochen ohne eine genaue Summe zu benennen. Es gab auch keine Beschlussfassung. Auf dieser Basis müsse aber mit der Bezirksverwaltung und den Gremien nochmals gesprochen werden.

 

Der Ausschuss beschließt die Vertagung einstimmig.

 

 

Ö 9

Verkehrsthemen - keine Anträge -

 

Es liegen keine Anträge vor.

Ö 10

Sondermittelanträge - keine Anträge-

Es liegen keine Anträge vor.

Ö 11 - 22-1042

Beiratsbesetzung in Mitte (Mitteilung der SPD-Fraktion)

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

Ö 12

Baumfällungen auf öffentlichem Grund - keine Baumfälllisten-

Es liegen keine Baumfälllisten vor.

Ö 13

Verschiedenes

Herr Hinz stellt sich kurz vor und teilt nachfolgende Informationen dem Ausschuss mit:

 

Zunächst sei in mehreren Regionalausschüssen die Frage aufgekommen: wie wird mit den Baumfälllisten umgegangen? Die Listen, die in die jeweiligen Regionalausschüsse bereits eingereicht worden seien, waren für den einen oder anderen Mal zu kurz oder zu deutungswürdig. Aufgrund dessen werden in der ersten Ausschusssitzung für Stadt, Natur und Umwelt nach der Sommerpause unter Zuladung der jeweiligen Regionalausschussvorsitzenden sowie Vertretern dieses erörtert.

 

Zum anderen weist Herr Hinz darauf hin, dass Maßnahmen, die als Cityausschuss beschlossen werden, die durch das Fachamt MR z.B. in die Grünanlagen oder Straßen realisiert werden sollen und die Kassenwirksam sind, werden entweder in dem Ausschuss für Mobilität oder in dem Ausschuss für Stadt, Natur und Umwelt gegeben. Dort werde dann eine Gesamtbewertung vorgenommen, um eine Priorisierung festzulegen.

 

Herr Borgwardt informiert den Ausschuss über den Sachstand zu dem vom Quartiersbeirat Karolinenviertel geforderten Runden Tisch zur nächtlichen Schließung der Karodiele. Das Bezirksamt wird zu einer solchen Runde einladen und diese auch moderieren, sie soll eine arbeitsfähige Größe haben, die sich zudem an den Vorgaben der aktuell möglichen Raumauslastung orientiert. Die Ziel ist, neben den Vertretern von Stadt, Politik und Eigentümern auch die wesentlichen Akteure des Quartiers dabei zu haben. Frau Jakob weist darauf hin, dass sie als Vertreterin der Politik teilnehmen wird.

 

Herr Muja möchte wissen, wann das Fußgängerkonzept Neustadt vorgestellt werden solle.

Herr Hinz teilt mit, dass es einen ersten Entwurf gebe, aber dies sei für den Mobilitätsausschuss angedacht. Das Fachamt MR werde aber noch bekanntgeben, in welchem Ausschuss dieses präsentiert werde.